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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-01-30 · 5 (30.1.1891) · p. Seite 84

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
5 (30.1.1891)
Date
1891-01-30
Page
Seite 84 (sequence 10)
Language
German
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«satt 84 Geiterreichi^che Wocheujchrtft Stt. 5 lichen Herzen der Schüler aber wird wohl ein ermahnendes Wort wohlwollender Lehrer wirken können, wenn aber nicht, dann soll die Schulstrafe in das ihr gebührende Recht treten. Wir sind der Ueberzeugung, daß die von uns angegebenen Mittel zur Heilung der Krankheit des Antisemitismus in der Schule nicht überall und immer beitragen mögen, aber soviel steht fest, daß es Heilmittel sind, deren Anwendung wohl erwogen werden sollte. Heilmittel, deren gute Wirkung wir übrigens selbst erfahren haben. Gideon hat nach der Erzählung der Schrift die übermüthigen Ephraimiten durch ein sanftes Wort beschwichtigt. Jephta, weniger sanft, hat es auf einen Kampf mit dem streitsüchtigen Stamme ankommen lassen, in welchem Tausende fielen. Laßt uns sanftmüthig sein, wie Gideon, laßt uns unsere Würde wahren, unser Selbstbewußtsein kräftigen, in uns und in unserer Jugend, laßt uns unsere Feinde zwingen, uns Achtung zu erweisen, im Uebrigen aber sagen: „Jene mögen fluchen, du aber segne." Pädagogus. Aufruf m die ehrwürdige« Naddmer m Oesterreich! Das Gesetz zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Israeliten hat die Wünsche der Rabbiner nur zum geringen Theile berücksichtigt. So wohlwollend die Absichten der k. Regierung und des hohen Reichsrathes auch in Bezug aus unsere Stellung sein mochten, es ist diesen Absichten viel mehr in den der Gesetzvorlage beigegebenen Motiven, als im Wortlaute des Gesetzes selbst Ausdruck gegeben. Vielleicht werden die erwarteten Durchführungsverordnungen des hohen Ministeriums unseren gerechten Wünschen mehr Rechnung tragen, und es muß schon jetzt unsere Sorge sein, die hohen Landesstellen dahin aufzuklären, daß kein Statut bestätigt werde, welches nicht genaue, dem Gesetze und den Absichten des Gesetzgebers entsprechende Anweisungen über die Rechte und Pflichten des Rabbiners enthält. Aber noch etwas Wichtigeres bleibt zu thun übrig - Um der Bestimmung des Gesetzes, welches die Anstellung des Rabbiners zur Grundbedingung für die Anerkennung als Cultusgemeinde macht, zu genügen, haben bereits einige Gemeinden ihre, jedes rabbinischen Wissens baren, Lehrer, Cantoren, Schächter rc., als Rabbiner präsentirt und von der irregeführten Behörde bestätigen lassen. Leider haben die vorhandenen officiellen und privaten Vertretungen der Juden in Böhmen kein Wort der Mißbilligung für dieses, das Judenthum und unseren Stand erniedrigende, schändliche Treiben gefunden: ja, die Landesjudenschaft- Repräsentanz hat das alte Religionsweiserthum, welches jedem Schammes erlaubte, unter dem Titel „Religionsweiser" rabbinische Functionen auszuüben, zur Conservirung empfohlen. Wir wirkliche Rabbiner, die nach jahrelangen, mühevollen und opferreichen Studien unsere Befähigung erlangt haben, besitzen leider keine Vertretung unserer Interessen, und sind jenem schändlichen Treiben gegenüber machtlos. Nur in einer Beziehung läßt sich dem Uebel in etwas steuern. Von jenen Scheinrabbinern, die nur zum Aushängeschild für die in ihrer Existenz bedrohten Miniaturgemeinden dienen sollen, verlangten die Vorstände, respective die Behörden zum mindesten ein Zeugniß von einem autorisirten Rabbiner. Von dem Schacher mit solchen Zeugnissen der von einem ehemaligen Cantor und von einigen Anderen getrieben wird, werdet Ihr gelesen haben. Die Empfänger solcher Zeugnisse sind der Aussteller würdig! An Euch aber, die Ihr von der hohen Würde und von der Bedeutung unseres Standes erfüllt seid, ergeht hierdurch die dringende Bitte, sich während eines Zeittaumes von zwei Jahren der Ausstellung von Zeugnissen an Lehrer. Cantoren rc., überhaupt und consequent zu enthalten. Wer die Befähigung zum Rabbinat besitzt, mag sich an irgend einer Rabbinerschule in Breslau, Berlin, Budapest oder Preßburg prüfen lassen. Ertheilen wir aber bis auf Weiteres niemanden ohne Ausnahme irgend ein Zeugniß, welches auch nur im entferntesten dazu dienen könnte auf Schleichwegen ein Rabbinat zu erlangen. Ich unterzeichne nur mit meinem Namen allein, aber ich bin der Zustimmung aller einsichtigen und würdigen Collegen sicher. Pilsen, im Jänner 1891. Dr. Jecheskel Caro, Rabbiner. KeftfrLchtr. Von der Toleranz des verstorbenen Königs der Niederlande zeugt folgender Vorfall, der sich vor einigen Jahren ereignete. Eines Freitags ließ der König seinen jüdischen Hoftapezierer rufen und beauftragte ihn. am folgenden Tage die Salons des königlichen Palais zu einem am Montag stattfindenden Feste zu decoriren. Augenblicklich entqegnete derselbe, daß seine Religion ihm verbiete, am Sonnabend zu arbeiten, dagegen werde er, wenn es ihm gestattet, Montag die Arbeit anfangen und beenden. Als er nach Hause zurückgekehrt war, kamen mehrere Boten des Königs hinter einander mit dem stritten Befehle, die Arbeit am Sonnabend zu machen, aber der Gesinnungstüchtige blieb bei seiner ersten Antwort. Am Abend dieses Freitags kam noch ein Herr vom Hofstaat und sagte ihm. der König sei über seine ganz unbegreifliche Halsstarrigkeit im höchsten Grade aufgebracht und habe befohlen, daß, wenn der Hostapezier seinen Willen nicht erfülle, derselbe die Kundschaft des Hofes verlieren solle. Trotz dessen lehnte der Hoftapezier es ab, am Sabbath zu arbeiten. Die Angelegenheit nahm jedoch einen ganz unerwarteten Verlauf, denn am Sonnabend kam ein königlicher Diener und brachte die Mittheilung des Königs, er könne die Arbeit machen, wenn es ihm passe, und als nun der Wackere am Montag nach dem Palais kam, drückte ihm der König die Hand und belobte ihn wegen seiner gewissenhaften Frömmigkeit. Zuletzt stellte es sich heraus, daß der Monarch durch die Festigkeit seines Hoftapezierers eine bedeutende Wette gewonnen hatte. Der Ministerpräsident hatte mit ihm gewettet, daß die Furcht, die Kundschaft des Hofes zu verlieren, den Hoftapezierer veranlassen würde, die sonst so streng gehaltenen religiösen Gebote zu übertreten. Der König gab ihm ein schönes Geschenk, und der Tapezierer behielt natürlich die Hofarbeit. * * * Ueber Heinrich Schliemann berichtet man Folgendes: „Die ganze gebildete Welt beklagt den Tod Heinrich S ch l i e m a n n s, der am 26. December 1880 in Neapel starb. Durch seine Ausgrabungen hat er der Wissenschaft unermeßliche Dienste geleistet und sich selbst ewigen Ruhm erworben. Seine Werke waren früher in England als in Deutschland bekannt, und als ein glücklicher Zufall mich mit ihm im Jahre 1880 zusammensührte, war er nur den gebildeteren Classen bekannt. In München stieg ich in das Coupe, in dem S ch l i e m a n n mit seiner Frau und seinen Kindern Agamemnon und Andromache von Athen nach Leipzig reiste, und wir waren bald in eine sehr interessante Unterhaltung vertieft. Er war überrascht, daß ich ihn kannte und von seinen Ausgrabungen wußte, wurde daher sehr steundlich und erzählte mir die erstaunliche Geschichte seines Leben — wie er als Lehrling bei einem Kaufmann anfing und dabei doch Zeit zum Studium von Sprachen fand; dann wurde er Buchhalter bei Schröder 6: Co. in Amsterdam, wo er, nachdem er englisch, deutschitalienisch und portugiesisch gelernt hatte, nun auch die russische Sprache erlernen wollte. Er fand keinen russischen

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