Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 17 (24.4.1891)
- Date
- 1891-04-24
- Page
- Seite 301 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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üit. 17 Hesterreichische WochmHrift -seur 301 Es ist ein neuer Stand, der anrückt, mit seinen Forderungen, der nicht nach Land und Staat, nach Religion und Race, nach Nation und Bekenntniß fragt, es ist die große Entscheidung zwischen Arbeit und Capital überhaupt, ohne Unterscheidung ob es semitischen oder arischen Ursprunges ist; das ist die Zeit, in der es sich nicht um Israel, welches jetzt nur als Aushängeschild für andere Bestrebungen benützt wird, handeln werde, sondern nur den Gesammtzustand der Weltordnung, in der die kleinlichen Bürgerherzen vor ganz anderen Problemen erzittern werden. „Da schlägt der Herr.der Heerschaaren nieder die Zweige und die hohen Wuchses sind werden niedergeschlagen, jedoch der Libanon der fällt nur, wenn es der Mächtigste der Mächtigen will!" Fliehet dann ihr Schatten, die ihr den Horizont verdüstert; verschwindet in eure Höhlen, es leuchtet die Sonne, der Lenz erwacht, die Liebe erblüht und auf der Höhe der Entwicklung bewährt sich der Glaube an die Menschheit, der Israel nie verlassen hat. Der Kampf «m den Franck-Kaffee. Die Firma Heinrich Franck Söhne in Linz unternimmt einen Kampf gegen die „Oesterreichische Wochenschrift", um ihre jüdischen Consumenten zu retten. Diese Thatsache bietet einen neuerlichen Beleg dafür, daß die Herren Antisemiten, welche das Schlagwort „Kauft nicht bei Juden" ausgegeben haben uud deren publicistische Organe unablässig vor Einkäufen in jüdischen Geschäften warnen, den jüdischen Kunden und Consumenten hingegen mit der größten Zuvorkommenheit behandeln. Um des Geldes Willen verleugnet der liebe Arier zum Scheine auch seine innere Gesinnung. „Non ölet,“ ist ein Sprichwort arischen Ursprunges. Die Firma Heinrich Franck Söhne in Linz zählt zu jenen Anhängern des antisemitischen Glaubensbekenntnisses, daß man keinen Juden beschäftigen und in Nahrung setzen darf. Noch nie konnte es einem Juden gelingen, bei dieser Firma eine Stellung zu erlangen. Einmal passirte ihr das Malheur, daß sie einen Mann mit arischem Namen aber jüdischer Abstammung für den Posten eines Reisenden engagirte und er wurde sofort entlassen, nachdem er so unvorsichtig war, seine Abstammung zu verrathen. Bon dem Betreffenden, einem Reisenden Namens Urbach aus Groß-Meseritsch, liegt uns nachstehendes Schreiben vor: „Groß-Meseritsch am 7. Juni 1890. Sehr geehrter Herr! Ihr geschätztes Schreiben vom 5. d. höflich erledigend, kann ich Ihnen nur auf diesem Wege wiederholen, daß es blos meine Confession war, welchedie Herren Heinrich Franck Söhne genirte und daran hinderte, mich in dem mir bereits früher ert l) eilten Posten eines Reisenden zu belassen u.s.w. Urbach." Also die Firma, welche einen bereits angestellten Reisenden entläßt, blos weil er Jude ist, will nichtsdestoweniger streng rituelle „Koscherwaaren" für orthodoxe Juden erzeugen. Wir haben also eine eigene Specialität antisemitischer Erzeuger von Koscherwaaren. Männern gegenüber, welche den Religionshaß in das geschäftliche und politische Leben hineintragen, hegen wir das größte Mißtrauen und wenn die orthodoxen Juden gegen den antisemitischen Franck-Kaffee sich ablehnend verhalten, so haben sie allen Grund dazu. Und wenn mehrere Rabbiner erklären, daß der Franck-Kaffee Bestandtheile von Schweinefett enthält, so werden sie sich vermuthlich darüber genau informirt haben. Dem entgegen sandte uns durch Vermittlung des Adpocaten Dr. von Glanz die Firma Heinrich Francks Söhne in Linz nachstehende „Berichtigung des in Nr. 14 der „Oesterreichischen Wochenschrift" Pro 1891 erschienenen Artikels : „Der Kampf um den Frank-Kaffee": a) Es ist unwahr, daß Rabbiner H a l b e r st a m von der Firma Heinr. Franck Söhne je geklagt worden ist, sonach unwahr, daß die Klage ohne Erfolg blieb; b) es ist unwahr, daß Rabbiner Halberstam die Fabrikation mit eigenen Augen gesehen hat; e) es ist deshalb unwahr, daß er, weil durch den Augenschein überzeugt, neuerdings ein Verbot des Fabrikates gebracht hat; ä) es ist unwahr, daß bei der Fabrikation des Franck-Kaffee eine strenge Aufsicht fehle, vielmehr wird diese Fabrikation strenge nach den Grundsätzen der mosaischen Religion durchgeführt und von einem Rabbiner sorgfältig überwacht; e) es ist unwahr, daß Herrn Dr. Beins chemische Analyse das Vorhandensein von verbotenen Stoffen constatirte; f) die Redaction wird deshalb aufgefordert, das beiliegende amtlich beglaubigte Gutachten des Herrn Dr. Bein ddo. 13. Juli 1888 als Berichtigung ihrer falschen Aussage vollinhaltlich zu reproduciren, mindestens aber nachstehendes Resume des- „Die wichtige Aufgabe ist, die aus den positiven Untersuchungen resultirenden Thalsachen zu sicheren und begründeten Schlüssen zusammenzuziehen. „Das Laboratorium muß sich auf das demselben mit anerkennenswerther Ausführlichkeit abgegebene Gutachten des Landrabbiners Herrn Dr. Gronemann in Hannover stützen. Nach dem Sinne dieses Gutachtens dürfen thierische Substanzen und Verunreinigungen thierischer Art bei einem derartigen Genußmittel nicht vorhanden sein. „Es mußte sich daher die Untersuchung nicht allein auf die chemische Prüfung der Art des Fettes (ad B 2), sondern auf alle Bestandtheile überhaupt richten (ad B 1), wodurch sich zunächst die Anwesenheit der normalen Bestandtheile bis zur Gesammtmenge von 100 Procent feststellen ließ, daraus folgt schon indirect, daß anderweitige Stoffe nicht mehr vorhanden sein können. „Um aber den positiven Beweis für die letztere Thatsache zu gewinnen und um jedem Argwohn zu begegnen, durften die mikroskopischen und mikrochemischen Untersuchungen einer jeden Probe umsoweniger unterlassen werden, als sich hiedurch die minimalsten Spuren fraglicher Verunreinigungen (z. B. des Blutes rc.) leicht Nachweisen lassen. „Die chemische Untersuchung allein hat somit nach dem oben Ausgeführten (ad B 1) ergeben, daß Bestandtheile, welche einem derartigen Genußmittel, wie es Kaffee und dessen Surrogate sind, nicht zukommen, in den zahlreich entnommenen Proben des sogenannten Franck- Kaffees in ke i n e m einzigen Falle nachgewiesen werden konnten. Von diesem Standpunkte aus ist daher die Annahme des Zusatzes eines animalischen Fettes ebenso ausgeschlossen, wie die irgend eines anderen thierischen Stoffes. „Diemikrochemischen und mikroskopischen Prüfungen haben ebenso (wie all B) erwiesen, daß in keinem Präparate irgend ein Nachweis, wonach außer Pflanzenstoffen noch anderweitige thierische Substanzen im sogenannten Franck-Kaffee vorhanden wären, sich erbringen ließ. „Nach den Ergebnissen der chemischen und mikroskopischen Untersuchungen einer so großen Zahl von Proben, die in der denkbar unparteiischen und entsprechenden Weise entnommen wurden, sowie nach den persönlichen Wahrnehmungen kann das sachverständige Gutachten pflichtgemäß nur dahin abgegeben werden: daß in den Fabrikaten der Firma Heiy-