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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-04-10 · 15 (10.4.1891) · p. Seite 270

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
15 (10.4.1891)
Date
1891-04-10
Page
Seite 270 (sequence 12)
Language
German
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Seue 270 ^eflerreuylsche Wochenfryrrn Ätt. 15 sollen? Das antisemitische Blatl läßt dabei außer Acht, daß in nächster Zeit im Reichsrathe Debatten über die Judensrage beginnen werden, und daß das Resultat dieser Verhandlungen für das Wohl und Wehe von sünf Millionen russischer Bürger eine entscheidende Bedeutung gewinnt. Es soll über ein aus zahlreichen Paragraphen bestehendes Gesetzproject eingehend berathen werden, dessen Bestimmungen drakonische sind, doch hofft man, daß der Reichsrath manche gar zu harten Bestimmungen mildern werde. Herr Leroy- Beaulieu hat sehr richtig den gegenwärtigen Zeitpunkt für den angemt-ssensten gehalten, mit seiner Schrift zur Vertheidigung der Juden hervorzutreten und sie denjenigen russischen Würdenträgern zuzusenden, die einen mehr oder weniger entscheidenden Einfluß auf den Charakter der neuen Gesetzprojecte habeu können und werden. Der berühmte Verfasser thut unter Anderem dar, daß die russische Regierung sich in's eigene Fleisch schneidet, wenn sie die betriebsamen Juden Rußlands gewaltsam von Handel und Gewerbe zurückhalten wolle, wie es beabsichtigt wird. Wenn die Regierung aus gewissen Gründen den Juden den Staatsdienst hermetisch verschließe, sie weder als Lehrer noch als Richter, weder als Ossiciere der Armee und der Flotte, noch als Aerzte und Juristen dulde — so könne sich das noch aus Staatsrncksichten erklären. Daß man aber einer zahlreichen jüdischen intelligenten Bevölkerung den Weg zum Handel, zur Industrie, zum Gewerbe abschneide, sei bei der Fähigkeit der Juden eben auf diesem Gebiete, auf welchem sie schon so Hervorragendes geleistet hätten, geradezu uner- Närlich und heiße seine eigenen Interessen schädigen. Mittlerweile werden in Rußland selbst jene wenigen Zeitschriften unterdrückt, welche sich der Verfolgten annehmen. Den „Nowosti" wurde die zweite Verwarnung ertheilt, weil diese Zeituna, wie die bezügliche Veröffentlichung des „Regierungsboten" besagt, „sich stets angelegen sein läßt, die Lage der hebräischen Bevölkerung Rußlands in falschem Lichte darzustcllen und dadurch inmitten der Bevölkerung ohne jeden Grund Unzufriedenheit (!) erweckt. Der „Regierungsbote" veröffentlicht ferner folgenden Ministerial-Erlaß: „Die israelitische Monatsschrift „Woschod" nebst der Wochen- Beilage „Chronik des Woschod", welche trotz zweimaliger Verwarnung fortfahren. Artikel schädlichster Tendenz aufzunehmen, wurde in der Person des Herausgebers und Redacteurs Adolf Landau die dritte Verwarnung ertheilt, und auf Antrag der Ober Censurvcrwaltung hat her Herr Minister des Innern die Suspendirung beider Blätter auf sechs Monate angeordnet, mit dem Hinzufügen, daß dieselben nach Ablauf der genannten Frist nur unter Präbentivcensur wieder erscheinen dürfen. Den Grund der Maßregelung bilden außer der schädlichen Richtung überhaupt, welche die Verwaltungsmaßregeln in ungünstigem Sinne darstellt, die Novelle von Abramowitz „Die S Ute" und die historische Erzählung von Mordowzew „Zwischen Hammer «ud Ambos". Die Unterdrückung des „Woschod" ruft unter der ganzen russischen Judenheit. auch 6ei denen, welche sich mit der religiösen Richtung desselben durchaus nicht befreunden konnten, aufrichtige Betrübniß wach. Das vor zehn Jahren gegründete Blatt war das einzige, das den antisemitischen Hetzblättern die Spitze bot, muthig und unerschrocken den Angriffen und ^Verleumdungen entgegentrat. Die hervorragendsten literarischen Kräfte, Juden, sowohl als Christen, gehörten zu seinen Mitarbeitern, so z. B. außer den bekannten Dichtern Fr u g, Minsk i, Abramowitz und den Kritikern Lilienblum, Margulis rc. die gefeierten .christlichen Schriftsteller Berschadski, Leontiew, Nikitin, Mordowzew rc. Dabei war das Blatt zumal über Verwaltungs-Maßregeln vortrefflich unterrichtet und hatte das große Verdienst, die russische Judenheit über alle, ihre religiöse und politische Situation betteffenden Angelegenheiten schnell und zuverlässig zu insormiren. Ob das Blatt nach sechs Monaten wieder «mfleben wird, ist sehr zweifelhaft, und so dürste die zeitweilige Unterdrückung eine dauernde werden. In der gesammten russischen Tagespresse gibt es nur verschwindend wenige Blätter, welche nicht in's antisemitische Horn blasen, geschweige denn die Angriffe gegen Juden und Judenthum einer Zurückweisung würdigen. Der „Woschod" hatte wenigstens insofern Ersatz geschaft, daß er unseren christlichen Vertheidigern die Möglichkeit bot, in seinen Spalten sich zu äußern, während sie jetzt, außer vielleicht in den wackeren „Nowosti", nirgends hierzu. Gelegenheit haben werden. — Zugleich mit der Suspendirung des „Woschod" wird mitgetheilt, daß die Maßregelung der antisemitischen „Nowoje Wremja", welcher der Einzelverkauf verboten war, wieder aufgehoben wurde. Drenc. Wucarest, 5. April. Unsere Rumänen haben, natürlich ohne im Mindesten an „Confessionen" zu denken (?), mit dem neuen Artikel VII der Verfassung den bis 1878 fast unbekannten Begriff der „Fremden" eingeführt, um zwischen diesen und den „Rumänen" einen subtilen Unterschied machen zu können, so oft es ihnen in den Kram passen wird; aber um den richtigen Unterschied haben sie sich nicht viel Sorgen gemacht. Da starb vor einiger Zeit in B u c a r e st der aus Macedonien eingewanderte „Rumäne" Dimitrie' Filitis und hinterließ 4000 Francs dem Staats- Mädchenslift Hierselbst, den „Rest" seines Vermögens aber im Betrage von 4 9 6.000 Francs dem zur Gräcisirnng der Rumänen jenseit der Balkans in's Leben gerufenen „Sylogos"-Vereiu in Athen, welches bekanntlich die Hauptstadt Griechenlands ist. Er hotte viele Jahre in Rumänien gelebt, wurde als „Rumäne" angesehen und behandelt und hat als solcher sein großes Vermögen zusammengescharrt; in welcher Weise dies die in Rumänien wohnenden Griechen thun, gehört nicht hierher. Aber er war C h r i st und darum galt er als „Rumäne". Der Jude dagegen, der im Lande geboren und daselbst gestorben, sein Vermögen im Lande läßt zum Nutzen desselben, weil er eben nicht vom Auslande ist, dieser ist nach dem Jargon der Verfassung ein — „Ausländer". Dies ist gewiß eine seltsame, zum eigenen Schaden gereichende Begriffsverwirrung und ein derber Faustschlag in die angeblich durchgesetzte Gleichberechtigung der Confessionen; aber glücklicher- oder unglücklicherweise rächt sie sich selbst, die wirklichen Rumänen, jüdische und christliche, haben den Schaden davon: im vorliegenden Fall ist das Land um eine halbe Million ärmer geworden! Und eine solche Sorte „Rumänen" gelangt ganz ohne Umstände zur Ausübung aller Rechte, denn für sie gilt der Artikel IX der Verfassung: „Der Rumäne eines fremden Staates, ohne Rücksicht auf seinen Geburtsort, der seine Entsagung von fremder Protection nachweist, kann die Ausübung der politischen Rechte durch ein Votum der gesetzgebenden Körper sofort erlangen. Den eingeborenen Israeliten aber sind im Artikel VII allerhand Hindernisse in der „Naturalisirung" entgegengesetzt, die umso unübersteiglicher sind, als die gesetzgebenden Kammern sich selbst an den Artikel nicht kehren und in der Praxis auf Gesuche von Israeliten gar nicht erst eingehen. Daß aber diese dem Lande nicht schädlich sind, wie der „Rumäne" Filitis, sondern in jeder Beziehung nützlich, zeigt die soeben veröffentlichte Statistik für 1881 bis 1885 des Directors der Präfectur Jassy, N. Alexandrini. Derselben entnehme ich, daß im Jassyer District an Handeltreibenden 80 Procent Israeliten, 16 25 Procent Rumänen und 3'75 Procent andere Nationalitäten, an Handwerkern 68 Procent Israeliten, 25 Procent Rumänen und 7 Procent andere Nattonalitäten. Dies besagt kurz und knapp, daß unser Land ohne Israeliten, weder Handel noch Handwerk und darum auch kein Nationalvermögen haben würde. Aber den Dank für das Schaffen desselben erhalten unsere Israeliten in nur zu gutsitze den Hieben. Konstanlinopek. (Ein jüdischer Maskenball unter dem Patronate derGemahlin des amerikanischen Gesandten, Sr. Excellenz Herrn

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