Berliner Vereinsbote
- Journal
- Berliner Vereinsbote
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1897)
- Date
- 1897-07-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3019627-3019628-3019655--623-3020090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Bevölkerungsverhältuis hinaus besetzt,“ und die Befurchtung zu erwägen sei, ״dass durch den Hinzu tritt von jädischen Schülern anderer Staatsangehörigkeit die Anstalt eine Schädigung erfahren“ könne. (Die- Entscheidung des Herrn v. Gossler sieht einem russischen Ukas verteufelt ähnlich. Aber als gerade unerhört ist die Begründung der bedeutsamen Entscheidung. Ist uns nicht durch Gesetz und Verfassung ״Gleichberechtigung“ gewährleistet? Nette Gleichberechtigung, das! Red.) Zur Abwehr antisemitischer Bestrebungen in der deutschen Turnerschaft veröffentlicht der Vorsitzende derselben, Herr Dr. F. Götz in Lindenau-Leipzig, in dem Organ der deutschen Turnerschaft Folgendes: Während die Turngenossen sich zu dem in Reichenberg {Böhmen) abzuhaltenden Kreisturnfest rüsten, und während zur Freude aller denkenden Deutschen ans Oesterreich die frohe Nachricht herüberklingt, dass angesichts der neuesten Angri ffe auf das Deutschtum sich die Ueberzeugung mehr und mehr Bahn bricht, dass alle Deutschen der Ostmark sich endlich die Hand zum Frieden reichen müssen, wenn das Deutschtum nicht untergehen soll, erlässt der ״Egerland-Turngau“ einen Aufruf an die ״völkisch“ (?) gesinnten Turnvereine des XV. Turnkreises, dahin zu wirken, ״dass die Teilnahme von Juden an dem Feste in Reichenberg vermieden und es dadurch den auf ״arischer“ Grundlage fussenden Vereinen möglich gemacht werde, an dem Kreisturnfeste teilzunehmen“. Da es im Turnkreis XV eine ganze Reihe deutscher Turnvereine, darunter hochangesehene, giebt, die zu den Deutsch-Oesterreichern gehörende Juden als Mitglieder haben, ist das Verlangen des Egerland-Turngaues als ein durchaus ungehöriges zu bezeichnen — nur geeignet, wieder neuen Unfrieden und Streit heraufzubeschwören. Jedes in einem zur deutschen Turnerschaft gehörenden Vereine grundgesetzmässig aufgenommene Mitglied hat das Recht, an dem Kreisturnfest unbehelligt teilzunehmen. Jeder Verein hat das Recht, sein Haus einzurichten, wie er will, — ebenso nach dem Beschluss von Esslingen auch jeder Gau — aber jeder Verein und jeder Gau hat auch die Pflicht, einen etwaigen anderen Standpunkt als den seinigen der Brudervereine zu achten. Diejenigen deutschen Turnvereine, die das Grundgesetz der deutschen Turnerschaft angenommen haben, bilden die deutsche Turnerschaft, und diejenigen deutschen Turnvereine Deutsch-Oesterreichs, die der deutschen Turnerschaft angehören, bilden den XV. Turnkreis und haben das Recht, mit ihren Mitgliedern unbehelligt am Kreisturnfest teilzunehmen. Das, und dass es Eintracht und Friede zu wahren gilt in dieser ernsten Zeit, mögen die Turner des Egerland- Turngaues bedenken! — Zu den Reichstagswahlen in Schlesien ist eine Zuschrift der ,,Kreuzztg.“ besorgt darüber, dass die von den Antisemiten auf ihrem Parteitag in Breslau kürzlich in Aussicht genommene Aufstellung eigener Kandidaten den Konservativen zum Schaden gereiche. Dagegen wird zur Erwägung gestellt, ob nicht von den Antisemiten einzelne Wahlkreise, die gegenwärtig von Freisinnigen oder von Sozialdemokraten oder wie Frankenstein-Münsterberg vom Centrum vertreten sind, überlassen werden können zur Vereinfachung der Wahlarbeiten. ״Freilich, die bisherige Haltung der Deutschsozialen bei Reichstags wählen, die meist .ihre Aufgabe in einer rücksichtslosen Bekämpfung der Konservativen gesehen haben, reizt zu einem derartigen Kompromiss nun gerade nicht, aber es würde ja in dem vorliegenden Falle vieles auf die Person des Kandidaten und die Führer der Partei in den betreffenden Wahlkreisen ankommen.“ Gleiwitz. Der israelitische Gemeindebund für Ober- Schlesien hielt am 17. Juni unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts Schüller eine Sitzung hierorts ab. Beschlossen wurde u. a., Schritte zu thun, um die Wanderbettelei mögliehst zu verhindern und ferner kleinere Gemeinden, die durch Fortzug ihrer leistungsfähigeren Mitglieder immer mehr zurückgehen, zu unterstützen und sie zu befähigen, zur sittlichen Hebung ihrer Gemeindegennssen beizutragen. — Eine ״Friedrich und Marie Engelhorn-Stiftung“ haben der Geheime Kommerzienrat Engelhorn und Gemahlin in Mannheim anlässlich ihrer goldenen Hochzeit begründet. Die Zinsen der Stiftungssumme (50000 Mk.) sollen an jedem 18. Juni unter vier christliche und eine jüdische Familie verteilt werden. — Militarismus und Antisemitismus. Der ״Frankf. ztg.“, der wir die Verantwortung überlassen müssen, entnehmen wir folgende angeblich verbürgte Mitteilung, die einen äusserst unerfreulichen Einblick in die konfessionelle Befangenheit gewährt, die in unseren militärischen Kreisen vielfach zu finden ist. Ein Reservist, der zu einer vierzehntägigen Uebung bei dem 81. Infanterie-Regimente einberufen war, hatte Gelegenheit, folgende Beobachtung zu machen: Die 7. Kompagnie des Regiments, Kompagniechef Hauptmann v. Harbou, trat zu einem Appell am Dienstag, 1. Juni, im Kasernenhofe an. Beim Formieren der Kompagnie liess sichern anscheinend aktiv dienender Mann, ein Jude, irgend ein kleines dienstliches Vergehen zu Schulden kommen. Das veranlasste den Hauptmann, vor versammelter Mannschaft den Mann zu apostrophieren: ״Sie verfluchter Juden-Itzig, halten Sie Ihr Maul oder ich sperre Sie drei Tage ein.“ Ueber dieses Strafmass steht dem Hauptmann, wenn das betreffende Vergehen schwer genug erscheint, die Disziplinar-Gewalt zu. Sollte sich jedoch ein gemeiner Soldat eine derartige Aeusserung einem Karneraden gegenüber erlauben, so würde die Sache, wenn sie zur Meldung käme, jedenfalls ein Strafmass nach sich ziehen, das trotz der Berücksichtigung des niedern Bildungsgrades des Schimpfenden höher wäre, als die Strafbefugnis des Hauptmanns reicht. Im übrigen ist es geradezu unbegreiflich, wie ein gesitteter Offizier sich zu einer solchen Schmähung hinreissen lassen kann. — Ueber die Errichtung einer jüdischen Ackerbauschule berichten russische Blätter: ״Das Landwirtschaftsministerium hat, wie verlautet beschlossen, in der russischen Kolonie Bobrowy-Kut, siebzig Werst von Chersson, eine jüdische Ackerbauschule mit einer Musterfarm zu gründen. Zur Anlage der Schule und der Farm assignierte die Krone 300 Dessj. Kronsland. Zur Gründung der Schule ist hereits ein Kapital von 60 000 Rubel vorhanden: aus dem von Baron Hirsch zur Ausbreitung der Aufklärung unter den Juden gespendeten Kapital wurden für diesen Zweck 35 000 Rubel assigniert, die fehlende Summe wurde von Baron Günsburg, Wawelberg und L. Brodski gespendet. In dieser Schule sollen die Zöglinge auch das Schmiede-. Schlosser-, Zimmermanns-, Tischler- und Riemer-Handwerk erlernen. Für den Unterhalt der Schule wird die Krone alljährlich 10 000 Rubel hergeben. In der Schule sollen Knaben mit einer gewissen Schulbildung in einem Alter von nicht unter dreizehn Jahren unentgeltlich aufgenommen werden. Der Lehrkursus ist auf drei Jahre berechnet. — Judenverfolgungen in Oran und Ostmarokko. In Madrid sind Meldungen aus Mel 111 a eingetroffen, welche bestätigen, dass die Erregung der Araber und Kabylen gegen die Juden immer bedenklichere Formen annehme. In Forlassa wurden gegen 30 Läden der Juden vollständig ausgeplündert und deren Inhaber misshandelt. Aus den marokkanischen Grenzbezirken flüchteten die Juden nach Melilla, wo ein französisches Schiff erwartet wird, um die Fluchtlinge aufzunehmen. Aus Oran und Sidi-Abbes wurden von den französischen Behörden zahlreiche spanische Staatsangehörige als die angeblichen Anstifter der Unruhen ausgewiesen, doch erklärt man auf spanischer Seite diese Massregel als durchaus ungerechtfertigt. Die Unruhen seien die Folge der künstlichen Aufstachelung der Mohamedaner, durch welche man französischerseits Grenz- Streitfälle mit Marokko herbeiführen wollte. Die aufgeregten Kabylen aber suchen sich als ersten Zielpunkt ihrer Raub- und Rauflust die Juden aus.