Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 3030 (6.8.1927)
- Date
- 1927-08-06
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Osse 4 Men, Gamstag Wir müssen das Lager räumen Gerichtssaal. „Rur über meine Leiche seht der Wes rm Kuh." Der Fleischergchilft Fritz Neu in a u tt Halle sich gestern vor dem Bezirlsrichter Dr. Nendock zu verantworten, weil er eure gegen seinen Vater geführte Exekution mit Gewalt verhinderte und die Exckutionsbeamten in gröblichster Weise beschimpfte. Neumann trieb damals mit seinem Bruder Karl eine Kuh irr die St. Marxer Schlachchausanlagen zur Schlachtung. Da kamen. zjvci Steuerexekutorrn und erklärten die Kuh für gepfändet. Neumann schrie sie an: „Nur über meine Leiche geht der Weg zrrr Krrh! Ihr Ommer, Verbrecher, Pülcher!" und trieb die Kuh »oeiter. Die beiden Beamten riesen einen Aufseher und ließen die Kuh in einen Stall cinsperre:i. Neumann holte sich nun ein Schlachtbeil, überkletterte eine Mauer in den versperrten Stall und schlug die Kuh nieder, so daß das Tier über Anordnung des Tierarztes notgc sch lachl c t werden mußte. Als die beiden Steuerbcamten kamen, rief er ihnen zu: „So, da habt's die K.uh, jetzt könnt Ihr sie Euch nehmen!" Vor dem Richter war er geständig, den Ausdruck: „Nur über meine Leiche geh: der Weg zur Kuh!" gebraucht zu haben, und gab auch zu, - in den Stall cingedruirgen zu sein. Er habe aber ceincölvegcdie Beamten beschimpft oder bedroht. In den Stall sei er deshalb cingedrungcn, weil er gesehen habe, daß die Kuh umgefallen sei. DaS Tier sei nämlich krank gewesen, und um zu verhindern, daß es «überhaupt uiLverivertbar werde, »venu es eingchc, habe er die Kuh rasch niedergeschlagen. Im übrigen entschuldigte er. sein Vorgehen damit, daß er damals sehr aufgeregt getvesen sei, weil durch die andauernden Steuerexekutionen sein >Vjtter an den Bettelstab gebracht worden sei. Die Kuh habe er selbst von seinen Ersparnissen eingckaufl. Die beiden Steuerexekutoren erklärten, daß es sich damals um eine Exekution zugunsten deZ Bundesschatzes gehandelt habe. Ter Beschuldigte habe sich in einem Zustand gesunden, der beinahe schon an Tobsucht gegrenzt habe. Der Richter verurteilte Neumann wegen Exeku tivnsvereitlung und Am tsehrenbeleidigung zu einer Woche strengen Arrests. Neumann berief lvegen Nichtanwendung der bedingten Verurteilung. Haleukreuzfrechheit gegen die Wische Religio». jAjus Breslau wird gemeldet: Das Große erweiterte Schöffengericht verhandelte gegen den 32 Jahve alten'früheren Schriftleiter der antisemitischen „Schlesischen Volksstimme", Karl Bark, wegen Gotteslästerung im Sinne des 8 166 St.-iGk.-B. Bark veröffentlichte am 12. März d. I. in der „Bvlksstimme" unter der'Ueberschrift „Die j üdi s He und dsve nrchtjüdische Finanz" einen Artikel, in welchem ' s hwß: „Die Bundeslade ist die große Zentralkasse des Judentums. Wie machtvoll muß sie anfchwcllen, wenn jeder Jude verpflichtet ist, von seinen Wuchcrgcwinnen einen Prozentsatz in die Gcmeinschastskaffe abzusühren. Nun begreift man, wie jedes Geschäft eines Juden zu einem Gemernschaftsgeschäft wird, indem alle Juden eine einige große Gesellschaft — Kompagnie — darstellen. In der Bimdeslade aber sitzt Jahwe, denn — wie der Jude Marx bekennt — der Gott der Inden ist das Geld." Der iAngeklagte wies darauf hin, der Artikel stamme au.s dem Büche von Fritsch, welches bisher Unbeanstandet geblieben ist. Der Staatsanwalt hielt die Schuld Wiener Morgenzeiinng veze» Umbau verkaufen daher zu noch nie dagewesenen tiefreduzferten Preisen $eidenstfolfe: Seiden-Foulards. herrliche Dessins.S 7.80, 6.30 Seidenkleider, Alpsea gemust.. 8 4.80, 8.80 Crepe de Chine, alle Farben.S 8.90, 6.80 Seiden-Georgette, viele Farben ..S 11.—« 7.80 Ia Shantung, 90 cm breit.S 4.90 Seiden-Wasch-Marokain, glatttt.desS., 90 em breit S 4.50j 8.00 Japan-Pongis, alle Farben.o 2^0 Scnotten-Seidenstoffe.. . . . . S 3.80 Waschwarenlager wird zur Gänze wegen Auflassung total ausverkauft. lief unter dem eigenen Kostenpreis! Keine Kunde versäume die günstige Gelegenheit* Seidenhfluser S. Wien,Tuchlauben 8, und I., Bauernmarkt 2a des Attgeklagten für erlviestm. Die deir Juden, heilige Bundxslade sei beschimpft worden. Das Gericht veruvtmlte -Bark zu einer Geldstrafe von 140 Mark an Stelle einer verwirkten Gefängnisstrafe von 14 Dagen. kberaeo oderSchweineniesr Frau Laura Rosenblatt kaufte bei einem burgenländischcn Fleischhauer in Wien einige Kilogramm Schweinefleisch von einem ihr angeprisfenen frischen, jungen Schwein. Als Frau Rosenblatt und ihre Familie das Fleisch genoffen hatten, wurde ihnen t o t e.n ü b e I drauf. Sie ließen das Fleisch untersuchen, und da stellte sich heraus, daß es nicht von einem jungen Schwein, sondern von einem alten Eber stammte, der überdies noch wegen Krankheit vertilgt werden mußt«. Der Fleffchhauer hatte sich vor dem Margaretner Bezrrksrichter Dr. W a n i c e k zu verantworten. Angekl.: „Ich Hab ja das Zentifikat vom Doktor da." Richter: „Ja, aber da haben sie sich verschaut. Die Bescheinigung betrifft ein Schwein, das um acht Tage später geschlachtet wurde." Angekl.: „Ah na, der Viechdoktor hat nur vergessen, die Stampiglie draufzuhauen." Richter: „Aber die Frau sagt auch, daß das Fleisch einen fürchterlichen Geruch und einen schrecklichen Geschmack hatte." Angekl.: „Wer weiß, was die Frau mit dem Fleisch gemacht hat. Zu mir is aner kommen von der Gumpendorferstraße, meiner Seel, Herr Richter, der hat g'sagt, bring mir a l l e w e i l so ein Fleisch, des war der guat." Richter: „Sie wollen mir Wohl Weismächen, daß die Wiener allesfressenl" Angekl.: „Jchhab'sdochauchgegessen." Richter: „Ich werde Sie für eine Weile ei n -- sperren und Ihnen nur solches Fleisch zu effen geben." Angekl.: Da bleib ich gleich mein Leben lang da." Dazu verurteilte ihn der Richter jedoch nicht, sondern nur zu 20 Schilling Geld st rase. Worauf der Angeklagte sagte: „Da muß ich erst mei Mutter fragen." 6. August 1927 Nr. 3080 Die Wische Gemeindeordnung in Palästina Die Berordvung der Regier«»«. Wie schon kurz mitgeteilt, hat die Palästina- Regierung den vom britischen Kolomalamt genehmigten Text des Gesetzes'über die Organisation der jüdischen Gemeinden in Palästina v e r ö f s e.n t - licht. Das Gesetz wird im Laufe dieses Monates in Kraft treten. Es lautet in den Hauptstücken: Die Gemeinde umfaßt alle Juden, die gemäß den unten folgenden Vorschriften als Mitglieder der Gemeinde eingetragen sind. Als «erwachsen" gelten Personen beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. „Jüdische Stadtgemeinde, Dorf oder Viertel" bedeutet ein. Gebiet, in welchem mindestens drei Viertel der G e s a m t b e v ö l k e r u n g I u d c n s i n d. „Kongregation" bedeutet eine Vereinigung von Juden, die an eine besondere Synagoge gebunden sind. «Wohlsahrtszwecke" und „Wohlfährtsstiftungen" fcebeuteu Anstalten für Armenunterstützung, für Förderung von Erziehung und Wissenschaft, Verbreitung der Kenntnis religiöser Sitten und Bräuche u. a. m. In Palästina besteht eine anerkannte jüdische Gemeinschaft, die sich ans den lokalen Gemeinden zusammensetzt. Organe der Gemeinschaft sind: ein rabbinifcher Rat, ein rabbinisches Amt, eine gewählte Körperschaft (Eleeted Assembly), ein Generalrat (Waad Leumi). Ausschüsse der lokalen Gemeinden. Di« Verordnung enthält sodann die Bestimmungeil über den r a b b i n i s ch e u Rat, der aus ztvei Oberrabbinerrt feinem Sepharden und einem Aschkenasen) und sechs Mitgliedern (drei Sepharden und drei Aschkenasim) besteht. Dieser Rat, dem in den einzelnen Gemeinden der Rabbiner und das räbbiiiischc Bureau unterstehen, ist die anerkannt« religiöse Vertretung gegenüber der Regierung. 1 Für das Budget hat der Generalrat aufzukommen. Die Vertretung der jüdischen Gemeinschaft im Lande . ist eine aus Wahlen hervorgehende Versammlung (Eleeted Assembly), deren Mitglieder für eine dreijährige Funktronsdauer gewählt werden. Innerhalb sechs Monaten feit Veröffentlichung der Gemenrdeordnung hat der Generalrat (Waad Leumi) ein R e g l e m e n t zu entiverfen und dem Oberkommiffär zur Billigung zu unterbreiten, welches die Konstitution der Eleeted Assembly und das Wahlsystem bestimmt. Innerhalb sechs Monaten von der Verabschiedung dieses Reglements durch den Oberkommissär haben die Wahlen zum Eleeted Assembly st a t t z u f i n d e n. Die Eleeted Assembly wählt alljährlich aus ihrer Mitte einen Generalrat (Waad Leumi) und nimmt Entschlüsse an, die von dem Rate zu vollziehen sind. Solange eine Neuwahl nicht erfolgt ist, amtiert der Generälrat, auch wenn seine Frist abgelaufen ist. Die gewählte Versammlung berät und bowilligt das vom Rate vorzuschlagende Jahresbudget betreffend die zur Erfüllung seiner Funktionen notlvendigen Ausgaben, ferner die Ausgaben, die mit der Wahl und der Tagung der Assembly zusammenhängen und Ausgaben, die eventuell zur Deckung des Budgets des rabbinischen Rates, wenn dessen Konto ein Defizit aufweist, notwendig sind.. Die Elect-ed Assembly ist gesetzlich befugt, eine lokale Gemeinde anfzufordern oder zu ermächtigen, ihren Mitgliedern eine Steuer oder BAttäg-c für die folgende»: Zwecke aufzuerlegen: Unterricht, rlrruenfmjorüe, Kranken- Wir müssen das Lager räumen fürsorge, Waisenfürsorge, Zuschüsse zu den Ausgaben des lokalen RaMnatsbureaus und des Rabbiners, Zuschuss« zum Budget des Generalrats, der lokalen Gemeinde und ihres Komitees; alles im Rahmen des vorbestimmten Budgets. Die Eleeted Assembly ist befugt, ein« eventuelle Gebührenerhebung lokaler Gemeinden gutzuheißen: a) für rituelles Schächten, b) für Herstellung und Verkauf von ungesäuertem Brot (Mrzzoth), c) für Beglaubigung vo» Zerttfikaten g e m ä ß d e m j ü bischen Gesetz. Die Eleeted Assembly hat ein Regiment über da- System der Aufbringung und dm Höchstbetrag von auf« erlegten Steuern itttfr GedührAr jährlich dem OSerkommissär zur Billigung vorznlegen; erst toerat diese MllrMing 'vorliegt, darf die Einbringung vollzogen werden. Das von der ElectÄ» Assembly angeuommene Budget tritt «ch: Nach Billigung durch den Oberkommissär in Kraft; das von jeder lokalm Gemeinde angenommene Budget uttterlregt -der Bestätigung durch dm Distrrkts-kommrss trx. Die J»«r h r « sbilanzen des Generalrats (Waad Leumi) und jeder lobäben Gemeinde müssen den vom Obevkommissär Vovgeschriebenen Formalttäten entsprechen; sie werden durch vom Oberkommiffär bestätigte Rechnungsrevrsoren geprüpft; eine Kopie des Berichtes -der Revisoren soll dem Oberkommiffär (im Falle des Waad Leumi) und dem DisttWskvnrmiffär ^(im Falle der lokalen Gemeinden)' übermtttelt werden. Bühne and Kunst. Ser Schauspieler Sphrati vo« der „Habimah' ertnuckeu. Das gssgerüvLrttü in Berlin weüsnde Theater „HaLimah" ist von einem schweren Unglück betroffen worden. Eines ihrer' führenden Mttglieder, der hervorragende Charakterspielor Ephrwti ist, wie I. T. A. unter dem 4. lAugust meldet, bettn Baden im Freibad Moldersdorf bek Berlin' e r t rn n k en. Ephratt, der ein Schwimmer war, wagte sich etwas Wetter hinaus, bekam Krämpfe und Metz Hilferufe aus; ehe aber Hilfe gebracht werden konnte, t^rfank m die Diese. Sein Leichsttam konnte n-och uW gebvrgen Werdern Einige iMrtMeder des Habimah-Ensembles^ waren Augenzeugen des Drglückfalles. Das ganze Ensemble M in tief« Trarwr berscht. j Ephratt, der einer rabbinischen Familie entstammte mW selbst didjJchchibah ä^olbierte, wändtessich nach der Relutton dem Theater za und wurde von Db^ktvr Zemach für die Habiimcch gewonnen, zu 'dervw hervorragendsten!Mitgliedern er Mtte. Den Wiener Besuchern d^r Habimah- Abende ist fcter plötzlich verstorbene Künstler in bester Erirmerung. Heidelberger Feftsvlele. (Eigenbericht.)' Das prachtvolle Renaiffancegemäuer der Heidelberger Schloßruine gab den stimmungsvollen Rahmen äb für eine Festspielserie, die — nach dem geglückten Beginn im vorigen Jahre — dies Jahr „im Zeichen der Romantik" mit dem „S o m m e r n a ch t s t r a u m" mrhub. Die fackelbeschienenen Mauern und Loggien des Schloßhofes, seine rauschenden Bäume und sein nebelfeuchter Rasen, darüber der Sternenhimmel, liehen dem Shäkespeareschen Naturmythos eine unvergleichliche Szenerie. In diese fügte sich das Traumspiel, das zwischen Elfenwelt, Adel und Bürgertum seine feinverschlungenen Fäden zieht, in echt shäkespearescher Naturnähe. Heber alle Zeit hob sich das Spiel — was schon in den Kostümerr angedeutet war — stellte der Macht der wirkenden Natur das Suchen und Fliehen aller Wesen gegenüber, das tolle Handwerkerspiel wurde zum Zeugnis für die Irrationalität des Theaters, ein Shakespeare-Motiv, das der verdienstvolle Shakespeare-Forscher und -Uebersetzer Professor Friedrich G u n d o l f von der Heidelberger Universität in seinem gehaltvollen Festvortrag in der Aula der Universität besonders unterstrich. Was sonst dem Schauspieler oft zum Verhängnis lvird, wenn er die Welt der Bretter verläßt und die Begegnung mit der Natur vollzieht, das rechte Matzhalten, das gelang hier dank der feinsinnig harmonisierenden Regieführung Gustav Hartungs, des Leiters der Festspiele. Aus der Schar seiner Getreuen seien Heinrich George als kraftvoller und doch weichmütiger Oberon genannt, der Hauptträger des Märcheutonö der Aufführung, Erika von T h e I l ui a n als Puck von quecksilbriger Schelmenhaftigkeit, Hans Hermann S ch a u f u ß als ein Zettel von unwiderstehlicher Komik. Manchen „Nebenrollen" hätte man eine stärkere Vergeistigung goivünscht. Georg S z e l l dirigierte die diskret untermalende Musik von K r c n c t. Abend für Abend wivd nun vor den aus Deutschlands Gauen, und dem ferner». Ausland herbeigeeilteu Zuschauern auf dem Schloß das Spiel in Szene gehen und Alt-Heldelbergs Ruf gls Festspielstadt mit feiner feiten erreichten Harmonie der Schätze, die an Geist, Kunst rmd Natur sich hier vereinen, weit yinaustragen. Jnr düsteren Bandhaussaal des Schlosses lvurde „Macbeth" aufgeführt, vielleicht nur diesem Ort zuliebe in den Rahmen der Festspiele gelaugt. Eitler einzigen Frmlt dieses, Saales, belebt nur Volt gotischell Wölbungen