Berliner Vereinsbote
- Journal
- Berliner Vereinsbote
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1897)
- Date
- 1897-07-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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״Münchener medicinischen Wochenschrift“ zeigt, eine interessante Beleuchtung erfahren. Bei seinen Studien über die .Rinderpest hat Professor Koch gefunden, dass bei den von dieser Krankheit befallenen Tieren die Galle, das Product der Leber, eine besonders grosse Menge wirksamer Antitoxine enthalte und hat die Entdeckung auch alsbald praktisch nutzbar gemacht. Dass die Leber erkrankter Tiere «pecifische Heilkörper gegen die betreffende Krankheit in gewissen Fällen bilde und aufspeichere, ist auch von den Rabbiner! des Talmud mit aller Bestimmtheit ausgesprochen worden. Unter denjenigen Fällen, in welchen es gestattet ist, am Versöhnungsfeste Speise zu sich zu nehmen, wird nämlich im Talmud auch der genannt, dass ein Mensch von einem ,,tollen“ Hunde gebissen worden ist, und zwar solle man, so heisst es dort, das Tier tödten und gewisse Teile der Leber unverzüglich dem Gebissenen zu essen geben. Wenn man bedenkt, wie streng die Rabbiner über das Speiseverbot am Versöhnungsfeste gewacht haben, so muss man annehmen, dass sie jene Vorschrift nicht aus blosser Vermutung, sondern auf gewichtige Beobachtungen gestützt, erteilt haben. Dies geht noch besonders aus der bezügliehen Discussion im Talmud hervor, in der betont wird, dass der Ausbruch der Hundeswut bei dem gebissenen Menschen um so leichter verhütet werden kann, je eher man bei diesem die erwähnte Massregel an wendet. Offenbar ist es die Anschauung der Rabbiner gewesen, dass die Leber des kranken Hundes wirksame Antitoxine enthalte und die Gewebe des sie geniessenden Menschen giftfest gegen die in den Körper eingedrungenen Toxine mache, wenn ihnen auch die modernen theoretischen Erwägungen fremd waren. Interessierend ist auch die auffallend genaue Charakterisierung des ,,tollen“ Hundes im Talmud: .,Er hat das Maul geöffnet, der Speichel rinnt herab, die Ohren hängen schlaff, er hält den Schwanz zwischen den Sehenkein, schleicht umher an den Seiten der Strasse und bellt mit tonloser Stimme.“ Gollub. Ein Trupp russischer Auswanderer jüdischer Confessiou, deren Reiseziel Amerika war, wurde auf dem Bahnhof Schönsee augehalten, und da die Leute keine Ausweisschriften und nur geringe Baarmittel besassen, über die Grenze nach Russland abgeschoben. Sie wurden unter Aufsicht der pveussischen Polizeiwache am jenseitgon Drevenzufer abgesetzt, weil, wie der ,,Gesellige“ hört, die russische Kammerbehörde sie wegen des Mangels genügender Papiere zurückwies. Österreich Der Kreisturnrat Reichenberg lehnte, wie die ״Voss. Ztg.u meldet, mit 67 gegen 47 Stimmen einen Antrag ab, wonach die deutsch-österreichischen Turnvereine aufgefordert werden sollten, nur Deutsche arischer Abstammung aufzunehmen. In der Verhandlung hob der frühere Abgeordnete Strache hervor, es sei gerade unter den gegenwärtigen Verhältnissen durchaus nicht am Platze, auch noch Zwist in die deutsche Turnerschaft Oesterreichs zu tragen. — Der jetzige Kampf der Deutsch-Oesterreicher gegen die Regierung scheint die sehr heilsame Nebenwirknng der Zurückdrängung des antisemitischen Unfugs zu haben. — Ein seit dem Bestehen der Schwurgerichte wohl noch nicht vorgekommener Fall beschäftigt zur Zeit das Oberlandesgericht in Lemberg und das österreichische Justizministerium. Von dem Schwurgericht in Zloczow in Galizien war vor Kurzem ein jüdischer Getreidehändler mit seiner Frau und Tochter wegen Meineides zu mehreren Jahren schweren Kerkers verurteilt worden. Einige Zeit nach der Verurteilung richteten die Geschworenen an den Verteidiger der Verurteilten eine Eingabe, in der sie erklärten, dass sie unwissende Landleute seien und von dem Obmann der Jury in jener Gerichtsverhandlung, einem antisemitischen Gutsbesitzer, veranlasst worden seien, die gestellte Schuldfrage zu bejahen. Er hätte ihnen bei der Beratung gedroht, dass, wenn sie die Schuldfrage verneinten, sie sich einer strafbaren Handlung schuldig machen würden. Diese Erklärung ist von dem Verteidiger dem Oberlandesgericht und dem Justizministerium zur Prüfung unterbreitet worden. — Einige Erleichterungen für den Grenzverkehr mit Russland sind durch einen Erlass des Ministers des Innern vom 19. v. Mts. eingeführt. Grenzkarten (Grenzlegitimations* scheine, Halbpässe) sollen in Zukunft nicht mehr mit achttägiger, sondern mit achtundzwanzigtägiger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Während ferner die Grenzkarten bisher nur preussischen Staatsangehörigen erteilt wurden, sollen sie für die Folge auch ausgefertigt werden können allen Reichsangehörigen, die im deutschen Grenzgebiete wohnen, sowie allen Russen, die im deutschen Grenzgebiete ihren dauernden Wohnsitz haben und deren russische Staatsangehörigkeit unzweifelhaft ist. An andere Reichsländer sowie an solche Reichsangehörige, die im russischen Grenzgebiete wohnen, sind dagegen Grenzkarten nicht zu verabfolgen. Der Minister macht ferner darauf aufmerksam, dass vereinzelt bei den russischen Grenzbehörden die Neigung bemerkt sei. deutsche Juden, die mit Grenzkarten versehen waren, von dem Uebertritt nach Russland abzuschliessen. Dieses Bestreben sei bei den Verhandlungen, die zur Erleichterung des Grenzverkehrs geführt haben, nicht zur Sprache gekommen, weil es ratsam erscheinen musste, den Gegenstand überhaupt nicht zu berühren. Der Minister weist indessen die Regierungspräsidenten au, sich darüber unterrichtet zu halten, ob auch in Zukunft der russische Grundsatz des Ausschlusses der deutschen Juden vom Grenzverkehr in der bisherigen Weise zur Ausführung gebracht wird. Sollte eine schärfere Handhabung auf russischer Seite eintreten, so ist dem Minister zu berichten. Zur Auswanderung aus dem Westgebiet. Mit dem ersten Juli dieses Jahres, d. i. seit Einführung des Kornbranntweinmonopols im Westgebiet haben die Juden dort - schreibt die .,Now. Wr.“ — ihren Haupterwerbszweig vorloren, und da der Schmuggel und das heimliche Halten von Krügen, wenn auch gewinnbringend, so doch zu gefährlich sei, um darauf seine ganze Existenz zu gründen, schicken sich viele von ihnen zur Auswanderung an. Die Wochenschrift ״Woschod“ meldet, dass viele Juden nach Nordamerika oder Südamerika auswandern, viele aber noch auswandern wollen, jedoch die nötigen Mittel hierzu nicht haben. Das citierte Organ wendet sieh mit bitteren Vorwürfen an die Adresse des jüdischen Colonisationscomites, welches über mehr als 80 Mill. Rubel verfügt und für die Organisation der Uebersiedlung der Juden aus Russland nicht einmal die Zinsen des Capitals ausgiebt. Die Zeitschrift erklärt diesen Umstand dadurch, dass das Petersburger Comite scheinbar nur das Recht hat, sich mit der Auswanderung nach Argentinien zu beschäftigen. Aber nach Argentinien wolle nicht einmal das jüdische Proletariat auswandern. Der ,,Woschod“ rät seinen Glaubensgenossen, welche auswandern wollen, sich direct an das Pariser Comite mit Umgehung des Petersburger zu wenden. Möglicherweise kann das Petersburger Comite wohl die Aus- Wanderung auch nach Afrika und Nordamerika organisieren — jedenfalls sei die Unthätigkeit des Comites, welches über so grosse Mittel verfügt, erstaunlich. Es scheint, meint die ,,Now. Wr.“, als ob der Zwiespalt darin liegt, dass das Petersburger Comite hofft, die Millionen des Baron Hirsch würden ihm zur Disposition gestellt werden, um die Juden innerhalb Russlands, aber nicht ausserhalb Russlands, anzusiedeln. Doch dieses ist eine Prämisse, der verstorbene Baron Hirsch hat die Millionen für die Auswanderung gespendet, und so werden sie auch nur für die Auswanderung verbraucht werden. Dieses aber kann nun Allen Mithilfe gewähren, im Sinne der Erleichterung der mit ihr zusammenhängenden Formalitäten. — Von dem in Petersburg neu gegründeten Institut für medicinische Frauencurse sollten, wie kürzlich verlautete, Jüdinnen ausgeschlossen bleiben. Nach einer neuerdings erlassenen Verfügung dürfen jedoch auch Frauen jüdischen Bekenntnisses an den betreffenden Cursen als Zuhörerinneli zugelassen werden, sofern ihre Zahl fünf Procent der Gesamtzahl der Teilnehmerinnen nicht übersteigt.