Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2859 (12.2.1927)
- Date
- 1927-02-12
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2859 Wien, Samstag 2 Ahr mittags Aeberall zu Lause, an jedem Tisch genußfroher Menschen heimisch bist du, o „Schwarzer", Inbegriff unvergleichlicher Genüsse, Spender herrlichen Wohlbefindens, unerreicht im Geschmack und Aroma, du — „Schwarzer" aus reinem, unverfälschtem Bohnenkaffee. Julius Meinl Gegr. 1862 Gerichtssaal. Ae «SPWe" der Kotaluifte«. tZwei junge Mädchen uttb vier Männer wurden gestern aus der Haft' dem OLGR. Dr. Fuchsig vorgeführt, um sich wegen unbefugten Verkaufes von Kokain und wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu veranttvorten. Sie wurden in dem als Kvkainistenlokal bekannten Kaffee Gold in der Großen Sladtgut'asse gelegentlich einer Razzia verhaftet. Als erste wurde die 22jährige Jda Bauer vernommen, die als Kokainistin teils von anderen Leuten Kokain gekauft, teils aber selbst Kokain verkauft oder an andere unentgeltlich verabreicht haben soll. Die Beschuldigte, die seit vielen Monaten keiner ordentlichen Beschäftigung nachgeht, erklärte, daß sie als leidenschaftliche Kokainistin für ein halbes Gramm Kokain im Kaffee Go^d einen Schilling bezahlt habe. Mitunter habe sie Kolleginnen, die dein Kokairrlaster frönten, jedoch kein Geld hatten, aus Mitleid eine Prise angeboten. Die zweite Beschuldigte, Katharina D o st a l e r, gab an, daß sic täglich fünf Päckchen Kokain schnupfe, welches sie von ihrem nnlangek'agten Lebensgefährten Rudolf Stephan unentgeltlich erhalte. Die Dostaler, die infolge des Kokainlasters physisch und psychisch ganz heruntergekommen ist/ ist aus Wien abgeschasft, hat aber' eine Aufenthaltsbewilligung. Der nächste -Angeklagte, .Her-' mann Seitner,' bei* in Kokaiuistcnkrcisen den Titel „der Baron" führt, weil er als Eintänzer über äußerst gute Manieren verfügt, gab an, daß er wohl Kokainist sei, aber nie mit Kokain gehandelt, habe. Der Beschuldigte Josof Heini, mit dem Spitznamen „der Joszi", erklärte vor Gericht, daß er als leidenschaftlicher Kokainist sich dieses Rauschgift verschaffen müsse. Auf eine Frage des Richters erwiderte er, das; man in Wien Kokain, so viel man wolle, bekomme. Insbesondere treffe man immer bei der Oper und in der Nähe des Hopfner eine Menge Kokainhündler. Der Angeklagte Rudolf Stephan, der den Spitznamen „Frise u r R u d l" führt, erzählte von einenl KokainhaUdler, mit dem Spitznamen „der Kocks fr itzl", der Kokain in ganzen Autofuhren in die Kokainkaffeehäuser bringe. Der Hanptangeklagte Friedrich Mayer soll im Kaffee Gold Gästen in die Getränke Kokain geschüttet haben, um sie seinen perversen Gelüsten gefügig zu, machen. Mayer, der den Spitznamen „der Czardaskavalier" .führt, ein äußerst elegant gekleideter 33jährigec Mann, ist seit zwei Iahreu landesverwiesen und hält sich unangemeldet in Wien auf. Auf die .Frage, wovon er lebe, erwiederte Mayer, daß ihn; seine, in Budapest wohnhafte Frau, rund vier Millionen Kronen monatlich schicke. Richter: Da Hütten Sie es doch nicht notwendig, Schleichhandel mit Kokain zu treiben. Angekt.: Als leidenschaftlicher Kokainist schlupfe ich in der Regel täglich zehn Pakete, so daß ich mit einem Betrag voll vier Millionen Kronen nicht auskommen kann. Da muß'nlan sich oft mit ungeraden Strichen helfen. Als die Angeklagte Jda Bauer bemerkte, daß sie von Mayer kurz vor ihrer Verhaftung eillige Pakete Kokain gekauft habe, bezeichnte sie dieser als eine chronisch: Denunziantin, die sich herauslügen wolle, uul andere hineinzubringen. — Richter: Warum .sind Sie über die Bauer so aufgeregt? Sie geben ja zu, Schleichhandel mit Kokain betrieben zu haben? — Allgekl.: Es darf nicht Vorkommen, daß ein Kokainist den anderen denunziert. Wir Kokainisten leben in einer eigenen Sphäre, die verschieden ist von der Sphäre/ in der z. B. Sie Herr Hofrat, leben. Der Richter konstatierte aus dem Mte, daß noch gegen fünf andere Personell das Berfahrell eingeleitet sei, darunter auch gegell den Pächter des Kaffee Gold, Johann Bielack. Nach durchgeführtem Beweisversahren verurteilte der Richter die Angeklagten Friedrich Mayer zu vier Moll a t e >l strengen Arre ft, verschärft durch einen Fasttag monatlich, Rlldolf Stephan zuzweiMonatenstrengen Arrest, Jda Bauer zu drei Tagen, Josef Heini zu vierzehn Tagen Arrest. Die Angeklagte,l Hermanll L e i t n e r lnld Katharina D o st a l e r wllrdell '"augels au Beweisen frei gesprochen. Eigenbedarf auch für Grschästszwerte. In einem Prozeß, der durch alle drei Instanzen ging, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, daß unter dem Titel Eigenbedarf auch Wohnräume zur Ausübung eines Erw erbsbeiriebes gekündigt "d<'n können. $M*fte« fiRftfgtftgtffuftg Iß. Kevnrar E Sette 7 II fOiKSWIBTHHAIT | “ " der Reichsanleihen neuen »esttzes. zweirtnhaUi filr Hnndett. — -lr 8»tsch«Id«ns «lt Hilse der Inflation. Das Anileiheablösurtgsges-etz vorn 16. Juli 1926 sieht den Umtausch der Markanleilhen des Reiches neuen Besitzes in eine neue Anleihe, die sogenannte Ankeiiheablösu ng rschuld, vor. Grundsätzlich werden für je 1000.— Mark alte Anleihen 26.— RM. Anlei'heablösunigsschuld genxihrt. Reichsonleihen neuen Besitzes sind solche alte Anleihen,, die von den jetzigen Eigentümern nach deim 1. Juli 1920 erworben worden sind und die allen Anleihen, Kr die der Nachweis dafür, daß sie sich bereits seit vor dem 1. Juli 1920 im B sitz des jetzigen Eigentümers beenden, gelegentlich der Anmeldung der Reichsanleihen alten Besitzes nicht eribrachit werden korlnte. Die Frist für den Umtausch der in Oesterreich erliegenden Reichsanleihen neuen Besitzes beginnt am 16. Februar d. I. und läuft am 30. Juni d. I. ad. Anleihen, die bis zum Maus der Frist eine r Derm i t t l u n g s st ell e nicht zugeleitet sind, werden kraftlos. Vermittlunigssiellen für das Umtauschverfahren sind in Oesterreich die Oösterreichische Nationalbank in Wien und ihre Zweiganstalten in Bregen-z. Graz, Innsbruck, K'lagensuri, Liniz, Salzburg und Villach. Diese Vermittlungsstellen ne-hmen die Wertpapiere von Banken oder privaten Anleihegläubigern innerhalb der vorstehendeil Frist entgegen. Die Wertpapiere sind den Verinittlungsstellen mit zwei gleichlautenden Nummernverzeichmssen einzureichen. Ein Nrnm-mernverzeichnis wird den Einreichern, Mit Empfangsbestätigung versehen, zunückgegeben werdet:. Die Aushändigung der neuen Stücke der Anleihe ab lösungsschuld wird durch die Vermittlungsstellen seinerzeit erfolgen. Mit Hiil'f.e des genannten. Gesetzes, das den Wert der alten Reichsanleihen aus 2'A Prozent reduzierte, hat DrullMänd. das Fazit aus der Inflation in der Weise gezogen, daß es sich seiner alten Dorkriegs- und Nach kriegsanleihen fast zur Gänge entledigte. Die Unterscheidung zwischen Mt- und Nenbcsttz fckwf ein unliebsames Präjudiz für die Behandlung voll Jnhaberobliga tränen und sie wurde daher begreiflicherweise in der votkswirtschaftlichen Presse des Westens seinerseit in der abfälligsten Weise kritisiert. Diese Unterscheidung Iw.'schen 3M- und Neubesitz wollte in erster Reihe die Spekulanten mit deutschen Staatspapieren tröffen, was jedoch, nicht zur Gänze erreicht wurde, da der ziemlich wilMrlich gewählte Stichtag vom -1. Juli 1920 nicht immer ein für den Al-Lbesitz, dem eine höhere Auswertung, beziehungsweise sofortige Barabläse zumstanden wurde, giillistigeres Ergebnis-ge,zeitigt -hat. Das merVlpürd'gste war die gleiche Behandlung der Kriegsanleihen, womit Deutschland den Dank des Vaterlandes für die ihm in der höchsten Not gewährte finanzielle HHe quittierte. Die Anfwertungsbewegung in Deutschs land, die nach immer von ihrem Glan wellig eingebÜfst hat, stützt sich inslbosondere auf die Erlvägung, daß gerade Kriegsanlcl'.chbesitzer eure bessere Bchandlrrng veMent hätten. Im Zuisammenhange nnt dem int Zuge befindlicheu Umtausch des Neubasitzes in eine neue Anlsihe vexschlvin-den die deutschen Reichsanleihen von den deutschen Börsen; die Limite auf die alte 6prozentige Reichsanleihe erlöschen am 11. Februar,- und es wird, ab 16. Februar rmr noch AiblösungHanleihe notiert werden. ftobenraa der Inland'marlter durch Me. Zolltarifno vclle 1927. Die Regierung hat gestern den wirtschaMchen Organisationen den Entwurf einer Novelle zum Zolltarif zur gntackMchnt Aeutzerung zugehen lassen. Der Entwurf wird in kürzester Frist -dem Nationalrate vorgelegt werden. Die neuen Agrargöll c. Nach diesem Entwurf werden die gleitenden Getreidezölle durch feste Z ö l l e e r s e tz t, und zwar 4 Goldkronen für Weizen und Roggen und 3 Goldkronen für Gerste und Hafer. Der M e h ilzoll wird aus.dem Zoll der betreffenden Getreideart und einem Zuschlag von 8 Goldkronen gebildet. Der autonome Zoll für Schlachtr >i n d e r soll von 12 Goldkronen auf 16 Goldkronen für je 100 Kilogramm Lebendgewicht, der Zoll für Z u ch t - und N u .tzv ieh und jener für Jungvieh von .'60 Goldkronen beziehungsweise 30 Goldkronen auf 76 Goldkronen bezieh ungswsise 46 Goldkronen pro Stück er- .höht werden. Für N a t u r b u t t e r sind statt bisher 40 Goldkronen in der Novelle 60 Goldkronen bestiinmt. Erhöhungen sind auch für G e b r a u ch s p s e r d e und 5 ü ß w a s s e r s i s ch e vorgesehen. Von den ne um Agrarzöllen würde rrur jener 'für Naturbu-tter sofort wirks'am werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Getreidezölle soll von der Bundesregierung mit Z ü st i nr m u n g d e s Hauptäusschusses des Nationalrates durch Verordnung bestimmt werden. Bezügslich aller übrigen, genannten Artikel bestehen Hande'lsve rtragli che B i n d u ng e n, und zwar. — da die Zolltarifnovellen des Jahres 1926 hinsi'ckölich der in Betracht kommenden Positionen noch nicht wirllsam geworden sind —auf der Basis -des Zolltavifes vom Jahre 1924. Abänderungen der Jndustriezölle. Durch D e ta r i f i e r u n g e n eiuer Reihe . von Positionen wird der Bezug gewisser Waren erleichtert: «irrt SApirihtiHf (5 irr -p ll fi Eiweib SR o Tieft, in Sie haben xilciit mehr viel Zeit wenn Sie aus der Pr&mien-Aktion der „Wiener Morgenzeltung“ die herrlichen Geschenkwerke erhalten wollen, die für Jahres- und Halbjahresabonnenten ausgesetzt sind. Nur noch bis 31. 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