Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2909 (3.4.1927)
- Date
- 1927-04-03
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2979076-2981905-2981997--29609-3017753- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Wiener iVLorgenHeitung ,'!tc tO Mt'kit, Süiih Nr. 2m Lir tmreftschr» Mv» von Tunis 1. Zeit rnernes Lebens, das muß ich schon sagen, habe ui) ein fvkhes BRkchcn nicht gesehen, wie die Juden von Tunis. Eben komme ich aus der Sahara, dort sah ich Berber, Neger, Beduinen, Kabylen, Ruarh-i und andere mehr oder minder wibde Araberstämme bei tollen Schwerttänzen, bei ernsthaften Raufereien, bei Gericht wegen Blutrache. Aber ein solches Volk begegnete mir nleinals, wie die Juden von Tunis. Genau zu sein: wie die tunesischen Juden von Tunis, die Tuansa. Denn es gibt noch andere ansässige JuUm -in Tunis; davon später. W o sie leben-? Sie leben in der Altstadt, ztvischen der Mrdiim, in der die Araber ihre Wohnungen haben und in den gewölbten Labyrinthen der Suks ihre Waren erzeugen und verkaufen, und den offensiven Güßchen der Prostituierten, von denen eines „Straße der Gänse" heißt. Das Judenghctto, die Hara, ist nicht ummauert und überschneidet manchmal die beiden Nachbargebiete, bildet eine Enklave darin. Am der Moschee des Sidi Mahrez, deren viele kleine Kuppeln die hohe 'Mittelkuppel wie eine Familie umgeben, geht die Grenze des Judenviertels mit Recht haarscharf vorbei. Denn Sidi Mahrez, das Andenken des Gerechten sei gesegnet, war ein Marabuh, der die Beni Israel liebte urrd Einfluß genug besaß, um ihnen vor vierhundert Jahren beim Bey zu erwirken, daß das Verbot, sich außerhalb der Vorstadt Melassine anzusiedeln, aufgehoben wurde. So konnten sie in die Hara ziehen, und am Todestage von Sidi Mahrez zünden dieTuansi Kerzen an und beten. (Andererseits sind wieder an: jüdischen Versöhnungstag alle Geschäfte von Tunis geschloffen, auch die französischen und italienischen, die der einheimischen Christen und der Araber.) Wie sieleben? Keine Mauer umzäunt das Viertel, man erkennt es jedoch sofort. Schmutz und' Lärm erfüllen seine Gassen, Kehrichthaufen und Tümpel erschweren die Passage, unerträglich ist der Geruch. Bei den Arabern lag nichts dergleichen im Wege, denn — sie säubern ihre Wohnungen einmal im Monat, der Mann ist fast niemals zu Hause, sondern im Geschäft, in der Moschee und hauptsächlich im Kaffeehaus, es gibt fast tausend maurische Cafes in der Altstadt, mit Matten Mts der Erde, Märchenerzählern, Geschichten Vorlesern, Schachbrettern, Nargilehch Dominospielen, aber kein einziges „Cafe a la rum:"y kein romanisches, wo die Juden sitzen könnten. Die sind daheim, und die reinlichkeitsbeflissenen Hausfrauen in der Hara fegen täglich, waschen täglich und — werfen dann den Unrat vor die Haustüre, unbekümmert darum, daß der Mistballer längst die Gegend passiert hat. Ueber altrömischen Portalen — Karthago war jahrhundertelang im Ramsch zu haben und der Transport war billig! — sind ein Paar Ochsenhörner zum Zwecke desGlückbringens befestigt; tritt man durch eilt solches römische koscheres Tor in ein armseliges Hails ein, so sicht man sich in angenehmen Kontrast zur Straße versetzt. Auch die Jlldenkinder sind ihrer: arabischen Altersgenossen an Sauberkeit voraus. Wie sie sich tragen? Aehulich ihren Anraillern gehen sie gekleidet, besonders die ältere Genbration. Die Männer haben die gleichen Kostümstücke wie die Araber, die rote Scheschia mit der buschigen Quaste aus dem Kopf, Ganduräh und Burnus um den Leib geworfen. Nur der Sockenhalter fehlt ihnen, den jeder Araber hat, außer dem barfüßigen — der Sockenhalter ist der einzige Apparat der ellropäischen Zivilisation, den die Beduinen akzeptiert haben, und man findet ihn bis tief'in die Sahara hinein. Während jedoch die Arabersrauen ihr Gesicht mehrfach mit schwarzen Schleierr: umwickeln, so daß bloß durch eine:: schmalen Schlitz dieser erschreckenden Larve die Augen hervorlugen, zeigen die Jüdinnen ihr Antlitz frei. Auf den Kopf stülpen sie einen Zuckerhut, der natürlich nicht alls Zucker, aber doch ein Hut ist, ein goldbestickter noch dazu, und mit einem Band umwunden, dessen Ende auf die Schulter fällt. Sie tragen keine Röcke, sondern breite, weiße Hosen, die oberhalb der Knöchcjl um die Wade geschlossen sind. Die Jugend allerdings beginnt bereits die Tracht der Väter zu verlassen, und mehr noch die der Mütter, zum Etonköpfcher: paßt kein Zuckechut, aus Charleston reimt sich kern Pantalon. Was ist ihre Gerichtsbarkeit? Es gibt keine tunesische Staatsangehörigkeit, es gibt keine tunesische Nationalität, es gibt nur Untertanen Seiner Hoheit des Bey von Tunis. Sie unterstehen in persönlichen und Familienangelegenheiten dem Urteil ihrer Religionsgemeinschaften, die Christen dem Bischof, die Mohammedaner dem Scheik-Jsiäm n»b die Juden dem rabbinischen Tribunal. Die Zahl der christliche:: Untertanen ist sehr gering, und die „O f f i c i a l i t c", der bischöfliche Gerichtshof tagt selten. Gebäude und Prozeßordnung der „CHaara" in der Rue du Diwan fiiii» bizarr; von einem Thronsessel IN « Von Egon Erwin Kisch. für den Bey, der natürlich nie ,chesttzt" ist, verlaufen halbkreisförmig längs der Wand' niedrige Sofas. Auf der einen Seite, rechts von: leere:: Throusessel, sitzt derScheikilqJslam, rechts neben ihm drei Muftis und nebeir diesen der KM, als Vertreter der Exekutivgewalt; vor ihnen stchen die Parteien von hanesitischem Ritus. Gleichezeitig hritb auf der anderen Seite desselben Zimmers gegen Parteien von malekitischem Ritus verhandelt; dort, links vom Bey-Stuhl, hocken der Basch-Mufti und drei Muftis. Im Arkadenhof ist eine winzige Loge, in der der Scheik-il-Jsiam für die Parteien zu sprechen ist, jenseits ein Gefängnis. Es ist ganz eigenartig — nicht wegen der breiten Mauerbänke, nicht wegen der schlanken Säulen in der Gemeinschaftszclle und' auch nicht deshalb, weil es darin stinkt, wie wenige Arrestlokale der Welt stinken; dies ist kein Wunder, denn außer einem Doppelgitter verschließt noch, ein Deckel das Fenster des Schachtes, der in der Mitte der Zelle in die Welt des Lichtes führt. Also weshalb ist dieses Gefängnis so eigenartig? Weil es nicht entehrt. Ich traf zum Beispiel in dem ernstesten Gestank den heitersten Muselmann. Er ist schon sechs Tage ein gekastelt, weil seine Frau sich beschwert hatte, daß er sie mißhandle. Scheidung gibt's nicht, der Ehemann kann jede 'Gattin ihren Eltern z'urückgcben, wenn sie ihm nicht mehr paßt. Unserem Freund aber paßt sie. Das paßt wieder dem Kadi nicht, der auf dem Standpunkt steht, eine Frau, die einem paßt, Hab man nicht (allzusehr) zu prügeln, und eine Frau, die man prügelt, paßt einem nicht, und man hat sie den Erzeugern wieder zurückzuserrden. Zwingen kann allerdings kein Kadi (in Familiensachen), und so sperrt er unseren Freund ein, damit er sich's überlege- Der hat sich's bereits überlegt: „Zurückgeben werde ich sie nicht, aber verhauen, daß sie ewig an mich denken rvird." Die Verwirklichung dieses Entschlusses wird sicherlich noch einige Tage dauern, aber lvas macht sich ein liebender Ehe- und Muselmann aus ein wenig Kerker mit viel Gestank? Die Jltden kommen in Angelegenheiten des Statut personel, - Erbrecht, Adoption, Paternitätsgeschichten, Alimentationen, Heiratsdingcn vor das Rabbinatsgericht, den: Bit-Eddine in der Rue de Tanneurs, wo gleichfalls ein leerer Thronsessel ist für den Oberrabbiner Mouchi Sitnik und drei besetzte Lederstühle für die zu Richtern bestellten Rabbiner Nessim Riäli, David Ktorza, N. Bembaron und D. Nahum. (Die Herren legen daraus Wert, namentlich genannt zu sein.)- In Sachen des öffentlichen Rechts -ist für alle Eingeborenen das Vezirat, die Uzara, zuständig — wo die Moslemin meist Recht, Christen und Juden zumeist Unrecht bekom:nen. Aber es wird Zeit, davon zu sprechen, weshalb ich, wie eingangs gesagt tourde, die tunesischen Juden von Tunis für ein Völkchen halte, wie ich es Zeit Meines Lebens nicht gesehen. Die Tatsachen, daß sie den Todestag von Sidi Mahrez feiern, daß vor ihren karthagenensischen Portalen Reinlichkeit herrscht, daß ihre Frauen in Zuckerhüten und Pantalons durch die Gasse gehen und ihre Töchter mit Etonfrisur Charleston tanzen, daß diese Juden keine Sockenhalter tragen und weder ins maurische noch ins romanische Kaffeehaus geher:, daß sic eigene Gerichtsbarkeit besitzen und was hier sonst erzählt wurde, mögei: sehr interessaitt sein, rechtfertige:: jedoch keineswegs solche Superlative. 2., Welches sind ihre Gesetze? Die tunesischen Juden von Tunis richten sich nach dem Talmud, und nach diesem wird auch vor 'ihrem Tribunal Recht gesprochen. Nun sagte mir zwar ein hoher Richter vom französischen Appellationsgericht, der jede freie Stulcke benützt, um der: Verhandlnugen des Bit-Eddine beizuwohnen, und der Hebräisch und Arabisch gelernt hat, um den Prozessen folgen zu können, besagter Richter also behauptete, der Talmudsei das eirck>eutigste und logischeste aller Gesetzbücher, undda es nebenbei: das älteste sei, so sei nicht einzusehen, warum keine rochtshistorische Lehrkanzel sich mit dem Talmud befasse. Dagegen habe ich gar nkchts, aber eben, weil der Talmud so alt ist und so unverändert geblieben, ist man verblüfft, ihn als staatlich geltendes Gesetzbuch in Kraft zu finden. Man muß sich zum Beispiel schon sehr wundern, daß bei Juden des zwanzigsten Jahrhunderts, die zwar in Tunis leben, aber doch dieselbe Religion wie die des europäischen Westens haben, die Bigamie gestattet ist — bei kinderloser Ehe kann der Gatte eine zweite Frau heiraten, ohne die erste zu verlassen. Den Begriff der Scheidung gibt es nicht, der Mann darf die Frau ohne Angabe von Gründen ihren Eltern znrückerstatten, die Frau jedoch kann den Wunsch, aus der Ehe entlassen zu werden, nicht vor Gericht Vorbringen, da dieses nicht einmal einen so freundlichen Arrest der Mürbemachung besitzt, wie das mohammedanische Tribunal. Allerdings sehen sich die Elter,: einer Braut rechtzeitig vor, daß ihnen die Tochter nicht nach einigen Jahre,: mies und alt retourniert wird: in der Ketuba, dem Heiratsvertrag, wird normiert, welchen Preis der Schwiegersohn als Abnutzungsgebühr zu bezahlen hat, wem: er einmal seine Frau heimsenden sollte; erlegt er diesen Betrag, ist er :richt mehr verheiratet, und am selbou Tage kann er eine neue Ehe schließen. Eine noch merkwürdigere Einrichtung ist die „Ha i'itza", derzufolge beim Tode eines Ehemannes fcejjett jüngerer Bruder verpflichtet ist, die Witwe zu yciraten. Unterläßt er es, um ihre Hand anzuhck^teu, yat sie eine Reihe von Gemeindeältestcu einzuladen und :n deren Gegenwart an ihren Schwager die Frage zu richten, ob er die Halitza erfüllen will; lehnt er ab, so ist sie gehalten, ihren Schuh vom Fuße zu nehmen und dem Ungehocfäm-Ungalmtten ins Gesicht zu schlagen, ohne daß er sich wehren darf. Mit dieser materiellen und symbolischen Handlung ist der Geschlagene der öffentlichen Verachtung preisgegcben. Weshalb aber, wird man fragen, erscheint d-em: der Mann überhaupt zu seiner Verprügelung? Er muß erscheinen, in: Falle Mer Weigerung wird er von der Polizei des Beys geholt, die die Beschlüsse des rabbinischen Tribn ua:s exekutiert. Diese Urteile entscheiden oft über Millionenbeträge; zum Beispiel ging vor kurzer,:, nach dem Tode deS reichsten tunesischen Bankiers, deslen einziges Kind, die Tochter, leer aus, da nach dev: Talrmrd Frauen nicht erbberechtigt siriv. Wer achtet sie? Mit ihren Nachbarn leben die Tuansi in tiefstem Frieden; von dem Anttsemitismus, den man bei den Söhnen Sems in den Saharadörfern beobachten kann, ist unter den Arabern im Grabbezirk des Sidi Mahrez nichts zu spüren, ja, es gibt sogar solche, die ihre Kinder - in die Schule der Alliance Jsraelite, Rue Mnlte-Srira, schicken. Anderseits bemüht sich' eine Mission der englischen Hochkirche um die Bekehrung d-er Juden und unterhält auf der Place des Poliers eine Schule. In ihren Suks nähen sie coram publico Burnusse und europäische Kleider, Gewölbe an Gewölbe; sie verfertige:: auf einer Bühne ziselierten Schmuck, viele sind Zimmermaler, viele verkaufen Teppiche und Parfüms und Stickereien, viele sind Großhändler rmd reich, bei Araber und Christ geachtet. Und wer verachtet sie? Nicht aber bei den anderen Juden von Tunis, den Livornesern. Die leben gleichfalls seit vielen hundert Jahren in Tunis, aber sie sind nicht Untertanen des Bey, sondern haben die Staatsangehörigkeit des Landes behalten, aus dem ihre 'Ahnen eingewandert sind. Nicht alle stammen aus Livorno, obwohl selbst für die, die direkt aus Livorno stammen, in ihrer toskanischen Heimatstadt kein Platz mehr wäre; die Urheimat von viele,: „Livornesern" (arabisch: „Grani") sind andere Länder der Mittelmeerküste; deren Gesetzen unterstehen sie, teils dem französischen, wenn sie Franzosen oder Korsen sind, teils dem englischen, wenn sie Maltheser, teils den: italieirifcheu, wenn sic Italiener, Sardinier oder Sizilianer, nicht aber, wenn sie Tripolitaner sind. Auch die Livorneser sind Sephardim (afchkeuasische Juden gibt es in Tunis nicht), auch sie betten ihre Toten in sechs Kleidungsstücken und ohne Sarg in die Erd' (so sprechen die Araber und die Tuansi das Wort Erez, d. h. Erde, aus). Auch in ihrer: Syv.agogen sind die Thorarollen in runden Kästchen aus Holz aufbewahrt und es hängen von der Decke Hunderte Vvtivampelu an Ketten und in Ringen, die der: tunesischen Silbe rschmieden Ehre machen Und oft das Meisterwerk eines Sohnes zum Andenken an seine verstorbene Mutter sind. Auch sie illustrieren — wie alle Araber und wie die Tuansi — wenn sie einander die Hände reichen, die gegenseitige Verehrung, indem sie nachher, ihre eigene Hand zum Munde (ad vrem) führen. Was unterscheidet die Grani von den Tuansi? Aber die Livorneser tragen nicht nur Sockenhalter, solider» auch europäische, kurfürstendammeske Kleidung, Alte trab Junge, Herren itnb Damew Im Kriege dienten sie in ihren respektive:: Heimatländern, während die tunesischen Juden des ganzen Landes (und die Araber aus den fünf größten Städten Tunesiens) keine Dienstpflicht leisten müssem — Dieses einige Privileg habet: sie vor grauen Jahre,: für irgendeine finanzielle Rettung erhalten, und es macht dem Protektor von Tunesien schweres Unbehagen; er möchte, gerade in diesem einen Punkt, eine volle Gleichstellung aller Kolonialvölker mit den Bürgen: der französischen Republik herbeiführeu! Weshalb denn, wenn man fragen darf, hassen sie einander? Die Grani, die zumeist Aerzte, Lldvokate,,, Großkatlfleute und Bankdirektoren sind, verachten die tunesischen Landsleute und Glaubensgenosse,: aus tiefster Seele, aus vollstem Herzen und mit aller Macht. Sie haben ihre eigenen Rabbiner, ihre eigenen Synagogen, ihre eigenen Wohlsahrtsinstitutionen ussd ihren eigenen Friedhof, und die Ehe eines der ihren mit einer Tochter des Ghettos, mag diese noch so reich und der Livorneser noch so arm sein, gilt als schimpfliche Mesalliance. Ihnen erscheinen die Ghtttoleute als wilde unzeitgemäße Gestalten. Sie werfen ihnen vor, daß sie sich bei der Beerdigung eines Rabbi so heftig um die Ehre prügelte:^ den Leichnam tragen zu dürfen, bis dieser zur Erd«