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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1891-01-09 · 2 (9.1.1891) · p. Seite 29

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
8 (1891)
Issue
2 (9.1.1891)
Date
1891-01-09
Page
Seite 29 (sequence 11)
Language
German
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y{r. 2. Gejterreichifche Wochenschrift Geile 29 Gegenüber meiner Auffassung von der ursprünglichen Identität der Mischna und Tosifta, welche beide blos zwei verschiedene Recensionen bilden eines und desselben nicht schriftlich abgefaßten, sondern Jahrhunderte hindurch mündlich tradirten Codex, welcher im L'aufe seiner Wanderung durch die verschiedenen Schulen die mannigfachsten Zusätze, in Folge der Grenze lies menschlichen Erinnerungsvermögens in der Flucht der Jahre alle jenen sprachlichen und textlichen Aenderungen erleiden mußte, mit tvelcher Mischna und Tosifta heute uns gegenübertreten, welche sie als zwei Codices erscheinen lassen, erhebt Herr Dr. Schwarz den Einwand, daß die gleiche Eintheilung der zwei Halachasammlungen blos in Bezug auf die sechs Haupttheile, deren Bezeichnung und Stoffsonderung sich beschränkt, dagegen stimmen sie nicht überein in der Anzahl der Tractate und Abschnitte. Würde auch in letzten Punkten eine Uebereinstimmung zu constatiren sein, so wäre er bereit meiner Anschauung beizupflichten, erklärt Herr Tr. Schwarz. Was nun die Zahl der Tractate anlangt, so zählt die Tosifta deren 59, die Mischna 63; wenn man den Tractat vom Zehnt in zwei Partien sondert, erhält man für die Tosifta 60 und für die Mischna 64 Tractate. D. h. für 59 Mischnatractate gibt cs correipondirende Tosifiatractate, welche die gleichen Materien behandeln und dieselben Bezeichnungen führen; dagegen für die Mischnatractate Aboth, Thamid, Middoth und Kinnin sind die entsprechenden Tosiftatractate in Verlust gerathen. Dies soll den Beweis bilden gegen bie ursprüngliche Identität der beiden Codices. Ich bin der Meinung, daß das für meine Anschauung spricht. Entweder waren die fehlenden 4 Tosiftatractate ursprünglich vorhanden, dann konnten sie blos verloren gehen, weil sie nicht schriftlich in Circulation waren, oder sie waren überhaupt nicht vorhanden, d. h. sie waren im Wortlaut mit der Mischna derart identisch, daß diejenige«, welche schließlich die Tosifta sryristlich fixirten, davon Abstand genommen haben, diejenigen Tractate niederzuschreiben, welche dem Wortlaute der Mischna völlig congruent sich zeigten. Was aber die Differenzen in der Anzahl der Abschnitte anlangt, so constatirt Herr Dr. S ch w a r z selber, daß die Zahl derselben in jener Recension der Tosifta, welche als alte Druckausgabe uns vorliegt, 420 bilden, während jene nach der Erfurter Handschrift veranstalteten Ausgabe der Tosifta 431 Abschnitte zählt. Dennoch wird Herr Doctor -Schwarz an der ursprünglichen Identität dieser beiden Recensionen nicht zweifeln, somit können die Differenzen in der Zahl der Abschnitte auch keinen Beweis bilden geg-n die ursprünglich^ Identität zwischen Tosista und Mischna. All die andern Gründe, welche ich in der genannten Schrift für meine Auffassung geltend machte, hat der gelehrte Verfasser gar nicht berührt. Und doch darf selbst die textkritische Untersuchung einer Halachastelle die Frage nicht umgehen, welche Einflüsse der Mange! eines controlirbaren schriftlichen Textes aus den nur mündlich tradirten Wortlaut während seiner Jahrhunderte andauernden Wanderung ausüben mußte. Ja, Herr Dr. Schwarz selber, der es für gestattet hält, ganze Partien des Tosiftacodex umzustellen, aus dem einen Tractat in den andern zu versetzen, kann die Berechtigung für sein radicales Verfahren nur aus der gleichen Thatsache schöpfen und rechtfertigen, die er dessenungeachtet bei der Darstellung der Entstehungsgeschichte des Werkes als völlig bedeutungslos ignorirt, während sie den eigentlichen Schlüssel bietet zur Erschließung eines wahren Verständnisses der Geschichte der Halacha, der Veränderungen, die sie erfahren, hier durch Zusätze und Erläuterungen, dort durch Auslastungen und Kürzungen, int einem Worte zur Aufhellung aller jener Dunkelheiten, die sonst räthselhast und stets unverständlich bleiben müssen. öl. (Lorrespondenzen. Wien. (Oefterreichisch - israelitr fche Union.) Montag den 5. Jänner d. I. fand im Restaurant Khuner eine außerordentliche Vereinsversammlunz statt, welche anläßlich der Vereinigung der Vororte mit Wien im Anschlüsse an ein analoges Vorgehen zahlreicher politischer Vereine als Festfeier behufs Dankeskundgebung an Se. Majestät einberufen wurde. Der gesammte Vereinsvorstand erschien im Festkleide, und war nächst der Rednertribüne die Büste des Kaisers aufgestellt. Die Festrede hielt unter großem Beifalle der Vereinsprüf. Herr Dr. G r ü n s e l d. Er brachte die allgemeine Freude und Befriedigung zum Ausdrucke, welche anläßlich der Vereinigung der Vororte mit Wien sowohl von Seite derjenigen empfunden wird, die Wien ihre Vaterstadt nennen, als auch derjenigen, denen Wien zur zweiten Heimat geworden, und dies umsomehr als das betreffende Werk seit Decennien die erleuchtetsten Köpfe und große Corporationen beschäftigte. Redner besprach hieraus die verheißungsvollen Kaiserworte gelegentlich der Eröffnung des Türkenschanzparkes, die darauf hinausgingen, es mögen die Schranken zwischen Wien und den Vororten fallen, und bemerkte, daß schon einmal der Kaiser den Befehl ertheilt habe, es mögen die Schranken zwischen Menschen und Menschen fallen, und daß diesem Ausspruche die Juden die Freiheit und Gleichberechtigung in Oesterreich verdanken. Wien feiert eine Vermählung mit den Vororten nach der allösterreichischen Tradition: Kella, ^erant alii, tu felix Austria nube! Zu den Folgen dieses Gesetzes in Bezug auf bauliche Umgestaltung, Arbeit, Verkehr, sanitäre und administrative Verhältnisse re., kommt noch die Erwartung, daß die destructive Thätigkeit jener Dunkelmänner, die jede positive Leistung perhorresciren, bald ein Ende nehmen werde. Auch den Einfluß des Gesetzes von Groß-Wien mit Rücksicht aus die jüdischen Einwohner wird vom Redner ausführlich auseinandergesetzt, daß entsprechend dem § 2 des Gesetzes zur Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der Juden, nur eine Cultusgemeinde aus dem Gebiete von Groß-Wien bestehen werde, daß alle daselbst wohnenden Juden derselben als Mitglieder werden angehören müssen. Die Einheit der Gemeinde, in welcher jedem Ritus in Bezug aus Gottesdienst und Rabbiner freier Spielraum gewährt werde, ist von eminenter Bedeutung, da hiedurch die Einheit und der Friede im Judenthum gewahrt werde. In Wien wird nur Eine Deputation vor einem hohen Würdenträger oder einem Mitglieds des Kaiserhauses erscheinen, nicht wie es in unserem Nachbarlande geschieht. Diese und andere Vortheile für die Bürgerschaft und insbebesondere für das Judenthum bringt das neue Gesetz, das unser erhabener Monarch, der Hort und Schützer der Stadt Wien, der Regenerator der Residenz, sanctionirt hat. Ihm, dem Befreier der Juden? dem Schöpfer der Gleichberechtigung und dem Hüter unserer Freiheit, bringen wir ein dreifaches donnerndes Hoch! (Lebhafter, langanbauernder Beifall!) Hierauf begründet der Bicepräsident des Vereines i Herr Tr. Marcus Spitzer folgende Resolution: In Erwägung, daß durch die allerhöchste Sancrion der Gesetze betreffend die Bereinigung der Vororte mit Wien ein Wendepunkt in der Entwickelung der Reichshaupt- und Residenzstadt eintritt, der von großer Bedeutung für die künftige Stellung derselben im Reiche, für das Emporblühen der Industrie und des Verkehrs in dem erweiterten Stadtgebiete, für die Belebung der Arbeitsthätigkeit und demzufolge hoffentlich auf die Wiederherstellung des confessionellen und socialen Friedens in der Kaiserstadt sein wird, spricht die österreichisch-israelitische Union ihren ehrerbietigen Dank für die hochherzige kaiserliche Initiative, durch welche der Fall der Linienwälle inaugurirt, und für die allerhöchste Sanction der Gesetze, durch welche die Vereinigung der Vororte mit Wien zur Thatsache wurde, aus. Die Resolution wurde einstimmig angenommen und hierauf die Sitzung geschlossen. Wien. Die antisemitischen Blätter unterlassen es bekanntlich niemals, bei jedem Conflict eines Juden mit dem Strafgesetze das Glaubensbekenntniß desselben besonders hervorzuheben. Dagegen verschweigen sie in der Regel Gerichtsverhandlungen, deren Helden Antisemiten sind, und wo das

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