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Wiener Morgenzeitung · 1927-04-30 · Heft 2935 (30.4.1927) · p. Seite 5

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
9 (1927)
Issue
Heft 2935 (30.4.1927)
Date
1927-04-30
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 2035 Wien, Samstag Wiener Morgenzeitnng 30. Apv» r927 SeZir-5 Osr 8otm 6ss ß/iosss IVIsutnsr Lin Wiener* Roman von Leopold Hichler. Copyright 1947 by B. LSwit Verlag, Wien — Lsipelg (20» Fortsetzung.) „Schrecklich'" rief Frau Sali. Da läutete es zum drittenmale und imn .liefen alle drei durch die Küche zur Türe. Mizzi gewann das Rennen und öfsn'te. — „Jessers, der Herr Gusti!" — „Gustilcben, nrci Kind!" rief die Mutter. „So was! Komm' nur herein!" Das war nicht so leicht möglich, da alle drei Frauen zwischen der Türe standerü Da schob Frau Sali entschlossen Berta und Mizzi zur Seite und zog ihren Sohn in die Küche. „Bon ivo kommst du, Gusti?!" Mer ehe er antworten konntq, hatte sie ihn beim Kops' gefaßt und zu sich gezogen und küßte und drückte und .herzte ihn, nne vor zwanzig Iah- ' oen, als er noch in der Wiege lag. — Dann trat sie einen Schritt zurück, drehte ihren Sohn ein wenig im Kreise herum: und sagte schmunzelnd: „Groß is er geworden, mein Herr Sohn! Mer — nicht gut schaust du aus, Gusti! — Nicht wahr, Berta? Mager Ls er geworden. — Nicht gut schaust du aus, Gusti! So mager! Is es dir vielleicht.." Sie zog ihn aus den: Hörkveise Mizzis in das Speisezimmer' hinein. „Is es dir vielleicht schlecht gegangen, mein Kind? Sag' mir?" — „Aber wieso, Mutter?" rief Gustav stolz. „Wie kanu's nur schlecht gegangen sein?! — „Wejil du so mager bist. Hast du vielleicht — wenig zn essen gehabt? Sag' mir, Gusti! — Brauchst dich nicht schämen. Einer Mutter kann man alles sagen! Hm?" — „Mer, «Mutter! Du weißt doch: in unserer Branche hat man geirug zu» essen!" — „Und warum sehst du dann so schlecht aus?" — „Weil ich die Nacht durchgefahren bin. Ich komm' doch direkt von Pest." — „Nahn, mei Kind!" sagte sie, denn das Auge einer Mutter sieht scharf. „Nahn, Gusti! Das is nix voin Fahren!" — Gustav blickte indes in dem verdunkelten Speisezimmer — die Fenster waren wie jeden Sommer bereits mit Papier verklebt — ängstlich suchend Urnher. „Wo ist denn der Vater?" fragte er. — „Der Vater ist gestern nach Karlsbad gefahren und mir wollen jetzt nach Baden fahren, aber ..." Eine große Verlegenheit breitete sich über das Gesicht der alten Frau. „Was wirst du machen, Gusti? Denn nach Baden — du tveißt, wie streng der Vater ist — kann ich dich nix mitnehmen und die Wohnung da — muß ich absperren?!" — „Ich will ja gar nicht nach Baden!" rief Gustav stolz und ein ivcnig verletzt. „Ich wer' mich schon selbst «fortbringen. — Ich wer' mir eine Arbeit suchen 'und wenn ich in Wim keine bekomm', fahr' ich nach Berlin!" — «'„Aber wo willst du daiveil wohnen? Da bei uns «is schon alles einnaphthaliert?!" — „Könnt' er nicht bei Heinrich wohrren?" fragte Fräulein Berta. „Platz wär' genug bei «Heinrich. Marie und die Kinder sind doch am'Land!" — „Das is loafj:!" rief Frau Sali erfreut, ,chu kannst daweil bei Heinrich wohnen; aber jetzt nrüssen mir schon «zur Bahn gehen! Komm' mit, Gusti. Begleit' uns!" — — Alle verließen die Wohnung. Mizzi stieg auf den «Bock des Streifwagens zum Kutscher, denn sie fuhr — 'der Aussicht wegen — mit dein Streifwagen nach Baden 'und Frau Sali und Fräulein Berta und Gustav gingen zur '„Bahn", zur kleinen Station Rennweg. — Und so wie 'in früheren Jahren im Winter — oben auf der Mauerbrüstung '— blickte Gustav diesmal inr Sommer dem Zuge nach, «mit dein seine Mutter und Schwester nach Baden fuhren, sind wieder schloß er vor Rauch und — Tränen Heine Augen, bis der Zug in dem Tunnel unter dem «Rennweg verschwand. — Dann stieg er von der Mauerbrüstung herab «und ging zu seinem Bruder Heinrich. — — ' „Ich glaub'," sagte Heinrich nach der ersten Begrü- . ßung Und nachdem er Gustavs Pläne vernommen. „Ich 1 glaub': das Beste wär: du gehst wieder zu Bernhard zurück. Willst du gehen?" — Wie gerne hätte «Gustav „nein" gesagt, aber das Leben macht mürb' und nimmt Diel vom Stolz! Er schwieg. „Also was is?" drängte Heinrich. „Soll ich mit Bernhard redeu rder nicht?" — ^,Aber '.Heinrich! Dann rnußt du ihm sagen, daß das deine «Idee is!" Die Antwort ließ keinen Zweifel — dem Menschenkenner, aber Heinrich — das lag schon in der Familie >— kannte die Menschen nicht; und er rief: „Gusti! du mußt mir sagen, wb du willst oder nicht? Denn umsonst fahr' «ich nicht zu Bernhard hinaus. Willst du?" — — Gleich einem «jungen Mädchen, das errötend seine Liebe gesteht, hauchte «Gustav: „Ja."- f „Also sahns bol) wieder zu uns z'ruckkummen, Herr Gusti!" begrüßte ihn August am nächsten Morgen. „Sahns doh wieder tmnmen, Herr Gusti!" — „Herr Gusti!" «Gin Schatten zog über das Gesicht des alten Arbeiters, «als er „Herr" zu seinem früheren Lehrllng sagte, sagen «Mußte; denn Herr Bernhard hatte es befohlen und der alte Diener mußte gehorchen. — Alter Diener! Welche Tragik! Er erklimmt nie die Leiter der Selbständigkeit. Er bleibt unten; meist mangels Fähigkeit und doch so oft ohne eigene Schuld, mm den Gesetzen des Kapitals erliegend. -- „Herrn" Gustavs nächste Daten waren Reformen solch uncstürzerrder Art, daß die gute alte Zeit ratlos den Kopf schüttelte. „Jh wahß neht, was dehß haßen soll?!" sagte August. „Was will er mit dem?" dachte Frau Fanny; aber Herr Bernhard, der — seit dem Wiedereintritt Gustavs — in Baden bei Frau und Kind«ern lebte und dort seinen Sommerurlaub verbrachte — er ließ Gustav gewähren. Frau Resi warute wohl: „Bernhard! Ich rnöcht' ihn nicht so schalten und walten lassen! Er is ja doch» noch ein Kind. Ein bissel sollst du dich schon umschauen, Bernhard!" — „Schau, Resi," erwiderte Herr Bernhard, „ich Hab' mei' Ruh' und ich weiß, ich kaun mich auf ihn verlassen und dann —— eine Wolke zog über das breite, gutmütige Gesicht Herrn Bernhards, „wie lau; noch, Resi? Nächste Woche is mein Urlaub aus!" — „No! Wirst dir ihn halt verlängern!" rief Frau Resi. „Du bist doch dein eigener Herr!" — „Das kann ich nicht, Resi.. Ich Hab' Gusti versprochen, d-aß er nächste Woche Ms ein paar Tag' nach Baden fahren kann und da ntuh ich dann wieder im Geschäft sein!"- Urlaubstage fließen» rusch dahin, rasch, wie ein reißender Strom. — Am Ende der Woche stand Herr Bernhard mit wrehmütigem Gesicht und einer großen Tasche in der Hand vor Frau, und Kiüdtrn und reichte'ihnen zum Abschied dicj »H.-and. „Was hast du, Bernhard?" fragte Frau Resi. „Warum schaust du so eigentümlich?" — „Ich weiß nicht, Resi... mir is so schwer. Ich weiß nicht, warum? Ich fahr' so schwer nach Wien hinein!" — „Aber geh, Bernhard! Warum?"'— „Ich weiß es nicht, Resi. —« Lebts wohl und bleitS alle gesund und Kinder, brav sein und schön folgen der Mama!" —- Am Mend kam Herr Bernhard nach Wien in sein Haus Und staunte.-— Ms Kind sah ich gerne den Arbeiten der Roßhaarkrempler zu und staunte, weshalb sie die Pferdehaare so stürmisch hin und her zerren, um sie schließlich wieder in die Matratze zu fügen. — Ein ähnliches Gefühl, chatte Herr Bernhard Lampl, als er von Baden kam rmd sein Haus und sein Geschäft betrachtete. (Fortsetzung folgt.) Zahlung iu effektivem Silber. Aus Graz wird gemeldet: Vom Handelsgerichte in Graz langte kürzlich im schriftlichen Wege ein interessantes Urteil in einem Währungsprozesse herab, den ein Wiener Kaufmann gegen die ungarische West bahn A. G. in Budapest auf Zahlung verloster Obligationen in Silberwährung angestrengt hatte. Die beklagte Gesellschaft hatte am 1. September 18711 zur Ergänzung ihres Anlagekapitals ein PriorMtsdarleheu im Betrage von 21 Millionen Gulden in Silber ausgenommen und auf das Darlehen rund 100.000 Stück Prioritäts- Partial-Obligationen zu qe 200 Gulden in Silber ausgefertigt und sich verpflichtet, diese Obligationen nach erfolgter Verlosung nach Wahl des Besitzers entweder Mt 200 Gulden österreichischer Währung in effektivem Silber oder in entsprechender deutscher Währung, eventuell in Taler-Währung, zu ttlgen. Der Kläger ist Inhaber von 22 Stück der genannten Obligationen, die am 1. April 1922 verlost wurden. Er hatte im Vorjahre die verlosten Obligationen bei der österreichischen Kreditanstalt für Handel und Gewerbe in Wien zur Einlösung mit je 200 Gulden in effektivem Silber, zusammen demnach 4400 Gulden ö st. Währung in Silber, in Wien vorweisen lassen. Die Bank verweigerte jedoch mangels Auftrages der beklagten Gesellschaft die Einlösung der Obligationen in Silbenvährnng, weshalb der Besitzer der Obligationen gegen die ungarische Westbahn die eingangs erwähnte Klage beim Grazer Handelsgericht einbrachte. Da zu der ersten Tagfahrt die bellagte Gesellschaft nicht erschienen und auch nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war, fällte das Handelsgericht ein Säumnisurteil dahingehend, daß die bellagte Partei schuldig sei, dem Kläger 4400 Gulden öst. Währung in effefc» tiver Silbermünze, eventuell in Schillingwährung umgerechnet, samt entsprechenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. In den Gründen des Urteils wurde hervorgehoben, daß die Zahlung einer Geldschuld bei Gebrauch des Wortes „effektiv" in der vertraglich genannten Münzsortc zu leisten 8 sei. Dieser vertragsmäßige Anspruch des Klägers ist auch durch die in dem nachfolgenden Währungsgesetz festgelegte Einführung eines Zwangskurses für die Erfüllung von Geldverbindlichkeiten in der gesetzlichen Währung nicht behoben worden, vielmehr haben alle diese Bestimmungen die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Geldschuld in klingender Münze oder einer bestimmten Münzsorte voll aufrechterhalten. M der Republikanische Schuhbuno bewaffnet? Seit fast zwei Jahren war beim Strafbezirksgericht 1 eine von der Staatsanwaltschaft gegen den Generalsekretär der monarchistischen konservativen Bolkspartei Doktor Robert Wolfs erhobene Preßklage anhängig. Gegenstand dieser Klage hatte ein am 6. August 1925 in dem früheren monarchistischen Blatt „Oösterreichische Nachrichten" unter der Ueberschrift „Zusammenbruch der Republik" erschienener Artikel gebildet, der sich hauptsächlich mit der Ermordung des Turners Mohapel (der bekanntlich zur Zeit des Zionistenkongresses durch den Zuhälter Seidl erstochen wurde) befaßte und sich in Aussällen gegen die Republik und gegen den Republllanischm Schutzbund erging. Es wurde in dem Artikel unter anderem bchauptet, daß die Hüter der öffentlichst Ordnung vor politisch organisierten Mordgesellen im Falle Mohapels die Flucht ergreifen mußten. In dem Inhalte dieses Artikels erblickte die Staatsanwaltschiaft d&* jektiv den Tatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe nach § ßö 6t®. sowie das Vergehen bis Herabwürdigung von behördlichen Verfügungen nach § 300 StG. Da jedoch der Verfasser des Artikels nichi eruiert werden konnte, wurde bloß gegen den verantwortlichen Redakteur der genannten Zeitschrift die Anklage wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge erhoben. Heber diese Anllage fanden bereits zwei Verhandlungen vor dem Strafbezirksgerichte 1 statt. Der Verteidiger des Beschuldigten Dr. Hans Gürtler hatte Auen Wahrheitsbeweis für die Berechtigung der inkriminierten Stellen beantragt und insbesondere unter Beweis gestellt, daß der. Republikanische Schutzbund in Kenntnis des Polizeipräsidenten Schober mit Waffen wohl ausgerüstet se^ daß der Schutzbund eventuell auch zu Anschlägen gO» gen die bestehende Staatsforw bereit'' Der Verteidiger hatte insbesondere die Vorladung des Präsidenten Schober, weiters die Vorladung des Bezirksinspektors Kremser beantragt. Ferner hatte dev Verteidiger auch die Vorladung des Vizekanzlers Doktor Waber und des Landeshauptmannes 9t int eien beantragt. Der Richter hatte in der ersten Verhandlung die Einvernahme des Präsidenten «Schober und des Bezirksinspektors Kremser beschlossen, doch konnten diese Zangen nicht vernommen werden, da sie von dem Amts-- g ehe im n isse seitens des Bundeskanzleramtes aus prinzipiellen Gründen nicht entbunden wurden. Zu der gestern fortgesetzten Verhandlung war die BorladnNA des Vizekanzlers Waber verfügt woÄen. Der Verteidiger Dr. Gürtler erklärte rrunmehr, daß der angeklagte Redakteur den inkriminierten Artikel selbst verfaßt habe und die Verantwortung für den Inhalt des Artikels vor dem Schwurgerichte übernehme. Der Redakteur selbst gab die Richtigkeit dieser Angaben des Verteidigers zu. Der Akt wurde daraufhin dem Schwu r ge rxM ab "tpeten. Das Testament der Zudenfreffers. Budapest, 29. April. Vor dem Budapester Zivilgevicht hätte heute der eigenartige Prozeß beginnen sollen, den die Tochter des verstorbenen Rektors 'der Budapest Universität, Professor Johann Barsony, Eva Barsony, als Universalerbin nach ihrem Vater gegen eine Reihe von Verwandten angestrengt hat. Dem Prozeß liegt ein nicht gewöhnlicher Tatbestand zugrunde. Professor Barsony, ein wütender Judenfresser, bestimmte in seinem Testament, daß fein gesamtes' Vermögen von etwa 600.000 Pengö seiner einzigen Tochter Eva zufallen möge, mit der BMngung, daß Eva keinen Juden oder Judenstämmling heiratet. Im Falle einer Verehelichung mit einem nicht hundertprozeitigen Magyaren geht Eva der Erbschaft verlustig. Das junge Mädchen hat dieses kuriose Testament vor -dem Budapester Zivilgericht angefochten, mit der Begründung, daß es gegen die guten Sitten verstoße. In chver Anfechtungsklage führte Eva Barsony aus, daß skd, nur den testamentarischen Verfügungen ihres antisemitischen Papas zu entsprechen, eigentlich niemals heiraten könnte, da es unmöglich sei, mit absoluter Sicherheit nachzuweisen, daß ein Mann nicht einen Tropfen semitischen Blutes in seinen Adern habe. Die Verwandten des verstorbenen Professors, allen voran ein Husarenoberst, wandten demgegenüber ein, daß es nach den wissenschaftlichen Methoden eines Petersburger Professors auf chem i s ch e n Wege möglich sein soll, das semitische Blut in einem jeden Menschen nachzuweisen. Eva Barsony sei also sehr wohl in der Lage, den testamenrarischen Bestimmungen ihres Vaters zu entsprechen und gegebenenfalls einen nachweislich rässenreinen Magyaren zu heiraten. Die heutige Verhandlung, der man in Budapest mit regem Jntereffe entgegensah, unterblieb zur allgemeinen Neberraschuug, weil die Vertreter beider Parteien eine friedliche Beilegung des Evbstreites in Aussicht stellten. Der Gerichtshof beschloß daraus, den Zivilprozeß aus unbestüwnttx Zeit auszusetzen. Die vererbte Wohnung. Die HauSeigentümerln Marie Fritz kündigte die in ihrem Hause, Custozzagass«, wohnhafte Private Natalie Hochmann wegen Eigenbedarfes, da sie die Wohnung für ihren Sohn brauchte. Während des Prozesses starb die Mieterin, und es stellte sich heraus, daß sie ihre Untermieter Artur und Rosa Himmler in ihrem Testament zu ErbenderWohnun g eingesetzt hatte. Der Kündigung sprieß mußte daher bis zur Lösung der Borfrage, ob das Testament, daÄ als Scheinvertrag angefochten wurde, giltig sei, unterbrochen werden. Frau Fritz klagte nun das Ehepaar Himmler auf Feststellung, daß sie ihr gegenüber trotz Einantwortung der Berta ssenschast nicht alS Erben anzusehen seien, tveil das ganze Nachlaßvermögen; nur aus einem Schilling 50 Groschen bestanden habe und die ganze testamentarische Erbseinsetzung nur den! Zweck hatte, die Hauseigentümerin nach dem Tod« der Haupimieterin um ihr gesetzliches Kündigungsrecht zu bringen. Das Zivillandesgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht gab der dagegen eingebrachten Berufung Folg« Und erkannte, daß der Untermieter trotz sonst giltiger Erben eigenschaft der Hausbesitzerin gegenüber nicht als Erbe anzusehen sei. Die Testamentserrichtung sei offensichtlich nur zu dem Zwecke erfolgt, um den Eintritt der Unterinieter als Erben nach der Hauptmieterin gegenüber der Hausbesitzerin zu erzwingen. Ein Scheintestament« fei aber ebensowenig wie «in Scheinvertrag geeignet, denjenigen, zu dessen Nachteil es errichtet wurde, 1« seinen. Rechten zu beeinträcktiaen.

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