Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 9 (1927)
- Issue
- Heft 2834 (18.1.1927)
- Date
- 1927-01-18
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3834 Men, Dienstag '18. Jänner 1M7 Seite 3 JODE ANS KREUZ1 Tagesbericht. Sie Mordlisten der Hakenkreuzler- Der Staatsanwalt schreibt nicht ein. In Oesterreich darf straflos und ungescheut zum Mord aufgehetzt werden. Das kann man aus den Äeußerungen des Pressestaatsamvaltes - Dr. Schwartz herauslesen. Wir hattui am Sonntag öffentlich gefragt, j was von Seite der zur Wahrung der Ordnung und der Gesetze verpflichteten Stellen gegen die Veröffentlichung von Namens- und Adreßlistcn mißliebiger Personen jüdischer Nationalität geschehen werde. Der StaatsanUM antwortet einem Berichterstatter des „Ocherreichischui Pressedienstes", er habe den betreffenden ' .uffatz gelesen, genau überprüft und könne nichts unternehmen. Der § 302, der die Aufhetzung zur Betätigung feindseliger Gesinnung ahndet, sei durch die Aufforderung „Auf zur Tat!" allein nicht gegeben. Wahrscheinlich meint der Staatsanwalt, cs müsse der Ermordete schon dalicgen, um ein Einschreiten zu rechtfertigen. Die in dem Aufsatz bezeichncten Personen, die dort als Banditen, Betrüger und Scharlatane bezeichnet sind, sollten, rät der Staatsanwalt, die Ehrenbelcidignngsklage cinbringen. Wenn dies geschieht, dann wird wohl eine andere Instanz finden, daß. eine Kollcktivklage notwendig sei oder daß doch nicht ausdrücklich gesagt sei, daß diese Personen mit den genamrten Bezeichnungen belegt werden. Es ist für alles gesorgt. Der Staatsanwalt verschanzt sich schließlich hinter der „Erfolglosigkeit". Der Prozeß müßte vor die Geschworenen kommen, und da sei die Verurteilung zweifelhaft. Wir schätzen die Wiener Geschworenen nicht so ein, daß sie etwa eine ganz eindeutige Liste durch Freispruch belohnen würden. Aber seit wann ist denn eine Erwägung solcher Art maßgebend? Der Staatsanwalt hat Einfach seine Pflicht zu tun! Etwas anderes freilich ist dann die Ratskammer, die über das Schicksal eines Unklageantrages zu eittfcfyeibeu hat. Hier gibt es ja den in Oesterreich so b.liebten Präzedenzfall. Vor anderthalb Jahren wurde die Untersuchung in der gleichen Angelegenheit gegen ein anderes H'akenkreuzblatt eingel-itet, jedoch eingestellt. Das spricht Bände, kann aber nicht überraschen, wenn der Kampf gegen die UÜbermacht des zersetzenden jüdischen Einflusses von der regierenden. Partei programmatisch als nationale Pflicht gefordert wird. Es paßt eben eines zum anderen, und da das Gesetz» nicht angewendet wird, so bleibt nur der Ausweg übrig, sich auf den Friedensvertrag zu stellen und die Sicherheit der jüdischen Bevölkerung durch den Völkerbund als den Garanten der Minderheitsbestimmungen schützen zu lassen. Wenn hier ein Freibrief für Mörder besteht, so soll dhs die A ußenwelt mit aller notwendigen Deutlichkeit wissen. Sie soll erfahren, was nton hier unter Sanierung versteht. Der hier mehrfach genannte Aufsatz enthält unter anderem die Namen und Wohnüngsadresfen einer Anzahl von Finauzleuten und Politiker, so des Gemeinderates Dr. Plaschkes mtb des Oberbaurates Stricker, die dort als „arme Zionistenführer" bezeichnet werden^ Die Achad Haam-Gedenkleier in London. Wie aus London, berichtet wird, faiü> dort am 11. Jänner hie augekündigte große Gedenkfeier für Achad Haam unter dem Vorsitz Nahum Sokolows statt. Sokolow, der hebräisch sprach, gab einen Umriß des Lebens und der Persönlichkeit Achad Haams, der, Lehrer und Führer des jüdischen Volkes, im privaten Leben ein sehr bescheidener Mensch gewesen ist. Er wich äußeren Ehren stets aus. Wo es aber den Kampf für die jüdische Wahrheit, den jüdischen Gcrst und gegen die Assimilationstendenzen der Zeit gegolten hat, da vergaß er alle Bescheidenheit und war der mutigste Kämpfer. Achad Haams Lehre drückte das höchste geistige Sehnen des Zionismus aus. Hierauf wurde ein Brief Sir Herbert Samuels verlesen, der sein Bedauern ausdrückte, der Versammlung nicht persönlich beiwohnen zu können. In dem Schreiben heißt es dann: „Der Geist Achad Haams vereinigt in sich den schaffenden Denker und den zielsicheren Kritiker. Er überzeugte nicht nur als Führer und Weiser des rechten Weges, er war auch bezwingend in seinen Warnungen vor den falschen Wegen. Er half, die Energien des jüdischen Volkes auf das beste verwenden, indem er uns zeigte, wie man solche Energien für Positivs Werke ansnützt und deren Mißbrauch zu falschen Zwecken verhütet. Es war ihm noch beschieden, die Verwirklichung eines Teiles seiner Ideen zu erleben, für die er mit Begeisterung kämpfte." Chacham Dr. M. Gaster führte in einer Ansprache' aus, der Tod Achad Haams bedeutet einen der größten Verluste für das Judentum der letzten 50 Jahre. Er lehrte uns, daß ein Volk, das seine Seele und seinen. Geist verkümmern läßt, das Recht auf Leben vertoirkt habe. Er kämpfte darum gegen jede Assimila-' tion, die die große geistige Erbschaft des jüdischen Volkes preisgibt. Achad Haam ist nicht tot, sein Einfluß urird Generation um Generation fortwirken. Es sprachen noch Rev. Dr. Joel Blau und Leon Simon. Zum Schlüsse ivurdc ein Schreiben vom Oberrabbiner des britischen Reiches Dr. I. H. Hertz verlesen, in welchem es heißt: „Jeder Jude, der heute an dem Werk der jüdi- 00000000000<x?000c000000cc0ö00<xxx30000p Löwanfranzfiranntweln Sehut*tnatkft. mit Menthol bei Gicht, Rheuma, Gliederreißen etc. unübertroffen» üeberal! erhältlich. scheu Wiedergeburt mitarbeitet, tue dies — betoußt oder unbewußt — unter der Eingebung Achad Haams. Die Znmetfeier in Wien. Das zionistische Landeskomitee für Oesterreich veranstaltet am Dienstag, den 25. Jänner um haK 8 Uhr abends in den Olympia-Sälen, lt Bezirk, Rothgasse, eine Trauer kn ndgebung anläßlich des Ablebens Achad Haams mit folgendem Programm: 1. Kammerorchester der Hakoah; 2. Gedenkrede Dr. David Rothblum (hebräisch); 3. Gcdeukrede Dozent Dr. Harry Torczyner, Borlin (deutsch); 4. kammerorchester der Hakoah. Karten sind int Sekretariat des zionistischen Landeskomitees, 1. Bez., Kartnerstraße 28, erhältlich. (Telephon Nr. 77-4-85, 77-4-86.) Kn Mnkschts PflichtWr in gngoslmien. Aus Belgrad wird uns berichtet: In der letzten Sitzung des parlamentarischen Budgetau^chussts, in der das Budget des BollSgesundheitsamtes behandelt wurde, hat die Mehrheit einen wichtigen prinzipiellen Beschluß gefaßt. Die Doktoren der Medizin müssen nämlich nach dem Gesetz vor Ausübung der ärztlichen Praxis ein Jahr in den staatlichen Krankenhäusern praktizieren. Nunmehr stellte sich die Mehrheit im Ausschüsse aus den Standpunkt, daß sich diese jungen Aerzte in diesem Jahr der Praxis eigentlich noch auf Studien befinden, weshalb beschlossen wurde, die Bezüge dieser Aerzte zu streichen, so daß sie von nun an nach Absolvierung der Studien und nach Erreichung des Doktorgrades noch ein Jahr lang in den Kran«, kenhäusern werden unentgeltlich praktizieren müssen. Ferner wurde beschlossen, jene staatlichen Bäder und Kurorte in Ser bien, die passiv sind, an Privatpersonen zu verpachten. . Wiedererschließnng der Waraoiren-Bergwerke? Aus Kairo wird gemeldet: Den Untersuchungen der ägyptischen, Dergwerksvevwallung zur Erschließung des Mineralreichtums von Oberägypten wird so große Bedeutung beigemeflen, daß König Fuad selbst eine Inspektionsreise an Ort und Stelle unternommen hat. Es handelt sich in der Hauptsache um die Wiedererschließung der bereits aus der Pharaonenzeit bekannten Bergwerke, die große Reichtümer an Rohstoffen zur Herstellung von Farben enthalten. Ferner sind in der Umgegend von Assuan sehr reicha Vorkommen von Bauxit, Kaolin, Marmor, Alabaster und Zinkkarbonat festgestellt worden. In ägyptischen Wirtschaftskreisen knüpft man an die Entdeckungen große Hoffnungen. Autorenlwnorare im Altertum. Von Eduard Siempiirrger. Der Autor hat in Len ,TuLeul»urn-Schrfften" (Verlag Ernst Heimeran, München) eine ebenso interessante wie amüsante Studie über den antiken Buchhank: el veröffentlicht, der wir mit freundlicher Erlaubnis des Verlages den folgenden Abschnitt gekürzt entnehmen: Es gab schon im Altertum ein ausgebreii-etes Buch- Handels- und Verlagsgeschüft. Erhebt sich nun die Frage, die ja alle modernen Autoren und solche, die es gerne werden wollen, interessiert: Hat der Verleger auch ein A n t o r e n 'h o n o r a r in seine Kalkulation miteinbezogen? Vor allem eins: ein Verlagsrecht ist dem Altertum unbekannt. Im Nachdruck herrschten rechtlich die gleichen Zustände wie noch zu Lessigs Zeiten. Auch das Recht des Autors selbst war im Altertum nicht juristisch festgelegt. Es kam nicht selten vor, daß Schüler, Verehrer, Ehrgeizige Abschrift von einem Werke nahmen ahne Wissen des Autors, bei Vorlesung.'n mitstenograpchierten und die betreffende Schrift hinter dem Rücken des Verfassers Herausgaben. S-o beklagt sich Q u i n t i l i a n im Vorwort zur Gesamtausgabe, man habe ohne sein Vorwissen schon zwei Bücher vorher verbreitet; offenbar hatte ein gewinnsüchtiger Verleger seine Hand dabei im Spiel, wenn die „boni iuvenes, sed nimimn arnantes tmi" (.,meine guten Jungen, die mich -aber z n sehr lieben"), wie Quintilian bemerkt, Teile des aufsehenerregenden Werkes über Rhetorik stenographierten. Auch Ovid erzählt, er habe die Metamorphosen, bevor er in die Verbannung nach Tonn ging, dem Feuer übergeben, weil sie noch nicht gefeilt waren; aber durch einen Vertrauensbruch kamen Abschriften in andere Hände und damit in dm Handel. Ebenso beschwert sich Galen, man habe ohne sein Wissen Schriften von i'hm veröffentlicht. Ein gewisser Hermodros, ein Schüler Platvs, reiste mit unedierten Werken seines Meisters nach Sizilien und trieb dort einen einträglichen Handel mit Abschriften. Auch von der Kosmographie des Julius Honorius (4. Jahrh. n. Chr.) wissen wir, daß einer . seiner Schüler sie ohne Willen und Wissen des Verfassers veröffentlichte. Ja, es gibt Fälle, daß einzelne Schriften dem Autor gestohlen und dann herausgetzeben wurden. So -erzählt D .i o d o r, der Verfasser der „Bibliothek" es seien ihm Teile seines Werkes vor der abgeschlossenen Redaktion gestohlen 'und herausgegeben worden. Der Buchoerlag vertrieb entweder alte Texte verstorbener Autoren oder Schriften seiner Zeit. Wie war es nun bei der Herausgabe von Werken lebender Autoren? Zahlte der Verleger dem Autor ein Honorar? Zweifellos könnte auch heute Horaz von seinen Werken von etwa 250 Druckzeilen nicht leben, zumal seine Wieder" beim Publikum den gewünschten und erhofften Beifall nicht fanden. Ovid, Perisius, Livius, Tacitus waren von Haus aus unabhängige Rentner. Die Initiative zur Veröffentlichung ■ von Schriften lebender Autoren ging in der Regel vom Autor selbst aus. War dieser ein wohlhabender Mann, so trug er die Kosten de.s Verlages ganz oder teilweise. Häufig stellte er das Buch selber her; das wäre heutzutage Selbstverlag. So machte es Cicero, der anfänglich viele Schreiber hatte und dann natürlich den Vertrieb ebenfalls in Händen behielt. Cicero übergab später seine Schriften dem Verleger Atticus, trug aber bei reicher Ausstattung zu den Kosten bei. Aber wie ging es bei den unbemittelten Autoren? Daß Buchhändler gute Geschäfte machen konnten, wirb wiüerholt bezeugt; so heißt es von Lucan: .Menn von diesem manche beharrpten, er sei kein Dichter, so ist der Buchhändler, welcher seine Gedichte vertreibt, Nicht damit einverstanden: er weiß es besser." Hovaz erwähnt die Sosier, denen Bücher großen Gewinn verschaffen. Wie es aber unbemittelten Autoren ging, verrät Martial: „Nicht bloß in Rom erfreut man sich an den Kindern meiner Muse, sondern im kalten Gotenland hat der Centurio mein Büchlein in seiner von Frost starrenden Hand, in Britannien deklamiert man meine Verse. Doch was nützt, has? Mein Geldbeutel spürt nichts davon. Hat man keinen Mäzen, so hilft alles nichts." Ja, nur Gönner helfen und diese werden durch die sogenannte Dedikation gewonnen. Der Autor schenkte oder widmete einzelne Gedichte, Teile von Prosawerken oder ganze Bücher vor der Herausgabe, vor jeder anderen Veröffentlichung reichen Freunden oder Gönnern. Es ist dies nicht etwa ein bloßer Höflichkeitsakt, wie man bei uns -etwa Exemplare eines neu* erschienenen Werkes Freunden oder Respektspersonen zusendet. Nicht selten wird durch die Dedikation der Geehrte veranlaßt, sich zu entscheiden, ob das Buck) veröffentlicht werden soll oder nicht, ob er noch Aenderungen wünscht, Zusätze u. a. Es kam auch vor, daß die Veröffentlichung ganz unterblieb, wie zum Beispiel Plinius von einer Schrift des Königs Juba berichtet. Oder eine Schrift wurde gar nicht in den Buchhandel gegeben, sondern gleich unfern nur „als -Manuskript gedruckten" Veröffentlichungen bloß an einen bestimmten Kreis von Interessenten gegeben, wie zum Beispiel Plinius von M. Regulus erzählt, er habe die Lobrede auf sein-n früh verstorbenen Sohn in 1000 Exemplaren abschreiben und in ganz Italien und in die Provinzen versenden lassen. Oder eine Schrift wurde erst längere Zeit nach der Dedikation dem Buchhandel übergeben; so wissen wir von der Rhetorik des Quintilian, daß sie erst etwa sieben Jahre nach ihrer privaten Widmung an Marcellus herauskam. Diese Sitte war in Alexandrien aufgekommen und' verpflanzte sich so wie vieles Hellenistisches nach Rom. Horaz kam durch Maecenas zu seinem Sabinum, das heißt zu einer sorgenfreien Stellung; Vergil erhielt, abgesehen von der Rückgabe des seinerzeit konfiszierten Gutes von der Schwester des Augu-stus,. Octavia, für jeden der 36 Verse, in denen er ihren frühverstorbenen, vielversprechenden Sohn Marcellus gefeiert hatte. 10.000 Sesterzen; das ist das „praeminium libellorum" (Autorenhonorar), von dem Martial spricht; der Dichter oder Schriftsteller schenkt dafür dem Gönner Unsterblichkeit, wie Horaz sagt. Natürlich artete diese Sitte mit der Zeit in eine oft widerliche Bettelei und Schweiftvedelei aus, wie wir sie bei dem Verfasser tos Panegyrikus auf Messala, bei Martial, Statius und anderen beobachten.