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Berliner Vereinsbote · 1897-12-03 · Heft 49 (3.12.1897) · page 7

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 49 (3.12.1897)
Date
1897-12-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Mode-Bazar Guttman Nachf. Pf' Artikel aller Branchen. hallen-Koromission hat jedoch den Antragsteller abschlägig beschieden. — Klub von Berlin. Vor Kurzem fand die ausserordentliehe Generalversammlung des Klubs von Berlin statt, welche infolge der bekannten und viel erörterten Affaire Spiekermann einberufen worden war. Es hatte, wie wir bereits seinerzeit gemeldet haben, das Klubmitglied Herr Siegfried Sobernheim den folgenden Antrag eingebracht: ״Die ausserordentliche Generalversammlung missbilligt das Verhalten des Herrn Rittergutsbesitzers Spiekermann angesiehts seiner Zugehörigkeit zum Klub von Berlin und insbesondere,weil dadurch der im §1 des Statuts gekennzeichnete Zweck des Klubs: gesellige Vereinigung und Unterhaltung seiner Mitglieder, wesentlich gestört oder gar vereitelt wird“. Um 8 Uhr wurde die Generalversammlung, welche von mehr als zwei Dritteln der sämtlichen Klubmitglieder, mithin überaus zahlreich besucht war, von Herrn Justizrat Dirksen eröffnet. Derselbe begrüsste die Versammlung und ging sofort auf die bekannte Affaire über. Er sprach sich ungefälu־ dahin aus, dass man dem Vorstand vorgeworfen habe, in dieser Affaire ein wenig indolent gewesen zu sein. Er sei jedoch um so weniger in der Lage, diesen Vorwurf zu aeceptieren. -so lange die Statuten des Klubs sich nicht klar und bündig über jene Massnahmen, die angesichts solcher Vorgänge zu treffen seinen, aussprächen: der Vorstand sei eben nicht in der Lage, die von einer Anzahl "0n Mitgliedern gewünschten Schritte einzuleiten. Redner bedauerte das bisherige Ausscheiden von fünfunddreissig Mitgliedern und schlug zugleich vor, eine entsprechende Statutenänderung vorzunehmen. Herr Rechtsanwalt Kempner pflichtete dem Anträge des Vorredners bei. Hierauf zog Herr Siegfried Sobernheim seinen Missbilligungsantrag zurück, nachdem dies schon vorher die meisten Herren, welche den Antrag mit unterschrieben, gethan hatten. Vier Herren, die ihre Unterschrift bisher noch nicht zurückgezogen, thaten es im Laufe der Generalversammlung. Hierauf wurde der Vorstand wiedergewählt, weil die Generalversammlung zur Anschauung gelangt war, dass in die Loyalität der Hand- Jungs weise des bisherigenVorstandes kein Zweifel zu setzen sei. Hierauf wurde die Generalversammlung nach einstiindiger Dauer geschlossen. — Im Wahlkreise Dramburg-Schievelbein haben die Antisemiten den durch verschiedene Gerichtsverhandlungen sattsam gekennzeichneten Antisemitenhäuptling Sedlatzek, der soeben eine mehrmonatliche Gefängnisstrafe in Plötzensee verbüsst hat, für die Reichtagswahlen aufgestellt — Die Frage, ob die Amtstracht der evangelischen Geistliehen deren Privileg sei, wurde dieser Tage vor dem Schöffengericht in Riesenburg erörtert und verneint. Dem dortigen jüdischen Cultusbeamten Lewvthan war ein polizeiliches Strafmandat über 5 Mark zugegangen, weil er bei einem jüdischen Begräbnis unbefugterweise die Amtskleidung der evangelischen Geistlichen angelegt habe. Das Schöffengericht, auf dessen Entscheidung Lewvthan angetragen hatte, sprach ihn nach längerer Beratung frei. Tn der Begründung des Urteils wurde ausgeführt, dass die evangelischen Geistlichen nicht als Beamte im Sinne des Strafgesetzbuehes anzusehen seien. Wenn aber in einer früheren Cabinetsordre für׳ sie eine bestimmte Amtstracht vorgeschrieben sei, so fehle darin doch jede Strafandrohung gegen solche Personen, die etwa dieselbe Kleidung anlegen. Thatsächlich hatte übrigens Lewythan seine eigene Amtstracht angelegt, die der der evangelischen Geistlichen allerdings ähnlich ist. Königshütte 0 8 Bei der jüngsten Anwesenheit des Kaisers in Königshütte wurde mit den übrigen Geistlichen der Stadt auch Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt vom Kaiser empfangen. Se. Majestät liess sich die Geistlichen einzeln vorstellen und zog alle in ein besonderes Gespräch. Er (Willy Stein) |.SNl!8b8l'gkI'8ll'. 66/67. MM" Jeder Torzeiger dieses Inserats erhält 5°Kabatt. erkundigte sich nach dem Geiste der jüdischen Gemeinde, nach dem Beruf und der hauptsächlichen Beschäftigung der Gemeindemitglieder, und bemerkte, dass er bei der kurzen Rundfahrt durch die Feststrasse auch an der Synagoge vorbeigekommen sei. In Nürnberg habe er die Synagoge besucht, welche einen sehr guten Eindruck in ihm zurückgelassen habe. Die Auszeichnung, die dem Rabbiner durch den deutschen Kaiser zuteil wurde, hat in dieser Gemeinde aufrichtige Genugthuung erweckt. Köln. Eine Vereinsgründung, die zeitgemäss und von Bedeutung ist, vollzog sich jüngst in unserer Stadt, nämlieh die Gründung eines ״Vereins jüdischer Handwerksgesellen.“ Der Verein bezweckt, die jüdischen jungen Leute, welche dem Handwerk als Gesellen obliegen, enger aneinanderzusehliessen, den Ortsfremden wenigstens für einige Abende m der Woehe ein Heim zu bieten und alle seine Mitglieder fortzubilden. Letzteres wird erreicht durch gegenseitige Anregung, durch belehrende Vorträge und Unterrichtskur.se; zu Vorträgen und Unterricht hat sich bereits eine Anzahl dazu berufener Herren bereit erklärt. Zu den Vorträgen hat die hiesige Rheinland-Loge ihre Räume gern zur Verfügung gestellt, und so findet die junge Vereinigung wohlverdiente Sympathie und Unter- Stützung. (J. G. B.) — Der Grossherzog von Hessen empfing am 10. d. M. den Provinzialrabbiner Dr. Sander-Giessen in längerer huldvoller Audienz. — Einen interessanten Erlass in Schulangelegenheiten hat der israelitische Oberrat Badens an die israelitischen Hauptlehrer und an die älteren Religionslehrer gerichtet. In dem Erlass wird unter anderem gesagt: ״Es lässt sich nicht verkennen, dass der Religionsunterricht sich noch nicht in das rechte Verhältnis zu den realen Mächten des Lebens zu setzen verstanden hat. Während der weltliche Unterrieht auf dem Boden der modernen Wissenschaft ruht und mit den feststehenden Ergebnissen derselben nicht leicht in Widerstreit gerät, sind diese für den Religionsunterricht■ nicht vorhanden: entweder wird der Unterrichtsstoff ohne jede Rücksicht auf die moderne Weltanschauung und ohne den Versuch eines Ausgleichs mit derselben behandelt, oder man geht solchen Bestandteilen dos Lehrstoffs, welche zu Zweifeln Anlass geben könnten, von vornherein aus dem j Wege. Nach der Entlassung aus der Schule und beim Eintritt ins wirkliche Leben fehlt es dann an jeder Widerstandskraft gegenüber den den bisherigen religiösen Vor- Stellungen vielfach entgegenstehenden, ja feindlichen Anschauungen. welche auf den jungen Menschen von allen Seiten eindringen. Die Beseitigung dieses Uebelstandes ist eine Aufgabe des Religionsunterricht, welche noch der Lösung harrt. Da die unabweisbare Auseinandersetzung mit Wissenschaft und Loben — wobei die Religion keines- Wegs den Kürzeren ziehen wird — wohl nicht der subjektiven Einsicht des einzelnen Lehrers überlassen werden kann, und da von den in nicht geringer Zahl von Religionsbüchern keines recht befriedigt, wird die Beschaffung eines brauchbaren Leitfadens für den Religionsunterricht in erster Reihe in Aussicht zu nehmen sein.“ München. Das antisemitische ״DeutscheVolksblatt“ hatte zu Weihnachten einen Aufruf gebracht, nur in deutschen und christlichen Geschäften einzukaufen. Sechs jüdische Kaufieute stellten gegen den Herausgeber Klage wegen Beleidigung. Der Prozess ist durch sämtliche Instanzen gegangen, die. zuletzt an das Oberlandesgericht den Beklagten freisprachen. Sämtliche Instanzen stellten sich auf den Standpunkt, dass der Aufruf wohl gegen das Judentum im allgemeinen gerichtet sei, aber deshalb müssten gerade die sechs Kläger nicht gemeint sein, an die der Beklagte auch persönlich nicht gedacht haben werde.

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