Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 8 (1891)
- Issue
- 1 (2.1.1891)
- Date
- 1891-01-02
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 Hesterreichifche Wochenschrift Seite 7 16.000 Rubel zu zahlen, jetzt beträgt die Auflage 36.000 Rubel. Er hat seine sieben Kinder meist nach England gebracht. Ein Hausirer, welcher 25 Jahre in Wesenberg seine Familie ernährt hat, ist ansgewiesen worden, weil die Stadt nicht zum Judenrayon gehört. Man forderte ihn auf, zum Christenthum überzu'reten. Ein Sohn von 15 Jahren und eine Schwester sind zurückgeblieben, weil das nöthige Geld fehlte. Der Junge fragt brieflich an, ob er übertreten soll, sonst werde er nach des Vaters Geburtsort im Judeurayon übergeführt, welchen selbst der Vater 25 Jahre nicht gesehen hat. 30 Familien sind in derselben Weise ans Wesenberg ausgewiesen worden. Der diesbezügliche Befehl sei vor zwei Jahren ergangen, aber ein guter Gouverneur habe „durch die Finger gesehen". Jetzt sei ein Wechsel eingetreten. Der nächste ist ein Kuhhirte, welcher ein kaum verständliches Deutsch spricht. Hirsch Lamchen ist sein Name und er hat in Goldingen in Kurland gelebt. Er wurde ausgewiesen, weil er nicht bereits vor 1882 in dem Orte gelebt habe. Er hatte sechs Jahre bei einem Edelmanne und vier Jahre bei einem Pächter als Milchverkäufer gedient. „Aber", so wurde ihm in der Commission bemerkt, „Sie haben zehn Jahre in dem Bezirk gelebt und das geht vor 1882." — „O nein, meine Herren", lautete die Antwort; seckis und vier machen nicht zehn. Man hat es als neue Ansiedlung angerechuet, als ich meinen ersten Herrn verließ! Deshalb mußte er den Milchverkauf aufgeben. Er hatte eine Frau und fünf Kinder. Er verkaufte Alles und wunderte von Ort zu Ort, bis er hörte, daß Brasilien das beste Land sei, aber sein Geld reichte nur bis England. Verschiedene Bittsteller waren, weil es spät geworden war, fortgeschickt worden, und die letzten waren zwei gutgekleidete manierlich auftretende Frauen von vierzig und dreißig Jahren -. Pauline Cohen und Marie Dembo, zwei Schwestern, nun verwitwet. Die ältere hatte zwei Kinder, davon eines verkrüppelt, die jüngere ein Kind. Ihre Eltern hatten ein Recht darauf, in Riga zu leben, und sie selbst halten ihr ganzes Leben dort verbracht, auch dort geheiratet. Damals durften ihre Männer in Riga leben und dort sind sie auch begraben. Nach dem Tode ihrer Männer hatten beide Schwestern ein Kosthaus eingerichtet, und so lebten sie acht Jahre zusammen. Nach dem neuen Gesetze hätten ihre Männer kein Recht, wie ihre Eltern in Riga zu leben und deshalb mußten die Witwen, welche den Status ihrer verstorbenen Männer einnahmen, ausgewiesen werden. „Wir sind während unseres ganzen Lebens", bemerkte die Jüngere, „nie außerhalb Rigas gewesen; wir sprechen keine andere Sprache, als unsere eigene (deutsch), wir wußten nicht, wohin wir gehen sollten, man sagte uns, nach England. Wir sind hier fremd und wissen nicht, wie wir uns ernähren sollen; unsere Kinder sind ebenfalls ausgewiesen worden, Alles was wir sonst lieben, ist noch in Riga." — „Unsere greisen Eltern", begann die Aeltere, aber sie konnte nicht weiter und leise, undemonstrativ fingen beide Frauen zu weinen an. „Wünschen Sie eine Frage zu stellen?" fragte der Vorsitzende einen Collegen. Ein Kopfschütteln antwortete ihm, und die Frauen wurden freundlich zur Thür hinausgeleitel. Aehnliche Erzählungen werden auch in dem Unterstützungsbureau in Lemanstreet Tag für Tag vorgebracht, und man kann sich nicht wundern, daß das Anglo Jewish Committee, mit solchen Vorgängen stets vor Augen, es für nothwendig hält, alle Anstrengungen zur Unterstützung seiner unglücklichen Glaubensgenossen in Rußland zu machen. Gin Beitrag z»r „Satisfartionsfiihigkeit" Grnst Uergani«. Wir haben seinerzeit unseren Lesern über die Verurtheilung berichtet, welche das „Deutsche Volksblatt" vor dem Strafgerichte wegen Beleidigung des Schachmeisters Isidor Gunsberg erfahren hat. Außer einer Geldstrafe, einem Cautionsverluste und den Proceßkosten hat das Appellgericht dem „Deutschen Volksblatt" auch auferlegt, die vernrtheilende Entscheidung ihrem ganzen Wortlaute nach im Blatte zu publiciren. Die diesfälligen Verhandlungen erregen auch deshalb allgemeineres Interesse, weil der Vertreter des Anklägers, Dr. I a q u e s Fischer, die beleidigendsten, persönlichen Anwürfe wider Ehren-Vergani in offener Gerichtssitzung erhob Wir lassen im Nachfolgenden den Wortlaut des am 9. September 1890 nach Schluß der Verhandlung aufgenommenen Gerichtsprotokolles folgen. „Unmittelbar nachdem sich die Parteien — insbesondere auch der Vertreter der Anklage Dr. Jaques Fischer — entfernt haben, tritt der Vertheidiger Dr. Josef Karl Mayer neuerlich vor den Gerichtstisch und richtet an den Richter die Anfrage, ob eine von dem Vertreter des Anklägers im Plaidoyer gemachte, auf den Herausgeber des „Deutschen Volksblatt" B e r g a n i sich beziehende Aeußerung protokollirt worden sei. Der Richter verneint dies unter dem Hinweise darauf, daß die Plaidoyers — abgesehen von den Anträgen und denjenigen Punkten, deren Feststellung von den Parteien zur Wahrung ihrer Rechte im Laufe der Verhandlung verlangt wird — nicht protokollirt werden, constatirt aber zugleich mit Rücksicht auf das nachträglich gestellte Begehren auf Grund des vom Schriftführer vorgelegten Stenogrammmes, daß die fragliche Aeußerung folgendermaßen lautete: „Einem Blatte, dessen Herausgeber Bergani selbst Gelder, die für wohlthätige Zwecke bestimmt waren, für sein eigenes Blatt verwendet hat, steht es überhaupt nicht zu, eine derartige Kritik zu üben." Der Vertheidiger des „Deutschen Volksblatt" war es, der die Verewigung dieses Angriffes im Gerichtsprotokolle selbst provocirt hat. Bis zum heutigen Tage hat Ehren- Vergani eine Klage wider Dr. Fischer selbstredend nicht erhoben. 8apienti sat. | Michael Mach. | Am 28. December wurde Herr Michael Bi ach in's Grab gesenkt. Ein vortrefflich wackerer Mann wurde der Erde entrückt. Michael B i a ch wurde in Preßburg geboren, wo dessen Vater zu den Leitern und Führern der Gemeinde gehörte, und wie hinzugefügt werden muß, huldigte der Vater dem Fortschritt und erwarb sich ein besonderes Verdienst um das Schulwesen. Der junge Michael hatte hier Gelegenheit die Verhältnisse einer jüdischen Gemeinde von Grund aus kennen zu lernen. Der Vater überfiedelte dann nach Wien, und in Folge seiner Ehrenhaftigkeit und Rechtlichkeit gelangte er bald auch hier zu Ehrenstellen in ">er Gemeinde. Nun hatte sein Sohn Gelegenheit die Verhältnisse der Wiener israelitischen Gemeinde auf das genaueste kennen zu lernen. Nach dem Tode des Vaters wurde der Sohn in den Vorstand der Gemeinde berufen; er war Vorsteher der Chewra Kadischa, Bethausvorsteher, Vorsteher des Vereines zur Unterstützung mittelloser israelitischer Studierenden, u. s. w. Er brachte großes Berständniß mit und mit aller Hingebung, ja man darf sagen mit aller Aufopferung, versah er die Ehrenämter, die er übernahm. Er blieb nur höchst selten von einer Sitzung weg und nur höchst dringliche unaufschiebbare Arbetten konnten ihn veranlassen, einer Sitzung fern zu bleiben. Er war Cassierer des Studentenvereines. Es ist das ein Amt, mit welchem eine große Mühewaltung verbunden ist; aber er unterzog sich derselben mit aller Pünktlichkeit und Genauigkeit, und wenn er irgend etwas für den Verein erlangen konnte, so gereichte ihm dies zur größten Freude.