Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 10 (6.3.1891)
- Date
- 1891-03-06
- Page
- Seite 182 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 182 Hesterreichische Wochenschrift Nr 10b gegangen sind, indem wir die Zuschrift veröffentlichten, hätte diese Thatsache nur dann zur Begründung der Ablehnung des angebotenen Zusammenwirkens vorgebracht werden können, würde infolge dieser Publication die jüdische öffentliche Meinung gegen den in der Zuschrift enthaltenen Antrag Stellung genommen haben. Nachdem jedoch die confessionelle Presse des In- und Auslandes, ohne Unterschied der Parteischattirung, unsere Publication mit Freuden begrüßte und gerade hervorragende orthodoxe Gemeinden sich beeilten, uns zu beglückwünschen und uns dessen zu versichern, daß unser Schritt in seinem Endergebniß nur ersprießlich und segensreich sein könne, sind wir davon überzeugt, daß man aus der Veröffentlichung unserer Zuschrift keine geeignete Waffe gegen den in dieser Zuschrift enthaltenen Antrag schmieden kann. Sehen wir indessen, inwieferne die übrigen Erklärungen des durch die Durchführungs - Commission versendeten Schreibens be gründet sind. Das Sendschreiben beschuldigt uns, daß wir regieren, herrschen, tyrannisiren wollen. Diese Anklage wird sicherlich selbst in denjenigen Kreisen keinen Glauben finden, in welchen man die vagen Behauptungen auf ihre Wahrheit nicht zu prüfen pflegt. Stolz können wir sagen, daß wir in zwanzig Jahren kein einziges Mal die Unterstützung des Cultus- und Unterrichtsministeriums, oder die einer anderen Behörde behufs Durchführung irgend einer unserer Verfügungen in Anspruch genommen haben. Stets hatten wir I so viel moralischen Einfluß, um die uns vorgelegten Angelegenheiten ohne Schiedsgericht und ohne behördliche Intervention zur allgemeinen Zufriedenheit in friedlichem Wege zu erledigen. Diesem Umstande verdanken wir es, daß nicht nur die Congreßsondern auch Status quo ante — und sogar orthodoxe Cultusgemeinden mit Vorliebe unsere Intervention in Anspruch nehmen, was gewiß nicht der Fall wäre, wenn dieselben bei unserem Vorgehen auch nur die geringste Spur von Herrschsucht wahrnehmen würden. Ferner können wir auch darauf Hinweisen, daß wir — obgleich gegen unsere Wirksamkeit niemals eine Beschwerde eingelaufen ist — dennoch im Bewußtsein dessen, daß wir nur insolange berechiigt sind, die Interessen unserer Confession zu vertreten, als unsere eigenen oder die von uns veranlaßten Verfügungen der öffentlichen Zustimmung begegnen, stets die Vertrauensfrage gestellt haben, so oft wir den Cultusgemeinden Rechenschaft über unsere Wirksamkeit ab- Iegten, sowie wir dies auch aus diesem Anlasse zu thun nicht unterlassen wollen. Solch' ein Vorgehen vermeiden sicherlich ebenfalls diejenigen, die in der That Herrschgelüsten fröhnen. Das Sendschreiben vertheidigt ferner entschieden die Richtigkeit jenes Gutachtens der Durchfübrungs-Commission, welches dieselbe an läßlich eines concreten Falles dem Ministerium unterbreitet hat. Bei aller unserer Achtung für den orthodoxen Preßburger Oberrabbiner als Talmud-Autorität, müssen wir gleichwohl entschieden erklären, daß wir sein im Sendschreiben diesbezüglich ausgestelltes Zeugniß zur Beilegung dieser Angelegenheit nicht für genügend erachten. Es ist uniweifelhast, daß auf Grund dieses Gutachtens das Ministerium eine m Sinne unserer Religionsgesetze null und nichtige Ehe für im Sinne des jüdischen Ehegesetzes gesetzlich geschlossen ansah, was nicht hätte geschehen können, wenn die Antwort mit der gebührenden Fachkenntniß ertheilt worden wäre. Es transpirirte ferner über dasselbe bisher in den coufessionellen Blättern, daß das Ministerium unter anderem im Monat Mai 1887 von der orthodoxen Durchführungs-Commission auch darüber Auskunft verlangte, welche Formalitäten beim Vollzüge einer jüdischenTrauung im Sinne unserer Religionsgesetze beobachtet werden müssen, und daß die Durchführungs-Commission nach dreijährigem Studium der Frage i» ihrer im März 1890 ertheilten Antwort unter den formellen Bedingungen der Mischen Ehe nicht einmal Chuppa und K e t h u b a erwähnte. Wir können nicht glauben, daß unsere Talmud-Autoritäten ein Gutachten, welches das Ministerium über die Formalitäten der jüdischen Trauung informiren will und Chuppa und Kethuba mit keiner Silbe erwähnt, nicht zum mindesten für bedenklich halten sollten, und können demzufolge nicht zugeben, daß sich die genannte Commission bei ihrem leichtfertigen Vorgehen in einer ernsten Religionsangelegenheit mit dem Atteste des schlecht informirten Preßburger Oberrabbiners decken könne. Wir fordern deshab die Veröffentlichung des Gutachtens der orthodoxen Durchführungs-Commission, mögen sich über dasselbe alle unsere Talmud-Autoritäten äußern, und möge man erst dann entscheiden, ob unser Urtheil übertrieben und nicht vielmehr milde war, als wir in unserem Briefe an den Preßburger Oberrabbiner sagten, „daß das Gutachten der orthodoxen Durch. führungs-Commiffion nicht mit der gehörigen Umsicht und Gründlichkeit ertheilt worden sei." Außer diesem Urtheile haben wir über die orthodoxe Durchführungs-Commission nur gesagt, daß es keine Norm gibt, welche den Modus der Mitgliederwahl oder den Wirkungskreis dieser Commission bestimmen würde, daß dieselbe vor zwanzig Jahren blos provisorisch zur Durchführung des orthodoxen Organisatious-Statutes gewählt wurde, daß die Regierung sie blos provisorisch als Durch- . führungs-Commiffion für diejenigen Cultusgemeinden anerkannte, welche ihre Vermittlung in Anspruch nehmen wollen, daß seither die Mitglieder dieser Commission in überwiegender Anzahl gestorben sind, und daß Niemand wisse, wie und durch wen die fehlenden Mitglieder ersetzt wurden. Die Wahrheit dieser unserer Behauptungen hat der Preßburger Oberrabbiner nicht in Abrede stellen können und deshalb hat er dieselben auch nicht zum Gegenstände der Wiederlegung gemacht. Das Sendschreiben hebt blos die Thätigkeit der orthodoxen Durch führungs-Commiffion in Sachen der Sonntagsruhe hervor und stellt derselben ein Zeugniß aus, daß sie sich bereits zu wiederholten Malen als Retterin der Religion erwiesen hat. Auch hier möchten wir den Herrn Oberrabbiner und jene, die auf sein Wort Gewicht legen davon überzeugen, wie unzuverlässig die ihm gewordenen Informationen sind, auf welchen die Ausführungen des Sendschreibens basiren. Jedermann kann die jüngsten Verhandlungen des Reichstages in Sachen der Sonntagsruhe noch in frischer Erinnerung haben, Wir halten daher die Berufung auf dieselbe für genügend, um zu erweisen, daß an der Erwirkung jener Begünstigungen, welche den armen jüdischen Gewerbetreibenden zugutekommen, die orthodoxe Durchführungs-Commission selbstnichtden gering st enAnth ei lhatte. Was aber die Vergangenheit betrifft, so können wir uns keines einzigen Falles erinnern, in welchem die genannte Commission die Interessen unserer Religion gerettet oder auch nur erfolgreich vertheidigt hätte. Wenn die Durchführungs-Commission behauptet, Verdienste um die Confession zu haben, dann soll sie nicht bei der nackten Behauptung stehen bleiben, sondern Beweise da,ür erbringen. Möge sie ihre religionsrettenden Thaten aufzählen möge die Judenheit diese Thaten sehen und selbst darüber urtheilen. Lassen wir jene verschwundenen Tage nickt wieder heraufbeschwören, da die verblendete Menge leeren Schlagworten folgte. Wir könnten noch vieles Andere Vorbringen, doch wollen wir in unseren Erklärungen nicht weiter gehen, als dies das Sendschreiben nothwendig macht, wie denn überhaupt uns die Absicht ferne lag, mit unserer Zuschrift an den orthodoxen Oberrabbiner die traurigen Erinnerungen an vergangene Tage wieder heraufzubeschwören. Vollkommen aufrichtig und mit überzeugenber Offenheit heben wir in unserer Zuschrift hervor, daß uns kein anderes Ziel vorschwebe, als die Abwendung der unseren Ehegesetzen drohenden Gefahr, und daß wir deßhalb zu diesem Ziele die Bereinigung sämmtlicher confessioneller Factoren wünschen, da durch die Vereinigung der Kräfte unsere Stimme wirksamer werde, wodurch wir auch erreichen, daß in unseren Ehe- Angelegenheiten fürderhin keine andere Meinung als das Fachgutachten unserer Talmud-Autoritäten zur Geltung gelangen könne. Der Jude von Selbstgefühl fühlt auch auf Schritt und Tritt jene großen Zurücksetzungen und Demüthigungen, welche unsere Religion nur aus dem Grunde treffen, weil dieselbe bisher keinerlei staatsrechtliche Position besitzt, weshalb wir uns in unserer erwähnten Zuschrift nicht enthalten konnten, auch auf sonstige wichtkge Agenden hinzuweisen, die unserer Confession noch harren.