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Wiener Morgenzeitung · 1927-08-22 · Heft 3045 (22.8.1927) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 3045 (22.8.1927)
Date
1927-08-22
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Vien. Monvaq Wiener MorgenzeiLttNg Äitts md BanzW. Keine Jegvadigmig möglich. Washington, 21. August. (Wolfs.) e>n: Fustiz- >unt wurde heute inoffi -JeU cvllürt, mau vcdaucrc, das; das Ausland in llnfciuiinio der amerikanischen Verhältnisse gu Berallgcmeincrungcn neige und die amerikanische Rechtsvflege soivic Amerika überhaupt rvegcn des Pcozesscs geigen Sacco und Vanzctti in Bausch und Vogen verdamme. Bei Gründung der amerikanischen Union hätten sich die einzelnen Staaten die Rechtspflege auf allen Gebieten außer im Post- und Münzivesen und anderen, die gesamte Union betreffenden Fragen ausdrücklich Vorbehalten. Weder dir Bundesregierung, noch das Jnsiizamt, rwch der Präsident der Vereinigten Staaten seien imstande, wegen Sacco und Vanzettr zu intervenieren oder sic zn begnadigen. Sollterr die Verteidiger nachlveisen können, daß i it b c jh bisherigen Verfahren die verfassungsmäßig c i: R e ch t c der Angeklagten verletzt wurden, so besteht die Aussicht, daß das O b e rb u n d c S g c r i ch t diese Frage prüfe. Im übrigen aber müßten die Gesetze und die Strafprozeßordnung des souveränen Staates Massachusetts von jedermann respektiert werden. Me Versuche der Verteidiger gescheitert. Boston, 21. August. (Reuter.) Die Versuche der Anwälte S a c c o Z und V a n z c t t i s, den Prozeß von den Staatsgerichteir an dre Bundcsgcrichte zu übertragen, sind gescheitert. Der Richter am Obersten Gerichtshof, Brander Z, hat es abgelchnt, irgendwelche Schritte in der Angelegenheit Sacco-Vanzetti zu unternehmen. Oberrichter Brandeis erklärte, jeden Schritt unterlassen zu müssen, da sich Mitglieder seiner Familie für das Schicksal der Verurteilten interessieren. Er müsse deshalb alles vermeiden, lvas als Ueberschreitung der Objektivität ausgegeben werden könnte. Sie Setzeimakten des guftkzaiutes. W a s h i n g t o n, 21. August. (Wolfs.) Der stellvertretende Genercrlstaatsantvall Farnau erklärte, daß die Gehciurakterr des Justizdeparten: c u t s zwar dem Gouverneur Füller und den Justizbehörden in Massachusetts zur Verfügung stünden, nicht aber den Verteidigern Saccos und V anz e t t i S. Gsuvernenr Füller nicht auffindbar. Boston, 21. August. Der Gouverrreur von Massachusetts, Herr Füller, ist seit gcstcvr: imanfsinidbar. Er Hirt die Stadt angeblich verlassen. Der Verteidiger H r l l ist zu den: Bmidcsrichter Mont gefahren, um noch einen letzten Schritt zn versuchen. Es gilt aber als wenig wahrscheinlich, dass er Erfolg haben wird. Fn der Hlnrichtungszelle. New Z)ork, 21. August. Sacco :md Banzetli sind in die Hlnrichtungszelle überführt worden. Riesendemonstratton in Boston. New Jork, 21. August'. Hier hat gestern eine Manifestation zugunsten der Verurteilten stattgefunden. 20.000 Menschen hielten unter freiem Himmel Versammlurigen ab. Es kam zu Z u s a m m e n st ö ß e n m i t der Polizei, die schließlich die Versammlungen cmSeinandertrieb. Belagerungszustand in den Sftstaate«. New Jork, 21. August. In sämtlichen Starrten des Ostens besteht seit gestern der Bclagernngszustand. 22. August 1927 Ar. 3045 Alle Eisenbahnen, Tunnels und öffentlichen Gebiir-x sind militärisch besetzt. In N e w J o r k hat die Polizei besondere Patrouill e n f ü r d i c 11 n t c r g r u n d b a h u c n ausgestellt. Alle Passagiere, die Pakete tragen, werden angehalten und untersucht. Das Gefängnis in B o st c n ist besetzt. Auf der Straße stehen Maschincrrgewehre. Kein allgemeiner streik ln Amerika. New Jork, 31. August. (Wolfs.) Die Vertreter von dreißig Gewerkschaften, die etwa 400.000 Arbeiter umfassen, sprachen sich in einer Versammlung ln den Raumen des Befreiungskomitecs für Sacco und Vanzetti gegen eiine Teilnahme an dem für Montag angefetzten Proteststreik aus. Der SeLrctär des VcfreiuugÄomitees erklärte, der Proteststreik sei k o m m u n i st i s ch - v Ursprung s. Auch eine Wiederholung der Demonstration vom 0. August hielte!: die Gewerkschaften nicht für ratsam. Das Vefreiuugskomitee wählte eine Abordnung, die am Montag Gouverneur Füller um die Begnadigung Saccos uiG Vanzettis ersuchen soll. Matznahmen in Berlin. Berlin, 22. August. (Wolfs.) Nachdem für heute Kundgebungen gegen die Hinrichtung Saccos und Vanzettis geplant sind, hat die Berliner Polizei umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die amerikanische Botschaft und das amerikanische Generalkonsulat getroffen. Eine neue Frist? London, 22. August. (Wolfs.) Nach einer Meldung des «Daily Telegraph" ans New Jork hält man es dort für wahrscheinlich, dass Gouvernour Füller Sacco und Vanzetti eine neue Frist gewährt. S o g ch r Präsident Cooli'dge werde vielleicht dis Forderung ans Gewährung aiwtv tuen Mit Frist ftellen. Zum» fieiifer Gegen eine starre Lrssnisatts» der nationale» MinoritAen. Schon währeird des ersten -Kongresses der nationalen Minoritäten in Eens im. Jahre -1925 war die Angelegenheit der Schaffung einer festen Organisation der nationalen Minoritäten sowie eines Verbandes der nationalen Minoritäten .Gegenstand der Diskussion. Aber von Anbeginn an offenbarte sich-eine bedeutende- Meinungsverschi-dmheit. Die Anhänger,einer solchen- Organisation wollten in ihr ein neues Kanchforgm: um die Minderheitsrechte sehen. Die Gegner hingegen spräche!: die grundlegenden Zweifel aus, ob die völlig verschiedenen Bedingungen der Existenz der einzelnen Miiwritäten und ioas bannt zusammenhängt, die verschiedenen Bestrebunge:: und Kampfziele, in den RahmxN einer gemeinschaftlichen Organ ifation gespannt werden können und ob infolgedessen das Uebergeivicht bcstinnnter Minvritätsgruppcn einer solchen Organisation nicht einen Charakter oder eine Aktionsrichtung verleihen würde, welche für andere nationale Minderheiten nicht nur nicht nützlich wäre, sondern ihnen unter Umständen sogar gefährlich oder schädlich tverden könnte. Offenbar mußten diese Zweifel genügend stark gewesen sein, tvenn diese Angelegenheit in negativer Form in vi^r Punkten, tvelche den ersten Kongreß charakterisierten, ihr^n Ausdruck gefunden hat. Wie erinnerlich, tvurde sestgclegt: 1. Die Frage-der durch die Friedensverträge fest> gestellten Grenzen dar^f auf dem Kongreß nicht diskutiert werden. 2. Thema der Beratui:gen können bloß allgenreine Fragen sein, die alle Minoritäten angeheu, nicht jedoch besondere Angelegenheiten einer besonderen Minorität. 3. Tie Majorität der Teilnehmer des Kongresses ist nicht befugt, der Minorität Beschlüsse aufzuoktroyieren. 4. Auf der Konferenz wird die Schaffung eines Verbandes der nationalen Minoritätein nicht behmrdelt. Im Hinblick auf diesen vierten Punkt., hat der Kongreß im Jahre 1925 sich nicht mit der Frage der Organisierung der nationalen Minoritäten befaßt, er hat kein festes Exekutivorgan geschaffen, obzwar ein' Teil der Teilnehmer die Gründung eines festen Sekretariats geivünscht hatte; die Frage der Einberufung des nächsten Kongresses wurde dem Kongreßprasidium anvertraut, ohne es an einen bestimmten Platz zu binde::. Auf den: zweiten Kongreß im Jahre 1926 wurden keine grundlegenden Beschlüsse gefaßt, die Mt den Beschlüsse!: d^s früheren Kongresses kollidierten. Es 'wurde wieder die Einberufung des neuen Kongresses, dem 5kvngreßpräsidium überlassen, aber zugleich ein eigener Ausschuß zur Vorbereitung des dritten Kongresses ins Leben gerufen, ohne daß gleichzeitig nnt denn Aufträge, ein Bulletin herauszugeben, sowie eine Enquete über die Lage der nationalen Minoritäten vorzubereiten, seine K'on:petenz gencn: umschrieben wordxN wäre. Formell wurde also der vierte Punkt der Grundsiche nicht angerührt, aber man schuf, kühn gesagt, ix:: Embryo einer festen Organisation der nationalen Minoritäten. In .Weit Plan an für den dritten Kongreß steht als Punkt der Tagesordnung die Frage der konsequenten Zusammenarbeit aller auf dem Kongresse vereinigten Minoritäten» Es ist dies also die Ankündigung einer Diskussion über eine allgemeine feste Mmoritätenorganisation. Bestimmt ein Fortschritt gegenüber-dem zweiten Kongreß. Für diejenige!:, welche die Tätigkeit des obenerwähnten Ausschusses verfolgt haben, kommt er nicht unerwartet. Dieser Ausschuß begann nämlich die Herausgabeeines Bulletins, hat Enquetebogen in: Sinne des Beschlusses des zweiten Kongresses versendet, er vertrat Nach außer: hin ständig die Minoritäten, welche am Kongreß teilnahmen, entsendete fpirtc Vertreter in dir verschiedenen Länder (zuletzt dl? Reise des Tr. Ammendc, unter der Firma der Völkorbundligen) und trat aus dem elften Kongreß der Union der internationalen Völkerbnndligen in Berlin hervor. Nun muß man, ohne den Kopf in den Sand zu stecken, eindeutig diese Frage entscheiden. Das einzige Argument, welches für die Schaffung einer solchen festen Organisation der nationalen Minoritäten spricht, ist unserer Meinung nach der natürliche Wunsch der Kongreßteilnehmer, daß man von den Worten zu Taten übergehe. Die Vertreter der Minoritätei:, die in G^nf zusammenkommen, sind nämlich keine Theoretiker, die sich mit theoretischen und prinzipiellen Diskussionen zufriedengeben. Es sind größtenteils Leute, tvelche in ihren Staaten im schweren Feuer des nationalen Kanrpfes stehen. Solche Individualitäten können nicht auf Vergeudung von Zeit und Energie eingeheu. Wenn sie sich also entschlossen haben, an den Kongressen teilzunehmen, so wollten sie auch konkrete Ergebnisse heimbringen. Es hat also die Ansicht, daß dieser nur einmal im Jahre tagende Kongreß dem Problem der Schaffung eines Verbandes der nationalen Minoritä'en nicht wird auslbeichen können, gewiß viel für sich. Und doch wagen wir zu behaupten, daß diese Forderung für die Organisation der Kongresse sehr gefährlich ist. Wir wiederholen die Argumente, über die wir ein* gangs gesprochen. Wir sehen nämlich kein klares Ziel für die Aufgaben eines solchen Verbandes. Intervention einxs solchen Verbandes betreffs innerer Verhältnisse der einzelnen Staaten zun: Schutze der einzelnen Minoritäten, ohne Rücksicht darauf, ob dies angezeigt ist Ipder nicht, :nuß als verfehlt angesehen werden. Es widerspricht dies der Staatssouveränität, und kein Staat könnte sich damit einverstanden erklären. Dasselbe ließe sich auch über das Verhältnis eines solchen -Verbandes zum Bölkerburrdi sagen, welcher, begründet.auf der Grundlage'der interstaatlichen Verbindung der Nationen (eigentlich, der Staaten), keine -Organisation anerkennen darf, deren Existenzallein diese Grundlage erschüttert; abgesehen davon, daß er, da er ein Staatenbund ist, nicht gegen den Rechts stmidpM'kt der Staaten handeln kann. Die gegenseitige Hilfe .der..Minoritäten im Kampf um die Verbesserung der Existenz 'wäre ebenfalls problematisch» vor allem wegen des Mangels an Mittel», ebeuso mit Rücksicht darauf, daß die nationalen Gegensätze, welche zweifelsohne auch zwischen MiNoritätsgruppen "bestehen und bestehen müssen, jede ernstere Aktion paralysieret: würden, ja, dahin wirken würde», daß .sich diese Gegensätze verstärkten. Und das widerspräche dem Grundsatz der Solidarität. Man :nuß also zur Ueberzeugung kommen, daß ein solcher Verband nichts Positives oder nur wenig Positives schaffen kömste. Hingegen.würde er leicht die Autorität erschüttern, welche die bisherigen Kongresse sich erobert haben. Die Kongresse der Minor,täte»; sind Gemeingut des internationalen Lebens geworden. Sie haben darin einen deutlich nnrschriebeiien und rvichtigen Platz eingenommen. An den Tagen, an denen der Kongreß berät, sind die Augen Europas!auf Gens gerichtet. Es ist eine allgemeine, tiefe Ueberzeugung, daß auf diesen Kongressen wichtige Arbeit zur Lösung!dcr Minoritäisprobleme iiN Einklang mit beit modernen, allgemeinmenschlichen Postulaten geleistet wird. Hingegen > müßte die Entstehung ein^r festen Organisation der Minoritäten Überall den Eindruck erwecken, daß alles, lvas 'bisirmt <mf den Kongressen geschah, bloß ein Auftakt >zu der neuen Aktiv,: war, die erst jetzt in Angriff genommen bverden soll. Die Leitung einer jeden Organisation, also auch der hier behandelten, nmß in bestimmte Hände gelangen, in Hände, die sie in Be- Ivegung setzen, lvenu sie wirksam sein soll. Reicht diese Tatsache nicht aus, die ^Wachsamkeit, ja den Verdacht derjenigen zu wecken, deren Hände lvon der Leitung der Organisation: näher oder weiter entfernt ffein werden? Wer Anhänger der Kongresse äst, wer sich Rechenschaft gibt über ihre große, allgemein-europäische, wem: nicht gar allgemein-westliche Bedeutung, m::ß das Betvußtseiil der Gefahr haben, welche im lMomente der Schaffung e:!:er solchen Art Orgmiisation entstehen würde. Man muß den Mut haben, sich Schlagworten 'entgegenzustellen. Man nmß das Gefühl der Wirklichkeit besitzen, inan muß das Bewußtsein haben, daß. die 'Kongresse der nationalen .Minoritäten! schon heute eine Errungenschaft ldarstellen, welchmm: nicht für eime Fata Morgana >opfern darf. S. B Der Genfer Mnderheitskou' sretz und die nationalen Minderheiten in Polen. Von Leon Wasilervflt, bevolbmächtiater Minister und außerordentlicher Gesandter, Mitglied der Sachverständigenkommission für die Angclegenheitel: der nationalen Minderheiten bei der polnischen Regierung. Die polnische Republik sichert allen -ihren Eimvohnern ohne Unterschied der Sprache, der Nationalität, der Rasse oder Konfession die vollständige Gleichberechtigung zu. In dieser Hinsicht geht Polen viel weiter, als dies die internationalen Verpflichtungen von ihm verlangen. Die Bemühungen der Negierung des Ma"schaN Pilsudski ziele» dahin, daß die liberale polnische Var^assung» ihren vollständigen Ausdruck im Mtagsleben aller nationalen Elemente

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