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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-05-07 · 18 (7.5.1891) · p. Seite 331

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
18 (7.5.1891)
Date
1891-05-07
Page
Seite 331 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 18 Gesterreichische Wochenschrift Seite 329 dem Breslauer Fall allerdings nur darauf bedacht war, den guten Schein zn wahren. Mit großer Energie nehmen sich die Vertreter der liberalen Parteien der von den Conservativen Stöcker'scher Couleur und von den Antisemiten herabgewürdigten Juden an, ein Beispiel, an dem unsere heimischen Parteien wohl lernen könnten. Bemerkenswerth ist ferner die Thatsache, daß auch im preußischen Abgeordnetenhause die Vertheidigung der Juden von christlichen Abgeordneten geführt wurde. Nachstehend geben wir den Bericht über die drei Verhandlungen: '■gfreugtfc^er Lcrnötcrg. Hans der Abgeordneter». 78. Sitzung vom 30. April 11 Uhr. Abg. Rickert (dfr.): Am 3. März v. I. hat mein Parteigenosse Zelle dem Minister die Mittheilung gemacht, daß der Oberlandesgerichtspräsident für Schlesien eine Verfügung erlassen hat, wonach nach Möglichkeit zu vermeiden sei, Juden zu Geschworenen zu wählen. Der Minister bezweifelte damals, daß eine solche Verfügung erlassen sei, da ihm nicht verständlich sei. wie weit der Oberlandesgerichtspräsident auf die Auswahl der Geschworenen Einfluß ausüben könne; er werde aber Veranlassung nehmen, sich danach zu erkundigen, er seinerseits könne eine solche Verfügung nicht billigen Zu meinem Staunen habe ich nun gehört, daß allerdings die Thatsache richtig ist. Es wird mir von durchaus glaubwürdiger Seite versichert, der Oberlandesgerichtspräsident soll ein solches Schreiben mit seinem Amtscharakter an die Amtsrichter, welche die Vorsitzenden des Ausschusses sind, der die Listen aufzustellen hat, erlassen haben, in welchem er empfiehlt, bei der Aufstellung der Jahreslisten möglichst wenig Juden zuzulassen. Es wird mir versichert, daß auch nach der Verhandlung hier im Hause der Oberlandesgerichtspräsident seine Verfügung nicht redressirt hat. Ich würde das für kaum glaublich halten, und ich möchte den Justizminister fragen, ob ihm bekannt ist, daß der Oberlandesgerichtspräsident diese Verfiigung zurückgenommen hat. Es ist schon eine traurige Thatsache. daß Herr Zelle eine solche Sache öffentlich im Parlament zur Sprache bringen mußte. Wenn ein fanatischer gewöhnlicher Antisemit in Volksversammlungen derartige Forderungen stellt, welche die Errungenschaften unserer Gesetzgebung und Cultur zurückschrauben, so können wir uns darüber nicht wundern, wenn aber einer der höchstgestellten Richter im preußischen Staat derartig widergesetzlich verfährt, so muß uns das mit der größten Mißbilligung und Empörung erfüllen. Es ist eine Pflicht der Landesvertretung, hier öffentlich Derartiges zu charakterisiren. (Bejjgll links.) Regierungscommissär Geheimrath Lukas: In Folge der vorjährigen Erörterung in diesem hohen Hause hat der Oberlandesgerichtspräsident für Breslau sich beeilt, dem Herrn Jusüzminister über diesen Gegenstand Bericht zu erstatten. Daraus hat sich ergeben, daß von ihm in der That eine ähnliche Verfügung erlassen worden ist, nur ist dieselbe nicht so weitgehend und schroff, wie von Herrn Rickert unterstellt worden ist. Es ist nicht davon gesprochen, daß nach Möglichkeit Juden von dem Geschworenenamt überhaupt ausgeschlossen werden sollen. Die Verfügung ist nicht an die Amtsrichter, sondern an die Landgerichtspräsidenten gerichtet, und geht dahin: Es habe sich gezeigt, daß in wiederholten Fällen Geschworene israelitischen Bekenntnisses nicht diejenige Entschlossenheit und Festigkeit bei Ausübung des Geschworenenamtes gezeigt hätten, welche zu verlangen sei. (Hört! hört! links.) Im Interesse der Justizverwaltung und im Interesse der Rechtspflege sei darauf Bedacht zu nehmen, selbstverständlich ohne grundsätzliche Ausschließung der Israeliten, ungeeignete jüdische Elemente von dem Hineingelangen in die Geschworenenvorschlagslisten auszuschließen. Darum werden die Landgerichtspräsidenten ersucht. diejenigen Amtsrichter, welche den Vorsitz in dem Ausschuß führen, der die Vorschlagslisten zusammenzustellen hat, darauf hinzuweisen, daß es zweckmäßig ist, nach Möglichkeit nach dem bezeichneten Ziel hinzuwirken. Diese Verfügung ist nicht ungesetzlich; sie wäre es, wenn der Oberlandesgerichtspräsident die Herren jüdischen Bekenntnisses überhaupt von dem Geschworenendienst ansschließen wollte. Das ist aber nicht der Fall gewesen Es ist nur die Weisung ertheilt worden, ungeeignete jüdische Elemente feruzuhalten. Bon einer Ungesetzlichkeit kann also keine Rede sein. Ferner bin ich der Meinung, daß Herr Rickert mit seiner Entrüstung zn weit gegangen ist. Der Oberlandesgerichtspräsident hat in bestem Glauben gehandelt, damit die Rechtspflege, deren Förderung zu seinem Amt gehört, auch tatsächlich zu fördern. (Zustimmung rechts.) Eine andere Frage aber ist es. ob er sich nicht vielleicht in der Form vergriffen hat. Ich muß gestehen, daß das der Fall ist. Der Herr I ust izmini st er hat deshalb keinen Anstand genommen, dem Oberlandesgerichtspräsidenten mitzutheilen, daß er die Verfiigung nicht billigen könne. (Hört! hört! links.) Ich muß danach annehmen, daß die Verfügung von dem Oberlandesgerichtsprüsidenten entweder formell oder materiell zurückgenommen ist. Da Herr Rickert das Gegentheil behauptet, wird der Herr Justizminister jedenfalls Gelegenheit nehmen, nach der Sachlage sich zu erkundigen. und behält sich weitere Entschließungen vor. (Beifall rechts.) Abg. Munckel (dfr.): Ich kann nicht finden, daß die Erklärung des Ministerialvertreters auf die Anfrage des Herrn Rickert die Sache vollständig erledigt hat. Es ist ausdrücklich eingeräumt worden, daß der Oberlandesgerichtspräsident darauf hingewirkt hat. bei der Auswahl der Geschworenen solche israelitischer Confession oder meinetwegen Abstammung, als ob sie nicht die nöthige Festigkeit besitzen, auszuschließen. Daß man Geschworene, die nicht tauglich sind, möglichst ausschließt, dagegen w'rd sich nicht viel erinnern lassen, daß man aber bei Geschworenen israelitischer Confession eine gewissePräsumtpion für die Untanglichkeit etablirt (Sehr richtig! links), das ist etwas Außerordentliches. Ich finde in einem Disciplinarerkenntniß. auf das ich noch kommen werde, den schönen Satz, daß der Richter nicht nur die größte Unparteilichkeit im Amt zu wahren, sondern auch außerhalb des Amtes alles zu vermeiden hat, was das allseitige Vertrauen in diese Unparteilichkeit zu gefährden geeignet sei. Nun weiß ich nicht, wenn der Oberlandesgerichtspräsident des größten Gerichtsbezirks von Preußen offen erklärt, daß er gegen jüdische Staatsangehörige ein Vorurtheil habe — denn anders heißt diese Erklärung nichts — ob das dazu dient, das Vertrauen in die Unparteilichkeit dieses Mannes zu starken. (Sehr gut! links.) Da in dem Fall, auf den ich zu sprechen komme, eine Dis ciplinaruntersuchung eingeleitet ist. so kann ich mein Erstaunen nicht unterdrücken, warum in diesem weit eclatanteren Fall eine solche nicht eingeleitet worden ist. Je höher der Richter steht, desto mehr haben wir darauf Anspruch, daß er seine volle Unparteilichkeit nach allen Seiten übt. Die Disciplinaruntersuchung gegen den Oberlandesgerichtspräsidenten in Breslau ist nur deshalb

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