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Wiener Morgenzeitung · 1927-07-15 · Heft 3010 (15.7.1927) · p. Seite 8

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 3010 (15.7.1927)
Date
1927-07-15
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Gelte 8 Nr. 80t0 Mm, Sppetttt* W<e«« Morge«.zett»tts «. FM W27 sondern nur von außen. Wenn die Kultusgemeinde Brünn in ihrem Statut der Regierung ein Vetorecht in wichtigen Fragen einräumen wollte, so war es selbstverständlich, daß sich der seincrzeitige Minister für Kultus und Unterricht, Baron Gautsch, in seiner Rede vom 7. Februar 1890, dagegen mit folgenden Ausführungen wandte: „Während jede Religionsgesellschaft für sich die größtmögliche Autonomie in Anspruch nimmt, wird hier in der Gnflußnahme des Staates eine Panacee gegen alle Miß stände gesucht." Mit Recht fügte Gautsch noch hinzu:. »Dieser Stairdpunkt war für' die Regierung. ein.schlechterdings unannehmbarer." Wenn sich aber die Gemeinden zu einem Verbände zusamnrenschlietzen, so tun sie es eben in Ausführung und im Rahmen der ihnen staatsgrundgcsetzlich gewährleisteten Autonomie; die Verhinderung eines gewünschten Zusammenschlusses Stentel eine krasse Verletzung dieser Autonomie, wett dadurch die Verwirklichung eines Beschlusses einer autonomen Kooperation von außen her unmöglich gemacht wird. Es ist für uns ganz klar: Wenn die Majorität innerhalb des Wiener Kultusvorstandcs sich nicht abseits gestellt und dadurch den Zusammenschluß aller österreichischen Gemeinden verhindert hätte, so wäre das Bundesministerium für Kultus und Unterricht wohl niemals auf diese fadenschÄnige Begründung der Ablehnung gekommen. Daß Vke derzeitige Mehrheit im Borstande der Wiener Kultusgemeinde gegen einen Zusammenschluß ist, ist, von ihrem Standpunkt aus gesehen, verständlich. War es doch das stete Bestreben der sogenannten liberalen Juden, niemals die Judenh-e^it nach außen hin als ein geschloffenes Ganzes anftreten zu lassen; nimmt doch noch heute der Präsident der „Union österreichischer Juden" den Standpunkt ein, daß die Juden Oesterreichs niemals selbständig politisch auftreten dürfen, sondern sich immer nur au eine nichtjüdische bürgerlich-demokratische Partei anlehuen müßten, so daß — welches Kuriosum! —, wenn eine stilche nicht vorhanden ist, es Aufgabe der Juden sei, sie zuuäöUk firr die Nichtjuden zu schaffen, damit wir uns sodann Ml sie anlehnen können. 'Da aber das Recht auf Seite derer ist, die ununterbrochen für den Zusammenschluß eintreten, da wir uns dessen bewußt sind, daß wir mit demselben nichts anderes, als die endliche (Knlötzwg eines «ns Juden im Jahre 1890 von der Regierung gegebenen Versprechens fordern, dürfen wir auch fürderhin kein gesetzlich zuläsfig-L;s Mittel nnv ersucht lassen, damit dieser Zusammenschluß. der sich für Oesterreich, ebenso wie fW'alle anderen Länder, wo die Gemeindebünde bereits zur Tatsache geworden sind, als eine unbedingte Notwendigkeit erwiesen hat, von der Regierung anerkannt wird. Es gilt, unser Recht auf den Gemeindebund durchzusetzen, um die Kultusgemeinde wieder zur Volks gemein de zu machen, die sie ursprünglich war und wieder werden, mutz-! Ar Fürkorgewefen der Wiener Kultusgemeinde Ein Rcsormvorschkas von Dr. Isidor Klaber, Mtglrü» des Kültusvorstandes. Das Fürsorgewesen der Wiener , jüdischen Gemeinde ist durch die -Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Judenschaft in den letzten Jahren in den Mittelpunkt des Interesses gerückt und steht gerade in der letzten Zeit, da es trotz anerkennenswerter Bemühungen des Kültusvorstandes den Anforderungen der GegerUvart noch immer nicht ■ ganz entspricht, im Vordergrund der Diskussion, Wir veröffentlichen daher schr gern die ReformUvrschlage des Referenten für Fürsorgeangelegenheiten im zionistischen - Klub des Wiervrr Kultusvorstandes, Herrn Doktor Isidor K lab er, die auf grunglegende Reform nach Modernen Prinzipien ^richtet sind; diese Vorschläge hat Dr. Klaber vor kurzem in Form eines Memorandums dem Vorstand der Gemeinde überreicht: M den i loMchen Vorstand der isrüeMischen Kultusgemeinde, Wien. Lkrf Grund des Beschlusses der Kommission für WohlstchrkSarrgelegenheiten vom 2. Juni 1927 gestatte ich mir, folgende Vorschläge zur Reformierung des Fürsorgewefens vorzulegen: Die Aufgaben der Zentralstelle für jüdisch-soziale Fürsorge in Wien lassen sich laut § 2. Abs. e) der Statuten: „Übernahme derjenigen Agenden, die ihr mit ihrem Ein- Verständw von der israelitischen Kultusgemeinde in Wien übertragen werden", beliebig erweitern, so daß in dieser HinsiLt eine Statutenänderung nicht nötig ist. Verglichen mit den Satzungen der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (Berlin, Fassung vom 3. April 2927) erscheint zunächst § 2, Aufgaben der Zenträlwohlfahrtsstelle von Bedeutung: Die Zenträlwohlfahrtsstelle stellt als Spitzenorganisation den Zusammenschluß der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland dar. Die Zenträlwohlfahrtsstelle verfolgt ihre Ziele unter Ausschluß von Erwervsinteressen und unter Wahrung der satzungsgemäßen Selbständigkeit der ihr angeschlossenen Organisationen. Ihre Aufgaben sind, insbesondere: 1. Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber den Reichs- und LandeAbchörden . , . 2. Sorge für eine lückenlose und wirksame Organisa- I tion der jüdischen freien und gemeindlichen Wohlfahrts- > pflege, Anregung und Bildung von Arbeits-! g e m e i n s ch a f t e n für solche praktische Arbeitsgebiete, an welchen mehrere Organisationen beteiligt sind. Anregung und Förderung der privaten Initiative und Gewinnung freiwilliger Mitarbeiter auf allen Gebieten der jüdischen Wohlfahrtspflege. 3. Behandlung von Angelegenheiten der angeschlossenen Organisationen, Gemeinden und Einrichtungen . . . 4. Aufstellung einheitlicher Richtlinien, für allgemeine Arbeitsgebiete, Förderung notwendiger Neueinrichtungen. . . 6. Wissenschaftlich-fachliche Durcharbeitung der Pro- . bleme der allgemeinen Wohlfahrtspflege vom Wischen Standpunkt aus sowie die Probleme der jüdischen Wohlfahrtspflege. 6. Auskunftserteilung, Unterhaltung eines Archivs, einer Zeitschrift und eines Nachrichtendienstes für jüdische Wohlfahrtspflege, Veranstaltung von Konferenzen und Lehrgängen sowie Förderung des sozialen Bildungswesens. 7. Anregung und Organisierung allgemeiner Wischer Geldfammlungen im Einvernehmen, und unter Beteiligung der zuständigen örtlichen und Fachorganisation. So weit der § 2 der deutschen Satzungen. Bei der Wiener Zentralstelle wurde eine Erziehungsarbeit im Sinne obiger Satzungen überhaupt niemals versucht. Laut Statuten der W. Z. besteht das Kuratorium aus 24 Mitgliedern. Von diesen werden 14 vom Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde ernannt. Außerdem besteht die Kommission für Wohlfahrtsangelegenheiten aus 11 Mitgliedem. Von der Spezialaufgabe des Präsidialfonds und den damit betrauten Beamten wollen wir zunächst nicht sprechen. Außer diesen Komitees hat bekanntlich die Jugendfürsorge und die anderen ZweÄierbände, soweit sie überhaupt durch die Zentralstelle ins Leben gerufen wurden» wieder große Kuratorien. Von einer Zusammenarbeit all dieser Instanzen ist in unserem Fürsorgewesen wenig zu bemerken. Mein Vorschlag: Die elfgliedrige Kommission für Wohlfahrtsangelegenheiten hat vom Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in das Kuratorium der Zentralstelle als Mitglieder delegiert zu werden. Die übrigen drei vom Vorstand der Kultusgemeinde zu entsendenden Mitglieder seien, wenn möglich, ausgesprochene Sachverständige des Fürsorgewefens. Der Einwand, der gegen diesen Vorschlag sofort gemacht werden wird, die Vorstandsmitglieder der Kultusgemeinde seien teils desinteressiert, teils nicht die richttgen Fürsorger, könnte ja richtig sein, dann ist aber auch jede Arbeit im Rahmen des Budgets der Kultusgemeinde für die Fürsorge gefährdet. Da die Kultusgemeinde immerhin jetzt und wohl auch später einmal einen großen Anteil an den Ausgaben für FürsorgeHat und haben wird, so ist es unbedingt nötig, daß ein inniger Kontakt der Fürsorgekommission und Zentralstelle hergestellt wird. Die Delegierung einiger Vorsteher reicht zu diesem Zweck nicht aus und wird stets zu Beschlüssen führen, die infolge Mißverständnisse zwischen beiden Körperschaften nicht ausgeführt werden können. Da der Kultusvorstand vermutlich immer aus verschiedenen Parteien zusammengesetzt fein wird und keine aus ihren' Einfluß, auch im Mrsorgewesen, wivd verzichten wollen, ist es notig, daß die Mitglieder der Fürsorgekommission Kuratoriümsmttglieder der Zentralstelle sind oder diese wird zur fruchtlosen Arbeit, selbst wenn sie arbeiten. wollte, verurteilt. Die Zentralstelle hätte laut § 14 ihrer Satzungen Zweckverbände zu schaffen, darunter auch einen zur Erteilung sallweiser und periodischer Unterstützungen. Laut Regulativ, der ^Fürsorgekommifsion hat.diese Kommission, außer der Erteilung von. Ünterstühungen auch StüdienkostenLeiträge und die Subventionierung von Vereinen und Institutionen, die sich mit Fürsorgeangelegenheiten befassen, zu beantragen Diese Aufgaben sollten und konnten wenn die elf Mitglieder der Wrsorgekommiffion.dem Kuratorium der Zentralstelle angehören, ohne weiteres von diesem Kuratorium gekost werden. An Stelle des Geschästsausschuffes der Fürsorgesommiffion (laut Regulativ) hätte ein Geschästsausschutz der Zentralstelle zu treten Und zwar bestehend aus nur je drei Mitgliedern für jeden Zweckverband, Das Budget für Fürsorge wird von seiten der KultuSgemeinde der Zentralstelle bewilligt (ausgenommen die der Kultusgemeinde gehörenden Institutionen, wie Spttäl, Versorgüngshcms, Kinderambulatorium). Zweckverbände; Jugendfürsorge, Wöchnerinnen, Kranken-, Greisen-, Armenverband wären zu aktivieren. Feriälkomitees usw. Das von der Zentralste eingebrächte Regulativ fiir Bezirksfürsorgestellen wäre, um eine allzu große Mehrbelastung des Budgets zu verhindern, nach den in der Mitteilung vom 3. Jänner 1926 durch die Amtsleitung des Wohlfahrtsamtes gemachten. Vorschlägen zur Durchführung zu bringen. Das Wesentliche dieser zum Unterschied von dem Regulativ der Zentralstelle besteht darin, daß die erste maßgebende Recherche vom Zentralamt geführt werden müsse. Die Bezirksfürsorgestellen selbst sind nach Muster der. Gemeinde Wien auszubauen, jüdische Fürsorgeräte zu bestellen. Sonderstellung wie die der Chewra Kadischa oder ähnlicher Organisationen sind aufzuheben, da ihre Arbeit den heutigen Verhältnissen nicht entspricht. Bei entsprechender Vereinheitlichung des Fürsorgeappärats im Hause der Kultusgemeinde wind eine Neuanstellung von Beamten kaum nötig sein. ' Die Organisierung des Beamtenkörpers wäre dann natürlich entsprechend durchzuführen, um Uebergriffe der Organe der verschiedenen Ressorts zu vermeiden. '« 5«- Redaktion u. Administration: Wien, I., Klrrttiierstf. 28 Nr. 58 Wien, Th/u7189^87 U.Jahrgang Ausweis Nr. 17. Summe der Eingänge vom 1. bis 15. Juni 1927: 2086.95 Schilling; Summe der Eingänge von Rosch Haschanah 5687: 95.183.82 Schilling. Spezifikation der Eingänge nach Bezirken und Gruppen geordnet. 1. Bezirke. Zentrale 811.28; 2. Bezirk 69.—; Prater 300.70; 3. Bezirk 53.60; 4. bis 5. Bezirk 28.—<; 6. bis 8. Bezirk 93,72; 9L Bezirk 20.—; 13. Bezirk 6.—; Zwischenbrücken 12.40; 21. Bezirk 1.20 Schilling. 2. Gruppen und Vereine. Z. M. V. Hasmonäa 14.60, Z. M. B. Hyrkania 7&7G, Kartell d-r Z. T. ®. 108.28, I. A. B. Nehemia 22170, „Hechaluz" 21.6, „Hitachduth" 41.-40, ,Jüdisches Realgymnasium, 19.08, Jugendgruppe Leopoldstadt 47.99, Jungzion. Gruppe 6. bis 8. Bezirk 18.09 Schilling. 3. Provinz. Atzgersdorf-Liesing 43.30, Baden 45.—, Mödling 180 Perchtoldsdorf 20.—, St. Pötten 30.— Schilling. Büchsen: Schilling 745.88. Rest zur Märzleerung: Wilhelm Heizner 5, A. Rübner 10.12; 20. Bezirk: Abraham Silberberg 5.63, Desider Königstein 5, Pros. Dr. Viktor Kellner 5, Walter Haas 5.20, Cafe Neptun 9.60, Hugo Robitschek 5.10, Joses Segall 8; Sektion 6 bis 8: I. Spitzmann 7, Ing. F. Khnner 5, E. Koyn 12, Dr. M. Deutsch 12, A. Lourie 6, Ing. Weiner 10, M. Eisentkraft 12, Dr. Sclzer 16.13, Dr. Enoch 5.70, Dr. A. Groß 5; Mödling: Jakob Kaufmann 5, Dr. Roscuhäck 12.84, KultuSgemeinde 14.41, Komm.-Rat Karl Klein 5, Scheer 6, Komm.Mat Max Klein 17.01, Dr. Schwarz 5, Wilhelm Drach 7.64, Moritz Epstein 6.70, Zion. Ortsgruppe 12.40; Perchtoldsdorf: Emil Berger 9.80, Dr. Wilhelm Stadler 10.— Schilling. Allgemeine Spenden: Schilling 105.30. Z. Tupr 20, Adolf Böhm anläßlich Hochzeit Bato 10, Dr. Präger 10, Zitron 16, Dr. Wilhelm Grieß 30, Brz.-Rat Rappaport 10 für Ehrenkarte und Sammlung 26, Dr. Benno Schwpner 10, Hoftat Dr. Werner 10 Schilling. Banmspenden: Schilling 19.—. Dr. Karl Pollak spendet a. N. LandesgerichtSrat Dr. Jul. Kohn s. A. 1 Baum im Jvriagarten 9, Bernhard Grünhut spendet a. N. seiner sei. Mutter Chanah ba,th Rifka 1 Baum zu« Muttertag Mai 1927 10 Schilling. Tempelspenden: Schilling 264.20. .Tempellpenden v. „Ahawath Achim" 160, d. isveal. KultuSgeMeinde: Rvsner 10, Schmerler 10, Tempslspenden „Beth . Israel" 24: A. Barschak 10, S. N. Spiral 5, Pros. Moses Rath 5, Tempelspenden 3. Bezirk: 38, 13. Bezirk: 6, Mödling: ' Kvmm^Rat Max Klein 25 Shilling. v Holdbuch: Schilltstg 198.46. . ■>, Goldbucheinträgung Sektion 6. - bis 8.: SamMluntz' beim Vortrag Prof. Ehrlich 4.94, bei Ausschußsitzung 20, bei Lag-b'Omer- Feier 6.62, Mär-Sammlung in der Mensa durch I. A.. B. Nehemia 22.70, Goldbucheintragung a. N. Dr. Sprecher 98, Goldbucheinträgung Friedrich Grübel 116.20 Schilling. Sammlungen bei Familienfeierlichkeiten Schilling 184.50 Durch Jehuda Schmiedt Sammlung bei Hochzeit Dr. Popper- Waldmann 184.50 Schilling. Sammlungen bei Veranstaltungen Schilling 69.64. Durch Jugendgruppe Leopoldstadt Sammlung der. Protest- Meeting am 23. Mai 1927 31.53, Sammlung beim Vortrag De. Mossinfoyn am 2. Juni 1927 16.46, durch Guttenstein Sammlung mittels „Jmi"-Taschen 21.65 Schilling. Selbsttontingentler. In diesem -Ausweis haben sich sechs Selbftkontingentldr mit de« Betrage von 340.70 Schilling beteiligt: Adolf Böhm 10, Bernhard Grünhut 10, Dr. Meier Präger 10, Jehuda Schmiedt 184.60, Dr. Hoftat Werner 10, Gerschon Wittlin 115.20 Schilling. Herr -Meier Pais, Wien, spendet a. N. Herr,: Rabbiner Dr. I. MaybauM und Frau in Bingen am Rhein 10 Baume als Dank für gewahrte ' Gastfreundschaft. Der Jugendverein „Errz Israel" trägt anläßlich der Vermählung seines Vizepräsidenten Nuchim Rosenthal, und der Chawera Pnina Körner in Goldene Bu,ch des Keren Kajemeth ein. * >Me Gesirrmmgsgenossen, die sich in österreichische Kurorte begeben, Werden dringend gebetenihre Adresse de« Keven- KnjemMMnreau bekanntzugeben.^ ' (Sin ernstes Wort an unsere Freunde. haben eine neue Jnstttution geschaffen, die sowohl dem Nutzen bringt, der sich ihrer bedient, als auch dem Keren Kajemeth: die Rabattsektion. Die a n g e s e h e n st e n Firmen Wiens in allen Bezirken haben sich dieser Sektion angeschlossen. Ein Zuschlag zum Preise ist ausgeschlossen, da ja das Mtgsied erst im Momente der Zahlung die Ausweiskarte vovweist. Twtz allem, machen erst wenige Freunde von der neuen Institution Gebrauch, zu ihrem eigenen und -um Schaben des Keren Kajemeth. Eine nichtjüdische Organisation, die zwar seit Jahrzehnten eine solche Rabattsektion besitzt, vermochte im Jahre einen Umsatz von S. 1,207.000 gegen einen solchen von S. 674.000 des Jahres 1926, also eine Verdoppelung ihres Umsatzes zu erzielen; demgemäß konnte auch der Rabatt von S. 26.000 auf S. 46.700 steigen. Dabei ist noch zu berück- - sichtigen, daß das jüdische Publikum kaufkräftiger ist als das der Lehrer! Es bedarf eines sich Sichaufraffens unserer Freunds damit die Rabattsektion ihre doppelte Aufgabe erfülle: ein Segen tverde für die Mitglieder ünd den Keren Kajemeth. Wem der eigene Vorteil nicht wichtig genug erscheint, möge bedenken, daß dem Keren Kajemeth jährlich zumindest soviel aus der Räbattftktion zuflicßen kann, wie der nichtjüdischen Organisation: das ist S., 50.000 oder eine halbe I Kronen, oder beinahe 1600 Pfund.

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