Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2990 (25.6.1927)
- Date
- 1927-06-25
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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GeSeS Mik — Vv"h"” WUJJJFHjUtUWIg SB. Jvnk 1118? Kr. 2900 auch ans dem Gebiete der sozkrlen Fürsorge bödeutsnd mehr als bisher zu leisten. Es Wirnte hiedurch auch das Budget der Kultusgemeinde ein« bedeutende Entlastung erfahren. Die heute vorgeschriebenen und eingehobenen Steuern reichen kaum ijm, um das FürsovgeVudget der Gemeinde zu decken. Um einer allgemein verbreiteten falschen Auffassung entgegenzutreten, muß darauf hrngewieseu werden, daß die Austvittsbewegrlng, die immer mit der Kulttissteuervorschrerbung fälschlich in Zusammenhang gebracht wird, in den letzten Jahren, wie aus den statistischen Ausweisen zu ersehen ist,-bedeutend abgenommen hat. Dom 1. Jmnrer bis 31' . Mai 1927 sind 371 Austritte und 109 Eintritte^Millich gemeldet worden. Die Berliner Judenschaft, die um'30.000 Seelen . wenigerals Wien, zahlt, bringt än Kllttusstener das Fünffache dessen auf, was die Wiener Kultussteuerträger leisten.. Das Steuerpräliminave der .Wiener Kulttlsgernernde beträgt kaum 2 MilÄonen..Shilling/ während Berlin &14 Millionen Mark an Steuern.leiftet. ' . ' r- Die von der Külttlsganreinde, dank'dec Jnittatwe der Zionistischen Fraktion/'für' den Palästina-Aufbau und Chaluzfürsorge bewilligten Beträge, machen 60.000 Schilling aus. Diese Leistung findet Anerkennung in Palästina und wirkt beispielgebend auf andere Gemeinden. Es ist ünVedrngt notwendig,' die jüdische'Bevölkerung' Mer die Leistungen der Kultusgemeinde zu' informieren, damit sich ihr Zusammenhang mit der Kültusgeineinde nicht nur in der. Zustellung des Steuermandats r dokumenttere. Zu diesem Zwecke dienen auch die in jüngster. Zeit, erngeführten periodisch erscheinenden Verlautbarungen der. Wiener Kultusgemeinde (die auch in der „Wiener Morgenzeitnng" allmonatlich erscheinen. Tnm. d. Red.). Das Interesse an der Kultusgemeinde darf jedoch nicht auf Steuerzahler allein beschränkt bleiben. Die Kultusgemeinde, die dir Aufgabe hat, die ganze Judenfchast zu vertreten, muß der gesinnten jüdischen Bevölkerung die entsprechenden Rechte ernrcrumen, und hiezu ist es unbedingt erforderlich, daß die von der zionistischen Fraktion energisch vertretene Forderung nach Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechtes für Männer und Frauen verwirklicht werde. Die Kultusgemeinde kann unmöglich der Mitarbeit der Frauen insbesondere auf sozialem Gebiete entraten. Gegenwärtig steht ein Plan in Ausarbeitung, der bezweckt, die! soziale.Fürsorge auf die einzelnen Bezirke zu dezentralisieren, um durch Schaffung der Institution von ehrenamtlichen Fürsorgeräten und Fursorgerätinnen es der Kultusgemeinde zu ermöglichen, mit der Bevölkerung in stetem Kontakt zu bleiben und chre besonderen: Wünsche entgegenzunehmen. Zweifellos groß und ersprießlich sind die Leistungen der Kultusgemeinde -— bedeutend größer jedoch die Aufgaben, die sie noch zu erfüllen hat. Me am der Wischen Bolvgemeiade dle Aulturgemewde vurde. Dorr Dr. Robert Somvenwald, Präsident der,israelitischen Kultusgemeinde Graz. Aus dem kürzlich, stattgesundenen zionistischen Prvvrnzdelegiertentag in Graz, dessen Bedeutung wir an anderer Stelle würdigenhielt Dr. Sonnentoald ein überaus instrukttves Referat über die! Aufgaben der.jüdischen Gemeinde, dessen wesentlichen Jnhalt wir hier folgen lassen: Die ,/Jfraelittfche Knltusgemeiride" hat als dre in Oesterreich geltende öffentlich-rechtliche Form der jüdischen Gemeinschaft eine durch die Gesetzgebung festgelegte Verfassung, zu deren Verständnis ein historischer Rückblick unerläßlich erscheint. Als einleitender Akt neuzettlicher. Judengesetzgebnng muh das Toleranzpatent Josefs II. vom 2. Jänner 1782 bezeichnet werden, welches zum erstem Male «ine gewisse Gleichberechtigung der Fudenschast anerkennt. „Bon Antretung Unserer Regierungen", heißt es da, „haben wir. es einen unserer vorzüglichsten Augenmerke sehn lassen, daß alle Unsere Unterthanen ohne Unterschied der ^tazion und Religion ... an dem öffentlichen Wohlstände, den wir . . . zu vergrößern wünschen, gemeinschaftlichen Anteil nehmen, eine geschmäßige FreYheit genießen. ... Da nun mit dieser Unserer Absicht die gegen die Mische Razion . . . bestehenden Gesetze und sogenannten Judenordnumgen nicht durchaus zu vereinbaren sind, so wollen Wir diesttben .. . abändern." Gewiß hatte das Patent für die Juden eine weitgehende Besserung ihrer Lage und insbesondere ihrer sozialen Stellung zur Folge, gewiß muß es Josef ll. auch voll zugebilligt werden, daß er auf der Höhe der öeit stand, bei genauer Prüfung aber kann das Gesetz doch nicht so sehe, als ein Ausfluß besonderen Wohlwollens den Juden gegenüber denn als Ausdruck einer Staatsräson gewertet werde», die eine Folge der Aufilärungszeit und ihrer Staatsidee war und hiebei die geradezu klassisch-instruktive Formulierung gefunden hat, daß „fcie jüdische Razion . .. dem Staate nützlicher und brauchbarer zu machen . . zum Ziele genommen wird. Roch immer bliübdie Gründung von Gemeinden verboten, wohl aber hatten die Juden ihre eigene religiöse Gerichtsbarkeit, ihre nationale Ehegesetzgebung, die bekanntlich in das Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 Aufnahme fand und fo bis heute jn Geltung steht. Vtuv in Paranthese fei darauf verwiesen, daß die Terminologie des Toleranzpatentes, wie dies sowohl den früheren Gesetzgebern wie auch den Juden selbstverständlich war, diese als nationale Gemeinschaft bezeichnet, daß auch in de» Gesetzen und Urkunden bis in die Dreißigerjahro des vorige» Jahrhunderts die Bezeichnung „jüdische Razion^üblich, daneben in gleicher Bedeutung von,^Fudenschast" und ,/Judenheil" die Webe ist; von 1810 an erscheinen die ,^Israeliten" offenbar um die inzwischen sozial stark gestiegenen», vielfach nobllitterteu Juden nicht etwa zu verl-tzeul Seit 1792 sind in Wien Vertreter" zugelassen, von denen die Instruktion von 1806 anordnet, daß sie verpflichtet sind, ,chas Wohl der Wiener Juden immer im Tluge zu behalten; über die die gesamte Wiener Judenschaft betreffenden Angelegenheiten müssen sie gemeinsam beraten. Jedem Vertreter wird ein besonderes Amt zugewiesen (Hauptkassier, Kontrollor, ein Vorsteher für Religiöns- und Spitalsangckegenheiten, ein Vorsteher für die WirtschastSsachen)". Diese Instruktion trägt bereits die Keime der heuttgen Gemerndeverfaffung in sich: gewählte Vertreter, Verteilung der Referat, kollegiale Beratung der Angelegenheiten« Im Jahre 1618 ist dann eine Revision der für die Wiener Juden geltenden Gesetze und Verordnungen irn die Wege geleitet wott>en, wobei auf die in Galizien seit 1789 und in Böhmen fett 1797 geltenden Judenordnungen hingetviesen ist, die nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert sind: Religionsübung, Unterricht, Gemeindeverfassung (Vereinigung der Juden irr ihren auf die Eigenschaft als Juden sich beziehenden Angelegenheiten, Vertretung der Gemeinde, Versorgung der Armen, Einhebung der Beiträge), Bevölkerungsstand (Verehelichung und Übersiedlung), Polittfche und Rechtsbehörden, Pflichten gegen den Staat. Wesentlich für das vorliegende Thema ist das auf der ziemlich rnnfangreichen Erörterung gefolgerte Gut- . achten der Hofiänzlei, wonach es notwendig sei, die jüdische Gemeindeverfassung bloß auf religiöse Zwecke zu beschrän-; ken. „Wo sich zu einer religiösen Vereinigung eine politische j gesellt und beide sich gegenseitig in Tätigkeit erhalten, muß j notwendig der Nachteil auf der Seite der übrigen Staats- -j bürger sein, denen es an einem so engen Verbände des ge-! meinschaftlichen Interesses gebricht. Zugleich erkennt aber; auch die Hoflanzley, daß nur stufenweise zu diesem Ziele . fartgerückt werden kann, indem sie an den Steuern, welche die Juden als Juden zu entrichten haben, ein wesentliches Hindernis sieht, das jüdische Gemeinwesen bloß auf religiöse Zwecke zurückzuführen." Maßgeblich Mr den Fortbestand der für dir Erhaltung des Judentums so wesentlichen nationalen Autonomie waren also nur mehr fiskalische Bedenken! Die Entwicklung der Mischen Gemeinde nahm einen wohl langsamen, doch fortschreitenden Verlauf, bis das Patent vom. 4. Mars 1849 allen gesetzlich anerkannten Rxligionsgesellschasten — also auch der Mischen — das Recht der gemeinsamen, öffentlichen' Religionsübung, der selbständigen Ordnung und Vertvalttmg ihrer Angelegenheiten und den fortdauernden Besitz ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds gewährte. Wohl wirkte sich dieses Patent infolge des absolutistischen Rückfalles von 1851 nicht gleich voll aus, doch war d-ie' Bresche geschlagen, die wenigstens die. tatsächliche Freizügigkeit der Juden auch in der österreichischen Provinz bewirkte, wo» sich in den folgenden Jahren aus lokalen Mnjanim, die oft ohne Bewilligung bestanden, israelitische Korporationen bilden konnten, so 1863 in Graz und Linz. Völligen Wandel schuf die Gesetzgebung des Jahres 1867> die auch die polittfche Exekution für die Beiträge zur jüdischen Gemeinde einführte. Die Israelitische Kultusgerrieinde" in ihrer heutigen Form hat die gesetzliche Regelung ihrer Verfassung im Jsraelitengesetz vom '21. März 1890 gefunden, welches das Rahmengesetz für die einzelnen Gemeindestatttten bildet und als .grundsätzlich die Zwangsgemeinschaft ohne Rücksicht auf Staatsbürgerschaft und Zuständigkett statuiert, hi^ei die polittsche Exekution tveiter gewährt. Man käun nicht genug bcttonen, wie sehr dieses Gesetz ein rechtes Kind ltitb wahres Produkt der liberalen Mera ist. .Für das liberale Judentum ist die Selbstbeschränkimg auf ,das religiöse Gebiet charakteristisch, wobei jedoch gleichzeitig die religiöse Aufklärung propagiert wird und durch solches Kunststück dem Judentum überhaupt jeder Inhalt' genonrmen werden soll. Wenn also die heutige Entwicklung unserer modernen jüdischen Beivegnng nationale Vertreter in.die Kultnsgemeinden bringt, so ist hiebei ein besonders brennendes .Problem die Liquidierung dieser umrwünschten psychologischen .Einstellung und tatsächlichen Reste des Liberalismus. .Tenn mit den Wünschen der maßgeblichen jüdisch-liberalen Kreise trafen sich bei der Fassung des Jsraelitengesetzes die Intentionen einer Regierung, die dem Nationalprinzip in keiner Weise gelvachsen — wenigstens der jüdischen Nation in Oesterreich ein Ende bereiten zu kömren glaubte. Deultich genug sagen die Beilagen zu , den stenographischen Protokollen des Abgeordnetenhauses', daß als Grundlage der Knltusverfassung, ja als einzige Form ' religionsgenossenschaftlichen Lebens der Inden in Oesterreich die Gliederung in Knltusgemeinden anzusehen ist, sind aber diese die einzige Form, so fällt ihre Aufgabe mtt der der Religionsgesellschaft selbst zusammen. Dieser Einstellung aller Interessierten entsprach dann auch die Fassung des Gesetzes, das in seinem § 1 die Auf- ' gäbe der Kultnsgemeinden auf die Sorge für die teligösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder beschränkt, wobei die' Inkonsequenz .der Mvfnahme von sozialen Bestimmungen als Entlastung des Staatssäckels gerne in Kauf genommen wird';' der § 2 des Musterstatutes für Galizien schließt sich dem Gesetze bezüglich der Gemeindecrüsgaben wörtlich cm. Die nationale Bewegung in der Jndenheit hat mit der Einengung aus religiöse Bedürfnisse gründlich gebrochen, derganze Komplex jener kulturellen Bedürfnisse ist wieder akttcell' geworden, der in unserem Volkscharakter begründet ist. Es ist.klar, daß zur Befriedigung sowohl der religiösen tvie der' nationalen Bedürfnisse eine Vereinigung nötig wäre, die: wie die Kultusgemeinde öffentlich-rechtlichen Charakter mit Steuerrecht haben, dabei Ztyangsgemeinschaft sein müßte, ebenso klar aber ist es, daß die heutige gesetzliche Regelung der Kultusgemeinde den nationalen Fordenrngen nicht genügen, kann. Mangels einer anderen Orgnisation nmß daher mit. dem Gegebenen gerechmt und in hie vorgesehene Verfassung, der Kultusgemeinde so viel an Gehalt hineingetragen >verden, wie nur möglich. Einzelne Gerneindestatnten haben, auch .beretts eine Forunttierung der Gemeindezwecke, gefun--' den, die wett über das formale Gesetz hinausgeht, so wenn: z. B. das Linzer Statut die Befriediguilg der religiösen,: rechtlichen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Gemein-, deangehörigen als Wirkungskreis der Gemeinde normiert, ähnlich das Grazer Statut. Diese Fasfmrg ist.wohl wett., gemig aber mit ihr ist es nicht getan, da dev ganze Mfbau' der jüdischen Gemeinschaft nicht tvesentlich geändert tver-, den kann, ohne daß auch die gesetzlichen Bestimurnngen den tatsächlichen.Verhältnissm Rechnung tragen, tvas zwar als Endziel anzustreben ist, derzeit aber bei der politischen Lage in Oesterreich undurchführbar erscheint. So ist es eben an den Führern der jüdischen Gemeinden, der jüdischen Ge-' meinschastsform jenen Geist und Inhalt zu geben, der den Forderungen des neu erwachter! jüdischen Lebens entspricht, und der die jüdische Gemeinde wieder zum Zentrum dieses/ jüdischen Lebens nnrcht. Der |tt«Usdie Naif onalfonds. Redaktion u. Administration: Wien, I., Kärntnerstr. 28 Nr. 57 Wien, —II.Jahrgang Ausweis Nr. 16. Summe der Eingänge vom 16. bis 31. Mai 1687 S. 5663.66. ' Summe der Eingänge von Rosch Haschanah 5687 S. 93.396.87. Spezifikation der Eingänge na^Bezirken und Gruppen geordnet. Zentmle 3970.96; 1. Bezirk^ 160; 2. BeziÄ 84.45; Prater (Frauen 33, Jugendgruppe 21.98) 54.63; 3. Äezivk 10; 12. und 15. Bezirk 10; 16. und 17. Bezivk 85; 16. Bezirk 35; 19. Bezirk 116.28; 20. Bezirk 151; 21. Bezirk 138.80 Schilling. 2. Gruppen und Vereine. Z. M. V. Balfoura 10.60; Z. M. V. Hasmonäa 46.50; Z. M. V. Jedidäa 70^0; Z. M. B. Massadah 27.46; A. V. L-banonia 97.76; Blau-Wech 84; Erez Ärael 5.60; Franen- Orgärrisation (6. Bezirk 12, Prater 38, 6. Bezirk 20) 65; Frauen- Ochamsalion 16 138.08 (Nachtrag von Ausweis Nr. 15); Hasthomer Hazair 30-9.0; Brich Hamischmar 48.30; Z^igendgruppe LeopoMM 113.66; MaKÄbi 0 90.86 Schilling. Provinz. Bruck a. d. L. 5; Klosterneuburg 9; Leoben 27j66; Salzburg 195X» Schilling. Büchsen S. 1226.93. Zentrale: B. B. Loge'Wahrheit 97.76, Dr. Haas 20.98, Friedrich GvÜbol 20. 2. Bezirk: Dr. Klaber 6.66, Dr. Paul . Steiner 5, Hersch Kerzner 5, Taube DmvkeMu-m 6.70, Rabbiner! Dwerskh 5. 9. Beziük: Abraham Schwarz 6.90, Max Mayer 15.80. 13. Bezirk: Julius Flaschner 6.10. Hugo Spitzer 6 Wilhelm Müller 8.70, Richard Stein 8. Atzgersdorf S. 43-90: Kor« nitzer 5, Anny Schön 10,90 u. 2 Dollar. Leoben: 27,64 Schilling. Allgemeine Spende» S. 3863*88. Versicherung 3066.52, Reinertrag des GesangSolbendeS am 30. April im BolkSaarten 624.90, Dr. Glanz 8, Jfwk Tabak, DhAipOpel, 10, Liebermann. Dnnambuch, 5, S. Geltner, Dunambüch, 10, David Dürhaus 10.06, Simor Picker 20, Karl Bryndmann 70^50, durch Fmu Berta Bergwerk: Kremenetzky- Sammlung IS, Bruck * * ^jasej Fischer 6 Schilling. Baumspenden S. 39.—. Abraham Zahler ft-endot a. N. Dr. N. M. Gelber anläßlich dessen Geburtstag 1 Baum 10, Frau Sabine Paßweg spendet^ a. N. ihrer Schwester 2 Bäume 20/ Klosterneulbuva/ Gartenaktion, 9 Schilling. Tempelspenden S. 270.20. TempePspende der Israelitischen Kultusgemeinde 233.00, Glogan 5, Jakob Wolf 30, Jenny Brüll 5. Holpern 10, Hoch. muH 10, Robert Müller 10, Eugen Höflich 10, Siegmund Resch 10, Hahn 10, Bela Rosensekd 10, Jakob Holzer 10, Dr. Wölfler 10. Kommerzialrat Max Markus 10, Franz Goldstein 5, ,,Beth- Israel" 27, Moses Singer 13, M. Mayer 10, Exler ö, Tempelspe'nden Bvthaus Erdbcrgstraße 10 Schilling. Goldbuch S. 100.—. Goldbuch-Eintvaguirg Saul Keßler: Durch Saul Keßler Spende von Leopold Haag lSß Schilling. Sammlungen bei Familienfeierlichkeiten S. 59.—. Durch MoseS Koppel Sammlung bei Hochzeit Goldmann. Advokat 26; durch Frau Ing. Mühvbauer Sammluirg bei Brith Milah Glasberg 33 Schilling. ~ ., Sammlungen bei Veranstaltungen S. 112.68. Durch Jugendgruppe Leopoldstabt Sammlung bei Vortrag Dr. Goldmann 20.07; Sammlung bei Bortrag Dr. Wolfgang Weis! 41.68; Sammlung bei Vortrag Pros. Chajes 41.68 ©. Selbstkontkngente. Jn diesem Ausweis haberr sich neun SeWstkontingenitler mit dem Betrage von S. 357.54 beteiligt: Berta Bergwerk 18, Rosa Glasberg 16.50, Theodor Grubner 5.80, Bernhard Grünhut 31.65, Heinrich unb Saul Keßler 100, Moses Koppel 26, Lotte und Vtta Koppelmann 138.60, Frau Ing. MWbauer 16,50,. Abraham Zahler 10 Schilling. Zum Herzlgrabgang. Bekanntlich findet der Herzlgrabgang in diesem Iah«-, am Sonntag, den 3. Juli, statt. Behufs Besprechung des Sammeldienstes bevust der Keren Kajemeth für Montag, den 27. Juni, *48 Uhr abends, in sein Bureau, 1. Bez., Kärntnerstraße 28, eine Besprechung aller Mitarbeiter ein. Alle Kommissäre und Leiter der Gruppen werden zudieser Besprechung höflichst eingeladen.