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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-02-27 · 9 (27.2.1891) · p. Seite 157

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
9 (27.2.1891)
Date
1891-02-27
Page
Seite 157 (sequence 3)
Language
German
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Utt. 9 Hesterreichifche Wochenschrift Seite 15? Der Vriifidml-Grlaß des Grazer Oderlandesgerichts-Präsrdenteu gegen den Antisemitismus. Die Stimme der beleidigten Menschheit und die Stimme des beleidigten Rechtes ist es, die aus dem Erlasse des Grazer Oberlandesgerichts-Präsidenten an die ihm unterstehenden Gerichte hervortönt. Dem erleuchteten Manne, der an der Spitze dieses Obergerichtes steht, gebührt das Verdienst, der erste Staatsbeamte in Oesterreich zu sein, welcher den Antisemitismus rücksichtslos verurtheilt und seine verderblichen Wirkungen schildert. Herr Dr. v. W a s e r hat bei früheren Anlässen wiederholt bewiesen, daß er für die Bedürfnisse des Staates einen klaren Blick und ein warmes Herz besitzt. In seinem unten mitgetheilten neuesten Erlasse aber tritt Herr v. W a s e r für die in ihrer Rechtsgrundlage bedrohte Gesellschaft ein Es ist gerade für uns nicht leicht, die außerordentliche Tragweite dieses Erlasses, seine Bedeutung für die künftige Rechtsprechung und für die Stärkung des Rechtsbewußtseins nicht nur im Volke, sondern auch bei den richterlichen Beamten, zu würdigen. Der Antisemitismus hat alle Schichten der bürgerlichen Gesellschaft durchseucht, und seine verderblichen Wirkungen sind vielleicht gerade am allerdeut tichsten in den Gerichtssälen zutage getreten. Wenn einmal das Contagium einer solchen Jauche die Luft erfüllt, dann vermag sich auch der unabhängigste, der gebildetste Stand seinen Einflüssen nicht zu entziehen und unmerklichwird auch das allgemeine Rechtsgefühl dabei in Mitleidenschaft gezogen. Der Erlaß des Dr. v. W a s e r fährt wie ein reinigender Blitz durch die von Miasmen geschwängerte Atmosphäre. Er bezeichnet den Antisemitismus als eine directe Gefahr für die allgemeine Anerkennung des Rechtes, als eine Bedrohung, wenn nicht gar als eine Erschütterung der Rechtsordnung im Staate. Herr v. W a s e r verbietet geradezu den richterlichen Beamten, sich der antisemitischen Bewegung anzuschließen, weil sie verpflichtet seien, jedem Staatsbürger, ohne Unterschied der Race und der Religion, den gebührenden Rechtsschutz zu gewähren. Herr v. Waser spricht auch von der Genugthuung, die der Bevölkerung für die antisemitischen Excesse gewährt werden müsse und erklärt gegründeten Anlaß zu haben, den Gerichten diese Pflicht in Erinnerung zu bringen. Dieser letzte Satz sagt genug. Der Erlaß des Grazer Oberlandesgerichts-Präsidiums an die Gerichtshöfe und Bezirksgerichte im Sprengel des Grazer Oberlandesgerichtes lautet : Es ist eine notorische Thatsache, daß die antisemitische Agitation auch im Sprengel des Gramer Obergerichtes betrieben wird, und daß sie in den letzten zwei Jahren an Ausbreitung und Intensität auffallend zugenommen hat. Wir haben bereits erfahren, daß viele aus dieser unduldsamen Schaar sich nicht scheuen, die feindseligen Gesinnungen, welche sie gegen die Juden hegen, offen zur Schau zu tragen, und daß sie diese Gegnerschaft mit dem Streben nach Absonderung bei den bevorstehenden Wahlen in den Reichsrath als Empfehlung zu verwerthen suchen. Wer dieser Bewegung seit deren Beginn mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, wird die Ueberzeugung gewonnen haben, daß dem Antisemitismus nichtreligiöse Gefühle, sondern m ei st ensdie Eingebungen derSelbst sucht die Anhänger zusühren, da er in dem Haffe gegen das Capital wurzelt und fort und fort durch die Eifersucht und den Neid gegen Diejenigen, welche vermöge ihrer hervorragenden Intelligenz und ihres andauernden Fleißes in der Geschäftswelt eine dominirende Stellung einnehmeu, genährt und gepflegt wird. Der Antisemitismus ist daher ein politisch-socialer Uebel st and, weil er geeignet ist, den inneren Friedenzu stören, die persönlicheSicherheit zu bedrohen und hiemit die Grundlagen der rechtlichen Ordnung jp, Staate zu erschüttern. So gewiß der Richterstand niemals der Verwaltung zur Forderung politisch nationaler oder socialer Zwecke dienstbar gemacht werden soll, ebenso gewiß wird er durch seinen Beruf, dem Rechte die allgemeine Anerkennung und Geltung zu verschaffen, verpflichtet, jedem Staatsbürger ohne Unterschied der Race und der Religion, insbesondere in Perioden innererBerirrungen, den ihm g ebührendenRechts schütz zu gewähren und als sichererHo ff nungsankerdenBedrohten Vertrauen einzuflößen. Diese mit dem richterlichen Amte Verbund e n e P f l i ch t verbietet den richterlichen Organen, sich der antisemitischen Bewegung offenkundig anzu schließen oder die Bedeutung solcher Ausschreitungen, welche den Thatbestand strafbarer Handlungen liefern und den Gerichten zum Zwecke der gerichtlichen Verfolgung angezeigt werden, deshalb zu unterschätzen, weil sie antisemitischen Motiven entspringen. GeradedieseErrungenschaftderNeuzeitsolldieGerichteanspornen, dergleichen Ausschreitungen durch die beschleunigte und st renge, aber gerechte und parteilos eAuwendung der bezüglichen strafgerichtlichen Normen (88 65, 122, 212, 214, 278, 300. 302, 303, 411, 487 bis 496) z u sühnen und hiemit der Bevölkerung die Genugthuung zu geben, welche ihr die rücksichtslose Wahrung der Gerechtigkeit nicht nur in der Gegenwart gewährt, sondern die sie auch von der Sorge der Nachahmung solch' straflos gebliebener Beispiele für die Zukunft beftett. Die obwaltenden Zeitverhältniffe geben mir gegründeten Anlaß, den Gerichten diese Pflicht in Erinnerung zu bringen. Die Wahlbewegung. In letzter Stunde! Nur sechs Tage noch trennen uns von der entscheidenden Wahlschlacht. Am 5. März schreiten die Wähler der Reichshauptstadt und der meisten Städtewahlbezirke zur Urne. In letzter Stunde richten wir die dringende Mahnung an unsere Glaubensgenossen, sich einmüthig um die Fahne jener Parteien zu schaaren, welche in der Zusammenfassung aller productiven Kräfte unseres Vaterlandes, in der Bekämpfung des nationalen Haders und seiner schmachvollen Ausgeburt, der Racenhetze, das Heil des Staates und die Vorbedingung für die Bolkswohlfahrt erkannt haben. Im Herzen des Reiches, in Wien, sind dem Fortschritt und dem Judenthum die gefährlichsten Gegner erwachsen. Mit allen Mitteln der brutalsten Gewalt, der perfidesten Verleumdung und Verdächtigung, der Lüge und des Berrathes suchen hier die Häupter des Antisemitismus den Sieg an ihre Fahnen zu fesseln. Die Judenhetze tritt in den verschiedensten Formen und Gestalten auf, das Ziel aber ist überall das gleiche. So mannigfach auch die Spaltungen und Zwistigkeiten im antisemittschen Lager sein mögen, wiederholte Erfahrungen haben uns darüber belehrt, daß im letzten Augenblicke der gemeinsame Haß und die gemeinsame Rohheit der Gesinnung alle persönlichen Gegensätze zum Schweigen bringt, alle Differenzen ausgleicht. Auch im Lager der fortschrittlichen Parteien fehlt es nicht an Meinungsunterschieden. Allein im Augenblicke der Entscheidung werden und müffen dieselben zurücktteten vor der gemeinsamen Liebe zum Fortschritt. Fort mit allen kleinlichen Bedenken, mit allen persönlichen Recriminationen! Während der Schlacht kann es nur Ein Commando, nur Eine Parole geben. Wer sich dieser nicht unterwirst, begeht Verrath an der Sache der Freiheit und an der Sache des Judenthums! Wir veröffentlichen im Nachfolgenden, nach den Bezirken geordnet, die Liste derjenigen Candidaten, deren Wahl wir imseren Wiener Glaubensgenoffen im Interesse des Judkn-

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