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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-04-10 · 15 (10.4.1891) · p. Seite 266

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
15 (10.4.1891)
Date
1891-04-10
Page
Seite 266 (sequence 8)
Language
German
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«öette 266 Hesterreichische Wochenschrift dir. 15. seine Mission zu erfüllen, die ihm Gott auf Erden gesetzt hatte, ein solcher Mann hätte seine Zeit auf Scherzen und Kosen verwenden sollen? Und was den Vorwurf der Einseitigkeit betrifft, auf die wir hingedeutet, so muß der Gaon ihn hinnehmen, wenn eben Einseitigkeit so viel ist als ftomm und fleißig das Leben hinzubringen, und er in einer Welt in der so viele die andere Seite ausfüllen, uns dankbar die Vorsehung preisen läßt, die uns von Zeit zu Zeit auf dieser einen Seite fromme, ehrwürdige Männer sehen läßt, durch deren Gegengewicht das Gleichgewicht der Welt zur Wiederherstellung gelangt. Um meine zart fühlenden Zuhörer übrigens zu beschwichtigen, will ich nur bemerken, daß Mrs. Gaon sich bemitleiden zu lassen keine Veranlassung hatte. Es wäre fürwahr eine jammervolle Welt, wenn, wie ein Autor behauptete, gute Verdauung und Phlegma die ein zigen Bedingungen für die Glückseligkeit wären. Die Frommen sind glücklich, auch wenn sie leiden, und edle Seelen, die! solchen Leidenden sich aufopfern, können nicht weniger sich glücklich fühlen. (Schluß folgt). Pnblicatiime« de» israel. Cultasvorftanbs in Mir«. Anselm Ireiherr von Hlothschikd'sche Waisenstiftung. Bei der obigen Stiftung für die k. k. Reichspaupt- und Residenzstadt Wien für israelitische Waisen" sind 21 Plätze von je 100 fl. an solche Waisen israelit. Religion zu vergeben, die in Wien zuständig sind, und von würdigen und armen Personen abstammen. In Gemäßheit der stiftbrieslichen Bestimmungen werden von den zu betheilenden Waisen in erster Reihe solche bedacht werden, deren Väter entweder verarmte und nothleidende Kaufleute und Handelsgenoffen, oder aber auch Künstler, d. h. Maler, Bildhauer, oder endlich Kunstgewerbe ausübende Handwerker waren. Andere Waisen, bei welchen diese speciellen Vorbedingungen nicht eintreffen, sind dann unter übrigens gleichen Umständen in zweiter Reihe zu berücksichtigen. Die mit einem solchen Stiftungsgenuffe zu betheilenden Waisen dürfen nicht weniger als 6 Jahre alt sein, und sollen zur Zeit ihrer Bewerbung auch nicht das 18. Lebensjahr überschritten haben. Die im schulpflichtigen Alter stehenden müssen die Schule besuchen, tadellose Sitten und mindestens einen guten Fortgang ausweisen. Stistliuge, die in ihrem 15. Lebensjahre in den Genuß dieser Sttstung gelangen, können den Betrag per. 100 fl. bei ausgezeichneter Verwendung und sehr gutem Fortgang in ihren Ausbildungsstudien durch längstens drei aufeinanderfolgende Jahre ohne Unterbrechung beziehen, während die übrigen Bewerber den Stiftungsgenuß per 100 fl. in der Regel nur für ein Jahr erhalten. Gesuche, welche mit dem Zuständigkettsausweise, dem Armuthszeuguiffe, dem Nachweise der Verwaisung, deni Geburtszeugnisse, eventuell mit Schulzeugniffen des Bewerbers, und bei Geltendmachung des Vorzugsrechtes mit den Nachweisungen über dasselbe, belegt sein müffen, sind bis 30. April d. I. in der Kanzlei der israelitischen Cultnsgemeinde (I. Seitenstättengasse 4) um so sicherer zu überreichen, als auf später einlangende, oder nicht gehörig belegte Gesuche keine Rücksicht genommen werden könnte. Marie Aafstnger'sche Armen-Sliftung. Die Zinsen aus der Marie Daffinger'schen Stiftung für v i e r arme Familien der hiesigen israel. Cultusgemeinde, für jede im Bettage von 20 fl., kommen am Sterbetage des seligen Herrn Sigmund Edlen von W e r t h e i m st e i n, 23. Siwan, d. i. am 29. Juni d. I. zur Bertheilung. Die diesfälligen Gesuche sind b i s 30. A p r i l 18 91, in der Kanzlei der israel. Cultusgemeinde (Stadt, Seitenstättengaffe 4, 2. Stock) in den Amtsstunden von 9 bis 2 Uhr zu überreichen. Med. Ar. Adotf and Hmannek Ster« Stiftung für Httgorasanten der Medizin und Chirurgie. Bei der israelitischen Cultusgemeinde gelangen sechs Plätze der oben genannten Stiftung k fl. 100 ö. W. zur Bestreitung der Rigorosentaxen zur Verleihung. Die Bewerber haben ihre Gesuche mit dem Nachweise, daß sie mosaischerReligion und unbemittelt sind und ihren medizinisch, chirurgischen Studien an der Wiener medizinischen F a c u l t ä t als ordentliche Hörer obliegen, bis längstens: 30. April dieses Jahres in der Kanzlei der israelittschen Cultusgemeinde (I. Seitenstättengasse 4 2. Stock einzubringen. In dem Gesuche sind die Familienverhältnisse des Bewerbers anzugeben, ferner, ob der Bewerber in dem Genüsse eines Stipendiums steht, eventuell in welchem Betrage. Isak Kuffler'fche Mädchenstiftnng. Es wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß die Zinsen der obengenannten Stiftung zur Ausheiratung eines armen würdigen Mädchens in Wien, israel. Confession, im Betrage von fl. 215 ö. W. zur Verleihung kommen. DieBewerberinnen haben nachzuweisen, daß sie: 1. der israel. Confession angehörcn; 2. streng sittlich und arm sind; 3. sich im Brautstande befinden. - Verwandte des seligen Stifters, unter diesen aber insbesondere die Kinder seiner Nichte Regine Wichs verehelichte Dr. K o h n, erhalten den Vorzug und muß der di es fällige Nachweis dem Gesuche beiliegen. Bewerberinnen, die sich vor der Verleihung verehelichen, verlieren den Anspruch auf die Verleihung. Die Gesuche sind bis 30. April 1891 im Secretariate der israel. Cultusgemeinde (I. Seitenstättengaffe 4, 2. Stock einzureichen. Wien, 1. April 1891. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde. Gesuchsblanquette sind im Secretariate 1., Seitenstättengaffe 4, 2. Stock, während den Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr unentgeltlich zu beheben. (Lorrespondenzen. Wie«. (Die Talmipolen der „Agudas Aeum" in Lemberg.) Man schreibt uns aus Lemberg: Während der hier erscheinende „Israelit" in seiner letzten Nummer constaürt, daß Herr Feldstein, der Redacteur und Wortführer der „Agudas Akum", gegen den Abgeordneten Dr. Bloch „bei der hiesigen judenfeindlichen Journalistik um Schutz bittet und Anlaß zu judenfeindlichen Enunciationen und Hetzereien gibt", publicirt die „Ojczyzna" in Nr. 7 vom 1. April 1891 eineErklärung des Ausschusses des Vereines „Agudas Acum", dahin lautend, daß Feldsteins Standpunkt gegenüber Dr. Bloch „den Ueberzeugungen und der Anschauung des Ausschusses vollkommen entspricht. Diese Erklärung der Herren Piepes, Lilien und Consorten hat diejenigen, welche mit den Personen und Verhältnissen einigermaßen vertraut waren, nicht überrascht, ist aber jedenfalls sehr dankenswerth, als sie auch dem Fernstehenden zeigt, daß der Oberschmock der Agudas Akum keineswegs eine Einzelnperson ist, sondern ein Typus, das Exemplar einer Gattung von „Juden", die eine Lemberger Specialität bilden, der Reprä-

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