Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2704 (2.9.1926)
- Date
- 1926-09-02
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 2 Wen, Donnerstag Wiener Morstenzeltun«* S. September 1828 Kr. SM War tft und was will die nationale Autonomie? &mt 2lbgeortyielen Dr. A. Robinson (Mitglied des litauische» Sojrn). Auf dem Kongreß der nationalen Minderheiten, der vom 26. bis 29. Augnft in Genf tMe, nahm Dr. Pohinson als Referent der Kommission \\\x die Sicherung der kulturellen EMvicklnngsfteihHit der MnöritSton eine grundlegende Erörterung des ProdlMs der nationalen Anwnamie vor. Wir ßeben seme erschöpfenden Darlegungen über das schmierige Thema dev Autonomie wieder. I. TTe kulturelle Entlvicklnngsfrethe:t der nationalen Minderheit-en, für deren Sicherung dieser Kongreß Mittel und Wege weisen soll, ist heute zweifach gefährdet: Durch eine Reihe tnfötiflft objektiver Tatsachen, di« schon in der 1912 erschtereren Llrb-eit von Dr. 'Otto Bauer über die Gesetze der Assimilation theoretisch erörtert wurden, ferner durch die E n t n a t i o n a l i s i e r u n g s t e u d e n-; e n der n e u (jt Staate n. Wir haben nun festzustellon, ob es Mittel und Wege gibt, um diesen Entiiatipnaltsierungs-- tenLenzen entgegenzuardeiren. Gibt es doch keine edlere Arbeit für die nationalen Minderheiten, als den geistigen Besitz, den wir vyn unseren Eltern ererbt haben, der jungen Generation weiter zu geben; wird aber diese Arbeit der Weitergabe unserer nationalen Güter an unsere Nationsa «gehörigen gefährdet, dann haben wir uns zu bewaffnen und dagegen a n z u k ci m p s e n. Es gibt zwei radikale Wege zur Bekämpfung dieser Gesährdiung unserer nationalen Eigenenswicklnng, den der nationalen, beziehungsweise staatlichen Verwaltung und den der nationalen Ielbstverwaltn n g. Unter dem Weg der staatlichen Verwaltung verstehe ich, daß ber Staat sich ebenso nur die Wege der Kultur der Andersnationalen bekümmert, wie er es bei den Mehrheitsnationen tut. Das ist der Fall in anationalen Staaten, in der Schweiz vor allen Dingen, inBelgien, in F i n n l a n d. dagegen könne^ wir es uns kaum vorstellen, daß es möglich wäre, auf diesem Weg, auf dem Weg der staatlichen Verwaltung die Sicherstellung vor Gefährdung der nationalen Minderheiten d-urchzu führen, und zwar aus folgenden Gründen: Die ueinen Staaten, die nach dem Kriege entstanden find, sind ein P r o d u k t der nationalen Bewegung lie vergrößerten Staaten wurden dadurch vergrößert, daß ihnc durch die notionaf? Bewegung neue Gebietsteile zugcjührt worden sind- Es ist eher am Gesetz der Psychologie, daß wenn man einmal in einer gewissen Richtung j« denken am fängt, es nachher schwierig ist, sich nM'ZUstesftn. Umstellen müßte man einmal die Denkweise der heutigen Staats- Nationen, die n a t i o n a l p e r s o n a l orientrert ist. Es fällt den heutigen St?atsnatiansn ungeheuer schwer, einmal von dieser personellen Denk weise ab« und zur territorial-staatlichen Denkweise überzugehen. Der Staat ist leider noch M einpr 'großen Masse von Nationalstaat-nt die Fortsetzung der nat'ou.'len Bewegung mit neuen, mit staatlichen Mitteln. Dazu kommen mächtige psychologische Hemmungen. Im bester! Falle betrachten heute die Staatsnationei! die Tatsache, daß es Minderheiten gibt, a-ls einen Schönhe-itsfehlsr am Körper,des Staates, der mit allen Mitteln her Kosmetik, und wenn es nötig ist, der kosmetischen Chirurgie, die heute stark in Mite ist, entfernt werden mW. Wir müssen uns r.un an das halten, was r e o l p o l i t i s klh nwglich ist. Realpolitisch wäre höchstens ZN erreichen, daß wir die folgende Fesi-strfsllng erhalten; Ja, ihr haht Pas R^cht auf Exsistenz, obzwar unserer Ansicht Mch das ein Schönheitsfehler ist. .Haben wir uns dann einmal darauf geeinigt, d>ß der Weg der Selbstverwaltung für den Staat die kleinere Usbe-vwindnug mit sich bringt, als der Weg der staatlichen Verwaltung, so tönnen wir schon jetzt etm.'s tieifer in die Ma-terie eindringen .uti/ö uns fragen, was eigentlich diese Selbstverwaltung ist, über hie so viel gestritten wird. Zu diesem Zwecke wollen wir das Wesen der Autonomie genauer betrachten. Der Staat kann auf zwei Wegen unsere kulturelle Entwicklungsfreiheit gewährleisten, entweder ans dem Wege der E n t st a a t l i ch n n g d e r kulturellen, Le zw. nationalen Angelegenheiten, oder auf dem Wege, daß Staatsbehörden für nationale Dinge, nationale Organebestimmt werden. Wir können uns sogar denken, daß eine vollständige Trennung der nationalen und staatlichen Fragen die allmähliche Entstaatlichung der Kultur als erstrebenswertes Ziel ins Auge fassen wird, obwohl ich nicht glaube, daß dies heute ein r e a l p a l i« tisch erreichbares Ziel wäre. Ich bin der Ansicht, daß wir Lei den gegebenen Verhältnissen als realpolitisch erreichbares Ziel die autonome SelbstvevwalrungderNationakenAngelegenheiten verlangen sollten. Autonomie soll man nicht ethymölogisch verstehen und als Selbstgssetz« gebung auffassen. sondern man sott dabei von der staatlichen Souveränität ansgshen. Diese staatliche Smi? vergnität kann gang oder teilweise delegiert werden, wie das sehr kraß ln der estnischen Verfassung ansgedrückt wird, wo es heißt: „Die Staatsgewalt wird an der Peripherie durch die lokale Selbstverwaltung ausgeübt." Dys ist die Delegierung der Souveränität an die lokale Selb st? Verwaltung. Wir wissen, daß tatsächlich die lokalen Selbstverwaltungsorgane teilweise autonome Organe, teilweise aber auch Selbstvernmltnngsorgane sind, deren Gebiet nichtstaatliche Fragen tangiert. Was wir anstreben, ist, daß der Staat einen Teil seiner Funktionen vom staatlichen Zentralismus a u s s ch a l t e t und die A n s ü b u n g dieser Funktionen den autonomen Organen der nationalen M i n d c r h e i t e n überträgt. Damit ist schon gesagt, daß Autonomie ein staatlicher Begriff ist, daß A u t o n ö m i eo r g a » e stoa tLiche Organe find. Tie autonome Berlvaltnng erscheint aber staatsrechtlich deshalb sthwimg, weil wir die staatliche Verwaltung als R e s s o vt v e r w a l t it n g betrachten, in deren einzelne Ressorts die Eingliederung der Angelegenheiten der Minoritäten (wie Budget usw.) zu erfolgen hätte. Auf diese Probleme gäbe es meines Erachtens mehrere Antworten. Es wäre z. B. möglich, in -den Staaten, in denen einige Nationalitäten leben, ein Staatssekretariat für Nationalitäten zu gründen, wie es in der Ukraine bestand und in Sowjetrußland, freilich in modifizierter Form, besteht. Ferner wäre es möglich, daß die nationalen Dinge in!ms Ressort des Prsmierminifters gebracht werden. Das wäre auch der beste Weg zur Lösung der Bndgetfrage. In das Budget des Premierministers käme das Budget für die nationale Organisation, für die nationale, autonome Verwaltung. Da8 wären sozusagen die allgemeinen staatsrechtlichen Gesichtspunkte, über die in der Frage der Autonomie eine Einigung zu erzielen wäre. Bei der Anwendung der Autonomie müßte vor allen (Dingen individualisiert werden, je nachdem, ob wir als Basis für die nationale Autonomie das Territorium betrachten oder Pen P ersonalverband. Das hängt vom Charakter der MiuderheilLn ,.iib. unter denen drei Haupttypen zu unterscheiden sind: 1. die zerstreute Min b erholt, für die ausschließlich der Perfonalverband in Frage käme; % die G r e n z m i nd e r ho d t, bezitchungs weise die InMm'MdWheit,. für die vielleicht eins territoriale Lösung in Frage feinte, und 3. die .gemischte Minderheit, die teilwLis'e Grenz-, beziehungsweise Jnselminderheit ist und teilweise ihre Amgehörigen ,im ganzen Staate verstreut hat. Diese Modalitäten «wären ztt individualisieren. Die Mtüjett Ausländer in Belgien. Anävyrpen, 1. September. In der Sache der Ausweisungen haben der sozialistische Senator hau Berkelgar und hie Leitung der belgischen Inwelievvcreinigung bei der Regierung intervenier:. Ter Instizminister erklärte, daß die Ausgewiesenen vorläufig b'eiben können und daß die Sache her Staatsanwaltschaft zur Untersuchung gegen die einzelnen Personen übergehen wurde. Nach Klärung des Sachverhaltes wich erst gegen die Schuldigen vorgegangen werden. Nnr die sozialistische Antwerpener „BMgazet" hqt für die ausgewiesonen Juden Stellung genommen. Die liberale Presse wirft dies der „Bolksgazet" vor. Die BeWWe der Ksnserenz der radikalen K. Bexljn, l. September, Die Konferenz der radikalen Zionisten wurde heute g c s ch l p s s c n. In d r e i Resolutionen wurde zu den aktuellen zionistischen Problemen Stellung genonnueu. Bort diesen hat die erste folgenden Inhalt: Die Vereinigung radikaler Zionisten erachtet' die gegeniuqrtige p v l i t i s ch e L a g e als völlig n n h s f p i e d igend. Die Nichterfüllung der wichtigsten politischen Fordevungeit durch die Mandatarmacht, die unbefriedigende Antsuort der Mandatskommission des Völkerbundes, die Beschlüsse Über die Jewish Agency und den Waad Lenmi sind Synlptonte einer ernsten politi,schen Situation. Die zweite Resolution besagt: Die Vorein.ignng radi« kaler Zionisten konstatiert, daß sich das A k t i o n s k o m i t e e in seiner letzten Sitzung e i n st i m m i g die politische A n f f a s s u n g zu eigen gemacht, die früher von der Majovi? tät bekämpft wurde. Es wird Ausgabe der zionistischen Oeffentlichkeit sein, dasnr Sorge zu tragen, daß die Rosalntionen des Aktionskomitees und der Exekntive zur Durchführung gebracht und daß Aktionen zur Verwirttichnng des Mandates ausgenommen werden. In der dritten Resolution wird gegen den Plan der Erweiterung der Jewish Agency Stellung genammet' _ Dir Kredits flir vffentlichs Arbritrn in Bolen. L. Warschau, 1. September. Der hiesige Magistrat hat 1 6 0 0 Arbeiter, die bisher bet öffentlich e it A rbeiten beschäftigt waren, infolge S p e r r u n c, weiterer Neglerunngs kredtte en>t lassen müssen. Zum Protest gegey diese Maßnahme haben die Arbeiter noch gestern Sabotageakte verübt. Ans Intervention des Innenministeriums hat die Negierung heute kür den Monat September 4 0 0.0 0 0 Z l p t y für die wettere Durchführung öffentlicher Arbeiten a f s i g n t e r t. TrihstmordversnK der WtonmikBe. Kairo, 1. September. Die Gqstin des tzhemqligen türkischkst Sultans Mohammed Wähid Edd'w hat einen Selbstmord unternommen, indem sie sich i n d e n R' l stürzte. Sie Mvhe von Schisfern gerettet. Sie hat die Tat wogen ihrer mißlichen finanziellen Lage infolge ihrer kleinen Apanage verübt. Bier nnd Wein »erden kenrer. Die Laudesgetrankeabgaben im Natkoyalkat. Durch die letzte Novelle zum ArbeitAlossitvssrsichsMwgs^ gesctz wurde den Ländern und Gemeinden eine erhöhte Bei-- tragsleistuug zu den Kosten her ArbertslosenversicherunH anfcrlegt. Als Entschädigung für diese Belastung ist die Ern- Hebung voir L a n d e s - B i e pu n d -W e i n a u f l a g e n in Aussicht genomnlsn. Das diesbezügliche Gesetz — eine neue Abgabsnteilnngsnovelle —, das gestern im Nationalrat der ersten Lesttng unterzogen wurde, entzieht den Ländern die bisherigen Iwbevweisungen ans der staatlichen Biersteuer und die Anteile an der Vermögenssteuer. ' Brrndeskanzler Dr. Ramek versprach gestern, die Produktionssteucr auf Bier und die Bnndessteuer auf Wein in einenr dem Wegfall der Evtragsbeteiligung der Länder und Gemeinden entsprechenden Ausmaß herybznsetzen, um ans diksk Wssisk ein? weitere Mehrbelastung des Konsums zu vermeiden. Die Regierung werde aber mögltchchWeiise in einem spätren Zeitpunkt Steuerreserven benötigen, weshalb sie sich Vorbehalten muß, die Steuer auf Wein und Bier im Bedarfsfälle wieder 5u erhöhen. Abg. Dr. Danneberg sprach den Verdacht ans, daß die Regierung Wt dpm vorliegenden Gesetz die Kotten der Zentralbankaktion decken wolle und kritisierte es, daß nun Länder und Gemeinden einen kostspieligen Apparat werden unterhalten "ulssen, um di? Wein- und Bierstener einzukassieren, In Wien werde diese Steller an 36.000 Stellen, im ganzen Bundesgebiet etwa bei 100.000 Gastwirten, Kaffeesiedern, Greislern usw, elngehohen werden müssen. Diese Methode sei unsinnig. Dr. Gürtler verteidigte die Vorlage, während der Grotzdeutsche A n g e r e r der Meinung war, daß man vor der Beschlußfassung noch die Handelskammern und LandesfinaMeferenfen anhören solle. Das Gesetz wurde hem Finanzausschuß zugewi«sen, Es erscheint fraglich, oh eß noch, wie es d?r Bundeskanzler wünscht, im Laufe der Woche erledigt wird. Die Parteiführerbesprechnng, die nach der Hanssitzung zusammentvat, NM eine Einigung über alle strittigett Bestiinmuugen zu erzielen, hatte kein Ergebnis und wird heute nachmittaas fortgesetzt werden. _ Geringer Rückgang der Arbeitrlofigkeit. Wie die Industrielle Bezirkskommisfion Wien mitteilt, ist der Stand der untersttitzten Arbeitslosen in der zweiten Hälfte des Monats August i,t Wien gegenüber dem Stande vom 15. August d. I. von 76.640 Unterstützten und 7371 Beihilfe- ^zichern, daß sind zusammen 84.011, M 429 auf 8 3.5 8 2 gpsnnken. Gegenüber dem Vorjahre ,'st die Zahl der Bezieher der Arbeitslosenunterstützung um 13,796 gestiegen. Die Zahl der unterstützten Angestellten ist bei unveränderter Lage Arbeitsmarktes um 39 ans 13.7 8 7 gefallen. Ser kommuniftifche Zngendta,,. Der von her österreichischen kommunistischen Partei, einherüfeue Internationale Ingendtäg, hxx dieser Tage abgchgsten werden sollte, ist von der Wiener Polizei verboten worden, weil, rvie es in dem Bescheid der Polizeidirektion heißt, seine Abhaltung zu einem Zeschttukt. zu dent ans Anlaß der W i e n e r M esse zahlreiche Freutde in Wien weilen und erfahrungsgemäß ein sehr lebhafter Geschäftsverkehr herrscht, geeignet ist, Beunruhigung hervorzunrscn. Die Gemeinde Wien bedartt auf ihrem Kinogesetz. Der Wiener Gemeinderat als Landtag hat ein Kinogesetz bsschlossen, gegen das bekanntlich die Bundesxcgieprtng aus Grund des Bundesverfassungsgesotzes Einspruch erhoben hat, weil sie der Meinung ist, daß diese Angelegenheit indieKompetenzdesBundes fällt. Der Gemeinderatsausschuß für allgemeine Angelegenheiton hat sich nun gestern mit dem Mnspruch der Regierung beschäftigt. Amtsführender Stadtrat Richter und MaglstratSdirektor Doktor Hartl begründeten den Standpunkt der Geweindevevwaltung. Sie verwiesen darauf, daß auch die Bundesregierung in ihrem Einspruch zngibf, daß das Kinowesen in die Gesetzgehnngskontpetenz der Länder. fällt, aber der Meinmig ist, daß diese Kompetenz dadurch beschränkt werhe, daß in den neuen Gesetzen den P 0 l i z -e i b e h ö v d e n ihre Mhertge Kompetenz in Kinofachen nicht genommen wexden könne. Auch dort, wo die Polizei in erster Instanz zu entscheiden hat, sei die Vollziehung in Kinofachen eine Angelegenheit des Bundes. Hienach ergehe sich der merkwürdige Zustand, daß sich die Bollziehnngskompetertz nicht nach den Kompetenzartikeln, sondern nach dem zufälligen Umstand richtet, daß in einer bestöhenden Norm dev Polizeibehörde in erster Instanz Geschäfte übertragen sind. Stadtrat Richter beantragte, daß her Stadt sengt als Landesregierung dem Wiener Gettreinderat als Landtag eine Wiederholung des Wiener Lartdtagsbeschlnsses vom 11. Juni Mer daß Kisipgesetz Vorschläge. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Mehrheit a n g cn o m m e n. Der Gemeinderat als Landtag wird sich am V\ d. nunmehr neuerlich mit dem Kinagesetz bsschästigeit. »Mag Sltltlp Quf Yen Sa HM' in dör^Hcr-hst ZinttzrßzßU tzop halb 9^Uhr früh biß 4 Uhr nachmltscigs % E Niänrtisches ■' 5 pliiachricht. Neue Stenographie kn vse, tauft Maschinschreiben. Schule Weizmann, 1. Bsz„ Wall- II, MM, StliMliOD Leopolditadt v,Mlt,t ui 1*9 M'I n?tpn vw Gottcsdhoislc mit Chm im nenwMviyften rennm-kino. 2. 8E. MaMsM Ogf bLßsnnto vorzügliche Qberkantqr A. Morgulifi« fungiert als Vor- .. ■■■ ■ " ■■■ > LJ'-" T'?*»' i". ■ 1 tm ~ w~'»" , beter / Karten sinä bei der Kassa des Zentrql’Kinos, 2. Beaifl?, MIIMI.J I"IU»IWPHPI—il I Ulill^iiiiillliuwwrw .wwwipw^jwm > Taborslraüe 8 a, Im Warenhaus Brüder Sehlffmann, s. Bezirk, Tabor^ stfggc 48,Singer, 2. QeglrH, 7adpratsage llüellesstube Batii, ‘l Bezirk, TabW^lraQe Sof unkj bei der "Zionistischen 8eTlrktiektifiU, ,»»>„> «-»«WIW.. “Will!»<'■'»' m IW »»»'MV '"II HIWI»»'» m m W-n> i | 2. öe^rlf, ZIfkusgasse 33, zu haben. / 232323235323234823 484848485323235348