Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 2 (9.1.1891)
- Date
- 1891-01-09
- Page
- Seite 24 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 24 Hesterreichische Wochenschrift Nr. 2 Rußland hätten bestimmt werden können: Die Juden befanden sich in der rechtlichen Lage nomadisirender Steppenvölker, oft stellte man sie in eine Reihe mit Deserteuren und Vagabunden. Beschränkungen aller Art wurden ihnen in bürgerlichen Rechtssachen auferlegt. Auf diese Weise verletzte man nicht blos die Rechte der Juden, sondern auch jene andersgläubiger Bürger, welche mit ihnen in geschäftlichem Verkehre waren. Es kamen häufig Fälle vor, wo die Grundprincipien des Rechtes hintangesetzt wurden, wenn private oder öffentliche Interessen der Juden im Spiele waren. Nur der persönlichen Intervention d e s Ka i s e rs Alexander I. hatten die Juden es zu verdanken, daß sie vor den üblen Folgen derartiger Mißbräuche bewahrt wurden. So wurde der Art. 34 des Judenreglements vom Jahre 1804, welcher bestimmte, daß die Juden das flache Land und die Dörfer ausnahmslos verlassen müßten, unmittelbar vor seiner Ausführung durch Ukas des Kaisers Alexander I. unterfertigt am 29. December 1808, bis auf Weiteres suspendirt. Im Jahre 1816 verfügte der Senat über Antrag der Localbehörde des Gouvernements Litovsk-Grodno, daß alle Pachtungen der Juden daselbst sofort aufzuheben seien: die Ausführung dieses Befehles wäre für die Juden ein schwerer Schlag gewesen; über Vorstellung einer Deputation derselben resolvirte Kaiser Alexander I. „es sei die Angelegenheit der Contracte der Juden zu sistiren und deren Prüfung dem Minister für Cultus und Unterricht (Fürst Galizin) zu überweisen." Fürst Galizin erstattete dem Staatsrathe einen Bericht, in welchem eine den Juden günstige Lösung der Frage beantragt wurde; im Staatsrathe stimmte jedoch nur eine Minorität von fünf Mitgliedern für diesen Antrag. Dessenungeachtet schloß Kaiser Alexander I. sich der Ansicht der Minorität an und setzte dieselbe mit Ukas vom 20. December 1820 in Wirksamkeit. Es wäre von Interesse, diesen Kampf der Gegensätze weiter zu verfolgen, leider gestattet der einem kurzen Berichte zugewiesene Raum keinen weiteren Excurs. Gegen das Ende der Regierung des Kaisers Alexander I. wurde die völlige Unzulänglichkeit der betreffenden Ausnahmsgesetze erkannt und ein Comite eingesetzt, welchem die Aufgabe zufiel „Mittel und Wege auszuforschen, um die Lage der Juden zu verbessern." Soweit reicht die Darstellung des 1. Bandes, aus welchem wir die Erkenntniß schöpfen, daß viele beschränkende Verfügungen ohne, ja gegen den Willen der Herrscher des russischen Reiches erlassen wurden, und daß anderseits diese oftmals zu Gunsten der unterdrückten Juden persönlich intervenirten. Wenn wir recht berichtet sind, so geht auch die gegenwärtige judenfeindliche Bewegung nur von einer mächtigen Partei hoher Regierungsorgane aus. Mögen demnach die Hoffnungen, welche Millionen getreuer Unterthanen auf die Gerechtigkeit ihres Monarchen setzen, sich auch diesmal erfüllen. Die constituirentze Sitzung des Vorstandes der Wieuee israelitischen Cnltnsgeweinde. Für Sonntag den 4. Jänner d. I. war die erste constituirende Sitzung des neugewählten Vorstandes in Wien anberaumt. Zum Präsidenten war einstimmig der bisherige Vicepräsident der Cultusgemeinde, kaiserlicher Rath und! Kammerrath H. Kling er ausersehen, welcher im Laufe seiner Function, vermöge seines parlamentarischen Tactes, seiner ausgebreiteten Kenntnisse und seines immensen Fleißes, nicht bloß das Vertrauen und die ungetheilte Anerkennung seiner Collegen sich erworben, sondern auch der Gemeinde vorzügliche Dienste geleistet hat. Wenn der Entwurf der neuen Statuten trotz der erheblichen Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, rechtzeitig fertig geworden und der Genehmigung der Behörde unterbreitet ist, wenn die Finanzen der Gemeinde derart geregelt, daß das vieljährige Deficit verschwunden und die Gehalte der Religionslehrer und Gemeindebeamten erheblich gebessert wurden, so ist das ein Verdienst, an welchem auch die Energie des Vicepräsidenten vornehmlich participirt. Man hatte sich allgemein gewöhnt, in dem Herrn Kammerrath K l i n g e r den künftigen Präsidenten der Gemeinde zu sehen. Am 1. Jänner l. I. indessen erhielten die Vorstandsmitglieder nachstehendes Schreiben, mittelst welchem Herr K l i n g e r seinen Austritt aus dem Vorstandseollegium anmeldet und begründet: Euer. Hochwohlgeboren! Schon in der Plenarsitzung am 12. Oktober 1890 fand ich mich zu der Erklärung bemüssigt, daß die Rücksicht auf meine Gesundheitsverhältnisse mich veranlaßt, mit Ende dieses Jahres aus dem Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde zu treten. — Die geehrten Herren Collegen erachteten damals nicht für opportun, eine Neuwahl für das durch meinen Rücktritt erledigte Mandat ausschreiben zu lassen. Seither hat der Zustand meiner Gesundheit sich wieder verschlimmert, so daß das Scheiden aus dem Vorstande für mich zu einem unabweislichen Gebote der Nothwendigkeit geworden ist. Indem ich somit unter Heutigem das Mandat eines Vorstandsmitgliedes zurücklege, erlaube ich mir, bei dem Umstande als der Vorstand gegenwärtig eines Präsidenten entbehrt, von meinem Rücktritte jedem der geehrten Herren Vorstandsmitglieder die ergebene Mittheilung zu machen; dieses aber auch aus dem Grunde, weil es mir ein Bedürfniß ist, für das während meines fünfjährigen bescheidenen Wirkens im Vorstande mir entgegengebrachte Wohlwollen meinen tiefgefühlten Dank auszusprechen, sowie der Versicherung Ausdruck zu geben, daß es mir zu bleibender angenehmer Erinnerung dienen wird, Mitglied der hochansehnlichen Körperschaft gewesen zu sein, welche in selbstloser und umsichtiger Weise die Geschäfte unserer Gemeinde leitet! Mit der Bitte, daß Sie, hochgeehrter Herr, ein freundliches Gedenken mir bewahren mögen, verbinde ich den Ausdruck der besonderen Hochachtung und Ergebenheit. Heinrich K l i n g e r. Wien, 31. December 1890. In Folge dieses Schreibens wurde zunächst die für Sonntag anberaumte Sitzung des Vorstandes auf Dienstag den 6. vertagt. Man mußte vorher sich in einer privaten Vorbesprechung über die vorzunehmenden Wahlen verständigen, in der Hoffnung, daß wenn man Herrn K l i n g e r von der Uebernahme des Präsidiums entbindet, er seinerseits im Verbände der Cultusverwaltung zu verharren geneigter sich erweisen wird. Dienstag am 6. Jänner 4 Uhr Nachmittags fand die Sitzung statt. An Stelle des durch Unwohlsein entschuldigten Vorsteher Jacques B r a n d e i s übernahm als Alterspräsident Gemeinderath Gustav Simon den Vorsitz, begrüßte mit herzlichen Worten die neueingetretenen Vorstandsmitglieder Commercialrath M. Leinkauf und Professor Adam Politzer und gedachte in seiner Ansprache der aufopfernden Verdienste des kaiserl. Rathes Herrn Heinrich Kling er,! welche derselbe um die Wiener israelitische Cultusgemeinde sich erworben hat. Mit Zustimmung des Gesammtvorstandes wird diese Dankesknndgebung in das Protokoll der Sitzung ausgenommen. Bei der hierauf stattgefundenen Wahl des Präsidenten fielen sämmtliche Stimmen auf Herrn Wilhelm Ritter von . G utmann. Der Vorsitzende Herr Gemeinderath Gustav