Berliner Vereinsbote
- Journal
- Berliner Vereinsbote
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1896)
- Date
- 1896-10-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Oberhemden Reparatur Werkstatt, Alte Scimhauserstr 40 Halspriesen 20, Paar Handpriesen 25, Leinen-Einsatz m. Einsetzen 50 Pfg. Neu anfertig. z. bMigst Preisen. Abholung: frei־ Allerlei. Die soeben erschienene Kriminalstatistik, welche die im Jahre 1893 erlassenen Strafen umfasst, enthält zum ersten Male eine eigene Zusammenstellung für die Kriminalität der Studenten. Danach sind in dem genannten Jahre insgesamt 350 ts tu deuten bestraft worden. Da es sich bei der studierenden ׳Jugend im allgemeinen um sozial gleichstehende Elemente handelt, so ist die Thatsaelie von besonderem Interesse, dass sich unter den 350 bestraften St-udeuten .nur 10 Juden, d. h. 3% finden, während die Studie-!׳enden jüdischer Konfession 7—9% der Gesarnmtstndentensehai't bilden. Es haben sieh, also liier gleich günstige .Resultate ergeben, wie bei den für das Jahr 1892 angestellten statistischen• Untersuchungen über die Kriminalität der Aerzte, Rechtsanwälte und Lehrer. In der allgemeinen Zusammenstellung ist zwar die Kriminalität der jüdischen .Bevölkerung■ im Jahre 1893 grösser als 1892 (3250 gegen 3801;. Diese Steigerung ist jedoch lediglich auf die in jenem Jahre ■ausserordentlich verschärften Bestimmungen gegen die Gewerbeordnung zurückzuführen; denn wegen Zuwiderhandlungen gegen dieselbe sind 489 jüdische Ge- -werbetreibende bestraft worden, während dagegen bei allen schwereren Vergehen die Zahl der Bestraften jüdischer Konfession weit unter der dem Prozentsatz der Be Volkemng entsprechenden Ziffer zurückbleibt. Dis I. Strafkammer des Landgerichts II verhandelte m 20. er. gegen den antisemitischen Agitator ״Redakteur“ .Selatz»‘k in der bekannten Strafsache wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft. Von der Verhandlung mteressiren nur die Ausführungen■"' des Staatsanwalts und das Urteil. Staatsanwalt Schwarz erachtete sowohl, eine Gotteslästerung als auch eine Be schimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft für vorliegend. Der Judengott sei nicht ein anderer Gottesbegriff, als der nach § lbd geschützte, das habe das Reichsgericht bereits festgestellt. Die Erklärung des Angeklagten, dass seine Angriffe sich gegen die Rasse *richteten, widersprach dem Wortlaute des Artikels, der kein Zweifel darüber lasse, dass die jüdische Religionsgemeinschaft getroffen werden sollte. Auch das Moment der Beschimpfung liege vor. Die Behauptung, der Judengott habe Wohlgefallen an dern ־Ermorden christlicher Kinder, sei geeignet, den Judengott nicht nur einer Missachtung, sondern geradezu einer Verachtung preiszugeben. Dasselbe gelte von der bezüglich des Judentums aufgestellten ■Behauptung; wer da glaubte, dass letzteres dem Barbarismus des Kindermorde ns huldige, der müsste eine, grosse Verachtung gegen das Judentum empfangen. Bezüglich des Straf-!nasses müsse berücksichtigt werden, dass solche masslosen Angriffe die Gefahr nahe legen, dass Gewaltthätigkeiten hervorgerufen werden. Er beantragte drei Monate Gefängniss. Der Gerichtshof leimte die Anträge des Verteidigers und des Angeklagten selbst auf Vernehmung einer grossen Anzahl von Zeugen und litt er arischen Sachverständigen ab und erkannte dem staatsanwaltlichen Antrag gemäss auf 3 Monate Gefängniss. Das Urteil führt aus, dass in diesem Fall, wo der Weg der Beschimpfung und Verhetzung beschriften wurde, eine strenge Strafe am Platze sei. Vergiftung! Ein betrübender Unglücksfall, der. für unsere Hausfrauen recht belehrend ist, ereignete sich in der Familie G. Nach dem Genüsse einer Gänseleberpastete erkrankte die ganze Familie unter heftigen Ve 1 giftungserscheinungen. Den Bemühungen des behandelnden Arztes, Herrn Dr. B., gelang es endlich, die Beteiligten aus Lebensgefahr zu retten: doch liegt die Hausfrau noch heute schwer darnieder. Man kaufe nur bei angesehenen Firmen und wolle nie ״billig“ kaufen. Wir verweisen bei dieser Gelegen heit auf das Inserat der Mastanstalt von Gustav Lewinski. Da dort nur auf Bestellung geschlachtet׳ wird, werden die Hausfrauen nur frische gesunde Ware erhalten. Prenzlau, 17. Oktober. In der gestrigen Nacht sind von ruchloser Hand auf dem jüdischen Friedhöfe eine Anzahl Grabsteine gewaltsam umgerissen worden. Die ■Syna-׳ gogengemeinde hat eine Belohnung für die Entdeckung des Thäters ausgesetzt. Geschäftliches. Wir verweisen besonders auf das Inserat des “Litterarischen Bureau’sw, Spandauer Brücke 9. Dasselbe übernimmt nicht nur die Anfertigung von Festliedern, Gelegenheitsgedichten etc., sondern besorgt auch die komplette Ausstattung und Ausführung derselben. 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