Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 18 (7.5.1891)
- Date
- 1891-05-07
- Page
- Seite 332 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 330 Hesterrekchksche Wochenschrift Nr. 18 unterlassen worden, weil man sagt: sein Verhalten ist in hohem Grade tactlos und für einen Richter unpassend, aber doch nicht so, daß man eine Disciplinaruntersuchung einleiten könnte. (Sehr gut! links.) Regierungsvertreter Geh Rath Lukas: Der Abg. Munckel hat im Anschluß an den Disciplinarfall in Königsberg wiederum auf die Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau Bezug genommen und hat in dem Verhalten des Oberlandesgerichtspräsidenten die Unparteilichkeit vermißt. Ich meine, daß die Beweise, die er dafür vorgebracht, nicht stichhaltig waren. Der Oberlandesgerichtspräsident hat nicht als Richter gehandelt, sondern als Verwalt ungsbeamter, als oberster Justizverwaltungsbeamter der Provinz. Es kann nicht von einer Parteinahme des Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau die Rede sein; hier handelt es sich um einen V-rwaltungsact, den er vorzunehmen hat, nicht um religiöse oder politische Parteinahme. Abg. Stöcker glaubt dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau Anerkennung für sein unparteiisches Vorgehen aussprechen zu müssen. (Beifall rechts, Widerspruch links.) Es verdiene Anerkennung, wenn ein hoher Staatsbeamter auf Uebelstände bei dem Judenthum Hinweise in einer Zeit, wo ein anderer Oberlandesgerichtspräsident eine Verwarnung zukommen läßt, weil ein jüdischer Referendar zu einem Tisch nicht zugelassen wurde, an den er gar nicht gehörte. Ich bin, und mit mir viele Millionen, sehr im Zweifel, ob der jüdischen Nation das Maß in Objectivität zur Seite steht, daserforderlich ist. Der Landesgerichtsrath Kronecker — er ist zwar getauft, aber Sie wissen ja, wie das so oft geht (Heiterkeit rechts) — hat ein falsches Erkenntniß zu meinen Ungunsten durch Citirung von Zeitungsgeklatsch in einem Proceß gegen mich vorgebracht. Das Eindringen des Judenthums in die Justizverwaltung bringt die allerschwersten Nachtheile mit sich. (Bravo! rechts.) Wenn ein jüdischer Richter mit zwei jüdischen Schöffen urtheilt, so kann kein vernünftiger Mensch glauben, daß ein unparteiischer Urtheilsspruch zu Stande kommt. Die Juden sind ja gute Geschäftsleute, und sie haben solche Furcht vor geschäftlichen Nachtheilen, das; sie zu dem Amte der Schöffen oder Geschworenen nicht recht taugen. Das wiffen alle Richter, und es ist ihre Pflicht, der Justiz zur Hilfe zu kommen. Das Judenthum ist ja für die linke Seite viel, aber die Justiz ist für mich noch mehr. (Beifall rechts.) Abg. Munckel: Ich weiß nicht, ob dem Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau nicht unheimlich zu Muthe werden wird bei der Unterstützung des Herrn Stöcker. Die Rede desselben war die denkbar schwerste Verurtheilung des Vorgehens des Oberlandesgerichtspräsidenten. Man kann diejenige Gerechtigkeit und Liebe, die manchen Leuten eigen ist (Heiterkeit) nicht prägnanter zum Ausdruck bringen, als es in der Rede der Fall war. Gewundert hat mich der geringe Werth, den er der Taufe beigelegt hat, aber er mag da nach seiner eigenen Erfahrung geurtheilt haben. Was er in Betreff des Zeugnisses des Herrn Kronecker gesagt hat, will ich ihm glauben, weil er es gesagt hat. oder trotzdem er es gesagt hat. Thut das aber ein christlicher Mchter nicht auch? Wenn Herr Stöcker klagt, daß er und seinesgleichen bei einem jüdischen Amtsrichter mit zwei jüdischen Schöffen nicht unbefangenes Recht fände, so hat er vielleicht recht, denn das sind auch Menschen. Aber wie dem Juden zu Muthe sein müßte, der Herrn Stöcker und zwei seiner Gesinnungsgenossen zu Richtern und Schöffen hätte, das möchte ich gern wissen. Sehr wohl wahrscheinlich nicht. (Heiterkeit) Wenn Stöcker dasjenige Maß von Objectivität vom Juden verlangt, das ihm selbst eigen ist, dann ist er sehr bescheiden. (Heiterkeit) Den Beweis, daß der Jude kein vernünftiges Urtheil zu Stande bringt, soll er uns schnldig bleiben. Das ist nicht blos eine Revolution gegen die Gesetzgebung (Widerspruch rechts), sondern gegen die Cultur. Der Regierungscommissär hat den Unterschied zwischen Richter und Verwaltungsbeamten gemacht. Mischen sich die Qualitäten in der höheren Justizverwaltung so, so müssen wir die Trennung eintreten lassen, sonst kommen wir dahin, wie bei Leuten mit militärischen Eigenschaften, wo der militärische Rang im Civilverhältniß hervortritt. Als Berwaltungsbeamter darf der Präsident doch die richterliche Würde nicht mit Füßen treten. Mit einer solchen Maßnahme wird der Keim des göttlichen Antisemitismus ausgestreut, und das soll hier gebilligt werden? Die Rede hat bei der rechten Seite großen Beifall gefunden. Ich habe mich getäuscht, ich habe von Ihnen (rechts) zu gut gedacht. Abg. Stöcker: Ich hätte von Herrn Munckel erwartet, daß er bei den Justizbeamten zwischem ihrem Charakter als Justiz- und Verwaltungsbeamte unterscheiden kann. Auch in Bezug auf den Herrn Kronecker kann Herr Munckel nicht sagen, daß er sich in Bezug auf mich geirrt hat, sondern derselbe hat zu meinen Ungunsten ein falsches Erkenntniß citirt. Wenn Herr Munckel mir unterlegt, daß ich den Juden eine inferiore Qualität zuschreibe, so ist das advocatisch und nicht parlamentarisch. Ich habe nur gesagt, man bezweifle, daß die Juden das Maß von Objectivität hätten, das zur Rechtsprechung nöthig sei. Wenn Herr Munckel auch für sich die christliche Liebe in Anspruch nahm, so erinnere ich ihn an jenen Proceß, wo jüdisches Geld und jüdische Rechtsanwälte solche Gluthitze in der öffentlichen Meinung hervoriefen, daß die Mchter nicht mehr wußten, was wahr ist. Die Taufe ist bei ihm, wie ich glaube, fruchtlos ausgefallen. Sein ganzes kirchenpolitisches Leben zeigt das klar. Ich glaube auch, über Juden ganz unbefangen urtheilen zu können. Ich spreche über Juden mehrfach mit mehr Liebe als die Herren auf der Linken, obwohl ich von ihnen und ihrer Presse mit einer Nichtswürdigkeit verfolgt worden bin, wie sie zum zweiten Mal kaum in der Weltgeschichte vorgekommen ist. Ich habe christliche Liebe auch gegen die Juden. (Lachen links.) 1847 hat Fürst Bismarck es ausgesprochen, daß, wenn er sich Juden als Vertreter der geheiligten Autorität der Justiz denken soll, er sein Haupt verhüllen würde. Auf unserer Seite sind viele, die so denken, und ich glaube, sie denken recht. Abg. Munckel (dfteit.): Aus den Ausführungen des Herrn Stöcker geht hervor, daß er sehr groß von sich und sehr klein von mir denkt, damit bin ich ganz einverstanden, denn ich gehöre zu denjenigen, die Mißtrauen haben, wenn sie von mancher Seite gelobt werden. Ich habe Herrn Stöcker mehrfach gegenübergestanden, nicht blos, wenn jüdisches Geld an mich gezahlt wurde, mir selbst ist es ihm gegenüber niemals gezahlt worden, sondern auch in einer Sache, wo er mit seinem Amtsbruder Witte in Streit gerieth und wo ich die beiden Geistlichen vereinigt habe zu einem Vergleich in christlicher Liebe (g«ße Heiterkeit) und das möglich gemacht habe dadurch, daß mein Gegner und ich die Kosten für die beiden Herren übernahmen. (Heiterkeit.) Darüber, welche Wirkung die Ta"fe auf mich ausgeübt hat, hat Herr Stöcker kein Urtheil, denn Gottlob! hat er mich nicht getauft. Sonst würde ich ohne Weiteres seiner Meinung beipflichten, daß die Taufe mir nichts genützt hat. (Heiterkeit.) Wenn das aber christliche Liebe ist, die er predigt, dann glaube ich nicht und bin stolz darauf, daß ich sie in dieser Form übe. Wie er gut denkt und spricht von den Juden, wer hat ihn heute nicht gehört? Wer ihn gehört hat, weiß ja, wie er denkt und daß er das für Liebe ausgibt, das ist eben nur der viel stärkeren Argumentation des Herrn Stöcker möglich, der mir allerdings in vielen Dingen über ist. Herr Stöcker hätte uns eine große Concurrenz gemacht, wenn er Jurist geworden wäre;