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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-03-06 · 10 (6.3.1891) · p. Seite 181

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
10 (6.3.1891)
Date
1891-03-06
Page
Seite 181 (sequence 7)
Language
German
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%. 10 Gesterreichifche Wochenschrift Beite 181 messen werden, als bei uns gewöhnlichen Menschen, die wir nicht den Ehrgeiz haben, n n s zu den A d e l s g e s ch l e ch t e r n emporzuschwingen und an den höchsten Aufgaben des Staates theilzunehmen. Der einzige praktische Erfolg des Antisemitismus in Oesterreich ist bisher die Eintheilung sämmtlicher Staatsbürger. Die Eintheilung ist die folgende. Erstens: Die Antisemiten, das ist der Adel des Landes; zweitens: die I u d e n, das sind die Parias; drittens: die Judenknechte, das sind Leute, welche, wie man in Indien sagen würde, ihre Kaste verloren haben. (Lebhafte Heiterkeit.) Vergani hat den Ebrgeiz. ein hervorragendes Mitglied des neuen Adelsgeschlechtes zu sein. Und es ist deshalb nicht viel, wenn man von ihm verlangt, daß er einen strengeren Maßstab an sich legen lasse." Die ungarisch -israelitische Landeslmnjlei gegen den Preßburger Ol»errnl»l»iner K. Schreiber. In Nr. 8 dieser Blätter haben wir das Rundschreiben des Preßburger Oberrabbiners B. Schreiber mitgetheilt, welches derselbe anläßlich der an ihn seitens der Congreßkanzlei ergangenen Aufforderung: beide Kanzleien, die der Orthodoxen und die der Neologen mögen in gewissen Fällen Hand in Hand handeln, an die israelitischen Cultusgemeinden in Ungarn ergehen ließ. In Erwiderung dieser Kundgebung hat die israelitische Landeskanzlei nachfolgendes Sendschreiben an die ungarischen Cultusvorstände gerichtet. Dasselbe lautet: „Löblicher Cultusvorstand! Es hat sich in den jüdischen Ehescheidungsangelegenheiten in unserem Baterlande eine Gerichtspraxis entwickelt, welche sowohl mit unseren Religionsgesetzen als auch mit den Bestimmungen der Hofkanzleiverordnung in strictem Widerspruche steht. Geräuschlos, wie wir bisher in unseren confessionellen öffentlichen Angelegenheiten vorgegangen, trachteten wir auch darnach, daß das Verfahren in jüdischen Ehescheidungsangelegenheiten mit Rücksicht auf unsere Religionsgesetze sobald als möglich geregelt werde. In diesen unseren Bemühungen sahen wir uns jedoch behindert durch ein an das Cultusministerium gerichtetes Gutachten der orthodoxen Durchführungscommission, auf Grund dessen das genannte Ministerium mit Erlaß, Zahl 47.155, vom 28. October vorigen Jahres aussprechen konnte, daß eine jüdische Ehe, welche eine von ihrem früheren Gatten nicht durch „Get" geschiedene Frau, eine E s ch e s - I s ch also, mit einem anderen Manne eingegangen, auch im Sinne des jüdischen Eherechts als formell giltig anzusehen sei. Verblüffend hat auf uns die Verordnung gewirkt, welche diese Erkkärung enthält. Wir sahen, daß gerade jenes Organ, in welchem ein terrorisirter Bruchtheil unserer Confession den Glaubenswächter erblicken zu können glaubt, in einer unserer heiligsten Glaubensangelegenheiten unbedacht und leichtsinnig vorgegangen ist. Und unsere Entrüstung hierüber wurde noch durch den Umstand gesteigert, daß in der fraglichen Eheangelegenheit die orthodoxe Durchführungscommission unthätig blieb, obwohl sich auch die Presse bereits seit Wochen mit derselben beschäftigte Unserem bisherigen Vorgehen gemäß würden wir unsere Schritte auch in dieser Angelegenheit von jedem sonstigen Einfluß unabhänaig fortgesetzt haben, doch mußten wir fürchten, daß im Laufe des Verfahrens das Ministerium neue Fragen an die orthodoxe Durchführungscommission richten könnte und daß deren fernere Gutachten dann weitere Wirren verursachen möchten; daß weiters derartige Verhandlungen überaus viel Zeit in Anspruch nehmen, während unsere Interessen es erheischen, daß wir der Wirren so rasch als möglich ledig werden. In Folge dieser Umstände sind wir zur Ueberzeugung gelangt, daß wir am sichersten und raschesten das Ziel erreichen könnten, wenn sämmtliche Factoren unserer Confession zusammenwirken würden. Um dieses Zusammenwirken zustande zu bringen, entschloffen wir uns, pn den orthodoxen Oberrabbiner von Preßburg jene Zuschrift zu richten, die auf dem Wege der confessionellen Blätter dem löblichen Vorstande im Originaltexte zur Kenntniß gelangte und welche wir in deutscher Uebersetzung hier beilegen. An die orthodoxe Durchführungscommisfion konnten wir uns nicht wenden, da wir die Erfahrung gemacht hatten, daß dieselbe nickt das nöihige Berständniß für die auf dem Gebiete des Eherechts unserer Confession zugefügte Unbill besitze. Wir wollten die Aufmerksam^ t der orthodoxen R a b b i n e r für diese Angelegenheit von vornebmüch religiösem Gepräge rege macken und dader wendeten wir uns an den Preßburger Oberrabbiner, weil er einerseits einen der hervorragendsten Rabbinatssitze einnimmt, anderseits aber dieser es ist. der für die Durchsührungscommission Gutachten zu verfassen pflegt, und so konnten wir mit Recht voraussetzen, daß ihn. von der erwähnten Commission abgesehen, die fragliche Angeleaenbeit am nächsten berühre. Unser Bevollmächtigter suchte den Preßburger orthodoxen Oberradbiner gelegentlich persönlich auf und pflog mit ihm eine längere Berathung. Der Rabbi erklärte offtn, daß die Kraft der Judenbeit in der Einheit liege und daß es Pflicht jedes Juden sei. »ach Frieden zu trachten, da auch olle unsere Gebete mit „Friede n" schließen: er fügte noch hinzu, daß wir „Wahrheit und Frieden" lieben müssen, und zwar zuerst die Wahrheit und erst dann den Frieden. Da unter Wahrheit hier die „Thora" zu verstehen ist, gab unser Bevollmächt'ater dem Rabbi die Versicherung, daß es seines Wissens keinen Juden im Lande gebe, der einen Anschlag gegrn die ..Thora" im Sinne hätte und daß jede einzelne der leitenden Persönlichkeiten bereit wäre, jede auf diesem Gebiete für nöthig erachtete Garantie zu leisten. Wir gehen der Aufzählung weiterer Details, wie auch der Er wähnuna jener Conferenzen aus dem Wege, die wir seither mit Wissen des Preßburger Oberrabbiners mit Andere» fortsetzten, und bemerken nur, daß die Stimme, welche aus all' diesen Conferenzen zu uns drang. Jakobs S t i m m e war. Gleichwohl bildet das sichtbare Ergebniß alles dessen derzeit jenes Sendschreiben des Preßburger orthodoxen Oberrabbiners, welches die orthodoxe Durchführungscommission jüngstens an die orthodoxen Cultusgemeinden verschickt hat. Kein Einsichtiger kann verkennen, daß bei diesem Sendschreiben des Preßburger Oberrabbiners das Präsidium der Durchführungscommission die Hand im Spiele gehabt hat, und dieser Umstand macht es uns zur um so strengeren Pflicht, jenes Schreiben nicht unbeantwortet zu taffen. Das Sendschreiben lehnt jedes Bündniß mit uns zur Bertheidigung der Rechte unserer Religion ab: weil wir unsere an den Preßburger Oberrabbiner gerichtete Zuschrift veröffentlicht haben; weil wir die Regierung und die Herrschaft an uns reißen wollen, um die Tyrannen spielen zu können; weil die Antwort, welche die orthodoxe Durchführungs-Commission auf eine an sie seitens des Ministeriums anläßlich eines aufgetauchten Ehefalles gerichtete Frage ertheilte, in einer unseren Religionsgesetzen vollkommen entsprechender Weise ertheilt wurde; und weil schließlich die genannte Durchführungs-Commission auch in Sachen der Sonntagsruhe, aber auch in anderer Beziehung ihre Pflicht thut. „Oft genug sei schon durch ihre Hand die Erlösung gekommen", und doch schmähen und erniedrigen wir sie. Darin, daß wir unsere Zuschriit an den Preßburgrr Oberrabbiner veröffentlicht haben, können wir nichts Tadelnswerthes finden. Seit zwanzig Jahren wandeln wir die Wege des Lichts und geben Rechenschaft von jedem unserer Schritte. Wir reden mit unseren Glaubensgenossen stets im Tone der Offenheit und Aufrichtigkeit und fern ist uns jede Politik oder Geheimthuerei. Dies bewog uns auch, in jener Zuschrift an den Preßburger Oberrabbiner selbst zu erklären, daß wir nicht etwa an geheime Berathungen denken, sondern, daß wir von Allem der Oeffentlichkeit Rechenschaft ablegen wollen. Die Folge hievon konnte denn eben nur die Veröffentlichung unserer Zuschrift sein. Aber abgesehen davon, daß wir pflichtgemäß vor-

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