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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-03-20 · 12 (20.3.1891) · p. Seite 210

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
12 (20.3.1891)
Date
1891-03-20
Page
Seite 210 (sequence 4)
Language
German
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Hesterreichische Mochenschrifi Dr. «fite 21Ö fein werden. Noch hält ein großer Theil der Bevölkerung aus nur zu berechtigtem Widerwillen gegen die pöbelhaften Ausschreitungen der Gegenpartei zur liberalen Fahne; aber Begeisterung und opferfreudige Hingabe erweckt diese nirgends mehr. Und das aus gutem Grunde. Denn diese Fahne, die einst allen Thaten des Fortschrittes und der Befreiung voranwehte, sie ist zum Symbole des verbissensten Conservativismus, der thörichtesten Verblendung gerade auf jenem Gebiete geworden, wo energische radicale Reformarbeit am dringendsten noththut, nämlich auf socialpolitischem. Ktar-Chamt>er. Vortr'ag, gehalten in der zweiten Bruder- Gesellschaft zu Breslau. Bon Rabbiner Dr. Rosenthal. . Hochgeehrte Versammlung! Nicht ohne einen gewissen Schauer hören und lesen wir von einem geheimnißvollen Gerichtshof in England, welcher mehr als zwei Jahrhunderte bestanden und der unter dem Namen: Sternkammer bekannt ist. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts wurde derselbe von König Heinrich VII. gegründet und im Jahre 1641 wurde derselbe von dem sogenannten langen Parlamente der Puritaner aufgehoben. Bei seiner Gründung wurde dem außergewöhnlichen Gerichtshöfe die Aufgabe gestellt, die aufrührerischen Elemente zu unterdrücken, die Gegner des Königs zu stürzen und unschädlich zu machen, und dazu wurde derselbe mit außergewöhnlichen Vollmachten versehen. Von diesem Gerichtshöfe sagt Macaulay, daß er ein politisches Jnqnisitionsgericht gewesen, daß er an Macht und Ehrlosigkeit allen anderen Gerichtshöfen voran war, und daß s^n Änderten auch deshalb von der englischen Nation verabscheut werde. Am furchtbarsten war seine Wirksamkeit kurz vor seiner Auflösung in der Zeit des Conflicts Karls l. mit dein englischen Volke und Parlamente. Von dieser Zeit erzählt Clarendon, daß es kaum einen notablen Mann im Reiche gab, der die Härte und Gierigkeit der Sternkammer nicht aus eigener Erfahrung gekannt hätte. Sonst wissen wir nur noch, daß dieser Gerichtshof seinen Sitz in dem alten Gebäude des königlichen Schatzhauses in der Westminsterabtei zu London hatte; im Uebrigen aber ist die Geschichte der Sternkammer noch immer nicht genügend aufgehellt. Dunkel wie hie Geschichte dieses Gerichtshofes ist aber auch sein Name. Dieser Name lautet im Englischen „star-charnbor", was nach der lateinischen Uebersetzung camera stellata, d. i. Sternkammer, bedeuten soll. Woher aber dieser Name? Was hatten die Sterne mit dieser düstern und unheimlichen Kammer zu thun? Man vermuthete dies und man. vermuthete jenes, und in Ermanglung einer besseren Erklärung neigte man sich schließlich allgemein der Ansicht zu, daß dieser Name von den Sternen herrühren dürste, welche den Sitzungssaal jenes Gerichtshofes etwa an der Decke geschmückt haben mögen. Erst in neuerer Zeit kam man auf eine andere und wohl richtigere Erklärung, daß dieser Gerichtshof seinen Namen allerdings der Localität seines Amtssitzes in dem alten Gebäude des königlichen Schatzhauses der Westminsterabtei verdanke, aber nicht wegen ihrer Ausschmückung, sondern wegen der Bestimmung, welcher dieselbe lange vor Einsetzung jenes Gerichtshofes thatsächlich gedient hatte. Und dies führt uns auf einen alten kauf- «Lrwischen Verkehr zurück, welcher in England bis zum Ztzhre 1290, d. i. bis zur Vertteibung der Juden aus Engend, durch Eduard I. stattgefunden hat. Die Juden, wellte bekanntlich den kaufmännischen Wechsel in den englischen Handelsverkehr einführten, nannten nämlich den Schuldschein die Quittung, und jede civilrechtliche Urkunde Mt dem hebräischen Worte hDtf) scht&r. Als Erinnerung daran heißt noch heuttgen Tages im Englischen eine Heirathsurkunde, ein Eheverttag: star. Lateinifirt ist dieses Wort als starra, starrum sogar in die englische Gesetzgebung übergegangen. Für die jüdischen Urkunden, schtaroth oder stars genannt, gab es aber thatsächlich in dem alten Schatz- Hause des Westminsters, wo sich auch die abgesonderte Schatzkammer für die Juden (Excheguer of the Yews) befand, eine besondere Abtheilung für die Aufbewahrung und Behandlung dieser Urkunden, also ein starchamber, das heißt eine Kammer für die Urkunden (stars) der Juden. Diese jüdischen Urttmden waren aber für den König, welcher persönlich die Erbschaft der Juden angetteten, auch nach deren Vertreibung aus England noch von Werth und Interesse. Der star - chamber blieb noch weiter, und die alte Localität behielt auch ihren Namen selbst dann noch, als etwa hundert Jahre später sie oder etwa 'ein Theil derselben dem von Heinrich VII. eingesetzten Gerichtshöfe als Sitz überwiesen wurde. Da man aber in späterer Zeit den ursprünglichen Sinn dieses Wortes vergessen, da habe die schöpferische Volksetymologie, so meint Palmer (Folk Etymologie p. 370 sub voce) sich dieses Wortes bemächtigt und das unverständlich gewordene hebräische star — Urkunde mit dem geläufigen englischen Worte star Stern verwechselt. Die unglücklichen Israeliten, welche 1290 verzweifelt die alte Heimat verließen, hatten wohl keine Ahnung, daß man ihren verhaßten, hebräischen scbtars später zu einem englischen star, zu einem Stern erheben werde, und daß ihr star-chamber die Deutung camera stellata, Sternkammer erfahren werde, nachdem er zu dem Sitze eines vornehmen, wenn auch nickt weniger gehaßten und unglückseligen Gerichtshofes umgewandelt sein werde. In dieser Vermuthung werden wir bestärkt durch die jüdischen Urkunden, welche M. I. Davis im Aufträge des Contttes für ^eine englisch-jüdische Ausstellung . zu Lorchon im Jahre 1888 veröffentlicht hat. Ein sehr größer Theil derselben stammt auch aus dem Westminster zu London. Dort befand sich nämlich das Schatzhaus für die Juden (Exckequer of the Yews), ein Amt, in welchem alle die Juden betreffende Angelegenheiten und die Einkünfte, welche die Krone von ihnen erhielt, geregelt wurden. Diese Urkunden in hebräischer Sprache, welche sämmtlich aus der Zeit vor 1290 stammen, sind an sich interessant, aber auch geeignet, unsere sonstigen Kenntnisse über die Thätigkeit jener Schatzkammer der Juden, also dem alten ursprünglichen star charnbcr M Vielem zu ergänzen und zu erweitern. Es sind im Ganzen 208 schtaroth, welche von Davis veröffentlicht wurden. Diese wurden in verschiedenen Städten Englands ausgefertigt, wie Norvich, NottHingHam, Lincoln, Eanterbury, London, Jork, Eolchester, Oxford und Winchester. Sie enthalten Kaufsverträge, Miethsverträge, Eheverträge, Schuldscheine, Quittungen, Schenkungen und Ueberttagungen von Schulden. Die Form hält sich streng an die juristische Vorschrift und ist dem Gegenstände angemessen, stteng sachlich und nüchtern; aber für den, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, ist noch manche Hebung und Senkung der Gefühle, welche manche Urkunde ursprünglich begleitete, sowie eine bestimmte Richtung der Zeit noch sichtbar und erkennbar. Hält man doch auch bei unseren heuttgen kaufmännischen Büchern und Correspondenzen eine knappe und nüchterne Sachlichkeit für einen besonderen Vorzug! Aber trotzdem dürste auch hier der tiefer blickende Sachverständige häufig im Stande sein, hinter der kalten Form noch dem Schlag des Herzens, die freudige und die schmerzliche Erregung des Kaufmannes bei der Arbeit herauszuhören und zu erkennen. So finden sich einige Urkunden, in denen ein Jude oder mehrere für sich und ihre Nachkommen einem Geistlichen oder anderen vornehmen Christen gegenüber einen Verzicht aus die ihnen gebührende Schuld aussprecheu, aber

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