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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-05-07 · 18 (7.5.1891) · p. Seite 333

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
18 (7.5.1891)
Date
1891-05-07
Page
Seite 333 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 18. HeAerreichifche Wochenschrift Seite 331 das hat er in der berühmten Affaire mit seinem Amtsbruder bewiesen, wo er es verstand, aus Schwarz Weiß zu machen, wie es kein Jurist ihm nachgemacht hätte. Er hat in diesem Streit die Wahrheit auf eine Spitze getrieben, aus der sie bedenklich zu schwanken anfing und hat sich dabei fortwährend gestützt auf sein außerordentlich christliches Gewissen. Nun, wess' Geistes Kind Sie mit diesem christlichen Gewissen gewesen sind, das wissen alle, die noch ein unbefangenes Urtheil haben und wenn Sie sich berufen auf einen Ausspruch des früheren Reichskanzlers, nun, so haben Sie zu früh gesprochen und ihre Berufung kommt zu spät und verliert, da Fürst Bismarck seit mehr als Jahresfrist nicht mehr am Platze ist, die Wirkung (Beifall links.) Abg. Stöcker (cons.): Ich habe nicht von meiner Person gesprochen, sondern nur Thatsachen hervorgehoben, die mir nicht widerlegt sind. In dem Proceß mit Herrn Witte hätte Herr Munckel seinen Mandatar abhalten sollen, den Proceß zu führen, in dem dieser sich so sehr compromittirt hat. Nicht Herr Munckel hat den Vergleich gemacht, sondern ich habe ihn angeboten auf Kosten alles dessen, was mir lieb ist. Nicht er hat die Kosten für mich bezahlt, sondern ich habe meine Hälfte selbst bezahlt. Daß ich die Wahrheit auf die Spitze getrieben habe, vermag ich nicht zu erkennen. Ich habe öffentlich diese Spitze betont, um von den Richtern reprimirt zu werden, was aber nicht geschehen ist. Was soll die schamlose Gemeinheitskomödie, die dämals gespielt wurde? Weil ich in einer Volksversammlung von 2000 Menschen einen bestimmten Mann nicht erkannt habe, wurde mir als Meineid, sogar als wissentlicher Meineid vorgeworfen. Das kann doch unmöglich als christliche Liebe hingestellt werden. Wenn ich Jurist geworden wäre, so wäre ich ihm überlegen gewesen auf dem Boden der Wahrheit und Gerechtigkeit, auf dem Boden der List niemals. (Lachen links.) Abg. Munckel: Ich gebe zu, daß Herr Stöcker auf dem Gebiete der Wahrheit ganz anders steht. (Sehr richtig! links. Lachen rechts.) Er möge auf seinem Gebiete bleiben, ich bleibe auf dem meinigen. In dem Proceß Bäcker hat Herr Stöcker es absolutabcseleugnet, einen Socialisten zu kennen. Er that dies mit der b e st i m m t e n Aeußerung, die Jemand, dem sein Gewissen lieb ist, nicht thun soll. „Den Mann sehe ich heute zum ersten Mal!" So sage ich nicht, wenn ich Tausende von Menschen sehe, sondern ich sage: Ich glaube nicht, ihn gesehen zu haben. (Aha! rechts.) Auf diese positive, stricte Ab leugnung kam es an (Abg. Stöcker: Unwahr!) und da habe ich die Ausdehnung der Beweisaufnahme beantragt, damit Herrn Stö cker Gelegenheit gegeben werde, die Beschuldigung des Meineides von sich abzuwälzen. Wir kennen im Gesetz einen wissentlichen, einen fahrlässigen und einen zufälligen Meineid. Der letztere ist bekannter geworden durch den Stö cker'schen Falscheid. Daß der Eid falsch war, darüber waren Alle einig, nur über die Verantwortlichkeit gab es verschiedene Meinungen. — Wenn Herr Stöcker von dem Witte'schen Processe spricht und behauptet, er habe seine Kosten bezahlt, so will ich ihm das glauben, obwohl er es sagt (Unruhe rechts); ich halte aber daran fest, daß wir alle Mühe hatten, die beiden Parteien zu versöhnen (Abg. Stöcker: Unwahr!) und daß in das Protokoll ausgenommen wurde: Die beiden Anwälte tragen die Kosten. Ich habe meine Hälfte bezahlt. (Beifall links.) Abg. Stöcker (Rufe:Schluß!Schluß!) behauptet, es sei eine grobe Unwahrheit, daß er in dem Proceß geleugnet habe, einen Socialisten zu kennen. Damit schließt die Discussion. Berichterstatter Abg. Büdiker spricht in seinem Schlußwort sein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß sich das Haus mit einer so rein privaten Angelegenheit eines Mitgliedes so lange habe befassen müssen. (Lebhafter Beifall links und im Centrum. Unruhe rechts.) Abg. Stöcker (persönlich auf das Schlußwort) erklärt, er habe die Angelegenheit auf das persönliche Gebiet bringen müssen, weil der Abg. Muncke l gesagt habe, er wolle ihm glauben, obwohl er es gesagt habe. 79. Sitzung vom 1. Mai, 11 Uhr. Abg. v. Hammerstem (cons.) bespricht das Vorgehen des Oberlandesgerichtspräsidenten in Celle, welcher diejenigen Referendare in Hildesheim, welche einen jüdischen Referendar von einer Tischgesellschaft ausschlossen, zur Strafe versetzte. Der jüdische Referendar habe sich nicht beschwert, der Präsident sei aus eigener Initiative vorgegangen. Ein solches Verfahren wende man wohl gegen S ch u l k n a b e n an, nicht aber gegen jüngere, reife Leute, gegen Referendare, die zumeist Reserveofficiere seien. Ein solches Verfahren sei geeignet, die besseren Elemente von der juristischen Laufbahn fernzuhalten. (Sehr richtig! rechts.) Dazu komme, daß der O b e r st a a t s a n w a l t die beiden ihm unterstellten Referendare nicht versetzt habe. Wer Habenunrecht? Esscheine, der Oberstaatsanwalt, denn sonst hätte ja der Justizminister Anlaß zum Einschreiten genommen. Er spreche deshalb die Bitte aus, daß denjenigen Referendaren, die den Wunsch Hütten, nach Hildesheim zurückzukehren, die Rückkehr nach Hildesheim gestattet werde. (Beifall rechts.) Justizminister Tr. v. Schelling: Obwohl es mir peinlich ist, in eine Erörterung des von dem Vorredner berührten Falles einzutreten, so will ich doch die erwünschte Antwortnichtschuldig bleiben. Obgleich ich die von ihm mitgetheilten Thatsachen int Einzelnen nicht controliren kann, muß ich anerkennen, daß die Geschichtserzählung im Großen und Ganzen richtig ist. Den Ausgangspunkt hat die Angelegenheit daher genommen, daß der Referendar Benfey, der nach H i l d e s h e i m versetzt war, den Wunsch hegte, einer aus Referendaren und anderen unverheirateten Personen bestehenden Tischgesellschaft beizutreten; dieser Wunsch wurde durch Abstimmung der Tischgesellschaft abgelehnt. Der Oberlandesgerichtsprüsident in Hildesheim war darüber nicht im Zweifel, daß die Zurückweisung des Gesuches nur deshalb erfolgt sei, weil der Referendar Benfey mosaischenGlaubens ist. (Hört! hört! links.) Der Oberlandesgerichtspräsident in Celle trat dieser Auffassung bei und betrachtete die Betheiligung der Referendare an der ablehnenden Abstimmung als eine antisemitische Demonstration. (Widerspruch rechts. Sehr wahr! links.) Er verfügte daher die Versetzung der betheiligten Referendare, soweit sie seiner Aufsicht unterstanden. In eine nähere Untersuchung des Falls, namentlich aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgte, ist nicht eingetreten worden. (Hört! hört! rechts.) Der Oberlandesgerichtspräsident ging davon aus, daß die Versetzung im Interesse der allgemeinen Dienstaufsicht nothwendig sei. An der Abstimmung haben sich auch Beamte betheiligt, die nicht dem Oberlandesgerichtspräsidenten, sondern dem Oberstaatsanwalt unterstanden, ein Assessor und zwei Referendare. Der Oberstaatsanwalt verfügte eine nähere Untersuchung dieses Vorganges, und es stellte sich heraus, daß einer der seiner Aufsicht unterstehenden Beamten überhaupt nicht gegen, sondern für die Annahme gestimmt hatte (Hört! hört! links), und die beiden anderen konnten nach der Ansicht des Oberstaatsanwaltes Nachweisen, daß sie sich in ihrer Abstimmung nicht durch eine grundsätzliche Abneigung gegen die jüdischen Collegen, sondern durch Eindrücke des einzelnen Falls haben leiten lassen. Der Oberstaatsanwalt sah daher von weiteren Maßregeln ab. Was nun meine Stellung zu der Sache anlangt, - so nehme ich keinen Anstand, im Princip durchaus dem Oberlandesgerichtspräsidenten bei-

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