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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-04-03 · 14 (3.4.1891) · p. Seite 250

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
14 (3.4.1891)
Date
1891-04-03
Page
Seite 250 (sequence 12)
Language
German
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Stftte 250 Geflerreichifche Höochen^chnn vtt. 14 Einfluß-auf den Christen. Das, was inan „Berjndung" unserer modernen Gesellschaft nennt, können Juden und Christen in gleicher Weise — verzeihen Sie mir den Barbarisnius — die Paganisation (Verheidung) der Gesellschaft nennen. Arier und Semiten, entchristlichte Christen und vom Judenthum abgefallene Juden, kommen praktisch auf dasselbe Ziel, auf ein gewissenloses Heidenthum, hinaus Sem und Japhet, getrieben durch die gleiche Geistesrichtung, gleiten Arm an Arm den gleichen Abhang hinab. Unsere schwerfälligen abendländischen Rasten, welche das Evanaelium mühsam dem Cultus der Materie und der rohen Gewalt entrissen, sind auf dem Wege in den früheren Naturalismus zurückzufallen, nur diesmal entkleidet von dem mythischen Schmucke, welcher einen Zauber von Poesie über die sinnliche Naturgewalt ausbreitete. Und Jirael selbst, auserwählt als das Volk Gottes, Israel, das in früheren Tagen durch die Propheten mit so vieler Mühe den Altären des Moloch und des Baal entrissen wurde, dieses selbe Israel, enrnervt durch die Börse und müde den Mestias der Gerechtigkeit zu erwarten, scheint wie der alternde Salonio die Verbindung mit dem Ewigen zu vergesstn, um auf den Höhen der Gesellschaft den fremden Götzen, dem Kamosch und der Astarte, Weihrauch zu streuen." Drenc. HLucarest, 29. März. Unsere israelitischen Zustände sind sowohl nach Innen — Gemeindewesen — als auch nach Außen — bürgerliche Gleichberechtigung — seit der papierenen sogenannten „Lösung" der rumänischen Judenfrage aus dem Berliner Congreß von 1878 so bunt und verzwickt, daß sie auch das Interesse ausländischer Leser in Anspruch zu nehmen geeignet sind. Bekanntlich haben Serbien und Bulgarien den ihnen auferlegten Confessions-Gleichberechtigungsartikel des Berliner Vertrages loyal durchgesührt, während bei uns recht eigentlich erst mit diesem das Judenstagezeichen in unehrlicher Verdrehung von Begriffen seinen Einzug gehalten hat. Denn während vor 1878 nur von Zeit zu Zeit, freilich von der Regierung inscenirte, Ausschreitungen des Volkes durch blutige Schlägereien auf den Rücken einzelner oder einer begrenzten Anzahl Israeliten vorkamen, die wenigstens zum Schein als „Lynchjustiz", als „Volksausbrüche" paradirlen, haben unsere Regierungen seit 1878 das Geschäft der Ausschreitungen gegen die Israeliten offenkundig als ausschließliches Monopol in die Hand genommen, vermittels Fabrikation von Gesetzen, die gegen nebel-, fabel- und gespensterhaste „Fremde" gerichtet, in Wahrheit auf die Israeliten gemünzt sind, nicht mehr einzelne oder eine kleine Anzahl, sondern die Gesammtheit derselben bis auf beit vollständigen Ruin getroffen haben und in der Gesetzgebung der ganzen Welt beispiellos dastehen. „Ich sage „beispiellos" und meine damit, daß selbst im ver—„segneten" Rußland solche brotraubende und also Existenzen mordende Gesetze nicht vorhanden sind, wie ich späterhin Gelegenheit haben werde zu zeigen. Hiezu kommt aber die noch grausamere Verdrehung der schon tödtlichen Gesetze, Regulative, Decrete, Circulare rc. in ihrer Anwendung durch die Beamten aller Arten und Grade. Eine solche verdrehte Anwendung, die an sich harmlos, aber dadurch eine umso schlagendere Charakteristik bietet, daß der Betroffene nicht in der Kategorie der Gesammtheit, d. h. nicht unter den inländischen „Fremden" steht, sondern durch den Willen von Regierung und Kammern Rumäne ist. ist z. B. nachstehender Fall: Der israelitische Advocat, Herr B. Labin in Botoschani ist schon vor 10Jahren, 1880, großmüthigst naturalisirt worden mit noch anderen se ch sundsechzig Mann bis äuto (vonetwa 225.000Landesisraeliten!). Als neu-und gargebackener Rumäne soll er natürlich alle verfassungsmäßigen Rechte eines solchen haben und erst dann auch Wähler im e r st e n Collegium, wie ihn auch die primärie (Bürgermeisterei) alljährlich in die Liste der Geschwornen einstellt. Da fällt es jetzt Plötzlich dem Direktor der prefecturä (Statthalterei), Jlie Metz, ein, ihn von letzterer zu streichen, mit der wörtlichen „Begründung" (?): »„In Anbetracht, daß die hebräische Religion mit der Eigenschaft als Geschworener unvereinbar (?) ist, weil vor Ausübung des Mandats der Eid abgelegt werden, und er der Eidesleistung der Zeugen orthodoxer (griechischer) Religion beiwohnen, daher in jenem Eid Glguben haben muß, würde durch den Beschwerdeführer (Labin), der hebräischer Religion ist, der orthodoxe Schwur profamirt (!!) werden. Es wird darum seine Eintragung zurückgewiesen." Diesen absonderlichen Entscheid hielt der Director geheim, um den Reclamanten den Berufungstermin verlieren zu lassen! Wenn nun in solcher Weise gegen einen der 67 jüdischen Rumänen gehandelt wird, so können Sie sich schon einen Begriff machen, wie man gegen die 2249 3 3 rumänischen Jude n vorgeht in — Rumänien! — In ihrer letzten Nummer (10) vom 8/20 c. erörterte die hiesige ..Egalitäten" die betrübenden Vorkommnisse bei den diesjährigen Reichsrathswahlen in Galizien und die Agitationen der „Agudas- Aknm"-Leute mit ihren gegen den Herrn Reichsrathsabgeordneten Dr. I. S. Bloch gerichteten verleumderischen Artikeln in der „Ojcyzna", einen Vergleich ziehend zwischen diesen und unseren eigenen israelitischen sogenannten „Assimilisten". Ueber das Unheil, welches uns Rumänischen diese Sorte Israeliten eingebrockt hat, werde ich Ihnen bei anderer Gelegenheit schreiben, ich erwähne für jetzt nur, daß die ..Egalitatea" mit hoher Befriedigung und Anerkennung des Wirkens des Herrn Tn. Bloch, seinen Sieg über die unsauberen Streber verkündet. Junis. Die hiesige Allianceschule ist nach der jüdischen Freischule zu London vielleicht die größte Elementarschule der Welt. Bis vor Kurzem war die Mädchenschule mit 700 Schülerinnen in dem Anbau der Knabenschule, welche nahezu 1300 Schüler hat, untergebracht. Um geeigneten Raum für die vorhandenen Knaben und die ungefähr 1000 bis heute noch gar keine Schule besuchenden Mädchen zu schaffen, hat die Alliance für Letztere einen geräumigen Bau hergestellt, welcher am 19. December v. I. unter erhebender Feierlichkeiten seiner Bestimmung übergeben wurde. Fast alle eingeborenen und fremden Notabilitäten waren bei dieser Feier zugegen. Die Leitung war in Händen des Minister-Residenten M a s s i c a n t aus Frankreich, des Premier- und Staatsministers des Bey. Se. königl. Hoheit ließ durch General V a l e n s i (Israelit) und den Stadtgouverneur vertreten. Beim Schluß der Feier ergriff Herr M a s s i c a n t die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß die Anwesenheit von Männern verschiedener Nationalitäten und Glaubensbekenntnisse, von Muselmänner und Christen, Europäern und Afrikanern, als Beweis gelten könne, welch' hoher Achtung seitens der Regentschaft die Juden sich rühmen könnten. Mrrv-Aork (Orig. C o r r e s p.) Um das richtige Berständniß für die Zustände des jüdischen Gemeindelebens in Amerika zu erlangen, muß man das Volksthum des Jankees kennen, denn zu allen Zeiten und an allen Orten haben sich die Juden mehr oder weniger die Sitten und Gebräuche des Volkes angeeignet, unter dem sie sich aufhielten. Der Jankee, der eigentliche Amerikaner, ist sehr religiös. Die Bibel ist sein Hausbuch, es wird täglich darin gelesen, Alt und Jung sind darin bewandert, Frauen und Mädchen kennen die heilige Schrift fast auswendig und citiren bei jeder Gelegenheit Bibelverse, wie Schriftgelehrte; der Amerikaner hält auch streng die Sonntagsfeier, er geht mit der ganzen Familie in die Kirche Allein Religion und Staat sind ihm zwei ganz getrennte Begriffe. Jeder kann Gott dienen nach seiner Weise, oder braucht auch nicht Gott zu dienen. Es kann Jeder glauben, sprechen und schreiben was ihm beliebt, solange nur das Gesetz nicht übertreten wird. Bei der Freiheit, jede seiner Ideen durch Sprechen in Versammlungen oder durch die Presse offen kundgeben zu können, müssen natürlich auch Auswüchse auf religiösem Gebiete entstehen. So haben sich! hier im Laufe der Zeiten die wunderlichsten Gesellschaften

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