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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-02-27 · 9 (27.2.1891) · p. Seite 163

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
9 (27.2.1891)
Date
1891-02-27
Page
Seite 163 (sequence 9)
Language
German
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iKr. 9 Hekerreichifche Wochenschritt Leite ll>8 Reciprocität gesetzt Der eine Staat sagte dem andern: Ich werde von nun an deine Juden nicht mehr so behandeln, wie du meine behandelst, sondern ich werde deine Juden genau so behandeln, wie meine eigenen. Nun ist aber constatirt worden, daß die österreichischen Juden in Rußland bezüglich des Antrittes und Betriebes von Gewerben weitergehenden Beschränkungen unterworfen sind, als die russischen Juden. Da sich Rußland verpflichtet hat, unsere jüdischen Unterthanen genau so zu behandeln, wie seine eigenen, so ist offenbar hiemit ein Vertragsbruch constatirt und unsere Regierung berechtigt, gegen diese Vertragsverletzung zu protestiren. Aber wir protestiren nicht und begnügen uns mit — Repressalien! Nun glauben wir aber auch, d i e Rechtsanschauung eine begründete sei. daß, wenn unsere Regierung Repressalien üben will, weil die Rechte unserer Staatsbürger in Rußland geschmälert werden, sie die Rechte russischer Unterthanen überhaupt bei uns eindämmen müßte; warum also just der russischen Juden? Und muß eine solche Vertragsinterpretation nicht unwillkürlich an den Ausspruch erinnern: Haust du meinen Juden :c. Ein Juri st. „Schachmatt den Klutlugnern!" Von Dr. Moritz Stern in Berlin. III. Der Proceß nahm seinen Anfang. Noch fehlte allerdings sozusagen die „religiöse Grundlage". Daß die Juden ihre „Schandthat" ableugnen würden, war außer jedem Zweifel. Man mußte sich daher von anderer Seite einen Einblick in das „Blutritual" verschaffen. Auch dafür fand sich Rath. Stets hat es im Verlaufe der jüdischen Geschichte Böswillige und von Haß gegen ihre Stammesgenossen erfüllte Abtrünnige gegeben, deren ganzes Sinnen Und Trachten dahin ging, durch die aberwitzigsten Verleumdungen und niederträchtigsten Verdächtigungen dem treugebliebenen Reste Israels den Lebensboden zu entziehen Auch in Trient fand sich ein solcher Wicht. Die Leiter dieser Farce von Gerichtsverfahren, der Stadthauptmann und der Stadtpräfect, nahmen durchaus keinen Anstoß daran, daß der getaufte Jude Johann de F e l t r e wegen eines Verbrechens im Kerker saß:*) zu einem Vernichtungsseldzuge gegen die Juden war auch ein solcher Kumpan willkommen. Und der „zuverlässige" Bundesgenosse bezeugte unter Eid: „es ist in der That wahr, daß die Juden um die Osterzeit Kuchen backen und in diese das Blut eines kleinen Ehristenknaben hineinmischen. Am Sederabend schütten sie dieses sogar in ihren Wein und besprengen damit den Tisch, indem sie Schmähungen gegen Christus und den christlichen Glauben ausstoßen und Gott bitten, daß er alle die Plagen, die einst den Pharao und sein Land trafen, auch gegen die Christen senden möge. Sein eigener Vater Sachetus. der früher in Landshut in Bayern wohnte, habe ihm erzählt, wie etwa vor 55 Jahren einige Landshuter Juden einen Christenknaben tödteten und sein Blut gebrauchten. In Folge dessen seien alle zu Landshut wohnenden Juden, 45 an der Zahl, gefangen genommen und verbrannt worden. Nur seinem Vater und einigen Wenigen sei es damals *) ..Jussit Johannem Christianum de Feltro, qui erat in carceribus detentus, ad se venire et qui alias fuerat indeus et a septem annis citra ut dicebat factus Christianus." So die Protokolle. Die Acta sanctorum verschweigen wohlweislich, daß iich Johann im Kerker befand. Bei ihnen ist er quidam Tridenti incola (ein Einwohner von Trient). gelungen, zu entfliehen. Man hatte somit, was man wollte: einen Anhalt zum Aufbau des von den „Richtern", wie von dem Volke gewünschten Thatbestandes. und genau nach der Aussage dieses teuflischen „Kronzeugen" wird nunmehr das ganze Jnquisitorium vorgenommen. Die Juden wollten nicht gestehen? Sie schoben die Schuld auf den ihnen feindlich gesinnten Schweizer Z a n e s u s. der den Knaben mordete und in die Etsch warf? Man würde sie schon durch die Folter zu Geständnissen zwingen. Besonders war es der Bischof selbst, der zur Tortur drängte. Die jüdische Hartnäckigkeit sollte gebrochen werden! Auf der Grundlage der von Johann de F e l t r e gemachten Angaben brütete man ein teuflisches Wahngebilde aus, auf das die Phantasie der Juden nie verfallen wäre und das nur dem verblendetsten Fanatismus entstammen konnte. Zug um Zug, von dem ersten zum Morde gefaßten Plane bis zum Hineinwerfen der Leiche in den Graben ward das Verbrechen der Juden mit einer solchen Rafstnirtheit erdichtet und erklügelt, daß schon dadurch selbst an den Unbefangensten die Versuchung herantritt, die Schuldigen nicht auf der Folterbank, sondern im Richterstuhle zu suchen. Das „Martyrium" des kleinen Simon war den Richtern erwiesen, noch bevor die Angeklagten auch nur den Mund öffneten. Bekannten sich diese nicht für schuldig, so mußten sie so lange gepeinigt werden, bis ihre Aussagen untereinander und wieder mit dem von den Richtern verlangten „Geständniß" übereinstimmten. Um aber vor dem Forum der Oeffentlichkeit den Schein der Gerechtigkeit zu bewahren und nach den Formen des Rechts das „Verbrechen der Juden" an der Hand ihrer eigenen Aussagen erhärten zu können, wurden einerseits die zu Tode Gepeinigten gezwungen, ihren verrohten Henkern das Bekenntniß nachzusprechen oder denselben durch Kopfnicken zuzustimmen, anderseits aber wurden die Protokolle derart umgeändert, d. h. g e f ä l s ch t, als wenn die Processirten in ausführlichen mehrstündigen Reden freiwillig chre „Teufeleien" eingestanden hätten. Wohl ist es wahr, daß die Marter zu den gewöhnlichen „Untersuchungs" - Arten mittelalterlicher Processe gehörte. In unserem Falle, zumal da nicht der Schimmer eines Anhalts fiir die Anklage vorlag. war schon die Marter eine Art Hinrichtung. Wurde doch der Gemüthszustand der an Gesicht und Brust verbrannten, an allen Gliedern zermalmten, zerfetzten, zerschundenen. durch Schwefeldämpfe betäubten Opfer derart zum Wahnsinn gesteigert, daß ihre Widerstandskraft gebrochen werden mußte und sie schließlich zu Allem Ja sagen zu wollen erklärten, wenn man sie nur sofort verbrennen würde! Stieg doch ihre Pein zu solcher Raserei, daß sie vor versammeltem Gerichte auf Verlangen ihrer Schergen den heiligsten Eid schwuren, all' das von ihnen in ihrer Todesangst bekannte Menschen-Unmögliche in der That begangen zu haben! Auch derjenige, der mit Scheußlichkeiten der Folter-Proceduren der mittelalterlichen Justiz verttaut ist. muß bis in's Mark erschüttert werden beim Lesen der Leidensgeschichte der Trientiner Juden, welche an entmenschter Grausamkeit, an teuflischer Raffinirtheit und aberwitziger Tollheit Alles in den Schatten stellt, was die blutgetränkten Annalen der Justizmorde uns erzählen. Samuel und seine Schicksalsgenossen erlitten Oualen, die ein Herz von Stein hätten erweichen müssen: ihre Henker kannten kein menschlich Rühreit und zerfetzten die halbverbrannten Leiber weiter, trotzdem die „Geständnisse" von plumpen Widersprüchen strotzten und den Stempel absolutester Unmöglichkeit auf der Stirn trugen. Wie bei der Tragödie von Passau. deren Opfer unter der Folter „gestanden", daß sie gesehen hätten, wie aus dem glühenden Ofen, in welchem zwei Hostien verbrannt wurden, zwei ' Engel herausflogen, ging ein ähnliches Vorspiel in Trien

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