Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1926-08-29 · Heft 2700 (29.8.1926) · p. Seite 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2700 (29.8.1926)
Date
1926-08-29
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2979076-2981549-2981787--27444-3015380
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

9tt. SM fc, .‘ SO. ükWifk 199fl ' mit Renaissaneebühne. Ab heute spielt in dem Drama ii ft (Mrrtfimrtt {litt iS n I h « ♦ * «' ft * * (Mrrtfimrtt fi i ft R n I h « ♦ * «' .yein» Leo Fischer von den Kammerspielen in Wien die Nolle »es Soldaten. Moderne-Theater. Mß ein^chNetzltth Donnerstag .D i e A r t. s i ch h i n z u g e b e «E. AIS erste Septemberpremitre wird ^Die ewig lächelndeFrau^mit Traute C a r l s e n vorbereitet. In der zweiten Hälfte September gastiert im Modernen Theater das Deutsch-russische GroteSttheater. / Die Wiener Kammerspiele im September. Die Direktion des j Josefsrädter Theaters hat vom 3. bis 13. September das Ge« t bänd^ der Wiener Kammerspiele gepachtet, um, dort nach der Rück« l kehr Hans Mosers Aufführungen der Komödie „Der Igel" zu j veranstalten. Vom 14. Sepember/bis Ende des Monats gastiert über Einladung der Direktion der Wiener Kammerspiele die Dat riser literarische Bühne „L'Atelier", für welches Gastspiel die Be- > günstigungen für die Mitglieder der Theatergemeinde der Wiener { Kammerspiele schon in Kraft treten. Am 1. Oktober beginnen die j eigenen Aufführungen des Enfeinbles der Wiener Kammerspiele . mit Nikolaus Lenaus dramatischer Dichtung „F a u st".! Eine Mozart-Huldigung der Philharmoniker i« Salzburg.; Am 27. d. veranstalteten die Wiener Philharmoniker; unter Führung des Prof. Wunderer und in Anwesenheit des . Direktors der Staatsoper, Franz Schalk, sowie des Präsidenten der Festspielhausgemeinde, Ponthon, eine Mozart-Huldi- . au n g vor dessen Denkmal durch Niederlegung eines Kranzes.; Prof. Wunderer hielt eine Ansprache. Kleine Knnstnachrichten. In Darmstadi findet in der Zeit j vom 11. bis 1<>. Oktober eine S ch u l m u s ilw o che statt, bei der zahlreiche kuust- und musikpädagogische Autoritäten und Praktiker sprechen werden. — Gechart Haupt man ns neues Bühnenwerk „Dorothea A n g e r m a it u" gelaugt im Oktober am nämlichen Tage gleichzeitia an zehn reichsdeutschen Bühnen zur Uraufführung. — Wie die „Vossischc Zeitung" meldet, gelangt an den Hanrlburger Kammcrspielen ein h i n t e r l a s s e n e s Schauspiel von Peter Kl l t e n b e r g. „Quartier", zur Uraufführung. Gerichtssaal. Hat das Preisttelberelgesetz «och eine Berechtigung? Freispruch der Angeklagten. Zn den letzten drei Jahren hat die Wirtschaftspolizei! im Lauft einer Aktion zur Bekämpfung des Fleischwuchers gegen zahlreiche stleischhoucr, die einen höheren alZ den von der Zeniralpreis- PrüsuugÄommissiou für zulässig bozeichneten Bruttogewinn von 12 Prozent erzielte, die Anzeige wegen. Preistreiberei erstattet. Beim ^andesgcrichtc wurde jedoch das Verfahren gegen die weitaus >größte Zahl!ver Fleischhauer ln der Richtung eines Vergehens eingestellt und die Akten dem zuständigen Büzipksgevichte zur Amtshandlung wegen llebertretimg der Preistreiberei abgetreten. Beim StrafbezirkSgerichtc 1, -woselbst bas Verfahren gegen 30 Fleischhauer anhängig ist, gelaugten gesterir vor denr Oberlandesgerichtsrate Doktor Fuchsig drei Fälle zur Verhandlung. In dein ersten Falle war der Fleisthh:menneisier Heinrich St. wegen Preistreiberei augeklagt, weil nach einem Berichte eines Markt-kommissärs, der am 26. März v..J. eine Revision in dessen Geschäft vorgenommen hatte, für Rindfleisch mchrfacher Kategorie einen offenbar übermäßigen Preis bis Zu fünf Schilling pro Kilogramm verlangt -unv nach Inhalt des Be- .richtes. einen Bvuttog-owmn.von 16--Prozent erzielt hatte. Bor Ge? eicht erklärte der Beschuldigte, daß die Preise durchaus nicht zu hoch waren. Volkswirt. BekuMernng. Die Geschichte des Pfandrechtes des nach Amerika ausge« wanderien Anton Bauer auf ein Gut in Simmering sollte, solange es noch eine bürgerliche Gesellschaft geben wird, von Geschlecht zu Geschlecht überliefert werden. Sie gehört in die Lesebücher der Volksschule, der Vater erzähle sie seinem Sohne, die Mutter der Tochter, der Professor benütze sie als Materie Zur Erörterung des Rcchtsbcgriffes, der Psychologe und der Dichter spinne daran seine eigenartigen Betrachtungen über menschliches Schicksal, das in der Hand gesellschaftlicher Mächte, die sich als Gott und Welt wähnen, ein SpielMg ist, womit sie ihre Willkürposftn treiben. Die Geschichte ist kurz erzählt und sie sei gerade mit den dürren verständnislosen Worten des GerichtSsaalchronisten wiedergegeben, well sie so ungemein charakteristisch sind dafür, wie in dem alltäglichen Getriebe -der Iustizmaschinerie über der Erscheinung das Wesen, über dem Mechanismus der Zweck, über den: toten Stoff die lebendige Kraft übersehen wird; wie sich Unsinn als Vernunft, Plage als Woks tat, Rechtsbeugung als Rechtsschutz a-usgeben können. Ein Prozeß um einen Groschen. Die Familie S a ch o r i n a besitzt in Simmering eine Liegenschaft, auf die einem Herrn Anton Bauer auf Grund eines Legats von IM Kronen ein Pfandrecht zustaud. Nach dem Kriege wollte die Familie Sachorina diese Schuild äb^chleu, doch war Bauer unauffindbar, da er nach Amerika verreist und dort verschollen ist. Die Familie erlegte daraufhin beim Bezirksgericht Favoriten den Betrag von einemGroschen und klagte, da damit die Schuld bezahlt war, den abwesenden Bauer auf Ausstellung einer L ös chn ngsq u i tt n ng über sage und schreibe einen Groschen. Das Gericht nahm den Groschen an und bestellte für den äbwssendcn Besagten einen Kurator in -er Person des Dr. Anton Spurny. Dieser begehrte valorisierte Abstattung der 100 Kronen. Das Gericht hat jedoch diesen Antrag abgewiesen und verurteilte den Kurator zur Ausstellung der Löschungsquittung. Die aufgelaufenen Kosten betrugen mehr als IM Schilling. Ter Gerichtssaalchronist knüpft hieran folgende Betrachtungen: Zur Durchführung dieses Prozesses mußte eine Unzahl von Eingäben verfertigt werden, -darunter ein Grundbuchgesuch, ein Gesuch zur Bewilligung des Erlagcs von einem Groschen bei Gericht, ein Gesuch zur Beistellung eines Kurators. Schließlich mußte die Klage überreicht werden und jetzt ist noch die Löschungsquittung und das Urteil auszufertigen. Und all dies wegen eines Groschens. „Und all dies ivegen eines Groschens!" Wäre dies tatsächlich die Quintessenz der Geschichte, so gehörte der Streitfall In einem zweiten Falle war der Fleischhauerme-ister Karl B. wagen Prell-eiberei a».ge'?lagt, weil er gleichfalls--für Rindfleisch offenbar übermäßige Preise in seinem Geschäfte augesetzt habe. Der! Angeklagte erklärte, daß er mit einem Bruttmuitzeu von kaum! 8 Prozent gearbeitet habe, weil seine Kundschaft zumeist aus armen; Leuten bestehe. In einem dritten Falle ivar der Fleischhauermeister Karl P. wegen Preistreiberei an-gMigt, weil er ebenfalls für Rindi fleisch offenbar übermäßige Preise berechnet hatte. Der Angeklagte; stellte unter Beweis, daß er der billigste Fleischhauer in seiner Umgebung sei. Der Richter sprach sämtliche Angeklagten frei. In der Begründung führte er aus, daß die Anwendbarkeit des Preistreiberei-; gcsetzes in den kontreien Fällen nicht in Betracht kommen könne, weil derzeit das Angebot an Fleisch die Nachfrage bei -weitem übersteigt. Auch für „Schmiergelder" ist Fttrsorgeabgabe zu leisten. Magistratsorgane fanden bei einer Firma im 12. Bezirk Milli o ne nb e t r ä g e unter dem Titel verbucht, daß sie für die;Äßerinitfluiifl von tzZeischäftsausträ-geu ausbezahlt worden seien. Der .Magistrat erklärte diese Beträge für füriforgeabgabepflichtig. weil die Personell, die die Geschäfte verrichteten, als fremde Arbeitskräfte im Seltne des Fürsorge-abgäbengeifehes a-nHusehen seien. Di-c Firma berief sich darauf, daß die beanständeten Beträge Gratifikationen i<S ch ui ie r g e ld c r) waren, die an Persorleu zur Verteilung gelangten. welche auf Grulvd ihrer dienstlichell Stellung Einfluß bei der Vermittlung von Aufträgen hatten. Voll einem fixen Dienstverhältnis könne keine Rede sein. Die gesetzlich geforderte Auf- Märuug sei auch so weit gegeben worden, als es ohne Bloßstellung der betreffenbell Persöulichikeiten möglich war. Der Verwaltung sg er i cht sh of erklärte die Steu-evvorschreibung für rechtskräftig, weil es genügt, wenn die Zahlungsempfänger vom wirtschaftsvrganisatori-schell Standpunkt aus als in die Eriverbsorgamsation des Unternehmens — wenn auch nur fallweise — eingegliedevrt anzusehen sind. Verurteilung wegen Selbstachtung, fflit -'berichteten vor kurzem, daß gegen einige junge Inden, die den Mut ansbrachten, in einer in der ungarischen Ortschaft Gavan aibgchaltenen Bersanuulung -der Erwacheniden Ungarn die verleumderische antisemitische Hetzrede durch' richtigstelleude Zwischenrufe zu unterlbrecheu, die Strasanltshau-dlung einae'leitet worden ist. Wft uns jetzt aus Budapest berichtet wird, hat der Oberstuhlrichter von Gavan die Verhandlung gegen die Fünf tatsächlich durchgeführt. Die Anklage stützte sich auf eilte aus dem Jahre 1916 stammende Ministerialverordnung. die den Zweck hatte, in den Wählevverfmmnlungeu der Regierungspartei dre Opposition mnMot zu machen. Die Angeklagten erklärten, daß die Rede des Bndapester Agitators so aufreizend gewesen war, daß durch sie der konfessionelle Friede gefährdet wurde. „Wir waren es", sagten die Angeklagten, ».unserer Selbstachtung als Inden schuldig, die Berleumdunge-n nicht ohne Protest dllrchgohen zu lassen." Die fünf Verfechter der Ehre ihres Volkes wltrden schließlich zu je 800.000 K. Haupt« >:nd 200.000 K. Nebeüstrafe verurteilt. Der Hauptang-eikl-agte war Glemer Kaufmann, der vor sechs Jahren aus dem Mtskolczer Obevgymnasium ausgeschlvssell wurde, weil er von der Direktion in Vertretung der . jüdi>chen Kollegen wegen Beleid-igung der jüdischen Schüler der Anstalt Genugtuung gefordert hatte. Nor durch zweckmässige Reklame gewinnen Sie neue Kunden? erhöhen Sie den Umsatz Ihres Betriebes! Die zahlreichen Leser der „Wiener Morgen>Zciiung" rekrutieren sich hauptsächlich aus den kaufkräftigen besisifuierten Ständen des konsumierenden Publikums, die Sie suchen (brauchen) Inserieren Sie in der „Wiener Morgen-Zeitung ', namentlich in der am Donnerstag, 9. September 1926 anläßlich des jüdischen Neujahrfestes in bedeutend verstärkter Auflage zugleich auch als Propagandanummer erscheinenden Fest~Ausgabe Diese Nummer liegt 2 Tage auf! * Anzeigenannahme in der Administration, 2. Bezirk, Taborstraße 1 (Telephon 44-0-38, 43-3-19) sowie bei allen in und ausländischen Annoncen-Expeditionen Auf Wunsch unverbindlicher Vertreter« besucht in -die Sammlung menschlicher Tocheiten, er wäre ein Deisphs mehr linier den zahllosen anderen, die die ProzeßhänMei stet jeher geliefert hat. Ist es tatsächlich mit um einen Groschen gegangen, so wäre das Gericht, an dessen Weisheit die Mteitparteien appelliert haben, in Wirklichkeit ihnen an Torheit gleich, nein, es hätte das zttzässige Maß an Unvernunft tief unterschritten — jenes Gericht, das den Groschen annahm, de« Kurator bestellte, die Verhandlllng abhielt, das Urteil sprach unv das noch die weiteren AmtshaMungen vornehmen wird, damnt das Urteil in Rechtskraft erwachsen dann. n. Der Tatbestand darf jedoch rricht verdnirlielt werde«, ü«( man einen Streit «um .100 Kronen, im Pfandrecht auf eine Liegenschaft, zu einem solchen von einem Groschen stempelte. Denn darum eben handelte es sich, ob solche Umrechnung zv- 'lässig, ob es im privatwirtschaftlichen Berckehr gestattet fei, dasselbe zu tun, was der Staat tnt, wenn er, als Schuldner dem Gläubiger gegenüberstehend, <cho in ganz andever Eigenschaft, alS der er sonst dem Bürger erscheint (er erscheint ihm mit allen Prärogativen der Souveränität ausgestattet), sich berechtigt glaubt, zwei durchaus verschieden« Berhältniffe zu vermengen — ivenn er auch als Schuldner die Hoheitsrechte hervorkchrt. Darf er das, dann 'hat er allerdings aufgehört, Schuldner zu sein, dann aber ist es gar verwunderlich, -daß er die Fiktion zärNch hegt und pflegt, als ob er, wenn er für 100 Kronen Kriegsanleihe sechs Papierkronen, für 50 Gulden Goldrente vier Papierlronen — aus dem Verkehr längst entschwundene Papiernotcn — an Zinsen bezahlt, auch seinen Pflichten als redlicher Schuldner nachgekomnrcn wäre. Diese Fiktion ist pure .Heuchelei. Das weiß der Heuchk-r ganz gut und doch mag er der .Heuchelei nicht entraten. Mit gutem Grunde! Er scheut sich in seiner nackten Gestalt als Gewalttäter und Enteigner (also als Räuber) im Glanz des helllichten Tages dazustehen. Darum nimmt er auf sich Lieber den Widerspruch ztvischen der formalen Schulderfüllung gemäß dem Grundsatz ,Irone ist Krone" und der materialen Nichterfüllung, ohne sich darum zu kümmern, das die Antinomie zwischen seinem Charakter ais Schuldner und als Souverän durch den Formaüsmus der Kronengleichheit nicht einmal notdürftig verhüllt wird. Er heuchelt, weil — hier spielt die unversiegbare Macht der Rechtsidee mit — es für ihn noch immer bester ist, wenn mmr nur an seiner Logik zweifelt, als wenn man sich keinem Zweifel hinsichtlich seiner Moral hingäbe. Solche Antinomien entstchen überall dort, wo Mementr, die qualitativ unvergfeichbar sind und qualitativ unvergleichbar bleiben, in eine rein quantitative Beziehung zueinander gebracht werden. Dadurch werden natürlich die starren Gegensätze nicht überbrückt, es wird nur der Schein einer Auflösung des Widerspruches Hervorgemsen, der jedoch auf die Dauer niemand täuschen kann. Papier, ist nicht Gold, sagt der gesunde Menschenverstand, wenn auch der Banknote die Funktion übertragen ist, bas effektive Gold im Derkchr zu vertreten. Keine juristischen Spitzfindigkeiten sind imstande, dem Zwangskurs der Banknoten den reellen Wert zu verleihen und schon gar nicht zu eurer Zeit, in der der Zwangsurs überflüssig geworden ist, weil sich ei«e sixe Relation zwischen der Note und dein Golde herarrsgebildtzt hat und diese Relation dann auch (wie im Schillingrxchnmngsg-osetz) gesetzlich festgelegt worden ist. Der Hhpolhekargläubiger, besten Jnteresstn der Kurator Bauers vertrat, wehrte sich mit Recht dagegen, daß ihm für 100 Goldkronerr nur 100 Papie-rkronen oder ein Einhunbertvierun^dvierzigstel einer alten guten Krone ausbezahlt Mode. Aber der Schuldner, der die Klage auf Löschung des" Pfandrechtes nach Bezahlung von einem Groschen, das ist einem Einhrlndertvierundvierzigstel einer .Krone, überreichte, ahmte nur das Beispiel des Staates nach, der sich seiner KriegsMtlekhen- und Rmterstchnl-sn zu entledigen sucht, indem er den Gmndsatz ,Krone ist Krone" proklamierte und ihm überall, wo er nicht überlegenen Kräften 'begegne:, Geltung zu verschaffen sucht. Auf solche überlegene Kräfte stieß er bei den ältauÄäudischen Gläubigern; mit diesen nulßte er sich dahier auf Basis von 32 und 27 Prozent ausgleichen und darum wird schon in der nächsten Zeit die Caiste Comnrune für sic den Zahlttugsdienst aufnehmeu. Der österwichische Gläubiger kann dagegen bloß nroralische Rechte geltend machen, darum bekommt er nichts. Ist cs gut, so den Bürger vor den Kopf zu stoßen? Wenn er die Kriegsanleihe präsentiert und an die vielgeprivsene Sicherheit, die man ihm in der Stunde der Not verheißen hatte, erinnert, sagt man ihn:, daß auch die Männer im FöDe dem Staat geholfen und daß die Toten und Verwundeten keine „Reundiernng" verlangen. Gewiß, die Toten und Berstiimmlten des vaterländischen Krieges können nicht resundiert lverden. Folgt aber daraus, daß dort, wo die Nosundierung möglich wäre, 'beim Geld, diese nur darum zu unterlassen sei, weil die Natnrgefetze die Refundierung von Menschen unmöglich machen? Will man uns vergessen machen, wieviel von den im Feilde stehenden Männern Nrlartb bekommen haben, um Kriegsanleihe zeichnen zu können; sie zeichneten, um den Angehörigen auf jeden Fall etwas „unbedingt Sicheres" zu hinterlassen, da sie selbst, im Dienste des Vaterlandes stehend, des Lebens nicht sicher waren. Die Kviegsanleihezeichner haben dom Staate.irr der Not geholfen, legt er nicht mehr Gewicht 'darauf, daß sie ihm eimnal in der Zukunft wieder Holsen? Man sagt, die Berlnste an den Kriegsanleihen seien von den Besitzern bereits abgeschrieben. Wenn das wahr ist, so doch jedenfalls nur darum, weil sie bet Staat zuerst abgei chrieben hat und er seine Wechsel nicht honorieren will. Das große Deutschland ist mit bösem Beispiel vorangegangen, es hat, als es sich endlich zu einer Reglung der Schuldertfrage aufraffte, einen Unterschied zwischen Alt- und Nenbesitz an Kriegsanleihen geschaffen und den Nenbesitz schlechter gestellt, well man annahnl, daß der Nenbesitz größer sei, so daß der -Staatsschatz durch diese Difserenäwrung billiger davonikommm

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.