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Berliner Vereinsbote · 1897-10-29 · Heft 44 (29.10.1897) · page 6

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 44 (29.10.1897)
Date
1897-10-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Umschau. —- Am 5. November veranstaltet der Vorstand der Vereinigung des Hauses N. Israel in Dräsels Festsälen zugleich mit dem ersten Wintervergnügen in dieser Saison eine Feier zu Ehren ihres Kollegen Herrn Georg Bartels, der am 15. September d. J. auf eine fünfundzwanzigjährige Thätigkeit im Hause N. Israel zurückblickte. Entspricht es etwa den Traditionen des Hauses N. Israel, eine solche Festveranstaltung gerade am Freitag Abend zu treffen? — Professor Dr. Moritz Lazarus, welcher, wie berichtet, in diesen Tagen seiner Gesundheit wegen nach Meran übergesiedelt ist, hat noch vor seiner Abreise den ersten Band seines bedeutsamen und lange erwarteten Werkes. ״Die Ethik des Judentums‘־, mit dem er seit bereits 20 Jahren beschäftigt ist. vollendet. Dieser die allgemeinen Grundlehren des Judentums behandelnde Teil des Werkes, den bisher liur der Grossrabbiner von Frankreich, Zadok Gähn, im Manuseripte gelesen hat, wird noch vor Ablanf dieses Jahres erscheinen. Gleichzeitig wird auch eine französische Uebersetzung dieses Teiles herausgegeben werden. Audi für den zweiten, die spezielle Bitten lehre des Judentums behandelnden Teil hat Prof. Lazarus die Vorarbeiten bereits abgeschlossen, so dass er in nicht allzuferner Zeit wird erscheinen können. — Kürzlich spielte in der Singakademie zu Berlin der 12jährige Violinist Leopold Przemysler, welcher bereits früher vor dem Berliner Publikum stand. Das äusserlich sehr zarte Kind macht in seinen Leistungen einen für seine Jahre merkwürdig entwickelten Eindruck. Die sonst bei sogenannten Wunderkindern übliche Geziertheit im Auftreten und Spiel fehlt bei ihm erfreulicher Weise durchaus. Er ist offenbar in ausgezeichneter Weise unterrichtet und das in hervorragendem Masse vorhandene Talent auf das sorgfältigste gebildet worden. — Der ״Germania“ erscheint es auffällig, dass in der Strafanstalt ZU Moabit sich jetzt 6 Israeliten befinden, um dort ihre Zuchthausstrafen zu verbüssen und sie knüpft daran die Mitteilung: Dieser Umstand hat in dem sonst so gleichmässigeu Leben in der Strafanstalt eine kleine Aenderung hervorgerufen, indem diese Gefangenen am Sonnabend keinerlei Arbeit verrichten, dagegen am Sonntag zu arbeiten haben. Für die stille Sabbatfeier werden ihnen israelitische Gebetbücher verabfolgt, und auch ein Rabbiner erscheint von Zeit zu Zeit in ihren Zellen, um ihnen Trost zuzusprechen und sie für ein neues Leben vorzubereiten. Für die israelitischen Gefangenen wird keine besondere Kost hergestellt, sie erhalten wie jeder andere Sträfling das Anstaltsessen. — Im ״Klub von Berlin“, der an der Börse ,,Millionärklub‘1 genannt wird, herrscht seit einiger Zeit eine grosse Aufregung. Ein Mitglied des Klubs, der bekannte Sportsman Premierlieutenant Spikermann hat auf seinem Gute Rangsdorf bei Berlin eine Tafel anbringen lassen mit der Inschrift: ״Hunden und Juden ist der Eintritt bei Strafe verboten.“ Der Bankier Herr Robert v. Mendelssohn trat, als er dies erfuhr, aus dem Klub aus. Ein anderes äugesehenes Mitglied des Klubs, Herr Bankdirektor Fürstenberg, richtete an den Vorstand ein Gesuch, gegen Herrn Spikermann einzuschreiten, was der Vorstand indes als seinen Machtbefugnissen nicht entsprechend ablehnte. Wie verlautet, stehen in Folge dessen weitere Austrittserklärungen in Aussicht. — Ein antisemitisches Organ verzeichnet die Thatsache, dass von 36 seit 1890 gegründeten antisemitischen Blättern nur noch 7 am Leben sind, und auch diese leben ״nur unter vollständig veränderten Verhältnissen, zum Teil unter anderen Namen und an anderen Orten.“ Die ,,Äntis. Corr.“ rät dringend von Neugründungen ab. — Der antisemitische Reichstagsabgeordnete Prof. Dr. Paul Förster soll, der Meldung eines hiesigen Vegetarierblattes zufolge, dem Vegetarismus, zu dessen eifrigster Vorkämpfer er in Berlin zählte, untreu geworden sein. Das Blatt begleitet seine Mitteilung mit folgender Bemerkung: ״Dass Professor F. wie ein Schlot raucht und auch gehörig Alkohol konsumiert, ist eine bekannte Thatsache. Da ist es denn auch kein Wunder, dass er wieder za den Fleischtopfen zurückgekehrt ist. Das Gleiche wird man noch au mancher ״Grösse“ erleben.“ Mit den Anhängern des alleinseligmachenden Grünkohls hat es Herr Dr. F. allem Anschein nach also gründlich verdorben. Vielleicht ist auch die Zeit nicht allzufern, wo Herr F. vor dem antisemitisehen Krautköpfen sich zurückzieht. Berlin. Mit der confessionellen Eidesformel beschäftigt sich ein von dem Königsberger Privatdozenten E. Hub rieh verfasster Aufsatz in der ״Deutschen Juristenzeitung.u Der Gegenstand ist insofern ״zeitgemäss“, als die Revision der Civilprozessordnung in Aussicht steht, und am 2. April im Reichstag mit Unterstützung der conservativen Partei und des Centrums ein antisemitischer Antrag Annahme fand, welcher gesetzlich die confessionelle Eidesformel vor Gerieht eingeführt wissen will. Der Artikel, der sich auf den Boden dieses Antrages stellt, dabei aber von der Absicht geleitet ist, Absichten religiöser Unduldsamkeit und Bedrängung aus dem gerichtlichen Eidesakt fern zu halten, kommt, dabei zu folgender bezeichnenden Schlussfolgerung. Der Staat solle die weltliche und religiöse Seite von einander scheiden. Für die Erfüllung der gesetzlichen Wahrheitspflicht genüge zunächst die ״reinbürgerliche Beteuerungsformel“, welche auf die allgemeine Ehrenhaftigkeit als Mensch und Bürger Bezug nimmt: ״Ich versichere auf Ehre und Gewissen als wahr, dass u. 8. wj An die Ablegung des rein bürgerlichen Wahrheitsbekenntnisses, so heisst es nun weiter, soll sich sodann für die Anhänger der religiösen Gemeinschaften — da der Staat auf die Verwertung religiöser Einflüsse in Ansehung der Erfüllung der gesetzlichen Wahrheitspflicht auch bei der gegenwärtigen Zeitlage nicht verzichten kann —ein weiterer Akt anschliessen, in welchem das betreffende Individuum verpflichtet ist, nochmals unter Zuziehung des zuständigen Kultusbeamten seines Bekenntnisses ein entsprechend religiös gefärbtes Wahrheitsbekenntr.is, bei welchem der Repräsentant des zuständigen Staats- Organs zugleich anstandslos als Zeuge fungieren könnte, abzulegen. ״Erst die Wahrnehmung beider Akte müsste als Erfüllung der gesetzlichen Wahrheitspflicht gelten.“ Schon dieser Vorschlag einer massvollen Ausführung des oben erwähnten Antrages giebt eine Andeutung, welche Consequenzen derselbe hat. Es kommt aber noch besser. ״Die Ablegung des religiös gefärbten Wahrheitsbekennt־ nisses müsste dabei obligatorisch sein, so lange man offiziell einer bestimmten religiösen Gemeinschaft angehört.“ Befreit sind davon nur erstens die Glieder derjenigen Religionsgemeinschaften, welche den Eid überhaupt verwerfen, zweitens diejenigen, welche nachweisbar keiner religiösen Gemeinschaft angeboren. Mit Recht bemerkt selbst die ״Nationalliberale Corr.u dazu; Mit anderen Worten, für 52 Millionen im deutschen Reich würde der gerichtliche Eid ein Mittel werden, um sie gegebenen Falls einem religiösen Bekenntniszwang zu unterwerfen. Wir halten den Vorschlag Hubrichs auch vom rein juristischen und praktischen Standpunkt für völlig undurchführbar. Er würde eine ungeheuere Verschleppung des Prozessverfahrens herbeiführen. Oder soll etwa jedem Schöffengericht, jeder Strafkammer, jedem Schwurgericht und jedem Reichsgerichtssenat von jeder Confession ein Geistlicher ständig beigegeben werden, damit die geistliche Prozedur gleich auf die weltliche folgen kann? — Herr VOn Hellmann, der bisherige Landrat des Lissaer Kreises und frühere Reichstagsabgeordnete, hat nunmehr seine Ernennung zum Polizei-Präsident in Posen erhalten. Unsere Antisemiten werden ob dieser Thatsache eine reine Freude empfinden, denn Herr von Hellmann hat jüdisches Blut in den Adern, er entstammt der bekannten Breslauer Bankiersfamilie Hei mann. Auch der Oberbürgermeister Witting in Posen ist jüdischer Abstammung, ein Bruder

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