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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-04-03 · 14 (3.4.1891) · p. Seite 249

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
14 (3.4.1891)
Date
1891-04-03
Page
Seite 249 (sequence 11)
Language
German
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Nr 14 Geflerreichische Wochenfchrtft tjca ' 249 gerettet. Der derzeitige Rabbiner faßte diese wundervolle > Erlösung mit Recht als eine himmlische Fügung auf, verj ewigte diese Begebenheit in einem Synagogengedichte, Selicha, die am Morgen bei der Andacht vorgetragen wird. Im Familienkreise wurde der 11. Debet als Freudenfest begangen. Wahrscheinlich dürfte diese Sitte auch heute noch in Lundenburg bestehen und das Ereigniß jenes Tages daselbst unvergessen sein L. Rnczacz, 26. März. Die traurigen Vorkommnisse, welche sich bei der letzten Reichsrathswahl in Kolomea und Snyatin abspielten, haben auch in unserer Stadt gerechte Entrüstung wachgerufen. Im Gegensätze zu den Tumulten, durch welche in den genannten zwei Städten zahlreiche Juden an Leib und Gut bedroht wurden,, muß jedoch der Wahrheit gemäß und gewiß zur Ehre der Buczaczer Bevölkerung constatirt werden, daß jene unwürdigen Scenen bei uns keinen Widerhall fanden und daß sich die Reichsrathswahl in Buczacz in vollster Ruhe und Ordnung vollzog. Es ist dies das besondere Verdienst unseres Bürgermeisters, Herrn Bernhard Stern, der sich nicht blos der Liebe und Verehrung der jüdischen Einwohnerschaft erfreut, sondern ' auch die vollste Achtung und Werthschätzung der gesammten christlichen Bevölkerung genießt. Der sympathischen Persönlichkeit des Herrn Stern ist es hauptsächlich zu danken, daß zwischen Inden und Christen in Buczacz das beste Einvernehmen herrscht. Von diesem guten Verhältnisse gibt die Thatsache Zeugniß, daß schon sechs Tage nach der Reichsrathswahl, das ist am 10. März, Herr Bürgermeister Stern bei der Wahl in den Bezirksrath, an welcher jüdische und christliche Wähler theilnehmen, mit sämmtlichen 96 abgegebenen Stimmen, also e i n st i m m i g gewählt erschien. Das iit gewiß ein hocherfreulicher Beweis von der Eintracht, die in unserer Stadt zwischen beiden Consessionen herrscht, und wir wollen der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck geben, daß es auch in aller Zukunft so bleiben werde. chörlitz, 27. Mürz. Ein A n t i s e m i t e n - P r oc e ß, welcher seiner principiellen Bedeutung wegen das Interesse weiterer Kreise in Anspruch nehmen dürfte, gelangte gestern vor der Strafkammer des hiesigen Landesgerichtes zur Verhandlung. Auf Antrag verschiedener jüdischer Kaufleute Hierselbst war gegen den früheren Vorsitzenden des Görlitzer deutsch-socialen Vereins, Major z. D. v. Mitzlaff, und den Lieutenant Rentier Lorenz, beide zu Görlitz und als euragirte Antisemiten bekannt, Anklage wegen Verbreitung antisemitischer Flugblätter, in denen von der jüdischen Kaufmannschaft nicht erweislich wahre Thatsachen behauptet wurden und die von dem bekannten, erst neulich wegen groben Unfugs vorbestraften Antisemiten-Agitator Fritsch aus Leipzig herrührten, erhoben worden. Der erste Antrag, welchen die Vertheidigung gleich nach Eröffnung der Sitzung stellte, lautete auf „A b l e h n u n g des im Richtercollegium sitzenden jüdischen Landesgerichtsraths Wendriner" wegen „B e s a ngenheit". Die Verhandlung mußte in Folge dessen, da nicht sofort ein Ersatzrichter zur Stelle war, aus dreiviertel Stunden vertagt werden. Alsdann erklärt sich der Gerichtshof zwar mit der Ablehnung des genannten Richters einverstanden, aber nicht, weil „Befangenheit" angenommen werde, sondern weil in den Flugblättern die jüdischen Richter als solche angegriffen seien und es darin hieße: „Die Juden fälschen deutsches Recht und deutsche Sitte". Vier jener Hetzflugschriften, welche schier Unglaubliches an Verleumdungen und Beschimpfungen zum Inhalte haben, wurden alsdann verlesen. Auch das gedruckte Begleitschreiben, in welchem der hiesige deutsch-sociale Verein um Verbreitung der Flugblätter bittet, und der Sttafantrag der jüdischen . Kaufleute gelangen zum Vortrag. Der Vertheidiger bezweifelt, daß Firmen als solche, wie es theilweise hier geschehen, berechtigt sind, Strafantrag zu stellen. Die Zeugenvernehmung erstreckt sich lediglich auf die Feststellung, in welcher Weise die Vertheiluug der Flugblätter stattgesunden. Demnach sind 6000 Blätter zu einer Hälfte in Görlitz, zur anderen in der Provinz zur Vertheilung gekommen. Als Zeugen fungiren zwei Görlitzer antisemitische Heißsporne, Hauptmann a. D. T s ch i r n e r und Premier- Lieutenannt a. D. Winter, sowie der Aniisemiten- Häuptling, Ingenieur Fritsch-Leipzig. Letzterer gibt erst auf mehrmaliges Befragen des Vorsitzenden zu, daß er bereits wegen groben Unfugs vorbestraft worden ist. Der Gerichtshof beschließt, alle drei Zeugen nicht zu vereidigen. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, daß die beiden Angeklagten, auch wenn man ihre Pflichten als Mitglieder eines politischen Vereins anerkennen wolle, weit über das Maaß des Erlaubten hinausgegangen seien und sich ungesetzlicher Mittel bedient hätten; die Flugblätter enthielten schwere Beleidigungen. Der Antrag der Anklagebehörde lautete auf 150 Mark Geldstrafe für jeden Angeklagten, ferner aus Publicationsbesugniß der Strafantragsteller. Der Gerichtshof verurtheilte die Angeklagten v. Mitzlaff und Lorenz, nach dem Anträge des Staaltsanwalts. Die Berurtheilung hat insofern eine principielle Bedeutung, als es das erste Mal ist, daß Verbreiter antisemitischer Flugschriften bestraft worden sind. Aerkirr. Eine Aeußerung des Stöcker über den Kaiser wird von dem Genfer Correspondenten der Münchener „Allgem. Ztg." mitgetheilt. Derselbe schreibt: Nach Schluß der (bekanntlich sehr stürmisch verlaufenen) Versammlung hatten wir Gelegenheit, im engeren Kreise Stöcker's Meinung über manche schwebende Frage in Deutschland zu vernehmen. Unter Anderem wurde Herr Stöcker gefragt, wie der deutsche Kaiser Wilhelm II. gegen die Juden gesinnt sei? Ueber diese etwas brüske Frage verdutzt, antwortete Stöcker nicht ohne Humor: „Ja, das weiß ich nicht; das müssen Sie den Kaiser selbst fragen; eines nur kann ich Ihnen mit Bestimmtheit sagen: wenn ich die Juden in Ruhe gelassen hätte, so wäre ich noch heute Hosprediger." Unter der S p i tz m a r k e „C h e r c h e z 1 a j u i v eu bringen hiesige antisemitische Blätter folgende liebenswürdige Notiz : „Alle Welt hat sich gewundert, wie der Name Gustav F r e y t a g s unter den „Judenschutzverein" gekommen sei. Jetzt klärt sich das auf die natürlichste Weise von der Welt auf. Die jetzige dritte Gemahlin Freytags, Fran Anna S t r a k o s ch. die ihm schon seit Jahren freundschaftlich nahe stand und etwa 35 bis 40 Jahre zählt, ist eine Jüdin von Geburt." Hierauf ist Folgendes zu bemerken : Schon vor fünf Jahren, als F r e y t a g noch keine Ahnung von der Existenz seiner jetzigen Gemahlin hatte, sprach er sich dem Schreiber dieser Zeilen' gegenüber mit tiefster Entrüstung über die antisemitische Hetze aus. die den deutschen Geist schände. Ferner hat er vor drei Jahren zu Pfingsten — auch da kannte er Frau Strakosch noch nicht — an die „Neue Freie Presse" in Wien jenen bekannten Brief geschrieben, in dem er das Treiben der Antisemiten mit den schärfsten Worten verurtheilte. Aber so sind die wackeren Antisemiten! Bisher galt Gustav Freytag als ein Hort deutscher Gesinnung, deutschen Geistes — heute ist er ein Judenknecht! ^aris. Aus dem bereits Ihnen schon gemeldeten Artikel des Nationalökonomen, Professor am Institute von Frankreich, Anatole Leroy-Baulieu in der „Revue de deux mondes" vom 15. v. M. will ich Ihnen nur noch die Stelle in wörtlicher Uebersetzung mittheilen, welche von der Entchristlichung der Gesellschaft durch die Juden handelt. Sie lautet: „Wir sprechen von der „Berjudung" der christlichen Gesellschaft Wenn die Christen christlich geblieben wären, hätte der Jude wenig

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