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Berliner Vereinsbote · 1897-07-16 · Heft 29 (16.7.1897) · page 7

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Journal
Berliner Vereinsbote
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 29 (16.7.1897)
Date
1897-07-16
Page
– (sequence 7)
Language
German
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ihrer Zustimmung geschehen sei. Die ganze lärmende Agitation der judenfreundlichen alten Burschenschafter sei also an der Entschlossenheit der activen Burschenschaft völlig gescheitert. Thorn. "Wie wir kürzlich berichtet haben, wurde einem jüdischen Schüler russischer Staatsangehörigkeit der Besuch eines deutschen Realgymnasiums in Westpreussen mit der Begründung von dem Oberpräsidenten von Gosslar verweigert, dass das dortige Gymnasium schon von einheimisehen jüdischen Schülern nicht nur zahlreich besucht, sondern mit diesen Schülern weit über das Bevölkerungs- Verhältnis hinaus besetzt, und die Befürchtung zu erwägen sei, ״dass durch den Hinzutritt von jüdischen Schülern anderer Staatsangehörigkeit die Anstalt eine Schädigung erfahren“ könne. Dieser von Danzig den 1. April d. J. datierte Bescheid veranlasste einen hiesigen Kaufmann im Interesse des Spediteurs in Alexandrowo (der Vater des gedachten Knaben) eine Eingabe an Se. Excellens den Unterrichtsminister Dr. Bosse zu richten, darauf ging ihm das nachstehende Schreiben zu: N. II. No. 6358. Berlin, den 12. Juni 1897. Ihrem Anträge vom 10. 4. er. auf Genehmigung des Aufenthaltes des Schülers p. p. in Thorn zum Zwecke des Besuchs des dortigen Realgymnasiums kann mit Rücksicht auf die Verhältnisse dieser Anstalt, die eine Beschränkung der Aufnahme auswärtiger Schüler erfordern, nicht entsprochen werden; dagegen bleibt es dem Vater des genannten Knaben überlassen, für diesen an einem anderen Realgymnasium des preuss. Staates die Aufnahme nachzusuchen. Im Aufträge: gez. Schneider. — Die Ausweisung ausländischer Juden aus Memel dauert, wie die ״Mem. Allg. Ztg.“ schreibt, noch immer fort und nimmt immer strengere Formen an. In letzter Zeit sind wieder einige .Personen in Haft genommen worden. Die Seelenzahl der Ausgewiesenen ist eine bedeutende, daranter auch kränkliche und schwächliche Personen, Greise, von Alter und Schwäche gebeugt, die ohne Gefahr für ihre Gesundheit die Beschwernisse einer Auswanderung kaum zu ertragen im Stande sein dürften, sowie Männer mit zahlreicher Familie. Gewiss wäre es für die Betreffenden viel besser gewesen, wenn Ihnen von vornherein ihre Niederlassung in Memel überhaupt nicht gestattet worden wäre. Nachdem nun diese Leute gastfreundlich aufgenommen und vieie Jahre hindurch geduldet wurden, sich eingelebt und eingebürgert, sogar mit inländischen Personen ehelich verbunden haben, sollen dieselben nun mit einem Mal sich ein neues Heim suchen, während sie durch ihren vieljährigen Aufenthalt auf. diesseitigem Boden wohl längst ihre Heimatsberechtigung im Auslande verloren haben dürften. ״Kaum wissen wir — bemerkt das Memeler Blatt — welches eigentlich die Ursache dieser verhängnisvollen Massregel für die Bedauernswerten gewesen sein mochte. Soviel uns bekannt, sind die Gemassregelten übrigens fleissige und ruhige Leute, die sich und ihre Angehörigen auf redliche Weise zu ernähren bestrebt waren und auch der Armenpflege keineswegs zur Last gefallen sind. Vielmehr hätten dieselben nicht unerhebliche Abgaben und Steuern gezahlt, sowie nicht minder auch der hiesigen Bürgerschaft beträchtliche Einnahmen und- Einkünfte zugeführt durch Deckung ihres Bedarfs an Lebens- und Nahrungsmitteln. Wohnungen u. s. w. Ohne Zweifel dürfte darum diese Massregel auch für unsere Stadt von grossem Schaden sein, insofern als die Grundstücke noch mehr entwertet, das Geschäft erheblich gestört und der hiesige Ort eine Anzahl Steuerzahler verlieren würde. — Der ״Ostpr. General-Anzeiger“ fügt hinzu, dass bis jetzt im ganzen 23 Familien mit insgesamt 106 Personen Ausweisungsbefehle erhalten haben. — 31 mittellose israelitische Rückwanderer sind an Bord des Dampfers ״Jessica“ von London in Hamburg eingetroffen. Nach staattgefundener Untersuchung durch den Hafenarzt übernahm das Hülfswmite die Leute und bra bte sie bis zur Weiterreise in einem Logirhause unter. Hamburg, 3. Juli. Wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Dr. Goldfeld wurde der Redacteur des antisemitischen ״Deutschen Blattes“ Lebermann zu 75 Mark Geldstrafe ev. 15 Tagen Gefängnis verurteilt. — Das grenzt schon an höheren Blödsinn, was in dem von den Antisemiten zur Empfehlung ihres Kandidaten jetzt in Eimsbüttel verteilten Programm zu lesen ist. Es enthält u. a. folgende Punkte: ״Ausscheidung jüdischer Kinder aus den allgemeinen Schulen und Errichtung besonderer Schulen für Juden. Verweigerung der Aufnahme ausländischer Juden in den Staats verband, Ausweisung ausländischer Juden, Nichtanstellung von Juden als Beamte, Aufstellung und dauernde Führung einer Statistik über die in Hamburg lebenden Personen jüdischer Abstammung, Schächtverbot, wissenschaftliche Prüfung der jüdischen Religionsvorschriften bezüglich ihres Inhalts und ihrer Verbindlichkeit.“ Der hiesige ״Correspondent“ sagt hierzu: In jüngster Zeit ist rin den Wählerversammlungen und in der Tagespresse mehrfach die Behauptung aufgestellt worden, dass die unter den Bürgerschaftswählern des 23. Bezirks zahlreich vorhandenen Staatsbeamten in erster Linie die Kandidatur Raab förderten. Wir halten dafür, dass durch solche Behauptungen der überwiegend grossen Mehrzahl der hamburgischen Staatsbeamten eine ebenso schwere wie unverdiente Ehrenkränkung zugefügt wird. Artikel 5 der hamburgischen Verfassung lautet: ״Durch das religiöse Bekenntnis wird die Ausübung der bürgerliehen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den bürgerliehen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit wird gewährleistet.“ Die hamburgischen Beamten zählen sicherlich nicht 2u denen, die den frevelhaften zugleich recht thörichten Versuch unternehmen, an jenem Stützpfeiler des hamburgischen Staatsgrundgesetzes rütteln zu wollen. Weilburg, 1. Juli. Der langjährige erste Vorsteher der hiesigen Kultusgemeinde, Gottschalk Reifenberg, und seine Frau feierten am 20. v. Mts. ihre goldene Hochzeit, bei welcher der Landrat Freiherr von der Goltz mit einem Gratulationsschreiben aus dem kaiserlichen Civilcabinet die goldene Ehejubiläums-Medaille überreichte. Eine Abordnung des Magistrats überbrachte dem Jubelpaare die Glückwünsche der städtischen Behörden. Die feierliche Ein- Segnung des Jubelpaares vollzog der Bezirksrabbiner Dr. Landau. Russland. (Die Judenfrage in Finnland.) Der ״Pos. Ztg.“ wird aus Petersburg geschrieben: ״In israelitischen Kreisen erwartete man, dass das Grossfürstentum Finnland ein von officiellen Drangsalierungen freies Gebiet in dem intoleranten Zarenreich für sie sein werde, aber es ist doch anders gekommen. Im Projekt zur Lösung der nunmehr vom finnländischen Landtage entschiedenen Judenfrage waren u. a. bedeutende Vergünstigungen vorgesehen, so dass allen in Finnland geborenen Juden wie solchen, die eine gewisse Zeit im Lande ansässig gewesen sind, das Mitbürgerrecht und die Privilegien, die die Ausländer bezüglich des Aufenthalts und des Handelns im Grossfürstentum geniessen, zu erteilen sei. Für diese Vergünstigungen votierten der Adels- und der Bürgerstand, allein das nützte nichts, da die Priester und die Bauern dagegen stimmten. Die Idee der Gleichberechtigung der Juden mit den Christen wurde infolge dessen verworfen. Dagegen wurde den Juden das Recht zuerkannt, in Finnland die Ehe einzugehen und in gewissen Städten Synagogen zu erbauen und Geistliche anzustellen. Damit ist die Judenfrage in Finnland aber nicht endgiltig abgethan. Die freien, allgemein menseh־ liehen Ansichten sind in den zwei oberen finnländischen Ständen einmal vorhanden und sie werden gewiss wieder zu einer Action für den Juden den Anstoss geben, die glücklicher ansfallen könnte, als es diesmal geschah. Das Grossfürstentum Finnland, das in jeder Beziehung über

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