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Wiener Morgenzeitung · 1926-09-19 · Heft 2718 (19.9.1926) · p. Seite 13

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2718 (19.9.1926)
Date
1926-09-19
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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«t. 2718 Wien, Sonnt«(| Mener MoegenMüW 19. September 1926 Seite IR Das bürgerlich« Gesetzbuch -er Sowjetunion in jiddischer Sprache. Der bekannte jüdische Philosoph Nah um Stief hat den Auftrag erhalten, das bürgerliche Gejs-eybnch der Sowjetimion ins Jiddische zu. übertragen. Dreißig oder fünfzig Jahre? (Ein Wort für Nachdenkliche. Bon Gustav Kirstein, Verlagsbüchhändler in Leipzig.) In Deutschland wird jetzt lebhaft um die Schutzfrist für Werke der Literatur und Musik gekämpft. Bekanntlich beträgt diese Frist in Deutschland und auch in Oesterreich nur 30 Jahre, wogegen sie sich in den romanischen Ländern, vor allem in Frankreich, auf 60 Jahre erstreckt. Die Anhänger der 60jährigen Schutzfrist verwaisen. in erster Linie auf die' materielle Not der Erben der Schriftsteller, Dichter, Denker, Musiker und bildender Künstler und berufen sich darauf, daß die meisten der der Genfer Konvention (der Volkervertrag über das Urheberrecht) angeschlossenen Völker — eine 50jährige Schutzfrist besitzen und eine Ungleichung nur wünschenswert tväre. Die Verteidiger der alten 30jährigen Schutzfrist dagegen führen insbesondere das Argument der billigen. Volksausgaben nach erloschener Schutzfrist ins Feld und schreien Zeter und Mordio über die Gefahr fiir die nationale Bildung, die durch eine Verlängerung der 30jährigen Frist heraufbeschworen werden würde. Der Autor, der besprochenen Broschüre schildert die Kontroverse, entscheidet sich für die'.-30jährige Schutzfrist und ruft zu deren energischer Verteidigung auf — zumindest bis über die im nächsten Jahre in Rom stattfindenden Konferenz der in der Berner Konvention zu gegenseitigem Schutz des geistigen Eigentums vereinigten Staaten, in der ein Vorstoß der Anhänger der 60jährigen Schutzfrist vorn Autor befürchtet wird. Als Argument führt er ferner an, daß am 1. Jänner 1Ö28 die Werke von Johannes Brahms frei, um dessen künstlerisches Erbe sicherlich em heißer Wettstreit entstehen wird. Es gibt aber auch Menschen, die an einer Verlängerung der Schutzfrist fiir die Werke des ( großen Komponisten eintreten. In Oesterreich ist bekanntlich ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzfrist eingebracht worden; das Schicksal dieses Entwurfes ist vielfach an den Ausgang des Streites in Deutschland gebunden. Schon die nächste Zukunft wird lehren, welche Ansicht durchdringen wird. . Schicke Schake nur bei SCHUH DORN Wien, 11 Taborstraße Nr. 8 a Fabelhafte HERBST- MODEUE inHandrahmen- Ausführung Alleinverkauf von BALLY- Schuhen im 2. Bezirk DIE BÜCHER VON STEFAN ZWEIG DREI MEISTER BALZAC / DICKENS / DOSTOJEWSKI DER KAMPF MIT DEM DÄMON - HÖLDERLIN / KLEIST / NIETZSCHE ERSTES ERLEBNIS GESCHICHTEN AUS KINDERLAND AMOK NOVELLEN EINER LEIDENSCHAFT VERWIRRUNG DER GEFÜHLE JEREMIAS DRAMATISCHE DICHTUNG IN NEUN BILDERN * ZU BEZIEHEN DURCH DIE BUCHHANDLUNG R. LÖWIT / WIEN ROTENTURMSTRASSE 22 I. Gerichtssaal. Rohektsalt eines Schaffners. Er stößt einen Passagier van der fahrenden Stadtbahn und erhält 48 Stunden Arrest — bedingt. Ein ganz unglaublicher Roheitsakt, Volksührt von einem außer Dienst befindlichen uniformierten Straßenbahnschaf f n e r, der nur zufolge eines glücklichen Zufalles ohne schwere Folgen blieb, spielte sich am 10. März in der Stadtbahnstation Roßanerlände ab. Es war gegen 6 Uhr abends, als der Fahrgast Moses P. aus einem Wagen des Stadtbahnzuges, der in der Richtung Brigittabrücke fuhr, eilig ausstieg, um, wie er angab, sein in der Nähe der Station gelegenes Geschäft noch vor der Sperrstunde zu erreichen. Er ließ dabei die Waggontür offen. Auf der Plattform stand der außer Dienst befindliche Straßenbahnschaffner Otto S ch m i d in Uniform. Schmid rief dem Fahrgast nach': „Wollen Sie nicht die Tür zumachen?" worauf der Fahrgast, in der Meinung, daß der Schaffner im Dienst sei, antwortete: „Dazu sind doch Sie da!" Der Schaffner antwortete mit Schimpfworten und rief: „Ich hau' Ihnen die Goschen auseinander!" P. stieg hierauf nochmals auf das Trittbrett des Waggons, da er sich Namen und Nummer des Schaffners notieren wollte. In diesem Angenblick setzte sich der Zug in Bewegung, so daß mehrere Fahrgäste erschreckt „Halt! Halt!" riefen. Schmid jedoch rief dem Motorführer zu: „Fahr nur zu!" was dieser auch befolgte. Gleichzeitig versetzte der Schaffner dem P., der auf dem Trittbrett stand, mit de m Fuße einen Stoß gegen die B r u st, so daß der Fahrgast, obwohl er sich mit beiden Händen an den Griffstangen hielt, auf den Perron hinuntertaumelte. Es war ein aufregender Moment, denn es hätte sich ein Unglück ereignen können. Zufällig fiel P. an die Tragsäule des Perrondaches an, so daß der Sturz abgeschwächt wurde. Der Zug fuhr ruhig weiter, obwohl mehrere Fahrgäste den Motorführer wiederholt zum Anhalten aufforderten. Bei der nächsten Haltestelle wurde Schmid von einigen Passagieren, die ihrer Empörung Ausdruck gaben, angchalten. Er lief davon und stellte sich später dem Polizeikommissariat. In der Verhandlung beim Strafbezirksgericht 1. (Vorsitz Landesgerichtsrat Är. Kramer) war Schmid wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt. Er gab d'e Beleidigung des Fahrgastes lju, bestritt. Aber den gefährlichen Fußtritt, indem er meinte, er habe bloß eine unabsichtliche Seitwärtsbeiwegung mit dem Fuß gemacht. P. aber bestätigte seine Anzeige unter Eid.und fünf weitere Zeugen gäben die gleiche Darstellung. Der Richter verurteilte den Angeklagten im Sinne dev Anklage zu 48 Stunden Arrest, jedoch bedingt, wobei er die bisherige Unbescholtenheit und. den guten Leumund als mildernd, die besondere Gefährlichkeit der Handlungsweise als erschwerend annahm. Der Angeklagte behielt sich auch noch Bedenkzeit offen. DAS BUCHEßZELT DIE BÜCI-IERSCHWEMME DER I BUCHHANDLUNG | I ß. LÖWIT I | WIEN, ROTENTURMSTRASSE 22 g INEÜ EINGELANGT! DIE HERRLICH AUSGESTATTETEN BÄNDE DES HYPERION-VERLAGES PREIS 1 bis 2 SCHILLING Strindberg, Heiraten (Ehogeschichten) Strindberg, Schwarze Fahnen Strindberg, Inferno Andersen, Märchen. Mit Bildern von Walo v. May Bang, Em herrlicher Ta?. Erzählungen Geijerstam, Die Geschichte eines Unglücklichen. Roman Kohl, Die roten Naimen. Erzählungen Gourmont, Ein jungfräuliches Herz. Roman Gourmont, Komödien einer Frau, Roman . Auch die schuldige Gattin hat Anspruch aus Alimente. Der Private Josef I. hatte nach einjähriger Ehe den gemeinsamen Haushalt mit seiner Fran ausgegeben. Letztere nahm einen Lebensgefährten ins Haus. Ter Ehemann zahlte durch sechs Jahre seiner Frau Alimente, brachte dann eine Klage auf Scheidung der Ehe ein und die Scheidung wurde aus beiderseitigem Verschulden ausgesprochen, rlilf Grund des Scheidutt'gsurteiles strengte der Ehemann eilte Klage gegen die geschiedene Frau an, in der er die Feststellung begehrt, daß er seiner Fran keine Alimentation mehr zu leisten habe, zumal sie von ihrem Lebensgefährten erhalten werde. In erster Instanz wurde der Klage des Ehemannes Folge gegeben und dessen Befreiung von der Alimentationspflicht ausgesprochen, lieber Berufung der geschiedenen Frau hob das Berufungsgericht, und zwar das Kreisgericht St. Pölten, das Urteil erster Instanz auf und wies das Klagebegehren des Ehemannes ab. Das Berufungsgericht war der Ansicht, daß bei einer Scheidung aus beiderseitigem Verschulden die geschiedene Fran nach einem alten Hofdekret auch gegen ihren Mann Anspruch ans AlinleUte haben könne und daß der nichtangetrante Lebensgefährte zur Mimentierung der Lebensgefährtin nicht verpflichtet ist. Erwähnenswert ist, daß zwei Kinder, welche Fran I. ihrem Lebensgefährten geboren hat, als eheliche Kinder des I. eingetragen lind, weil dieser versäumt hatte, innerhalb der gesetzlichen Frist Hie Ehelichkeit der Geburt zu bestreiten. Bslkswirt. Dar tschechoslowakische ziickerkartell. Prag, 18. Septelllber. Die Verhandlungen über das tschechoslowakische Zuckerkartell sind zu eineni günstigen Abschluß ge- §§, kommen. Der Vertrag ist gestern unterzeichnet worden. Das H i Kartell wird vom 1. Oktober dieses Jahres bis 30. September 1927 §' in Geltung bleiben. Die Zuckerpreise werden auch weiterhin ein-. § j heitlich für die ganze Republik festgelegt werden, und zwar von Z! einem gemeinsamen Ausschuß, in welchem die Vertreter der R o,I) z u ckerfabriken und der Raffinerien im Einvernehmen mit der Negierung Vorgehen werden. i Zn dieser Verlängerung des tschechoslowakischen > Zucker--' _ karteils sendet uns unser Brunner H. B.-Berichterstatter folgende Z! Ansführungeu: Die außerordentlichen Nachkriegsverhältnisie der 8 j Tschechoslowakei hatten auch außerordentliche Organisationsformen 8 i der Zuckerwirtschaft in den Jahren nach dem Uinsturz zur Folge. Di Sie lassen sich dadurch charakterisieren, daß die gebundene Zuckerjg i Wirtschaft wie sie im Jahre lölfy also misten im Kriegs noch jm alten Oesterreich eingeführt wurde, die ganze Zeit bis zun heurigen Jahre, wenn auch in den letzten Jahren in .einer etwa! gemäßigten Form, Weiterbestand. In der ersten Zeit nach den Umsturz war dies eine Notwendigkeit, da die vollständige Des organisation und Erschöpfung der Industrie sowie das Jnteressdes Staates, welcher ans die ans der Zuckererzengung fließender Einnahmen angewiesen war, zu kollektiven Formen der Zuckerwirtschaft unter Aussicht imö Beteiligung des Staates zwangen In der Periode dieser staatlichen Z uckerkommifsion wa, der Erlös für den ins Austcmd verkailften Zucker der Hauptansfulnposten des tschechoslowakischen. Staates. In diesem Jahre führte die Zuckerindustrie dein Staate an Erträgen über viereinhalb Milliarden tschechischer Kronen ab. Wohl wurde, veranlaßt durch den Preissturz des Zuckers am Weltmarkt, die Zuckerkommissivu rnit der Kanrpagne 1921 aufgelöst und demselben Schicksal verfiel, diesmal bereits mit nennenswertem Verlust, das Zuckersyndikat, das die Geschäfte auf gemeinschaftliches Risiko der Zuckerindustrie in der Kampagne 1921-22 weiterführte. Das Komitee der tschechoslowakischen Zuckerraffinerien trat insofern in der nächsten Kampagne an die alte Stelle, als es das Inland durch periodische Freigabe der vertraglich festgesetzten Kontmgcnte der einzelnen Raffinerien versorgte. Bei Gründurlg dieses Kartells ging man von der Voraussetzung. aus, daß sich der Inlandspreis nach dem Weltpreis richten werde.. Bei den bald^ darauf stark steigenden Preisen schritt jedoch die Regierung ein und die Industrie mußte sich verpflichten, die Preise bis Ende der Kampagne 1922-23 nicht zu erhöhen. Dieses Schauspiel wiederholte sich 1923-24. Erst 1924-26 wurde insofern ein Ausweg gefunden, als. auch die Rohzuckerfabuken, die bisher ohne Rücksicht auf den Jnlandraffinadepreis den Weltmarktpreis fiir ihren Rohzucker von den Raffinerien gefordert hatten, verpflichtet wurden, zu einem bestimmten Preise Rohzucker für beit Jnlandkonsum den Raffinerien zu liefern. Diese Regelung wurde auch fiir die Kampagne 1926-26 mit der Modifikation in Gültigkeit belassen, daß sich die Raffinerien verpflichteten, der Staatskasse vom verkauften Jnlandszucker eine bestimmte Abgabe abzuführen, welche ungefähr dem in dieser Kampagne gegenüber der vorhergegangenen Kampagne eingetretenen Rückgang der Weltpreise entsprach. Aus dieser Uebersicht der Grundformen der Zuckerwirtschaft nach dem Umsturz ersehen wir, daß es der tschechoslowakischen Industrie in der Zeit, in der das Zuckergeschäft blühte, nicht gelungen war, die Grundsätze des freien Handels im Inland durchzusetzen. Der Hauptgrund dieser Beharrlichkeit ist in der Mentalität der konsumierenden Oeffentlichkeit zu suchen, welche sich an 'este Zuckerpreise gewöhnt hatte. In der letzten Kampagne wurde die Gebundenheit auch noch durch die Bemühungen der Regierung, die Zuckcrsteuer indirekt in Form einer freiwilligen Abgabe der Industrie mit Umgehung des Parlaments zu erhöhen, gefördert. Jetzt, nach der kürzlichen Regelung der Zuckersteuer im Parlament, erklärte die Negierung den Zucker für die nächste Kampagne als frei. Die gebundene Wirtschaft in den letzten zwei Kampagnen hatte den Charakter eines st a a t l i ch e n Kartells, welches in der wichtigsten Frage, d. i. bei Festsetzung des Jnlandskontingen^s der einzelnen Raffinerien, im wesentlichen das Schema des alten Wiener Kartells übernommen hat. Die Raffinerieindnstrie hat während der Dauer der gebundenen Wirtschaft überhaupt nicht die Möglichkeit, über die neue Konstruktion ihrer Kartellformation frei 'und selbständig zu entscheiden. Jetzt stand sie vor dieser Frage, da der Ausbruch eines Preiskampfes auch im Inland bei der heutigen so schweren Weltmarktlago geradezu katastrophal, für die Zuckerindustrie wäre. Ein Ausweg ans irgend eine Art mußte gesunden werden, um so mchr da ja die Bilanzen der tschechoslowakischen Zuckerindnstr-ie in der letzten Kampagne sowieso infolge der tristen Exportverhältnisse sich verschlechtert hatten. Wohl hat die Zuckerindustrie in der Nachkriegszeit eine Reihe glänzender Jahre gehabt, in welchen sie im Export große Gewinne erzielen konnte. Infolge des geschilderten wiederholten Eingreifens des Staates vermochte aber die Industrie in dieser Zeit im Jnlande nicht die Grundsätze des freien Handels durchzusetzen und stand so jetzt in der Zeit der allgemeinen Weltkrise vor einem großen Komplex zu lösender Fragen. Vor allen: wurde eine Neuregelung der Kontingenthöhe bei einer neuen Kartellbildung von mancher Seite angestrebt. Wie bereits gesagt, war hier im wesentlichen das Schema des alten Wiener Kartells übernommen worden. Die Verhältnisse in der Zuckerindustrie hatten sich aber vielfach begreiflicherweise geändert. So manche Raffinerie war seinerzeit fiir die Versorgung anderer Teile der alten Monarchie, die jetzt durch die neuen Grenzen anderen Staaten angehören, an frachtlich zu diesem Zwecke günstig gelegenen Punkten erbaut worden und behielt sein den damaligen Verhältnissen angepaßtes Jnlandkontingent, das anderen Fabriken zu hoch erschien- Andererseits hatten manche Raffinerien ihre eigene Rüben- und' Rohzuckerba-sis an andere Konzerne verloren, die jetzt gerne den Standpunkt eingenommen hätten, die Höhe des Jnlandskontingents solle von der Menge der Rübe, die selbst verarbeitet werde, abhängen. Auch die Neugründungen verlangten eine bessere Berücksichtigung, da die Situation, die fiir die Kampagnen 1921-22 bis 1923-24 geherrscht hatte, sich soweit geändert hatte, daß das Jnlandkontingent einen sicheren Gewinn für die Fabrik bedeutete, vor allem aber so gut wie jedes Risiko ausgeschaltet ist, da der Preis fiir die ganze Kampagne festgesetzt ist und, wie bereits gesagt, auch die Rohware in einem festen 'Verhältnis zu diesem den Raffinerien geliefert. werden muß. Alle diese divergierenden Meldungen und Interessen zu vereinigen, erforderte wochenlange Verhandlungen, da andererseits die Mehrzahl der Raffinerien aus dem Standpunkt standen, entweder eine Verlängerung auf unveränderter Basis oder gar keine. Daß es trotzdem gelungen ist. den Vertrag wenigstens auf vorläufig ein Jahr abzuschließen, ist nicht genug hoch zu werten. An diesem Vertrage sind alle Raffinerien und gemischte Fabriken als auch sämtliche Rohznckevfabriken beteiligt, die ihre Vollmachten bis spätestens 20. September erteilen werden. Die Rafsinadekontingente bleiben unverändert, während die Rohzuckerkontingente auf Grund der Produktion in der Kampagne 1925-36 bemessen werdest. Der Zuckerpreis, der sich ent-

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