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Berliner Vereinsbote · 1897-07-23 · Heft 30 (23.7.1897) · page 5

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 30 (23.7.1897)
Date
1897-07-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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I MUSIK zu Sommerfesten und Landpartien etc. Blas- und Streich-Orchester führt in anerkannt guter ־Weise aus Max Schmerl, Kapellmeister, Fehrbellinerstr. 18. I. des Wissens, speciell in jüdischer Geschichte und Litteratur begründet worden. Gegenwärtig gehören dem Verein 49 active, 29 inactive und 1 Ehrenmitglied an. Nach dem Muster des Monbijou haben sich die Jugendvereine in Hambürg und Frankfurt a. M. gebildet. Eine bereits aus 325 Bänden bestehende Bibliothek dient den Zwecken der Vereinigung. Vorsitzender ist Herr Bernhard Wolff, Wilhelmstrasse 118. Es gehören ferner zum Vorstande die Herren Eng. Herz, Adolf Hoff, Alfred Leczinsky, Georg Rosenberg. Vereins-Schau. Vereinigung Monbijou. Die Vereinigung hatte die Mitglieder zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am Mittwoch, den 21. d. M. einberufen. Es handelte sich um eine durchgreifende Umgestaltung in der Thätigkeit der Vereinigung, die durch einen Antrag der Herren Jul. Rosenthal, Adolf Hoff und Bernhard Wolff beredten Ansdruck fand. Es wurde der Vereinigung vorgeschlagen, folgendes zu beschliessen: a) Damen fernerhin nicht mehr als Mitglieder in den Verein aufzunehmen und diejenigen, die dem Verein als solche noch angehören, von der Mitgliederliste zu streichen, b) Den monatlichen Beitrag zu erhöhen, c) Die Sitzungsabende so za gestalten, dass einmal in jedem Monat eine geschäftliche Sitzung, einmal ein Discussions-, einmal ein Vortrags- und einmal ein Gesellschaftsabend unter Zulassung eines grösseren Publikums stattfindet. Die 3 ersten Sitzungen im Monat sollen so ausgestaltet werden, dass nach Erledigung des Geschäftlichen resp. des Vortrages und der Diskussion, den Mitgliedern Gelegenheit geboten wird, untereinander gesellig beisammen zu sein. Zur Begründung des Antrages führte Herr Julius Rosenthal aus, dass die Sorge um ein ferneres gedeihliches Wirken des Vereins es erheische, einen derartigen Antrag zu stellen und durchgreifende Reformen vorzunehmen. In seinem Referate gab Herr R. den Punkt a betreffend seiner Ueborzcugung dahin Ausdruck, dass der Verein augenblicklich nicht in der Lage sei, seinen inactiven Mitgliedern, denen die Statuten verbieten, zu den regelmässigen Sitzungen zu erscheinen, genügend Anregung zu bieten. Es seien versuchsweise Sitzungen mit Damen eingeführt worden, jedoch habe es sich erwiesen, dass die jungen Mädchen zu wenig Anteil hieran genommen. Den weiblichen Mitgliedern gegenüber hatte der Verein die Verpflichtung, von Zeit zu Zeit kleinere oder grössere Feste zu veranstalten, bei denen jedoch die Einnahme in keinem Verhältnis zu den grossen Ausgaben standen. Das Vermögen des VereiÄ wurde so stark in Anspruch genommen, und es ergiebt sich indirekt hieraus, dass es erspriesslicher für die Vereinigung wäre, nur Herren das Recht zur Erwerbung der Mitgliedschaft zuzugestehen. Punkt b des Antrages wurde damit motiviert, dass durch die ev. Annahme des Punktes a des Antrages die Einnahmen der Kasse verringert würden. Um dem vorzubeugen und den Verein in die Lage zu bringen, auch eine materielle Grundlage zu haben, sei dieser Absatz in den Antrag aufgenommen worden. Punkt c des Antrages, meinte Referent, könne den Mitgliedern nur sympatisek sein, da hiermit das Mittel gegeben sei, auf einer bestimmten Basis zu arbeiten und Gedeihliches zu erzielen. Nach einem allgemeinen Meinungsaustausch über den Antrag an sich wird in die Specialberatung eingetreten, an der sich fast alle Mitglieder beteiligen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird Punkt a) und c) angenommen, Absatz b) einstweilen verworfen. Die Versammlung beschliesst, allen ihren Mitgliedern von diesem ihrem Beschluss, der vom 1. Sept. ab in Kraft tritt, Kenntnis zu geben, und bis zu dieser Zeit jeden Mittwoch sich zusammenzufinden. Die nächste dieser Zusammenkünfte findet am Mittwoch, den 28. Juli, in Charlottenhof (zwischen Bahnhof Thiergarten und Bellevue) statt. Umschau. — Für den auf Wilhelmshöhe am Herzschlage verstorbenen Geheimrat Goldschmidt fand am Montag eine Trauerfeier statt. Anwesend waren mehrere Vertreter des Justizministeriums und des Kultusministeriums, der Rector magnificus der Berliner Universität, Geheimrat Brunner und zahlreiche Professoren derselben, unter denen sich die Geheimräte Mommsen, v. Cuny, Weinhold, Jacoby, Wolff, der nationalliberale Abgeordnete Weber und andere befanden. Der ״Akademische juristische Verein“, die studentische Verbindung ״Normannia“ und der ״Akademische Turnverein“ waren mit umflorten Fahnen erschienen und hielten am Sarge die Ehrenwache. Die Gedenkrede hielt Prediger Dr. Levin. Bie Beisetzung erfolgte auf dem jüdischen Friedhofe in der Schönhauser Allee. Berlin. Das Oberverwaltungsgericht hatte dieser Tage über die Frage Entscheidung zu treffen, ob die Landrabbiner ebenso wie die Geistlichen der katholischen und protestantischen Kirche oder die Staatsbeamten einen Ansprach auf ein Steuerprivilegium haben. Mehrere Landrabbiner, welche mit ihrem vollen Einkommen zu den Communalabgaben herangezogen worden waren, verlangten Befreiung von den Communalabgaben, bezw. eine Ermässigung wie die Staatsbeamten. Nachdem der Anspruch der Rabbiner zurückgewiesen worden war, beschritten sie den Klageweg und machten geltend, ihnen stehe die Aufsicht über die jüdischen Schulen ebenso zu, wie den Kreisschulinspectoren über die christlichen Lehranstalten. Die Schulaufsicht sei aber lediglich Aufgabe des Staates: die Personen, welche die Aufsicht ausüben, seien daher auch Staatsbeamte. Die jüdischen Schulen bekämen auch Staatsbeitrage und seien als öffentliche Volksschulen anzusehen. In erster Linie seien sie als Geistliche und in zweiter Linie in ihrer Eigenschaft als Schulinspectoren als Staatsbeamte anzusehen. Die Bezirksgerichte wiesen aber die Klagen der Rabbiner im ganzen Umfange ab und sahen letztere weder als Geistliche noch als Staatsbeamte an, welche einen Anspruch auf die betreffenden Steuerprivilegien hätten; insbesondere bezögen die Rabbiner für ihre Thätigkeit als Schulinspectoren kein Diensteinkommen. Gegen diese Ent- Scheidungen legten die Landrabbiner Revision beim Ober- Verwaltungsgericht ein, welches jedoch die Vorentscheidungen als unzutreffend bestätigte. Begründend wurde hervorgehoben, dass zu den Geistlichen, welche die Steuerprivilegien gemessen, nur die Angestellten der katholischen und evangelischen Kirche zu zählen seien; die Landrabbiner könnten aber auch nicht zu den mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten gerechnet werden. — Die saubere ״Staatsbürger-Ztg.“ kann diesen Bericht nicht ohne die gehässige Bemerkung wiedergeben: ״Die Juden werden doch nicht müde, den Versuch zu machen, sich in unser christliches Staatsleben einzudrängen.“

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