Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2947 (12.5.1927)
- Date
- 1927-05-12
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2979076-2981905-2982035--30014-3018196- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Men, Donnerstag Wiener Morgenzeitnng 12. Mai 1927 Nr. 2947 -eit 6 Der Sohn des Moses Mautner Ein Wiener Roman von Leopold Hiohler. 'l>yright 1927 by R. Lövit Verlag, Wien — Leipzig Amor, du kleiner Sünder! Was ljast du getan'?! — ^agst ihn und so viel junges Blut in ein Gefühl, dem cs noch nicht gewachsen ist! — Aber Amor ist innner ein Schalk gewesen! — oder — war ihm etwa der Disherige Lauf der Erzählung zu leidenschaftslos und genrütlick'?! Denn nun — sobald eine Frau dabei sein wird . hört sich die Gemütlichkeit aus. — Ich bin kein Frauenvcrächter. Gewiß nicht. — Hier darf ich ja bekennen. Meine Frau hört mich nicht. Aber - Ordnung muß sein. Mles zn seiner Zeit und an seinem Platz! Das neue Elenient paßt mir nicht herein; es zerstört meinen Plan, meinen Entwurf! — Wie ich mich da zurechtfinden werde?- Die willigen Seelen werden kn der Hand des Liebesgottes wie Drahtpuppen. Sie wandeln tänzelnd, wie im Traume und dorthin, Ivo sie der Verführer will. — Gustav leitete er in ein Mvdegeschäst, zu einer jungen, schönen Verkäirferin. — Und es währte nicht lange, liebten beide einander: — Gustav und das Fräulein Mali. — Da lachte der kleine Gott, flog davon und überließ das Paar fcment Schicksal, seinem ungünstigen Schicksal; denn.Gustavs Eltern mißbilligten diese Liebe: „Was brauchst du «' Szoicher, e Fabrikant e Mahd ohne Geld? A Verkäuferin! Folg' uns Gusti, und lass' von ihr!" Mer an dein Herzen eines treuen Menschen zerschellen solche Einwände wie Glas auf steinigem Boden. — Wäre nur Fräulein Mali treuer gewesen! Aber sie hatte neben- Gustav einen tglücklichen Bräutigani, und wußte geschickt beide Bewerber in Unwissenheit zu hüllen.-Aber der Zufall — ein mutwilliges Kind — euthüllt oft, was der Mensch für immer verborgen wähnt. Der Zufall! Er ist ohire Konsequenz und — Gewissen. Er zerreißt und bildet, je nach Laune; er beglückt und zerstört, ohne Wahl rmd ohne Beschwer. Er erscheint ungerusen und häufig,— unerwünscht. lEr öffnete auch Gustav die Augen, und stürmte ihn so ans dem Hinrmel des Glaubens in den Abgrund der Verzweiflung. Mer ihm war, als blickten oben, von: Rande des Mgrnnd.es zwei freundliche Gesichter, die seiner Eltern, und er eilte zu ihnen und gelobte: „Ich wer' Euch folgen: ich Iver' die Mali nicht heiraten!" Herr Hermann Und Frau Sali wären ob dieser plötzlichen Wandlung ihres Sohnes sehr erstaunt. „Auf ahnnwhl?" fragten sie. „Wieso Gusti?" Er schämte sich und log: „Weil ich Euch folgen Null." — „Gelioibt is Gott!" rief der Vater, „daß du endlich zu Verstand gekommen! bist Und eingesehen hast, wie recht mr Ham!" Gustav erwiderte nichts; bloß um seinen Mund zuckte cs ein wenig. Seine Mütter merkte es und tröstete: „Mach' dir nix draus, Gustileben! So is es besser und schenner, tvann dü uns folgst!" — „Aber du mußt auch der Wort halten;, Gusti!" ermahnte der Vater. „Fürcht' dich nicht Vater!" sprach Gustav mit Festigkeit. Es is aus. — Aus. Ein Wort. — Ter Vorsatz ist leicht — aber die Tat! Gustav wollte und konnte nicht von ihr lassen. denn eine jimge Liebe ist wie esm Wälder Brand und kann nicht plötzlich erlöschen. Sie muß verglimmen und wäre auch verglommen, wenn nicht... Es gibt Menschendie in bester Absicht in die Angelegenheiten anderer dringen. Ich meine die guten Men-i scheu, denn die rein Bösen — die ans bloßem Zkrrstörungstriebe zündeln — schließe ich aus. Ich meine jene Menschen, deren Gewissen zu helfen verleitet. Sie ruhen (31. Fortsetzung.) Die besten Neuerscheinungen der modernen Literatur stets vorrätig LOOS / Blondinen bevorzugt / S 10*80 JOSEPH ROTH / Juden auf Wanderschaft 8 3 20 MARCELL PROUST / Im Schatten der jungen Mädchen / S 21*60 JACK LONDON / Jerry / S 8*40 BRYAN. / Edison / S 16*20 DOSTOJEWSKI / Beichte eines Juden S 10*80 DEKOBRA / Der Philosoph und die Dirne S 7*50 ALFRED POLGAR / Orchester von oben S 14*40 K15CH / Kriminalistisches Reisebuch / S 3*20 Buchhandlung R. Löwit Wien, 1., Rotenturmstr. 22 und rasten nicht, und deuten und flüstjern und warnen: „Haben Sie gehört? Haben Sie gesehen? Is es wahr?!" Und so vernahmen Gustavs Eltern von den nunmehr heimliche» Zusammenkünften ihres Sohnes mit Fräulein Mali. -Die „Gewissenhaften" waren nun beruhigt; aber die Rühe vieler anderer war zerstört. — — Zunächst gab es einen kleinen Streit zwischen Herrn Hermann und Frau Sali. „So!" sagte Herr Hermann, „so seit» deine Kinder!" — „sWas hahßt meine .idinder?" erioiderte FraU Sali. „Sie senn ja deine nach? — Mer wart'! Heut is Sonntag!" — Dieser Ruf galt denr abwesenden Gustav. „Wart' nnr, ivemr du heut nachmittags kommst!" — „Ja," sekundierte Herr Hermann seiner Frau, denn nun waren beide wieder einig. „Da wird er sich was erleben!" — Bisher ivar der Sonntag Nachmittag den zwei alten Leuten ein Festtag gewesen. Jeden Sonntag Nachmittag besuchte sie ihr Jüngster und sehnsüchtig — wie ein Brautpaar den Sogen — erwarteten sie immer ihren Sohn. Es war Mle geworden in der großen Wohnung des Herrn Hermann. — Mle Kinder waren aus dem Hause; verheiratet oder it»\ Berns, und die beiden alten Leuts waren viel allein. Die verheirateten Kinder besuchten wohl ihra Gltcirn, aber Frau Sali meinte zu ihrem Gatten: „Ich wahß nicht, Hermann, wie ich sagen soll: E lediges Kind —.es is doch e größere Szimche, wie die ver- ■cjmmumimmminjnimflmtnininiiimminninmiiimHBimmnniimniBnmflnnmimniimninmiiinmiiHii & Franz Nalowan Tel. 7284 bringt für die heurige Frühjahrssaison Iftergangs-ROdic ** In den herrlichsten Farben, neuesten Dessins, modernsten Schnitten, durchwegs auf Seide gearbeitet, In allen Größen, rum Preis von s ieo*— heiratete^! Wenn Gusti kommt, trat spürt: er gehört noch mehr z>u uns!" — „Narrischkaten!" sagte dann Herr Hermann; ein wenig ans Widerspruch und auch, mn seine Rührung zn verbergen.. „Sind kahne Narrischkahen, Hermann! Er is e gütes Kind!" — „Wieso?" fragte Herr Hernmnn, nür aus Widerspruchsgeist, obwohl er überzeugt war. „Du fragst wiesv^ Hermann? Schau': Andere junge Leut' gehm am Sonirtag mit ihre Chawerim herum; aber er kommt jeden Sonntag Nachmittag zu uns. Is das nicht schön, daß er Lieber zu seine lieben Eltern konmrt!?"- Wenn Gustav am Sonntag Nachmittag kanr, setzte man sich dann üm den runden Tisch des Speisezimmers —i so wie in alter Zeit — und Gustav begann zu erzählen; Alle Ereignisse der Woche, imd er erzählte gern und viel. (Fortsetzung folgt.) OOOOOOOOOOOOOOQOOOOOOOOOOOOOOOCOOOOOOOOOOOOOOOOOOOaOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOQOC Gerichtssaal. Sie Witwe Johann Straub' afs Beschwerdeführerin vor dem Berwaltuogsaerichtshos. Frau Adele Strauß, die Witwe des Walzerkönigs Johann Strauß, brachte beim Verwaltungsgerichtshofe Beschwerde gegen eine Entscheidung der Finanzlaudesdirektion, womit ihr die Renten st euer für die Tantiemen von Werken ihres verstorbenen Gatten ausertegt wurde, ein. Zur Einkommensteuer für das Jahr 1925 hatte Frau Adele Strauß unter anderem auch einen Betrag von 208.00!) S. einbekannt, zu.dein sie erläuternd bemerkte: „Tantieme-ni von den Werken meines verstorbenen Gatten, Herrn Hofballnrusikdirektors Johann Strauß!" Diesen ganzen Betrag unterwarf die Steuerbehörde, der Rentensteuer. In dem dagegen erngebrachten Rekurs wurde ansgeführt, daß Nur fortlaufende Bezüge rentensteuerpflichtig seien, Tantiemen aber keine fortlaufenden Bezüge seien,, sondern fallweises Entgelt für die Ueberlasfnng des Aufführungsrechtes bedeuten. Außerdem können nur solche Bezüge der Rentensteuer unterliegen, die nicht von der Erwerbsteuer unmittelbar getroffen sind. Die der Beschwerdeführerin üusgezahlten Tantiemen seien aber von der Erwerbsteuer dadurch getroffen worden, daß dieselbe von deir betreffenden Theaterunternehmungen beinessen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof (Vorsitzender Präsident Dr- Schuster) wies gestern die Beschwerde als unbegründet ab. In der Begründung wird hervorgehoben, daß die Beschwerdeführerin als Erbin des Urehbers für die Gestattung der Ausübung des Urheberrechtes fortlaufend Zahlungen erhalte. Daran werde auch dadurch nichts geändert, daß die Möglichkeit bestehe, daß die Zahlungen ansbleiben können, wenn öffentliche Aufführungen nicht stattfinden. Es treffe nicht zu, daß die Tantiemen nach Johann Strauß schon von der Erwerbsteuer getroffen werden, denn dis Beschwerdeführerin selbst habe keine Erwerbfteuer zu zahlen. Nur lebende Komponisten haben Erwerbsteuer, aber keine Rentensteuer zu zahlen, Endlich wird betont, daß in der Gestattung der Ausübung des Urheberrechtes keine Dienstleistung, sonderir nur die Veräußerung eines Teiles seines Vermögensrechtes Erblickt werden könne. Ser Prozeß de» sshesredaktem» PoNsta. Vor dem Getverbegericht wurde gestern die Verhandlung über die Klage des ehemaligen Chefredakteurs Poliska, der groAeutschen „Wiener Neusten Nachrichten", gegen dieses Unternehmen fortgesetzt und durch . Vergleich beendigt. Die Klage verlangte, wie erinnerlich, wegen ungerechtfertigter Entlassung eine Entschädigung von 266.690 Schilling. Der Vergleich kam in der Form zustande, daß der Verlag dem Chefredakteur den Betrag von 10.000 S. bezahlt, von denen dieser SOC>0 S. an Prozeßkosten entrichtet. In der gestrigen Verhandlung wurde zunächst Herr Baistell als Zeuge einvernommen. Er bestreitet, daß er Polifka jemals bestochen habe, dem er nur zn der Zeit, als dieser an der von dem Journalisten Beuesch herausgegeberven Korrespondenz (für die Basel Interesse hatte) mitarbeitete, mit 100 S. rnonatl. entlohnte. Den Artikel über die Bestechung des Finänzminrsters Ahr er hat Bostl vorher nicht gekannt. ' Der Redakteur Bene sch erklärt, daß Bosel ihm und Polifka zur Zeit der Herausgabe der Korrespondenz Bergnnd Hüttenaktien soivie Unionbankaktien geschenkt habe. Polifka war damals Redakteur der „Neuen Freien Presse". Da die Vergleichsverhandlungen, die Mittags angebahnt Wurden, zu einer Einigung führten, zog Chefredakteur Polifka seine Klage zurück. Ser GoldfüllsederkSnIa vor Gericht. Wegen Uevertretnng des bedenklichen Ankaufes zu einer Geldstrafe verurteilt. 2er durch seine Reklametricks bei aktuellen Ereignissen genügend bekannte „Goldfüllsederkönig" Ernst Winkler stand gestern wieder einmal vor dem Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft erhob vor mehr als zivei Jahren gegen ihn die Anklage wegen Verbrechens der DWstahlsteilnehmUug, er wurde mich vonr Landesgericht zu acht Monaten schiveren Kerkers verurteilt, das Urteil wurde jedoch vom Obersten Gerichtshöfe aufgehoben. Die neuerliche Verhandlung im Herbst vorigen Jahres im Straflandesgericht wurde nach kurzer Dauer vertagt, weil der Gerichtshof gleich nach Anhören der Verantwortung des Angeklagten zur Ansicht kam,' daß eine Untersuchung des Angeklagten auf seinen Geisteszustand notwendig sei. Die P;sychiatrierung führte zu der Feststellung, daß Wiilkler zwar phantastisch veranlagt, jedoch straftrechtlich zurechnungsfähig fei. Infolgedessen hat er sich nunmehr ivieder vor dem Strafgericht zu verantivorten. Winkler gibt zu, Füllfedern von verschiedenen Personen gekauft, aber nicht gewußt zu haben, daß sie Angestellte eines Füllfederngeschäftes waren. Der Staatsanwalt verweist sodann ans die verschiedenen Mystifikationen, die Winkler vorgenoimnen hat, zuletzt auf die im Prozeß Marek, die ja notorisch fei. Nun soll Prof. Sträußler sein Gutachten über den Geisteszustand Winklers erstatten, er empfiehlt, daß der Angeklagte den Saal verlasse. Der Angeklagte ist zunächst damit nicht einverstanden, doch sein Verteidiger redet ihm zu, dies doch zu tun. Der Vorsitzende erklärt, daß er dem Angeklagten den Inhalt des Gutachtens nachträglich bekannt geben werde. Prof. Sträußler verweist zunächst auf das Gutachten, das seinerzeit ein Dresdner Psychiater abgegeben hat, das war damals, als Winkler als Graf Henkel-Donnersmark ausgetreten und wo sein Bruder den Lakaien gespielt hat. Die ursprünglich als harmlose pathologische Geckenhaftigkeit anstretenden geistigen Minderwertigkeiten des Angeklagten, haben sich zu einem richtigen psychopathischen Schwindlertum entwikkelt, zu einer Sucht, um jeden Preis Eindruck zu machen. Die jahrelange phantastische Spielerei hat dann den Selbstbetrug bei ihm zur Wirklichkeit werden lassen. Dies alles kann aber nicht als Geisteskrankheit angesehen iverden, sondern nur als der Ausfluß einer psychopathischen Minderwertigkeit. Der Sachverständige schließt, daß der Angeklagte selbst seine Mystifikationen ans Romantik und Huimqr zusammengesetzt bezeichnet habe, er sei kein Hochstapler, sondern ein Komödiant. Es liege bei Ernst Winkler keine ausgesprochene Geisteskrankheit vor, wohl aber zeige sich der Ausdruck von psychopathischer Minderwertigkeit in hoheim Maße. Darin liege auch seine fortwährende Tendenz, für sein Geschäft Reklame zu machen. Nach längerer Beratung crtaimte der Gerichtshof den Angeklagten EriO Winkler nur WrUebertretnngdes bedenklichen Ankaufes schuldig und verurteilte ihn zu fünfzig Schilling Geldstrafe, im Nichteinüringungsfalle zu fünf Tagen einfachen Arrests. Von allen and er en Delikten wurde Winkler freig espro chen.