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Wiener Morgenzeitung · 1927-07-15 · Heft 3010 (15.7.1927) · p. Seite 7

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 3010 (15.7.1927)
Date
1927-07-15
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Ae. 3010 Men» Freitag Wie«« Morgen-ettung W. Juli 1^27 Seite 7 IWEVR»« M»«SD«. In einem Krisis vder neue Epoche" betitelten Artikel im „JiLischm Volk" (Newyork) führt dev Redakteur des Blattes, Dr. Sch. Bern stier it, folgendes aus: „In Zetten der Not lassen die Dinge sich erst erkennen. Me jetzige Krise beginnt auch bei uns vieles klarzustellen. Sie lehrt uns, daß der Streit um die Verteilung des Budgets ungefähr einem Streit gleichkommt, ob man einest Wolkenkratzer mit einem Spielzeughammer oder mit einem Taschenmesser aufbauen soll. Unter nationaler Energie hat Herzl die Privatinitiative verstanden, die die Basis eiltet jeden staatlichen Ausbaues bildet. Die Initiative der Einzelnen zusammengenommen bildet eine Macht wunderbarer nationaler Energie. Me Krise hat uns gezeigt, daß wir schon längst aus den Kinderschuhen heraus sind. jAuf allen Gebieten des Palästrnaaufbaues beobachten wir ein allgemeines Erwachen. Wenn jemals im Zionismus jeme Erscheinung vvrkam, die in unsere Reihen eine!errnste Selbstkritik und gründliches Verständnis für das Reale hineingetragen hat, dann ist es die gegeuwärüge Krisis. Me erkennen bereits, daß wir es bei der ^Position mit einem psychologischen Moment zu tun haben, das uns noch ans der Zeit vor der Balftmr-Deklaratton verlieben ist; ein psychologisches Moment, welches seine schönen romantischen Seiten, seine sympathischen Impulse, aber nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat. Auch historisch ist die Krisis zur rechten Zeit gekommen. Sie hat uns den Beweis dafür erbracht, daß die Methoden falsch sind, nicht aber, daß die Grundlage Mecht ist. Me zehn Jahre Experimentierens haben der ganzen Welt gezeigt, daß der Zionismus die einzige Bewegung innethalb des jüdischen Volkes ist, die auf ökonomischen und geistigen Realitäten basiert. Wir haben ihr bewiesen, daß wir Armeen von zehntausenden Arbeitern, jungen und alten, aufbringen können, welche bereit sind, die'schwersten Arbeiten unter den schwierigsten Bedingmvgen durchzuführen. Wir haben das Menschenmate- Mal, wir haben die potentielle Macht, Wüsten in Paradiese umzuwandeln. In der ganzen zivilisierten Welt iherrscht eine Meinung, daß Palästina d^r kommende starke Mittelpunkt zwischen Asien und Europa ist und daß der Monismus der berufene Grwecker und Organisator des ersteren Weltteils ist. Man behauptet, daß das Schicksal Erez Israels in den Händen der amerikanischen Zionisten ^gelegen ist. Tatsächlich ist dem amerikanischen Zionismus das glückliche Los zugefallen, die Verwirklichung der hiishorischen Tat, die in der Wiederbelebung des jüdischen 'Hermes besteht, durchzuführen." Im Jerusalemer „Doar Hajvm" beschäftigt sich Ben 'Baruch mit dem (in der „Wiener Morgenzeitung" eriWenenen) -Aufsatz von Felix Rosenblüth über die Kvngreßreform; er lehnt die Vorschläge RosenLlüths im -wesentlichen ab und wendet sich vorwiegend gegen ihren Hauptpunkt, die Festsetzung des Budgets' dxr Kompetenz drÄ Kongresses zu mtziehen. Ben Baruch wenöet dagegen ein, das .Aktionskomitee und die Exekutive könnten dieser Aufgabe picht genügen und der Kongreß würde durch die Entziehung des Budgetvechtes in seinem Prestige leiden; ' überdies hatten sich schon häufig erhebliche Differenzen zwischen der Auffassung und den Entschließungen des Koir- , gresses mit denen des Aktionskomitees bzw. der Exekutive ergeben. Reformen des Kongresses seien hinsichtlich seiner Organisation und Zusammensetzung am Platze, aber sie dürfen keinesfalls seine Kraft und Autorität, einschränken. In einem Aufsatz in der Antwerpener „Hatikwah" befaßt sich Nehemia de LixMe mit Kongreßfragen. Seine sehr scharfen Ausführungen besagen U. a.: Trotz unserer politischen Fortschritte und des Anwachsens der Keren Hajessod-Eingänge waren wir unfähig, unser Kolonisationswerk wesentlich zu vergrößern, und diese Unfähigkeit wurde zu einer Tradition. 'Der Glaube an eine jüdische Majorität indes ist nicht länger eine Tradition, seit er durch unseren einflußreichen politischen Sekretär Leonard Stein in seinem von der Exekutive augepriesenen Werk diskreditiert wurde. Bor dem Kriege war! es zur Tradition geworden, die Grundlagen unserer Institutionen zu prüfen. Welches ist die Bodenpolitik des Keren Kajemeth? Hat nicht das Fehlen einer Bodenpolitik von seiten des KerxN Kajemeth die vierte Mjah mit ihren 40.000 Einwanderern hervorgerufen? Wie ist die Lage der Palestine Land Developement Company? Wie ist die Lage unserer Banken? Haben nicht die P. L. D. C. und die Zion Commonwealth die Bodenspekulation ermutigt? Es ist bei uns schön traditionell, eine Untersuchung zu fordern. In der Rubrik der Prager „Selbstwehr^, welche der -Diskussion Über den Kongreß gewidmet ist, schreibt Martin Lichtner unter dem Titel „Me Jd«> des Jufenstaates" eine Art Hans Blüherscher Erklärung des jüdischen Staatsgedankens, in der er zu dem Schluß kommt: Wer fett Staat verneint, verneint das Voll, und wer den Staat bekämpft, ist nicht der Unfrige. Die Berliner „Jüdische Rundschau" hat in den letzten Wochen eine kulturpolitische Diskussion in ihrem Matte abführeu lassen, die jetzt abgeschlossen ist. Me letzten Aufsätze, von Gerhard H vldhieim und Ernst Simon, befassen sich mit dem Problem „Zionismusund Orthodoxie". «imrä Verein«- neacRmrftcSaten. Schekelverlaus 5686/87. Bis zum 8. Juli d. I., dem Stichtage, welcher für die Ermittlung der Anzahl der für den 16. Zionistenkongreß zu wählenden Delegierten festgesetzt worden ist, wurden insgesamt 6766 Schekalim verkauft, und zwar durch die Landesorganisation 6079, Hitachduth 217, Misrachi 268, Poale? Zion 212. Bedauerlich ist es, daß einzelne Provinzgruppen, und darunter solche, die sonst besonders aktiv zionistisch tätig sind, wie zum Beispiel Linz, bis zum 8. Juli d. I. nicht einen einzigen Schekel abgeliefert und verrechnet und so durch ihre Nachlässigkeit es vielleicht mitverschuldet haben, daß die Zionisten Oesterreichs nicht in der Lage sind, auch zum 16. Zionistenkongreß die gleiche Zahl von Delegierten zu entsenden, wie zum 14. Kongreß. Auch der diesjährige Schekelverkauf hat gelehrt, daß die meisten zionistischen Gruppen Oesterreichs noch nicht so organisatorisch denken gelernt haben, um die Bedeutung einer geschloffenen Organisation und der damit verbundenen Disziplin zu erfassen. Kongretzwanderung. Eine Anzahl von zionistischen Jugendgruppen-, nnd OBünden in Oesterreich hat den Entschluß gefaßt, ihre diesjährrgen Wanderungen derart einzurtchten, daß sie zur Eröffnung des 16. Zionistenkongreffes in Basel eintreffen, um dort freiwillig den Ordnerdi.enst zu versehen. Dre zionistischen KultusgeMeindemandatare, nnsbeson-» dere die Herren Dr. Löwenh erz und Dr. Klave r, haben eS dnrchgeseht, daß die Kultusgemeinde diesen Hu» gendgruppen die Wanderung ermöglicht, indem sie ihnen Verträge zur Bestreitung der Kosten der Wanderungg und des Aufenthaltes in Basel bewilligte. Auch diese Tatsache zeigt, daß das Interesse an zionistischen Problemen, wie sie insbesondere auf den Zionistenkongressen zur Behandlung kommen, bei der Juggend wieder wieder wach geworden ist. Me zlonIftlMe Susenbocaanffation in »er Brigittenau. Soeben hat sich unter der Jugend des 20.' Wiener Bezirkes ein Komitee gebildet, welches daran geht, eine zionistische Jugendgruppe in der Brigittenau zu organisieren. Die neue Gruppe heißt „Zionistische Jugendorganisation Brigittenau" und hat ein geräumiges Lokal an der Adresse: 20. Bez., Jägerstraße 30, Tür 9, von der zionistischen Bezirkssektion XX zur Verfügung gestellt erhalten, wo regelmäßig Zusammenkünfte stattfinden. Die ersten Versammlungen der neuen Gruppe haben bereits stattgefunden. Das Gründungskomitee fordert die jüdische Jugend der Brigittenau auf, sich der neuen Organisation zahlreich anzuschließen. Der Jugendverein E-rez Israel hat anläßlich der Vermählung seines Vizepräsidenten CH. N. R o s e n t h a l und des Fräuleins P. Korner deren Eintragung in das Goldene Buch des Keren Kajemeth beschlossen. Die jüdische Unser Recht aus den Gemeindebund. Von Dr. Leo Goldhammer. Die „Wiener Morgenzeitung" hat in ihrer Ausgabe vom 10. Juli d. I. die sensationelle und tiefbetrübliche Mitteilung gebracht, daß das Bundesministerium für Kultus und Unterricht den Verband der jüdischen Kultusgemeinden mit der Begründung verboten hat, eine Bereinigung von Kultusgemeinden im allgemeinen sei in dem sogenannten „österreichischen Jsraelitengesetz" nicht vorgesehen und könne die im Gesetze begründete Autonomie der Kultusgemeinde gefährden. Beide Gründe sind fadenscheinig und unstichhältig. Das Gesetz vom 21. März 1890, welches man das „österreichische Jsraelitengesetz" bezeichnet, und das noch heute in der Republik Geltung hat, Bitbiet ein Rahmengesetz, das vor allem dazu dienen sollte, eine definitive Regelung der Verhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaft zu ermöglichen. In den erläuternden Bemerkungen zum Entwurf dieses Gesetzes, da§ die Basis der bestehenden Kultusgemeinden bildet, wird daher von der damaligen Negierung folgendes ausgeführt: „Als Objekt der gesetzlichen Regelung erscheint die jüdische Neligionsgesellschast in jener Gestaltung, welche ihr auf Grund historischer Entwicklung in Oesterreich eigen und in welcher ihr die staatliche Anerkennung zuteil geworden ist. Weil staatlich anerkannt, steht sie im Genüsse der ftaatsgrundgesetzlich gewährleisteten Autonomie (§ 15 St. Gr. Ges.) ." Daraus geht klar und deutlich hervor, daß die Regierung eine Zusammenfassung der gesamten österreichischen Judenheit wünschte, welche die anerkannte jüdische Religionsgesellschaft zur juristischen Rechtspersönlichkeit organisatorisch formen sollte. Nach der heutigen Sachlage aber gibt eS überhaupt keine Neligionsgesellschast, da die Organe einer solchen, die die Korporationsrechte der Genossenschaft auSüben und sie nach autzenhin vertreten könnten» vollkommen fehlen. Was wir heute haben, ist lediglich eine Reihe von Kultusgemeinden mit eigenen Statuten, die, in ihrer Steuerhoheit, politischen Exekutivgewalt und im Vertretungsrecht bezüglich ihrer Anstalten und Fonds beschränkt, den Charakter eines Subjektes deS öffentlichen Rechtes besitzen. Der bedeutende Kirchenrechtler und frühere österreichische Minister für Kultus und Unterricht, Professor Doktor H u f f a r e t, führt daher in seinem im Jahre 1899 erschienenen „Staatskitchenrecht" aus: „Eine Verfassung der israelitischen Religionsgefellschast als solche existiert nicht. <5iv besitzt keine gemein- Ae vierte Konferenz der Äeltorganlsatloa zionistischer Frauen. Vom 27. bis 30. August wird in Basel die vierte Konferenz der Weltorganisation zionistischer Frauen tagen. Me Tagesordnung sieht für den ersten Tag die Eröffnung der Konferenz durch Lady Herbert Samuel, ferners Begrüßungs- und Gedächtnisreden vor. Sodann werden Frau Edith Eder über „Wege und Ziele unserer Arbeit in Palästina" und Frau R. Goodman über „Wege und Ziele unserer Arbeit im Galuth" referieren. Der sodann erfolgende Bericht über die Palästinacrrbeit und deren finanzielle Bedeckung wird von den Damen Ir well, Fishmen, Schochat und Mnitta Müller-Cvhen gehalten tverden. Daran schließt sich die Debatte, worauf die Berichte über die Galutharbeit und deren finanzielle Bedeckung samt Debatte folgen. Hierauf wird die Mstmrmung über die Decharge vorgenommen und sodann Frau R. Siefs im Namen der Exekutive der Wizv das Schlußwort halten. Nach einen: von Hedwig Gellner erstatteten Bericht über die Lage der Arbeiterin in Palästina wird die Wahl der Subkomitees (für Palästina, für die Galuth, für Kulturarbeit, Propaganda, Budget, Resolutionen usw.) vvrgenommen werden, welche am zweiten Tag ihre Beratungen abhalten und am dritten Tag über deren Ergebnis Berichte erstatten; an diese werden sich Diskussion und Beschlußfassung astschließen. Sodann werfen die Wahlen vorgenommen werden. Ausflug noch Etsenstafe. Die zionistische Sektion VI bis VIII unternahm gemeinsam mit dem Verein für jüdische Literatur und Geschichte unter starker Beteiligung einen Aus- Ana nach Eisenstadr, der einen ausgezeichneten Verlauf nahm. Am Bahnhof in Eisenstadt begrüßten Me Wiener Gäste der Obmann der zionistischen Ortsgruppe Herr Direktor Buxvaum, und namens der dortigen Hakoah Vizebürgermeister Schwesinger. Beim Eingang ins Ghetto erwartete sie der Bürgermeister der Judenstadt, Herr Spitzer, Jder in einer geistvollen Begrüßungasansprache auf die sahryundertalten Wechselbeziehungen zwischen dem jüdischen Wien und Eisenstadt hinwies. Namens der Gäste dankte Herr Dr. Max Bernhardt für den überaus herzlichen Empfang und hob hervor daß der Bürgermeister nicht nur die altchrwürdigen Stellen jüdischer Vergangenheit erhalten habe, sondern daß es ihm auch gelungen sei, den Geist dreser Zeit mit den Ideen des modernen Judentums glücklich zu verbinden. Nach dem Besuche deS berühmten alten FrredhofeS wurde der Tempel und unter der Endigen FFührung des Herrn Architekten Köhlis ch das reichhaltige Museum des Herrn Sandor W o II besichtigL Am Nachmittag unternahmen die Ausflügler einen Spaziergang durch den prächtigen Schloßgarten des Fürsten Esztevhazy, besichtigten das Palmenhaus und das Haydn-Museum und waren IchlleLlich Gäste des .Herrn Sandor Wolf, der Je in fernen Kellereien auf das liebenswürdigste bewirkte. Unter den Klängen der Tillway nahmen die Wiener Zionisten Avschred von der altehrwürdigen Judenstadt und deren gastfreundlichen Bevölkerung. Dr. K. I. Gemeinde. fernen Organe; nicht einmal die für die Religionsgescllsch asten staatlich allgemein zulässige Bereinigung mehrerer Kultnsgemeinden zu einem übergeordneten Verband findet sich, abgesehen von der Jnstttution des Mährischen Landesravbinates, bei ihr. Die israelitische Religkonsgesellfchast ist juristisch lediglich die Summe der israelitischen Knltnsgemerndm." Aus diesen Worten ergibt sich, daß einerseits nach der maßgeblichen Meinung des vielleicht bedeutendsten Kirchenrechtlers Oesterreichs eine „Vereinigung mehrerer Kultusgemeinden zu einem übergeordneten Verband staatlich zulässig" ist und daß andererseits die mit dem Gesetz vom 21. März 1890 von der Regierung angestrebte Verfassung der israelitischen Neligionsgesellschast noch nicht existiert. Da, wie aus dem Motivenbericht, den erläuternden Bemerkungen und den Beratungsprotokollen zum Jsraelitengesetz hervorgeht, die Zusammenfassung der Kultusgemeinden zu einem einheitlichen Verband in der Linie der Bestrebungen der früheren österreichischen Regierungen gelegen war, hatte sie gegen den im Jahre 1908 von der Wiener israelitischen Kultusgemeinde unter dem Präsidium deS verstorbenen Dr. Alfred Stern initiierten Gemeindevund nichts einznwenden Daß er damals nicht zustande kam» war nur auf die Machinationen der galizifchen Kahalgrößen zurückzuführeu, die befürchteten, daß die Kultusgemeinde Wiens, als die größte, sie durch einen solchen Verband bevormunden könnte. Es war auch eigentlich selbstverständlich, daß die damalige österreichische Regierung mit ihrer Verordnung vom 16. November 1916 betreffend „die Organisation der jüdischen Religionsgenossenschaft" — also im Wege einer einfachen Verordnung und nicht eines Gesetzes! — den Versuch nrachte, den mit dem Gesetze vom 21. März 1890 geschaffenen Rahmen durch Bildung eines den Kultusgemeinden übexgeordneten Verbandes wenigstens für Galizien auszufüllen. Diesmal waren es wieder die Kriegsverhältnisse, die es verhinderten, daß diese Verordnung zur Wirllichkeit würde. Das zweite Argument des Vundesministeriums, daß durch einen Verband die Autonomie der Kultusgemeinden gefährdet werden könnte, ist logisch und gesetzlich vollkommen unhaltbar, und man muß darüber staunen, daß eS überhaupt gebraucht werden konnte. Eine Gefährdung der Autonomie irgendeiner Kör verfchaft kann doch niemals durch diese selbst, sozusoge von Innen heraus, herveigeführt werden. ,»,W»»VWS»„W,U»»W»»WWW0jg,W,N,U«SIHSaW«ü«k>»W»WW,WÜ»M,WIR»ü»M,Il»»,W»WMWV,VWWUU,U,e-

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