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Wiener Morgenzeitung · 1926-08-11 · Heft 2682 (11.8.1926) · p. Seite 3

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2682 (11.8.1926)
Date
1926-08-11
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 268L SBten, MttwsH Mieser MorgeiMttsss "~r# ti. August IM Set Schutz des Privateigentums. Die Beratungen des internationalen gurigenkangreßer. Tagesbericht. Sie AnsISnder in Amerika. Steuerzahlen bei der Abreise. Aus Now-Aork wird uns berichtet: Europäische Kauf- 'leute, die jetzt in größerer Zahl in geschäftlichen Nngelegeuheiten nach Amerika kommen, erleben in letzter Zeit anläßlich ihrer Rückfahrt beim Betreten des Schiffes, das sie nach ' Europa bringen soll, eine unangenehme Neberraschung. Neben den sonstigen üblichen Dokumenten, Schiffskarte usiv. ivird von dem abreisenden Ausländer auch die Vorweisung eines „Jncome-Tax Sailing Permit", 31t deutsch: „Einkommensteuer-Reiseerlaubnisschein" verlangt. Der gerissene Amerikaner ist nämlich der Ansicht, daß der Ausländer nach Amerika komme, Geschäfte 31t machen, an diesen Geschäften sicherlich auch verdiente, daß er daher die Pflicht habe, auch : an den Staatsschatz die e n t s p r e ch ntbc Ein! 0 m m e nst e u e r zu entrichten, che er nach Europa abdampft. Viele Europäer, die von dieser lieblichen neuen Einrichtung keine Kenntnis hatten, oder sie umgehen wollten, wurden bei ihrer Abfahrt unbarmherzig angehalten und erst, nachdem sie ihre Pflicht erfüllt hatten, wieder zur Fahrt frcigelasscn. Ausländer, die als Touristen nach Amerika fahren, müssen ein „Affidavit" unterzeichnen, in welchem sie erklären, in Amerika keine Geschäfte zu machen. Massenvergistungen in einer Irrenanstalt. 800 Pfleglinge nach dem Genüsse von Kalbfleisch erkrankt. Prag, 10. August. Wie das „Cesle Slovo" meldet, .wurde -Sonntag nachmittags in der L a n d e S t r r e n a n st a l t in Ober-Berkowitz eine M a s s e n v e r g t f t n n g durch Fleisch beobachtet, an der ü b e r 8 0 0 Pfleglinge und etnTeildeSAufseberpersonals erkrankt ist. Die Vergiftungserscheinungen traten nach dem Mittagessen ein, bei dem Kalbfleisch mit Reis gereicht worden war. Die Vergiftungserscheinungen äußerten sich in schweren Durchfällen derPatienten und sind in vielen Fällen er n st erNatur. Schutz sSr den kmbrtzo gegen Wundstarrkrampf Paris, 10. August. (Haidas.) Die Akademie für Medizin -nahm von der Erfindung eines ' Antitoxins gegen den Tetanus Kenntnis, das, der Mutter vor der Geburt des Kindes injiziert, dieses gegen den Tetanus immunisiert, von dem zahlreiche Neugeborene in Ländern mit mangelhafter Hygiene befallen werden. (Der Wundstarrkrampf bei Neugeborenen ist eine ziemlich Mene Erscheinung. Die Schutzimpfung der Mutter geht auf die Beobachtungen des Wiener iUniversitätsprofessors Dr. Enrst Loewenstein zurück, dem cs bereits im Jahre 1909 gelang, die Giftwirkung des Starrkrampfgistes zu zerstören, ohne die Schutzwivkung aufzuheben. Nach diesen! Prinzip werden eine Reihe verschiedener Impfstoffe hergestellt. Ein Mitarbeiter Prof. Loewensteins, Professor Eisler, hat versucht, solche Schutzkörper im Menschen zu erzeugen, doch sind diese Versuche, die bisher allerdings nur in geringer Zahl vorgenommen wunden, bisher noch nicht gelungen.) Polens Ernte. L. Warschau, 10. August. Der Minister für Landwirtschaft, Dr. Raczhnski, erklärte heute m einem ^Interview. daß die heurige Ernte in Polen voraussichtlich nicht schlechter als im Vorjahr ausfallen wende. Auch der Getreideexport aus Polen wird nicht vermindert werden. Die gestrigen Verhandlungen des Internationalen Iuristenkongressts galten dem aktuellen Problem der Valorisierung' von Schulden und dem nicht minder interessanten Rechtsgebilde der Enteign u n g und der Beschränkung des P r i v a t e i g e n t >u m s. In der Frage der Zahlungen in fremder Währung, die wegen des Fallens und Steigens der Zahlungsmittel seit denr Kriege der H a u p t st r e i t p u n k t a l l er k a n fm ä n n i s ch e n Prozesse ist, hat die Kommission für Handels* und Seevecht eine Lösung gesunden, welche den Namen „Wiener Regeln 1920" erhalten wird. Die früher vorgoschlagene Grundregel, daß jede Zahl u ng i n der i m Vertrage gemachten Währung zu l e i st e n ist, fand die Billigung der Versammlung, ebenso die Ergänzungsregel: „Wenn es unmöglich ist, zun: Fälligkeitstermin die Zahlung in der vereinbarten Währung zu leisten, so hat die Zahlung in der Währung des Zahlungsortes zu geschcheu, jedoch zum Kurse der effektiven Zahlung. Als „Regel 3" kam die folgende Vereinbarung zustande: Wenn die Zahlung durch Verschulden des Verpflichteten nicht zunl Fälligkeitstermin erfolgte, so hat der Schuldner — ohne Präjudiz für Verzugszinsen dein Gläubiger eine Summe zu zahlen, die der Entwertung der Währung des Vertrages seit dem Fälligkeitstermin entspricht. Als vierte Regel wurde dann ausgestellt, daß für den Fall, als zum Zahlungstermin ein Börsenkurs mn Tage oder im Orte der Zahlung nicht zu ermitteln sei, an dessen Stelle die H a n d e l s u s a n c e zu treten hat. Die Kommission . zur Beratung der Gesetze zum Schutze des privaten Eigentums unter dem Vorsitz des Präsidenten Lord Phillim 0 re stellte fest, daß. eine - Enteignung von Grundbesitz durch den Staat oder durch andere autonome Körperschaften nur für öffentliche Zwecke und gegen entsprechende Entschädigung möglich ist. Es wurde sodann die rechtliche Lage in den einzelnen Staaten in der Frage der Enteignung behandelt. Nach den Bestimmungen der Weimarer Versa s s u n g ist beispielsweise eine Enteignung in Deutschland nur gegen Entschädig u mg möglich, wenn nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Diese Bestimmung hat bei der Frage der Fürstenentschädigung eine große Rolle gespielt. Kompliziert wird die rechtliche Lage bei Enteignung von Eigentum eines Ausländers. Auch hier wird unbedingt Entschädigung gefordert. Auch kann ein Staat wegen offenbarer Verkürzung seiner Untertanen bei einem anderen Staat Einspruch erheben. Das wichtigste Gebiet stellen jedoch die Enteignungen auf Grund der Friedensvertrage dar. Hier stellt sich der Bericht aus den Standpunkt, daß es sich in Wirklichkeit nicht um eine Enteignung in gewöhnlichem Sinne handle, weil den Privateigentümern im Friedens- Vertrag die Entschädigung durch seinen eigenen Heimatsstaat zugesprochen wird. Die Kommission nahm schließlich folgende vier Resolutionen an: 1. Nach dem geltenden Recht aller zivilisierten Staaten kann Privateigentum ohne Entschädigung nicht enteignet werden. 2. Wenn die Frage internationalen C h a r a kt e r annnumt, gilt im allgemeinen das gleiche Prinzip. 3. Völkerrechtlich ist jeder Staat befugt, seine Angehörigen gegen Enteignung durch einen anderen Staat zu schützen. 4. Wird festgestellt, das; die Friedensverträge die Unverletzlichkeit des Privateigentums anerkennen und bei Enteignung durch ehemalige Feindcsstaaten eine Ersatzpflicht feststelleu. Zu der Frage der Enteignung durch die Friedensverträge gab der Präsident des Deutschen Reichsgerichtes, Dr. Sim 0 u s, die Erklärung ab, daß er mit der Entschädigungspflicht, welche die Friedensverträge statuieren, durchaus einverstanden sei, daß aber ein gewisses Unrecht in dein Ulnstande zu erblicken sei, daß der Privatcigentümer statt eines solventen Schuldners, der die Enteignung vorgenommen hat, einen meist insolventen Schuldner, nämlich seinen eigenen Heimatsstaat, zugewiesen erhalte. Hierin liegt ein großes Unrecht gegenüber den Geschädigten, das beseitigt werden müsse. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Trnka schnitt hierauf die Frage des österreichischen Mieterschutzes au und bezeichnete diesen als einen Eingriff in das Privatrecht, der mit der Unantastbarkeit des Privateigentums in krassem Widerspruch stehe. Er beantragte eine Resolution, wonach alle Maßnahmen, welche in ihrer Wirkung auf eine Expropriation hinauslaufen, als gegen das internationale Recht verstoßend erklärt werden und dem betreffenden Staat gegenüber Ausländern zu einer vollen Entschädigung verpflichtet. Der Vorsitzende der Kommission verwahrte sich entschieden gegen die Behandlung dieser Frage, welche ein spezielles Land betrifft und nicht allgemeinen Charakter trägt. Es würde dies auch eine Unhöflichkeit gegenüber den Behörden beinhalten, die den Kongraß mit überaus großer Freundlichkeit Begrübt haben. Schließlich wurde nach Annahme der Resolution mit einer kleinen Einschränkung auf Ausländer und Minoritäten beschlossen, die Kommission zu beauftragen, sich bis zum .nächsten Kongreß mit der Frage der Einschränkung des Privateigentums auch weiter zu beschäftigen. ( ' Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Oesterreichischeu Abrechmlngshofes, Universitätsprofessor Dr. Walker, tagte die Kommission für - . : 1 miMraKmäles Konkursrecht, eine Frage, die angesichts der massenhaften in- und ausländischen Insolvenzen für die Kaufmannschaft von größtem Interesse ist. Es wurden die G r u n d z ü g e eines Staat sver träges entworfen, der aber bloß den Konkurs von Eingelkausieuten behandelt. Der Konkurs soll sich danach auch auf das Auslandsvermögen des Schuldners beziehen, das ohne Bevorzugung der am Orte dieses vermögensansäsfigen Gläubigers gleichfalls zur Verwertung im Konkurs kommen soll. An der De'balte beteiligte sich unter anide'ren Allein. Aus dem Jüdischen des Ch. D. Nomverg. Die enge Kellerstube ist matt erhellt durch ein schwaches Licht. Zitternd huscht es über den halb zerbrochenen Tisch und verflattert von da demütig, verzagt, wie mutlos. Das kleine Lämpchen raucht. Das gesprungene, zerbrochene Lampenglas ist mit geöltem Papier verklebt, von dein ein Schatten ausgeht, der sich breit hinlegt über einen Teil des Fußbodens und dann kerzengerade in die Höhe steigt, die Mitte einer Zimmerwand hinauf. Ueber den Tisch beugt sich die gebrechliche Gestalt eines alten Inden, der sich danrit beschäftigt, einen Schlafrock zu flicken. Er wendet ihn von einer Seite auf die andere, rückt ihn über dem Tischbrett hin und her. Seine alten, nlüden Augen folgen den Bewegungen seiner Hand. Mit einen: Male hält er inne, faßt mit beiden Händen den Schlafrock, der auf den Boden hinabgleiten will und drückt ihn fest an den Tisch an. So steht er eine Weile. Hat er sich in irgend einen Gedanken verbohrt? Sein Blick wandert unruhig über die armseligen vier Wände, streift eine Sekunde lang die gelbverschlissenen Bettlaken, fliegt dann hinüber zum anderen Bett, und dort wird sein irres Auge festgehalten, wie durch eine magnetische Kraft. Seine Augen öffnen sich weit . . . Eine starke, nur mühsam zurückgehaltene Erregung, scheint es, ist aufgeblitzt in seinen alten Augen. Ein Funke verbitterten Schmerzes schlägt wie ein kleiner Blitz unter den langen Wimpern hervor. Will der Alte aufseufzen und kann es nicht? Er geht einige Schritte vom Tisch zurück, mühsam die Füße schleppend. Die nägelbeschlagenen Stiefel klappern über die Dielen. Plötzlich bliebt er mitten in der Stube stehen, als wollte er sich erinnern, was er sucht, weswegen er vom Tisch weggegangen. Bald aber geht er wieder zurück, beginnt abermals den Schlasrock über den Tisch zu rücken, hierhin, dorthin, als sollte ihm das alte Zeug über seine Einsamkeit hinweghelfen. Er zieht die Nadel hervor, die unter der Rockklappe steckt, öffnet die Schublade, nimmt einen schtvarzen Faden heraus und versucht, ihn einzuziehen. Doch seine Künde zittern, zittern eine gegen die andere. Und der Faden hat sich förmlich verschworen, nur nach einer Seite zu gehen — er will auf keinen Fall durchs Oehr. Er versucht das Flämmchen in der Lampe aufzuziehen. Das Flämmchen hat begonnen, auf und nieder zu steigen. Seine Bewegungen übertragen sich auch auf den Schatten, der nun. anhebt, wild über die Stube zu tanzen, indem er bald zum Gebälk hinaufhuscht, bald niederflattert auf den Fußboden! Der Alte hebt mit zitternder.Hand das Lämpchen ein wenig in die Höhe. Er betrachtet cs eine Sekunde; das Lämpchen ist mit seiner Kraft zu Ende, es will ausgehen. Nachdenklich steht der Alte da. Ein unbestimmter Ton, etwa wie ein „Hm" drängt sich durch seine bläulichen Lippen. Dann stellt er das Lämpchen zurück auf den Tisch. Was tut man? Der Gedanke blitzt plötzlich in seinem Kopfe auf.- Was tut man? Einige Male fragt er sich so, da er das zappelnde Flämmchen betrachtet. Das zitternde Licht blendet seine Augen. Seine Augäpfel bewegen sich mit jedem Sprung des Lichtes. Dabei ist sein irrender Blick wieder an dem Bette haften geblieben. Soll er sich schlafen legen?. Es wäre schon lange Zeit. Er glaubt, es müsse ein gut Stück nach Mitternacht sein. Zeit, schlafen zu gehen! Doch ein Schauder durchzuckt seine alten Glieder bei dem Gedanken ans Schlafengehen. Drei Nächte hintereinander hat er sich ans seinem Lager gewälzt und kein Auge geschlossen. Oh, wie furchtbar waren die langen, langen Nächte den: elenden, einsamen Alten! Umsonst droht er sich von einer Seite nach der anderen, umsonst preßt er mit Gewalt die Augen zu. Er kann nicht schlafen, es will nicht gehen, obwohl die Augen fast brechen vor Schlafmüdigkeit. Drei schreckliche, endlose Nächte, seit das Unglück über ihn hereingebrochen, seit seine einzige Tochter von ihn: fort ist, fort, Gott weiß wohin, in die weite, weite Welt . . , und mit wem? Wozu? . . . Ein stumpfes, ungeheures Weh, das ihn: seit drei Tagen das Herz zusammenschnürt! Er will gar nicht daran denken, daß er sich auch in dieser Nacht zu Bette legen sollte. Darum hat er sich die Arbeit ausgesucht, den alten Schlasrock hervorgeholt, den er ein anderes Mal gar nicht in die Hand genommen hätte. Solch einen elenden Hausrat, so schäbig, daß man dafür auf dem Trödelmärkte nicht einen Groschen bekommen Könnte! . . . Doch das Oel, das Oel geht aus und er . . . ’’f Gott, was tut man, was tut man? murmelt er und preßt in zitternder Erregung den Schlasrock an den Tisch. Vor fünfzehn Jahren hatte ihn auch ein Unglück getroffen: Sein Weib war ihm gestorben, nachdem cs während der Krankheit die Maschine mit dem übrigen „bißchen Bettel" verzehrt hatte. Da ist er aus einem Schneider ein Flicker geworden . . . Doch damals ist er nicht allein zurückgeblieben. Sein Weib hatte ihn: ein Mädchen zurückgelassen, ein prächtiges Kind . . . Ja, sie, seine Sarele ist ein herziges Mädel gewesen. Sie hatte in einer Waschwerkstatt ans den: „Wolewer" Markt arbeiten gelernt, und wenige Jahre nach dem Tode der Mutter hatte sie bereits zu verdienen begonnen: Zwei, dann drei und endlich gar vier Rubel die Woche. Wahrhaftig, die Arbeit ist nicht leicht gewesen. Sie hatte aufs Stück gearbeitet. Drei Kopeken bekam sie für ein Paar Beinkleider, und davon machte sie täglich zwanzig! Doch die kleine Familie lebte fürstlich. Sarele war ein lebendiges, fröhliches Mädchen. Wie oft hatte der Alte zu Beginn der Nachtzeit seine innige Freude, wenn Sarele das Abendbrot bereitete und dabei ein lustiges Liedchen sang. Oder wenn gar am Sabbat abends nach dem Essen zu Sarele Gäste gekommen waren und man zu tanzen begann! Da hat sich der Alte nicht satt sehen können daran, wie seine Sarele tanzte . . . Von der Werkstatt auf der „Wolewer" Gaß sind drei Mädchen plötzlich verschwunden . . . Man erzählte, die Drei seien fortgeführt worden. Der Vater eines der drei Mädchen, der etwas weniger arm war, setzte sich wirklich ans und fuhr den Dreien nach. Er brachte auch seine Tochter von der Grenze zurück. Doch Sarele, sie hatte durch ihn ihren: Vater sagen lassen, „er soll sich keine Sorgen machen, es werde ihr schon gut gehen". Drei Tage und drei Nächte geht er nun umher, zerschlagen an Leib und Seele mtd murmelt vor sich hin: „Keine Sorge machen, keine Sorge machen!" Er ist nicht imstande, sich die richtige Bedeutung der Worte zum Bewußtsein zu bringen. ,Hch soll mir keine Sorge mache«!" Er

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