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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-01-09 · 2 (9.1.1891) · p. Seite 30

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
2 (9.1.1891)
Date
1891-01-09
Page
Seite 30 (sequence 12)
Language
German
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taette SO VN. 3 Verschweigen nicht angeht, hat sich bei ihnen die Praxis eingebürgert, den Jnculpaten, ihren Gesinnungsgenossen, zu verleugnen und ihn sogar zum Parteigänger der Liberalen zu stempeln. In diesem Witze brillirt besonders das geistreiche „Deutsche Volksblatt". Der in den letzten Tagen des verflossenen Jahres wegen schuldbarer Crida und Defraudation an einer Vereinscasse zu acht Monaten schwerer Kerkerstrafe verurtheilte Anstreichermeister Johann Hruschka war einer der Bekanntesten der antisemitischen Comparserie, der Chorsührrr der kleinen Schreier. Als er in Untersuchung gezogen wurde, nahm das „Deutsche Volksblatt" für ihn Partei und gab ihn als die verfolgte Unschuld aus. Nach dessen Verurtheilung jedoch hat dieses Blatt die Frechheit, den armen Sünder zu verleugnen und erklärt, daß „Hruschka sich nur im Privatverkehr als einen Antisemiten aufspielte, in Wirklichkeit aber ein waschechter Liberaler war." Und wer nahm sich dieses Antisemiten Hruschka an und vertheidigte ihn vor Gericht in einer warmen, von der Humanität eingegebenen Sprache? Der Jude Dr. E h r e n t h e i l. Seht, das ist der Unterschied zwischen uns Juden und euch Antisemiten — das Herz, die Liebe, die der heilige Paulus noch über den Glauben stellt. Wie«, 31. December (Der gefälschte Brief des Grasen Wimpsfen.) Die im „Deutschen Volksblatt" erfolgte Reproduktion des gefälschten Brieses, den Graf Wimpsfen unmittelbar vor seinem Selbstmorde an Baron Hirsch gerichtet haben soll und durch welchen das Andenken des verstorbenen Diplomaten in der verletzendsten Weise entehrt wird, hat in den Organen aller Parteien die gebührende Verurtheilung gefunden. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß auch das „Vaterland" sich dieser Verurtheilung anschließt, wobei es bemerkt: „Auf den Inhalt des gefälschten Briefes ist weiter nicht einzugehen. Es fei nur bemerkt, daß der Erfinder den Brief vom „Meihnachtsabend" datirt hat, während der Tod des Grafen Wimpffen j bekanntlich erst am Sylvestertag erfolgt ist. Schon in dieser Aeußerlichkeit liegt eine offenbare Inkongruenz." Es ist sehr löblich, daß das „Vaterland" das abscheuliche Beginnen seines antisemitischen Gesinnungsgenossen, des „Deutschen Volksblatt", zurückweist Allein es ist gut, daran zu erinnern, daß jener gefälschte Brief zuerst in der „Monatsschrift für christlich-sociale Reform" veröffentlicht wurde und daß der Leiter dieser Monatsschrift identisch ist mit dem vor Kurzem verstorbenen Chefredacteur des „Vaterland", Freiherrn von Vogelfang. Die Verurtheilung des „Deutschen Volksblatt" richtet sich also in diesem Falle mittelbar gegen das „Vaterland" selbst, dessen früherer Leiter die unmittelbare Verantwortung für jenes apokryphe Schreiben trägt, durch welches ein ehrenwerther Staatsdiener und die gesammte österreichisch-ungarische Diplomatie verunglimpft wird. Wie».Der „WienerBörsen-Courier" schreibt: „Der znr Berathung des Schöffel'schen Armengesetzes eingesetzte Landtagsausschuß hat zur Dotirung des Armenfonds für das Flachland Niederösterreichs den Vorschlag gemacht, die Wiener Effektenbörse zur Leistung eines Pauschalbetrages, dessen Reparation großmüthig der autonomen Börse selbst überlassen bleibt, zu — wie sagen wir schnell — verdonnern. Wir halten diese Maßregel für eine entschieden terroristische, den Landtag für ganz unberechtigt, eine solche Leistung überhaupt in Vorschlag zu bringen, und erkennen in dem Beschlüsse des Ausschusses nichts anderes als eine Concession der Bessergesinnten im Ausschüsse an die wüsten Schreier der berüchtigten Agitationspartei. Wir sind der Ueberzeugung, daß dieses neueste Product Schöffel'scher Finanzkunst ebenso abgelehnt werden wird wie sein gestempelter „Canari". — Wir werden nicht wie Herr v. Schöffel dafür glänzend honorirt, alle heiligen Zeiten einmal einen guten Einfall zu haben, möchten aber dem genannten Antisemiten von Anstand, Ehr- und Pflichtgefühl folgenden Vorschlag zur Bedachtnahme und Erwägung empfehlen: Durch das Armengesetz soll und wird zweifellos der Vagalwndage Einhalt gethan, dort lebt und wirkt der Großgrundbesitz, der eine privilegirte Stellung bei uns zu Lande einnimmt. Da durch das beregie Gesetz die Sicherheit auf dem Lande zunehmen und somit der Werth des Besitzes sich naturgemäß dadurch steigern muß, so wäre es gewiß nur gerecht und billig, wenn die Elaste der Großgrundbesitzer — theilweise auch für ihr kostbares politisches Privilegium — die nothwendigen Summen für Linderung der Armuth auf dem Flachlande unter sich aufbringt. Keinem jener großen Herren oder juristischen Personen wird die Leistung schwerfallen, während eine Repartition auf die Börsemitglieder zahlreiche Ritter vom Dalles schwer und empfindlich treffen würde. Wudapelt. Die israelitische Landeskanzlei hat an den Preßburger Oberrabbiner, Herrn B. Schreiber, als den Führer der Orthodoxen Ungarns, ein Schreiben gerichtet, in welchem dem W u n s ch e n a ch e i n e m Z usammenwirken der Orthodoxen und Neologen zur Förderung der confessionellen Interessen und besonders zur Erlangung der den gesetzlich recipirten Confessionen zukommenden Rechte Ausdruck geben wird. Wir entnehmen dem von der Januarnummer der „Magyar Zsidö-Szemle“ publicirten, eine Annäherung zwischen Orthodoxen und Neologen bezweckenden Schriftstücke Folgendes: Das Schreiben hebt hervor, daß anläßlich der Budgetverhandlung im Abgeordnetenhause hochwichtige, die Inden nahe angehende Fragen in die Discussion einbezogen worden sind. Seitens aller Parteien wurde die Nothwendigkeit dessen betont, daß die Gegenseitigkeit und Rechtsgleichheit unter den Confessionen legislatorisch festgestellt werde. Die Regierung selbst erklärte entschieden, daß der Staat seine interkonfessionelle Rechtsordnung nach dem Principe der Rechtsgleichheir entwickeln und vervollkommnen werde. Darnach müsse bald an die legislatorische R e g e l n n g der überaus z e r f a h r e n e n V erhält n i s s e d e r i s r a e l i t i s ch e n Confession die Reihe kommen, denn es gebe zur Zeit keine andere Confession im Lande, die wie die israelitische, aus der Reihe der gesetzlich recipirten Confessionen ausgeschlossen wäre. Die Erreichung des Zweckes würde durch einträchtiges Zusammenwirken der Judenheit wesentlich gefördert werden. Schon deshalb sei es zu bedauern, daß die jüdische Confession zur Zeit nicht eine Körperschaft besitzt, welche das Zusammenhalten der vaterländischen Judenheit zu sichern vermöchte, wenigstens in jenen Fragen, welche mit der Erreichung der Rechtsgleichheit der Confession im Zusammenhang stehen. Hiezu komme noch — heißt es in dem Schreiben weiter — die traurige Erfahrung, daß im gegenwärtigen Stadium unserer Organisationsangelegenheit unsere Confession nicht einmal ihre Religionsgesetze gehörig vertheidigen könne. Ohne zu wollen, mache die Staatsgewalt Eingriffe in die Dogmen der jüdischen Religion, und zwar infolge der Unachtsamkeit der von der Confession berufenen oder geduldeten Wächter. Das Schreiben erörtert nun eingehend eine seinerzeit von den Blättern vielventilirte Heiratsaffaire, in welcher der Cultusminister in einer den jüdischen Dogmen zuwiderlaufenden Weise entschieden hat, und zwar auf Grund eines Gutachtens der „israelitischen orthodoxen Durchführungscommission". Behufs Regelung der Eheangelegenheiten möge nun Oberrabbiner Schreiber, als das Haupt der Orthodoxenpartei, zu einer gemeinschaftlich en A c t i o n Gelegenheit bieten. Ein einheitliches Vorgehen wäre ferner auch in Angelegenheit der Sonntagsruhe erwünscht. Das Schreiben schließt folgendermaßen: „Wir bekennen mit voller Aufrichtigkeit, daß es uns zur Freude gereichen würde, wenn das Zusammenwirken auch zur Förderung der sonstigen Interessen unserer Confession und

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