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Wiener Morgenzeitung · 1927-07-15 · Heft 3010 (15.7.1927) · p. Seite 6

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 3010 (15.7.1927)
Date
1927-07-15
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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<SeSe « Wien, Freitag Wiener Morgenzettrmg 15. Mi 1927 Nr. 8010 Re WahlpkaMorm der radikalen Sionifte«. Dre Vereinigung RMkaler Zionisten übermittelt uns in einer Zuschrift die Richtlinien, die sie für die Wahlen zürn 15. Zionisl.'nkongreß angenommen hat: Die Vereinigung Radikaler Zionisten erblickt ihre vornHmste Aufgabe in dem Kampf für eine Erneuerung der zionistischen Bewegung und ihrer Rückkehr zu dem integralen Programm des Zionismus, das durch die Politik der Leitung in den letzten Jahren immer mehr seines Inhaltes entleert nw-rdcn ist. Aus diesem Gründe bekämpft sie die von der zionistischen Exekutive in den letzten Jahren geführte Politik der Liquidation, die innerjüdisch zu einein Friedensschluss um jeden Preis mit dem antizionistischen Judentum gelangen wV, auHenpolrtisch wesentliche Forderungen aus dem Mandat überhaupt nicht oder ungemigend vertritt und in der Leitung der Kolonisation jedes klare und großzügige Programm vermissen läßt. Daraus ergeben sich für den 15. Kongreß folgende Forderungen, die das Wahlprogramm der Bereinigung Radikaler Zionisten bilden: 1. Abkehr von der bisherigen Agency- P-olLtrk m«d an ihrer Stelle Aufnahme von Verhandlungen zur Herbeiführung wirtschaftlicher und finanzieller Kooperation in Palästina mit nichtzionistischcn Kreisen; Erweiterung des innerjüdischen Tätigkeitsgebietes dxr leitenden zionistischen Instanzen durch Schaffung von Ressorts für jüdische Gegenwartspolitik, Hebraisierung des Volkes und zielbewußte Jugendarbeit; Neubelebung der zionistischen Organisation, die zur Voraussetzung hat die Erweckung des Machtwillens der Zionisten und die Wiederaufnahme kämpferischer Auseinandersetzung mit dem antizionistischen Judentum. 2. Aktivierung der zionistischen Außenpolitik auf der Basis des unbedingten Festhaltens an dem Endziel einer jüdischen Majorität in Palästina und der Forderung an die Mandatsregierung nach einer aktiven Unterstützung unseres Kolonisations- Werkes, Ausbau der politischen Exekutive, die mit mehreren vollverantwortlichen Mitgliedern besetzt sein nmß, und die Vergrößerung des politischen Apparates in England, Palästina und allen wichtigen politischen Zentren; ^Inangriffnahme der Vorarbeiten zur Verwirklichung einer jüdischen Nationalanleihe für Palästina'. 3. Ausarbeitung eines klaren Kolvni- Re Wahlen rum XV. zionistenkongreß. m 2. WM I. 3. Hauptwahlkommission hat beschlossen: Die Wahl der Kongreßdeleyiorten wird für den 2. August (Dienstag) in der Zeit, zwischen 6 und 9 Uhr abends festgesetzt. Die Verlautbarung der Wahllokale erfolgt spater. Wahlvorschläge sind vom 13. Juli (Mttwoch), 9 Uhr früh, bis inklusive 19. Juli (7 Uhr abends) im Sekretariate des Zionistischen Landeskonritces, 1. Bez., Kärntnerstraße 28, einzureichen. Zur Einbringung eines Wahlvorschlages sind 50 Unterschriften von wahlberechtigten Schekelzahlern erforderlich. Die Wählerlisten liegen zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit vom 12. Juli bis zum 20. JnN im obigen Sekretariat auf. Innerhalb dieser Zeit sind Reklamationen zulässig, welche bei der Hauptwahlkommission, 1. Bez., Kärntnerstraße 28, einzuvringen sind. Für die Hauptwahlkommission Salo Schmerler. 4urrm >w5 der Instruktion für die Seleglertenwahlcn rum XV. glouiften-Konsreß. Wer hat das Wahlrecht? Jedes Mitglied der zionistischen Weltorganisation, welches durch die österreichische Landesschekelkommission den Schekel äbgeführt hat, erlangt mit erreichtem 18. Lebensjahr das aktive, mit erreichtem 24. Lebensjahr das passive Wahlrecht zum Kongreß. Das passive Wahlrecht ist außerdem noch an den Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Keren Hajeffod gebunden. Der Zionistische Landesverband für Oesterreich und die österreichischen Landesverbände der einzelnen Föderationen bilden einen Wahlkreis. Die Wahlen finden auf Grund des Proportionalwahlsystems in der für die Wahl zum Vorstand der Wiener israelitische!: Kultusgemeinde geltenden Art statt. Als Wahltermin wurde der 2. August festgesetzt. Wahlzeit ist von 6 bis 9 Uhr abends. Für die Provinz können andere Wahltermine über motiviertes Einschreiten der Ortswahlkommissionen von der Hauptwahlkommission bewilligt werden. Wahlvorschläge sind zwischen dem 13. Juli, 9 Uhr früh, und 19. Juli, 7 Uhr abends im Bureau der Hauptwahlkommission, 1. Bez., Kärntnerstraße 28 (zuhanden des Herrn Zahler) einzureichen, gleichzeitig müssen schriftliche Erklärungen der Kandidaten vorliegen, daß sie bereit sind, eine Wahl anzunehmen..Für jeden Kandidaten muß ein Crsatzdelegierter nominiert werden. Der Wahlvorschlag muß von mindestens 60 Wahlberechtigten . nationalen Ziele der Schaffung eines vollentwickelten jüdischen Gemeinwesens, der Produktivierung des jüdischen MvnWn, der völligen Hebraisierung des Jischnw und der rveitestgehenden Berücksichtigung dev sozialen Forderungen in Palästina maßgebeiü» sein müssen; Festhalten am bisherigen Grundprinzip unserer Kolonisation, die den Siedler als verantwortlichen, völlig gleichberechtigte!: Träger des Ausbaus betrachtet, ::nd Ablehnung aller Versuche zur Einführung eines Systems administrativer Bevormundung; Reorganisation unserer finanziellen und ökoniomLschcn Institutionen im Einvernehmen mit den maßgebenden Vertretern des Jischuw, in^besviwere auch der jüdische:: Arbeiterschaft; Ablehnung der unter der Parole der sogmannten „reinen Wirtschaftlichkeit und Rentabilität" erhobenen Forderung eines völligen Systemwechsels in unserer Kolonisation, der lediglich zu einer Erschütterung der nationalen und sozialen Basis unseres Ausbautvcrkcs führe:: muß und schon heute zu einem Kampf gegen die jüdische Alirbeiterschaft mißbraucht wird. Bekämpfung der Depression in weiten lzionistischcn Kreisen, die die außerordentliche lBedeuttui-g unserer Lei- Lstungen in Palästina verkennt. Voran st cllung 'der landwirtschaftlichen Kolonisation als derBasis des Aufbaus und Förderung der städtischen Kolonisation in einer gesunden Proportion zu der landwirtschaftlichen!; gleichmäßige Berücksichtigung aller'Schichten des Volkes bei der Ansiedlung, die bereit sind, durch Umgestaltung ihres Lebens 'die Furtdameittc des :reuen jüdischen 'Palästina mitzuschaffen; 'Bildung einer <ultoritativen, 'dem Kongreß verantwortliche!: zentralen LeitungdesKolonrsativnswerkes, die in der Lage ist, die Immigration und Kolonisation nach einem vorbestimmten Plane zu regulieren und zu kontrollieren; Verstärkung der nationalen Fonds als der Pfeiler unseres Kolonisationswerkes; Förderung der Privatinitiative im Rahmen des allgemeinen Kolonisationsprogranmies. » 4. >A>bwehr aller Angriffe auf die Rechte des Kongresses, insbesondere der Versuche zur Beseitigung seines Budgetrechtes; A-bwehr aller Tendenzen zur Entdemokratisierung der Bewegung unter dem Deckmantel der Forderung eines Regimes von „unparteischen Fachmännern"; Bildung einer starken und autoritativen Exekutive auf der Basis einer nnrklichen Koalition, die im Gegensatz' zu dem bisherigen Zustand sich auf ein bestimmtes Koalittonsprogramm einigt Und sich verpflichtet, während der Dauer ihrer Tätigkeit gerne infam die Verantwortung für dieses Progranrm zu tragen. unterzeichnet werden. Kommt ein Kandidat auf-mehreren Listen vor, so hat ihn die Hauptwahlkommission auf allen Listen zu streichen, wenn er seine Zustimmung zur Kandidatur auf mehreren Listen erteilt hat. Die Kandidaturen werden in der Reihenfolge ihres Einganges mit Ordnungsnummern versehen und in der „Wiener Morgenzeitung" bekanntgegeben werden. Die Zurückziehung eines Wahlvorschlages ist jederzeit zulässig. Wählerlisten. Die Wahl ist gehe:m, sie-findet auf Grund der von der Hauptwahlkommission angelegten Wählerlisten statt, in d.ie sämtliche Schekelzahler ausgenommen werden, welche für das Jahr 5687 den Schekel entrichtet haben und aktives Wahlrecht besitzen. Die Wählerlisten liegen vom 12. bis 20. Juli im Bureau der Hauptwahlkommission und an weiteren von dieser zu bezeichnenden Stellen zur Einsichtnahme auf. Innerhalb dieser Zeit sind Reklamationen über Ausnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerliste zulässig. Das Wahlrecht muß persönlich ausgeübt werden. Die Identität ist mit der Schekelquittung oder einem Personaldokument nachzuweisen. Nur Wähler, an derer: Wohnsitz keine Wahlkommission errichtet wird oder I die am Wahltage von ihren: Wahlort abwesend sind, können brieflich per Post im geschloffenen Kuvert wählen. Aenderungen und Streichungen auf den Stimmzetteln sind un- I zulässig. } Wahlproteste müssen schriftlich in zwei Exemplaren (eines an die Hauptwahlkommission, eines an die Exekutive gerichtet) eingebracht werden und von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein. Sie haben die genaue Bezeichnung des Wahlortes, bezw. Wahlkreises, die Angabe der angefochtene>: Tatsachen sowie die Angabe von Beweismitteln, bezw. schriftlichen, eigenhändig gezeichneten Zeugenaussagen zu enthalten und müssen bis spätestens 18. August an ihren Bestimmungsort eintreffen. Bestimmungen betreffend die WeltwahMste. Die Zionistische Exekutive gibt in einem Zirkular an die Landesorganisationen und Fraktionen bekannt, daß die Weltwahlliste die Berücksichtigung der R e st st i m m e n zum Zwecke hat. Reststimmen sind solche bei den Wahlen abgegebene Stimmen, die entweder zur Wahl eines Kandidaten nicht ausreichen oder die einen Ueberscbuß über die zur Wahl eines, bezw. mehrerer Kandidaten benötigte Stimmenanzahl darstellen. Das Aktionskomitee hat nun Zusatzmandate in der Hoch st zahl von 25 festgesetzt, die unter diese Neststimmen im Verhältnis zu ihrer Zahl aufgeteilt werden. Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß 6 Weltwahllisten bei der Exekutive angemeldet werden dürfen, und zwar: Allgemeine Zionisten, Misrachi, Poale Zion, Hitachduth, Radikale, Revisionisten, denen sich die Wahlvorschläge in den einzelnen Ländern anschließen können. Die in den verschiedenen Ländern auf die verschiedenen Vorschläge entfallenden Reststimmen werden dann zusammengezählt und zugunsten der betreffenden Weltwahlliste verwendet. Bei der Entgegennahme der Anmeldungen von Wahl- Vorschlägen in den einzelnen Wahlgevieten und Wahlkreisen sollen die Wahlhauptkommissionen- und Kreiswahlvorstände darauf achten, daß eS zweifelfrei festsieht, an welche Wahlliste jeder Wahlvorschlag angeschlossen werden will. Jede Hauptwahlkommission hat eine Liste der bei ihr angemeldeten Wahlvorschläge bis zum 81. Juli d. I. der Exekutive vorzulegen und gleichzettig bei jedem Wahlvorschlag anzugeben, welcher Weltwahlliste er angefchloffen ist. Die 6 Weltwahllisten werden von der Exekutive nach dem 16. I u l i d. I. veröffentlicht werden. Ae Kongrebwahlbewegnug in Sesterreich hat bereits begonnen. Die verschiedenen Organisationen und Gruppen erörtern eingehend die Kongreßprobleme und Kandidaturfrage!:. Dies ist unter anderem aus den Mitteilungen ersichtlich, welche wir nachstehend veröffentlichen. Gebt der Provinz einen Delegierten! Unter diesem D'.tel kam uns folgende Zuschrift zu: D-e Ssterreichlsche Provinz steht hinter Men an Zahl der Juden und natürlich auch an Zahl der Schekel weit zurück. Nach den Bestimmungen des Wahlrechtes für ixm Kongreß kann sie allem -keinen Delegierten entsenden. Ich glaube aber, daß Hr ein Delegierter gebührt, denn für unser zionistisches Parlament sollen n'cht Zahlen maßgebend sein, sondern eS sollen auch -die Stimmen gewogen werden. Die intensive zionistische Arbeit der österreichischen Provinz, ihre Opfer« -freudigbeit und ihre Arbeitsleistung geben -ihr den Anspruch, auf dem Kongreß vertreten zu sein. Die heutigen Gruppierungen im Zionismus machen eS wahrscheinlich, daß von den zwei Mandaten, die Oesterreich für den Kongreß zu vergeben hat, eines den Anhängern der Jewish Agency, das andere ihren Gegnern zufällt. Ware es da nicht durchaus in Ordnung, wenn das Mandat der Anhänger -der Jewish Llgency von einem Deleg-ier-ten-der Prov-inz vertreten wird, die schon aus ihrer praktischen Erfahrung über die Zusammenarbeit mit -den Nichtzionisten Wie ich erfahre, hat die Ortsgruppe Graz, die stärkste in der Provinz, einen Kandidaten sü die Kongreßdelegationin der Person des Herrn Karl Schwarz uominiert, der die hier skizzierte Stellung der Provinz zu den Kongveßfragen voll und ganz vertritt. Als alter Kongreßzionist wende ich mich nun an die -Gesinnungsgenossen in Wien mit -der Bitte, sie mögen durch Unterstützung unseres Kandidaten für den Kongreß der Provinz zu -dem Mandat verhelfen, -das -sie verdient. R. K., Leoben. Für dle Erweiterung der sewlsy Agency. Wir erhalten folgende Zuschrift:/ Alle zionistischen Gruppen, die auf -dem Boden -der Weiz« mann-Po-liM stehen, haben sich zu den bevorstehenden Kongreß- Wahlen zusammengeschlosien und werden mit einer gemeinsamen Liste ,Mro Agency — Präsident Weizm-ann" in -den Wahlkampf emtreten. An der Spitze -des Wahlkomitees stehen inbesondere die führenden Männer jener beiden Listen, welche zum letzten Kongreß selbständig kandidiert haben. Auskünfte worden erteilt: Motttag und Mttwoch, ab Kd Uhr abends, im Cafe City, 9. Bez., Porzellangasse 1, und von -den Herren: Kurt Offenberger, 1. Bez., Wippltngorstraße 30; Prof. Moses Rath, 2. Bez., Taborstraße 20 a, Tel. 43-1-50; Bruno Rabinolvitz, 3. Bez., Rudolf-Mt-Platz 5, Tel. 98-709; Dr. Jakob Woiner, 9. Bez., Porzellangasse 7 b, Tel. 68-801; Ing. Josef Fischmann, 10. Bez., BMor-Adle-r-Pl-atz 1, Tel. 55-9-79; Dr. S. Boh'.n, 17. Bez., Kalv-arienberggasse 34, Tel. 21-8-53; Direktor S. Al-tmann, 19. Bez., Hohe Warte (Blindeninsti-tut); Moses Rubin, Prater, Tel. 38-4-45; Moses Brill, 20. Bez., Kloste-rneuburgerstraße 16, Tel. 46-2-. zir eine «aovldator »er PriWmte» »er ziorlftlsche» La»»e«krmlteer. Donnerstag, den 14. Juli, fand, von den Herren Dr. Jakob Ehrlich, Direktor Sigmund Epler, Dr. De-stder Fr'.edmonn, Dr. Jo-fef.Löwenherz und Kommerzialrat Max Markus einborufen, eine überaus zahlreich besuchte Versammlung Allgemeiner Zionisten statt, bei -der die Frage der Kandi- -daturen für den Kongreß eingehend besprochen und einmütig beschlossen wurde, den österreichischen Gesinnungsgenossen die Kandidatur des Präsidenten -des Zionistischen LandeskomiteeS, Dr. Leo Goldhammer, zu empfehlen. Damit soll, wie hervorgehoben wurde, die energische und objektive Arbeit Dr. G-oldhammers -für die Konsolidierung der Zionistischen Organisation Oesterreichs A-nevkennung finden und andererseits die dank -dieser Arbeit auf -dem Weg« -der Gesundung befindliche Organisation -der ■ österreichischen Zionisten bekunden, daß sie die Fortführung der im letzten Jahre geleisteten positiven und sachlichen Arbeit wünscht. Die Versammlung stellte fest, -daß die Wahl Dr. Goldhammers -den Ausdruck der Dankbarkeit für die -in -der letzten Zeit geleistete Arbeit bedeutet und überdies die der stetigen und ungestörten Entwickluirgsmögl-ichkeit bedürftige österreichische Organisation vor Komplikationen bewahren würde, wie sie sich -beim 14. Zionistenkongreß ergeben haben. Die Versammlung hat für die Wahl Dr. GoldhammerS zum Kongreßdelegierteil ein Wahlkomitee gebildet, welches demnächst mit einem Au fr ui an die österreichischen Zionisten hervor« treten wird. Mtnvm Kpro-g r a mnrs für Palästina, bei welchem die Ton der Organisation

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