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Wiener Morgenzeitung · 1927-06-25 · Heft 2990 (25.6.1927) · p. Seite 4

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 2990 (25.6.1927)
Date
1927-06-25
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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6ef!< 4 Men, GaÄS^g Angekl.: Ta Grosavescu von oUe* Seiten in-?r so her- 'orgeboben >mrd. muh ich folgendes erklären: Grosavescu war nicht imstande, ' aüein auch nur die befcheLenste SiingersteSe auszufüllen. Das geht schon daraus hervor, daß et sogar äu seiner rumänischen Heimat, an einem kleinen Provinztheater, sich nicht Eilten konnte. Nmh weniger hätte er sich an der Wiener Oper halten können, tvenn ich ihn nicht gestutzt, geführt und gebildet hätte. Tie Angeklagte will »veiterreden, doch der Vorsitzende unterbricht sie: „Das wissen wir js schon alles." Hierauf tritt eine halbstündige Pause bis 12 Uhr ein, um der Angeklagten Erholung zu gönnen. Rach der Pause inurde Prvflossor Erich DLeller als Zeuge einvernommen. Seine Aussagen find für den Fall unwesentlich und er erklärt auf Befragen des Vertestngers, er habe sich als Zeuge gemeldet, um für den Toten auszusagen. Als sich der Zeuge entfernt, ruft jemand im Zuhörerraum: „Pfui!" Der Vorsitzende rügt dies. Der Zeuge verläßt den Saal, wobei wieder ein Pfnvruf fällt. Der Vorsitzende erteilt dem Wachebeamten den Auftrag, bei der geringsten Unruhe den Saal zu räümen. Der Sänger Karl R c u m a n n sagt aus, Frau Grosavescu habe ihm etwa vierzehn Tage vor dem Mord gesagt, es würde ihr nichts geschehen, wenn sie aus Eifer-, sucht ihren Mann erschießen würde. Herr Cornelius Fränkel, Beamter der Firma'Gustav Heinsheimer u. Co., sagt als alter Freund Grosavescus unter sich stetig steigernder Spannung des Ltuditoriums ans: Eines Tages besuchte ich Grosavescu in feiner G a rconwohnung, die aus zwei Zimmern mit Vorzimmer bestand, einem Salon und nebenan das Schlafzimmer. Im Vorzimmer war niemand. Ich klopfte an, es meldete sich niemand. Daraufhin betrat ich den Salon. Auch er war leer. Dann ging ich zum Schlafzimmer und öffnete die Türe. Meinen Blicken bot sich folgendes Tableau: Links von der Türe ein Diwan, Herr Grosavescu und seine spätere Gattin darauf in einer äußerst verfänglichen Situation. (Lebhafte Bewegung.) Die Angeklagte starrt den Zeugen mit großen Äugen regungslos an. Der Zeuge fährt fort: Ich schloß sofort die Türe und entfernte mich Zwei Wochen später traf ich Grosavescu allein auf der Straße und sagte ihm: Aber Trajan, wie kann man bei einer solchen Sache die Türe offen lassen. (Heiterkeit im Zuhörerraum.) Grosavescu hat entgegnet: Mein Gvttt, das war halt so. Vors.: Wann hat sich diese Begebenheit abgespielt? Zeuge: Im Mona t Oktober 1922, also l an g e vor der Scheidung von dem ersten Mann' Grosavescu hat dann, als er später heiratete und ich'Bedenken äußerte, ob ich ihn wohl besuchen könne, mit Rücksicht auf diesen Vorfall zu mir gesagt: Du kannst ruhig kommen. : ' Ich muß noch bemerken, daß Frau Grosavescu in der Volksoper zu einer Zeit, als sie noch lange nicht mit meinem. Freunde verheiratet war, beim ganzen Theaterpersonal bekannt gewesen ist. Der Vorsitzende, dem das Peinliche: der iAngelegenheit anzumerken ist, sagt: Sie sind eigentlich als Zeuge darüber geführt, Drohungen der.Frau Grosavescu gegen ihren Gatten gehört zu haben, und zwar während der Ehe. Zeuge: Zur Zeit der Ehe ausgesprochene Drohungen habe ich nie gchopt. Ich habe dncht das Wort gehört von der Frau: Ich werde meinen Mann töten oder derglsi- Der Mechode, Betäubung und.Tötung in zwei von-' einander getrennte Me. zu zerlegen, steht gegenüber das r eligionsg esetzliche Verfahren der Juden (das Schächten)^ das Betäubung und Tötung in einer einzigen Schlachthandlung vereinigt. Es ist ohne weiteres klar, daß, wenn dies auch unter einwandfreien Begleitumständen geschehen könnte, in ^dieser Methode ein Vorzug gesehen werden müßte. Das ist aber, zumindest gegenwärtig, nicht der Fall. Das Tier wird niedergelegt und ihm nach Streckung des Halses die Kehle mit einem haarscharfen Messer blitzschnell durchschnitten. Der Schnitt öffnet die beiden Halsschlagadern; das Tier wird durch plötzliche. Blutentleerung des Gehirns chokiert, bewußtlos und haucht dann das Leben aus. Wie zahlreiche physiologische Forscher sestgestellt haben, ist infolge des durch die weitklaffende Schnittöfftrung erfolgenden, außerordentlich starten Ausströmens des Blutes' eine nachträgliche Speisung des Gehirns zu etwaiger Wiedererweckung des Bewußtseins ausgeschlossen. Aber das Niederlegen großer Tiere ruft einen unästhetischen Anblick hervor und bereitet dem Tier, wenn nicht Qualen, so doch sicherlich große Unbehaglichkeiten. Die bisher erprobten Vorschläge zur Vereinfachung des Niederlegens haben sich noch wicht genügend bewährt. Die Juden sollten sich der Pflicht, möglichst bald ein zeitgemäßes Niederlegverfahrrn ausfindig zu machen, nicht entziehen. Gelingt ihnen das, dann werden sie zweifellos berechtigte Envlvände damit erledigen und die Schar derjenigen, die aus sachlichen Gründen das.Schächten bekämpfen, beruhigen. Wenn allerdings aus den Beilegungen eines geschlachteten Tierkörpers Folgerurigen über . Bewußtsein und Schmerzempfindung gezogen werden, so wäre das oberflächlich und ungerecht, denn sogar die geköpfte Taube kann bekanntlich uoch auf das nächste Dach fliegen. Der wahrhafte Dierschützler nvuß gerecht bleiben und darf als solcher auch keineswegs in die politische Arena herabsteigen. Je entschiedener und rücksichtsloser wir den bestmöglichen Tierschutz fordern, desto weniger dürfen wir uns gegenüb?'' > Menschen der Ungerechtigkeit schuldig machen. gfltetm Mv*ge«zers«mg W. $t. 2m cheu. A'ur einmal sagte mir Frau Grosavescu mit einer Sicherheit, die mich verwunderte, daß laut österreichischerm Gesetz einer Frau nichts passieren könne, wenn sie aus Eifersucht ihren Mann ermordet. Ich habe das aber nicht als Drohung gegen den Mann aufgefaßt, sondern so als eine gesprächsweise Bemerkung. '' I > Die Angeklagte, die in großer Erregung diese AuSsage anhörte, hebt jetzt die Hand und ruft mit heiserer Stimme dem Zeugen ins Gesicht: Wa lüar gefast »mrrde, ist eime ganz gomodre, nivdcicitrLchttve Nmv-ahWft!" (Große Bewegung im ganzen Saal.) -,j Vors.: Frau Angeklagte,, Sie dürfen dcnlZeugeN nicht beleidigen. ' Angekl. (mit aufgerissenen Augen, keuchend): Es ist sehr leicht, die Ehre einer Frau zu beschtzmpfen, wo keine Zeugen sind. Die Angaben sind'vollkommen unwahr. Bors.: Es ist begreiflich, daß Sie »erregt sind, aber beschimpfen dürfen Sie den Zeugen nicht. Angekl.: Bitte, aus zwei Kleinigkeiten ergibt sich allein die Unwahrheit der Angaben des Zeugen. Im Schlafzimmer befand sich gar kein Diwan uird damals war auch in der Wohnung ein Stubenmädchen. Zeuge: Ich bitte, ich bin in Idas Vorzimmer gekom-- lmeu„ es war niemand anwesend. Weitergehend in das Schlafzimmer. Links von der Türe stand fctn rüefigev Diwan. (Heiterkeit.) i Bert.: Ich möchte Herrn Major Callun darüber befragen. Kannten Sie diese Wohnung? , Zeuge Caltun: Rein, das war Grosavescus Garconwohnung. Vors.: Rachdem diese Sache schon zur Sprache gekommen ist, obgleich sie nicht hiehcr gehört, möchte ich Sie, Herr Zeuge,, befragen, ist Ihnen etwas bekannt und war das vielleicht der Grund zu Ihrer Ehescheidung, daß vorher zwischen Grosavescu, und Ihrer damaligen Frau Beziehungen bestanden haben? j; Zeuge (zögernd): Ich wußte,. daß meim « Fra u in feiner W oh nun. g war. , . >. , Angekl. (dazwischenrufend): Ich bitte,, ihn . zu fragen, ob er angenommen hat, daß ein Verhaltn.is zwischen unS bestand. - . Zeuge: Re in, das habe ich nicht angenommen. Als letzter Zeuge vor der Rachmittagspausc tzmrd der Theateragent L a u t c r st c t n vernommen, der ausführlich über die Ehekonflikte und den ungünstigen Einfluß der Frau Grosavescu berichtet. L a u t e r st e i n sagt dann aus, daß Frau Grosavescu chm gegenüber drei Stunden vorder T a t die Bemerkung gemacht habe, daß sie, wenn sie ihrem Manne auf eine Unwahrheit kommen sollte, ihn niederschießen würde. .Dies habeer auch nach der Tat mehreren Bekannten gegenüber tveitcrerzähkt. Die Angeklagte bricht in einen W ein-»und Schreik r a m p f aus. In der Nachmittagsverhandlung wurde -zunächst auf Bitten der Geschworenen nochmals Dr. Miculic einvernoinimcii, der Aufklärung darübor geben sollte, ob der von dem Erschossenen geführte Schlag gegen s e i.n e s chwa u g e r e F r a u von ursächlicher Bedeutung für derer: Fehlgeburt gewesen sei. Ter Zeuge meint, daß hiesür fein Anhaltspunkt vorhanden sei, aber auch nicht für .eine gegenteilige Ansicht. . Als nächster Zeuge wivd der Prokurist des Vaters de.r Angeklagten, Robert Blumen selb, einvernommen, dessen Aussage sich so ziemlich mit den von Herrn Kövesdy gemachten Angaben deckt. Wesentliches lveiß er nicht anzugcben. Als nächster Zeuge wird der von der Angeklagten namhaft gemachte Schneider Brensler einvernomnien, de: auszusagen weiß, daß Frau GrosaoMru ihn am Tage der Tat um 3 Uhr nachmittags angerufen hat und ihn bat. die Garderobe. ihres Mauives, die er aus seine Gastsp.<-lreise mitnehmen Ivollte, auf ibren ordentlichen Zustand hin zu überprüfen. Frau Grosamscu erklärt hiezu, daß sie diesen Zeugen als Beweis dafür ansühre, daß sie trotz allen vorgesallenen Streitigkeiten die Reise ihr:; Mannes umsichtig vorbereitet und nicht au einen Mord gedacht habe. Als nächste Zeugin wivd die vormittags einvernommene Frau Alice Burger neuerdings vorgerufen. Es hat sich nämlich nach Schluß der Normittagsverhanidlung im Vorsaal ein Zwischenfall abgespielt, indem diese Zeugin angeblich Mer den ebenfalls als Zeugen einvernommenen Jmpressario Grosavescus, Herrn Lauterstein, die Bemerkung gemacht habe»: soll, daß sie ihn „ordentlich hereingezogen" habe. Der Staatsanwalt hält ihr diesen Vorfall vor und bemerkt, daß Lauterstein bei ihm erschienen fei und dort spontan um die Urrtovsuchung wogen des Bordachtos falscher ougewaussage Zionistisches Landeskoinitee für Oesterreich Wien, 1., Kärntnerstraße 28. Heute Samstag, den 25. Juni 1927, halb 9 Uhr abends, Hoteil Continental, II., Taborstraße 4 Begrüßungs- und Enipfangsabend ' für Frau Anitta MUß : "häßlich ihrer Rückkehr aus Palästina. Anschließend Vortrag Frau Anitta Mü 1 ler-Cohen : „Ein Arbeitsjahr in Palästina/* 1 EISKASTEN anl MMfik. Sfetm, «iMparend, ton S M.— nafw. §kJS R. BRAUN, WIEN I. gtr UffppHft0«rBtr»AB 1«. Tel. 62094. " —_ Pwi»ll«U«i gegen si ch und Frau ®ti rge r gebeten habe. Dar Staatsanwalt macht die Zeugin darauf aufmerksam, daß sie sich darüber, ob sie zu Lauterstein Beziehungen unterhalten habe, der Aussage enffchlagen könne. Die Zeugin verneint und sagt, daß diese Beziehungen r e t n f 11 u it ds cha fil iche r N'a tur gewesen seien und daß sie dem Zeugeir ohne jedes feindselige Gefühl auch ^heute noch gegen- Überstehe. Staatsantv.: So, ich kann beweisen, daß zwischen Ihnen und Lauterstein Begehungen vorherrschten, die durch Lauterstein gelöst tvurden, was dann bei Ihnen Mißstimmung gegen den Mann hervorrief. Lauterstein hat mir zu diesem Behufe einige Briefe vmr Ihnen eingehändigt, aus denen hervorgeht, daß der Bruch mit Lauterstein Ihnen rmhe gegangen ist, so daß Sie heute ihm gegenüber doch etwas anderes als freimidfchaftlich empfinden. —Zeugin: Ich finde es als höchst mtfcfc, daß Lauterstem Briefe von mir dem StaatÄrnwalt übergeben hat. — Staatslnw.: Er gab sieuurgezwung e n mit der Bitte, nur dann Gebrauch davon zu machen, wenn dies unbedingt notwendig werden sollte, und es ist notwendig geworden, weil ich erfahren habe, daß Sic, als Sie vormittags das Gericht verüietzen, laut die Bemerkung gemacht haben, Sie hätten nun den Lauterstem fein hinein gelegt. Die Zeugin verlangt als' Beweis dafür, diese Aclußerrmgen nicht gemacht zu haben, die Vorladung oi»or Dame ans dom Znhövrl'loeis, wogegen Herr Lauterstem feine'vseits di.e Vorladung einer änderen Dame aus dem Publikum verlangt, die diese Aeußerungen gehört haben soll. Das Gericht beschließt die Einvernahme der beiden Zeuginnen. Bis zu ihrem Erscheinen vernimmt das Gericht die beiden Hausgehilfinnen des Ehepaares Grosavescus ein, die jedoch keine besonderen Angaben machen können. Das Dienstmädchen Katharina Fleischnitz hat Wohl Streitigkeiten zwischen den Ehegatten öfters bemerkt, wußte jedoch nie, warum diese entstanden sind. Sie hat am Tage der Tat vormittags Wäsche aus dem Kasten zu Frau Grosavescu getragen, damit diese sie einpacke, hat je-doch hiebei , den Revolver; nicht gePehckr. Die Köchin Anna G e r stm e i er weiß fast nichts auszusagen, was das Ehcleben beleuchten konnte. Sie weiß nur von den Umständen nach der Tat auszusagen und erinnert sich, daß sie, während die Polizei und der Arzt geholt wurden, die Frau gefragt hcckie: „Warum hab e n^ Sie ihn erschossenworauf sie die Antwort er-, hielt: „W c i l e r m i ch s ch l'ä g.e n w ol Xt t.H Etwas später habe Frau Grosavescu sie gefragt: „Ist rw tot? Habv ich ihn wrrMch ävfchlofsew?" Sie hat sie dann gebeten, ihr den Revolver zu bringen, d ä auch sie sich erschießen wolle. Die Köchin hat die Waffe zu sich genommen und sie dann dem inzwischen erschienenen Polizisten gegeben. . Nach einer kurzen Pause beginnt das Zwischenspiel. Der Gerichtshof hät die Zusafsung der von der Staatsan-waltfchaft geforderten Zeugin Mer den Zwischenfall vom Mittag beschloss e n und beginnt nun mit ihrer Einvernahme. Zuerst wird Herr Lau te r-ste in vorgerufen, der mit Gesten und Geb erden sine wrhlvorbereitete Rede gegen Frau Burger losläßt, deren Aussage er als einen A k t d e r Feindschaft gegen sich bezeichnet, deren Wurzel aus dem Jrchalt der von ihm dem Gerichtshof vorgelegten Briefen zu finden seien. Er wendet sich dagegen^, daß^ die Zeugin ihn der Unwahrheit verdächtige, was seiner geschäftlichen Karriere von großem Schaden sei. Die bon ihm namhaft gemachte Zeugin Erna Roppinger sagt sodann aus, daß sie, als sie in der Mittagspause den Saal verließ, einen Ansfpruch der Frau Burger gehört habe, der gelautet hat: „Er i st e in ganz kleiner Mensch, jetzt werde ich ihn hereinreißen." Sie ist sodann mit dem ersten Mann der> Arrgeffagton fortgegangen. Auf Befragen des Vorsitzenden sagt die Zeugin, daß sie weder Herrn Lauterftein noch Frau Burger bisher gekannt lhabe. Erst jetzt im Gerichtsfaal sei sie mit beideil persönlich bekannt geworden. Die als Gegenzeugin von Frau Burger geführte nächste Zeugin, die Telegraphenbeamtin Neubrand, sagt aus, daß sie mit der Burger von der Garderobe an (ltvv die angeblichen Aerltzerungen gefallen fein sollen) gemeinsam bis auf die Straße gegangen sei. Sie haben keinerlei gegen Lauterstein gehaltene Aeußeruug gehört. Auch sie hat keinen der beiden Beteiligten bisher gekannt. Der s-odann emvernomm-enen Fmu Burger hält der Vorsitzende zunächst vor, daß heute vormittags eine Aussage gemacht habe, die in Widerspruch zu der Aussage Lautersteins stehe und fragt, ob die Zoügin nicht Herrn Lauterstein wegen eines Persönlichen Zwischenfalles feindselig gesinnt sei. Die Zeugin antwortet, daß sie Lauterstein nicht feindlich gegenüberstehe und daß sie auch nicht die ihr in den Mund gelegte Aeußerung gemacht habe. Ihre vormittags gemachten Aussagen müsse sie jedoch aufreckttorhalten. (Fortsetzung auf Seite 9:)

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