Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2679 (8.8.1926)
- Date
- 1926-08-08
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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I mt< « ' Wien, Serichtssaal. Skbea Zähre zuchtha«« für Ae Kranken« Pflegerin Fleffa. Frankfurt a. M., 7. August. (Wolfs.) Die Angeklagte Wi'l- ^helmine Flesja wurde wegen verbuchten Totschlages in Tateinheit init fahrlässiger Tötung zu sieben Jahren Zucht ha n s unter Anrechnung von neun Monaten Untersuch!:naslwst ver- . urteilt. , DaS Gericht verlangt Kaution fiir die Kosten vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens. Ein -für die gesamte Kau;,na,m- . schart überaus wichtiger Gerichtsbeschluß ist. wie der Gerichtliche Pressedienst erfährt, eben in einer Ausgleichssache herabgelangt. .Tie Eröffnung des Ausgleichsverfahrens wurde von der Erläge eic«er Kaution, mit welcher die Kosten des Verfahrens eventuell gedeckt werden können. abhängig gemacht. Diese Entscheidung ist vom Zivillandesgericht als Ausgleichsgericht evfloffen. Da gegenden Beschluß, mit dem das Ausgleichsverfahren eröffnet oder abgemiesen wird, keine gesetzlichen -Rechtsmittel bestehen, ist er als e n d g ü l t i g zn betrachten. Bisher wurde lediglich die Eröffnung des Konkurses vom Erläge einer Kaution zur Deckung der Kosten abhängig gemacht. Im vorliegenden Falle hat das Gericht in den Außenständen als Hauptaktivpost keine entsprechende Deckung für die Kosten des Verfahrens erblickt. Padajaunigs Unsittlichkeiten. Der rückenmark-leidende, *nt beiden Füßen * gelähmte Kanzlcidirektor des kaiserlichen Hofes Stephan P a d a j a u n i g wurde vorgestern dem Einzelrichter Lberlandesgerichtsrat Dr. Dörr aus dem Gcfängnisfpital vorgeführt, um sich wegen Verbrechens der tt n z u ch t zic verantworten. Erst vor einer Woche ist der Krüppel von demselben Richter tvogen .desselben Del ms zu vier Mo-« natm schweren Kerkers verurteilt worden. Zur Strafverbüßung kann der Mann nicht Verhalten werden, da der Gerichtsarzt ihn als haftunfähig bezeichnet. Da Padajaunig jedoch gleich nach feiner Verurteilung' rückfällig wurde und öffentliches Aergernis erregte, hat die Polizei ihn dem I n q u i f i t e n s p i t a l'übergcben. Hier kann er natürlich nicht lange bleiben, denn er ist nicht fpitalsbedürftig, inan sieht ihn auch nicht gerne, denn Padajaunig ist ein lästiger, unreiner Patient. Die Spitalsleitung hat also den lebhaftesten Wunsch, den unappetitlichen Mann rasch los zu werden. Padajaunig wurde zu zwei Monaten schweren Kerkers, sein Opfer, der 18jährige Karl H-. Zn sechs Wochen strengen Arrestes verurteilt. Das .Kino darf nur vom Lizenzinhaber betrieben werden. Denr Kinoiichaber Fritz Wa tzek wurde vom Wiener Magistrat die Fürsorgeabgabe für seine Zwei Gesellschafter vorgeschrieben, da diese als „fremde Arbeitskräfte" im Sinne des Fürforgeabgabegesetzes arrzusehen seien. Gegen diese Entscheidung wurde, die Beschwerde an den Vertvaltungsgerichtshof ergriffen. Der Beschwerde- Vertreter Dr. Dörnfeld wies darauf hin, daß die beiden Gesellschafter als Ge s ch äs t s t e i l 'h ab e r in das Kinounternchmen eintraten, bestimmte Geschästseinlagen leisteten lind am Gewinn und Verlust des Unternehmens prozentuell beteiligt sind. Die beiden Geschäststeilhaber seien daher Unternehmer und nicht „fremde Arbeitskräfte", weshalb die Borschreibung der Fürsorgeabgade ungesetzlich sei. Der Vertreter der Gemeinde Wien erwiderte. ein Kinotheater. dürfe nur vom Lizenzinhaber betrieben werden. Andere anc Betrieb» teilnehmende Personen, ob sie nun vom Lizenzinhaber Gesellschafter oder Geschäftsteilhaber genannt welken, -können daher nur als fremde Arbeitskräfte angesehen werden. Der Berwaltungsgerichtshof (Vorsitzender Präsident Dr. Schuster) hat die Beschwerde als unbegründet ab gewiesen und in der Begründung hervorgchoben: Die Veranstaltung öffentlicher Schaustellungen vermittels eines Kinematograp'h-n bedarf einer behördlichen Lizenz, die nur dem Lizenzinhaber das Recht zum Betriebe verleiht und aus andere Personen nicht, ü'b ertragbar ist. Als Unternehmer eines Kinobetricbes ist daher nur der Lizenzinhaber anzusehen, und zwar auch dann, wenn er durch privatrcchtliche Verträge andere Personen zur Ermöglichung oder Erleichterung seines Betriebes heranzieht. _ . Volkswirt. Wiener Siegeln 1926. Es tag: zurzeit in Wien ein internationaler Aeropag von Rechtsgelehrten, der, wie es sich geziemt, mit Ernst und Würde bemüht ist, die ewige Idee des Rechtes von den Sternen herunterzuholen und ihr einen bequemen Wohnsitz ans Erden cinzurichten. Die Beziehungen von Mensch zu Mensch sollen, ungeachtet der staatlichen Zaunpfähle, nicht mehr überwiegend durch Gewalt beherrscht, sondern dem Rechtsbewußtsein untergeordnet werden, das sich sehr wohl in klaren, unanfechtbaren Regeln Ausdrücken lasse. Fürwahr, ein Ziel, würdig der Mühe der Edelsten! Der Mensch muß nicht von Natur aus zu List und Tücke neigen, seine Anlagen sind gut, die Gründe zum Unrecht mögen nur darin liegen, daß es bisher nicht gelungen ist, seine Natur unter rechte Regeln zu bringen. Zwiespältig oder vielfältig gar, wie das Leben nun einmal ist, schlug es aber dem hehren Aeropag ein Schnippchen, indem es ihn durch jenen Justizverweser begrüßen ließ, der aus dem in das Völkerrecht einverleibten Friedensvcrtrag von St. Germain ein Instrument zur praktischen Betätigung von Rassentheorien zu machen verstand und der durch seine großartige Interpretation des Wörtchens „race" zugleich einen Beweis fundierter Kenntnis der französischen Sprache erbrachte, was ihn offenbar zum Sprecher auf eineig internationalen Kongreß von Rechtsgelehrten geradezu Prädestiniert erscheinen läßt. Diesem Kongreß ist auch nicht erspart geblieben, eine Lobpreisung der Magdeburger Justiz über sich ergehen zu lassen, und dieser Kongreß ist im Begriffe, eine Reihe von Regeln über den Zahlungskurs aufzustellen, die dem „Genius loci" zu Ehren unter denc Namen „Wiener Regeln 1926" in den Kodex der internationalen Zahlungsusancen ausgenommen werden sollen. Diese Regeln sollen aus der Durchberatung folgender Fragen ermittelt werden: 1. Wenn nach den Gesetzen eines Landes bei einer eingeklagten Schuldforderung nur auf Zahlung in einer Landeswährung erkannt werden kann, obwohl nach allgemeiner Uebereinstimmung die Zahlung in der im Vertrag vorgesehenen Währung erfolgen sollte, wenn also in diesem Falle eine Umrechnung von einer Währung in die andere erfolgen muß, welches ist dann der Stichtag für die Kursberechn u.ng'? Ist es der Tag des Datums oder'der Tag der Fälligkeit oder der 7 ' s-'; oder t :r Tag der effektiven Zahlung? * Miener Morffenzettnna 2. Hat der Gläubiger, wenn zwischen Fälligkeit und Zahlung eine Währnngsentwertung eingetreten ist, mben den gesetzlichen Zinsen nicht auch Anspruch auf Kursentschädigung? Ein berühmter österreichischer Bankpräsident hat einst die Stellungnahme zn den Distinktionen über Gold-, > Silber- oder Valutaklauseln bei in Geld ausbednngenen Leistungen mit den Worten abgclehnt: Ich bin nicht Jurist genug, um hier klar zu sehen. Natürlich hat er sehr klar gesehen, er begriff nur nicht, daß man sich ernstlich in eine Diskussion darüber einläßt, wie man unter dem Schein von Recht den Wert der Zahlung aus ein Minimum Herabdrücken und dabei noch behaupten könne, daß dem Recht in jeder Hinsicht Genüge geschehen sei. Dieser Bankpräsident hat sich seine Sache sehr leicht gemacht; er wußte, was Recht und Gerechtigkeit ist und lehnte darüber jede Diskussion ab, soferne sie jene ins Gegenteil verkehren sollte. Der gegenwärtig in Wien tagende Aeropag geht gründlicher zu Werke. Er hat bereits Kenntnis von den Verheerungen, die die Valutaentwertung im Rechtsbewnßtsein anzurichten vermag, er Nlöchte sie daher in die engsten Grenzen bannen,, aber freilich nur, sotveit die Schäden Gläubiger bedrohen, denen private Schuldner gegenübcrstehen. Das Problem der öffentlichen Schulden läßt er als zu heikel nnberühri, obzwar gerade auf diesem Gebiete in unseren Tagen Wunder erlebt worden sind, die ein Bankprasident von altem Schlage sich in seinen wüstesten Phantasien nicht hätte träumen lassen. » Wahrscheinlich weil die österreichischen Renten- und Kriegsanleihebesitzcr so trefflich abgeschnitten haben, werden die vom Juristenkongreß aufzustellendcn Usancen über den Zahlungskurs den Namen „Wiener Regeln 1926" führen. Lucus a non lncendo! Denn das ist doch wohl nicht anzunchmen, daß die Rechtsgelchrten — mögen sie auch über den Stichtag (Frage 1) vorläufig verschiedener Meinung sein — den Anspruch auf eine Kursentschädigung bei eingetretener Währungsentwertung verneinen könnten! Ihre „Wiener Regeln" tvcrden also sicherlich von der Fiktion der Währungsidentität weit abrücken und damit dürfte der Auswertnngsbetvegung ein wertvoller Zuwachs an moralischer Kraft erstehen, die den Gewalttäter Staat noch mehr in die Defensive drängen wird als dies bisher ohnehin schon geschehen ist. Die Renten- und Kriegsanleihegläubiger haben sich gesammelt, sind organisiert, lassen nicht locker, und der moralisch schon seit langem in die Defensive gedrängte Staat weiß sich, um sein Prinzip von der Kronenidentität durchgusetzeir, nicht mehr anders zu helfen, als daß er die Anwendung neuer Gewaltmittel (Renteneinberufung) androht. Aber wie schwächlich seine Position schon vor zwei Jahren war, konnte man daraus ersehen, daß im Dezember 1924, anläßlich der Verkündung des Urteils über die sogenannte Schumpetersche Verordnung der Verfassnngsgerichtshos Mittelpunkt von Insulten geworden ist, ohne daß die Schmäher zur Rechenschaft gezogen worden wären. Das geschändete Recht schrie eben um so furchtbarer, als niemand anderer denn der Staat Urheber der Kronenkatastrophe gewesen ist, durch die er alle Goldreserven an sich zog, um sie nutzlos zu verbrauchen, bis er am .Ende dort stand, wo er vor Einleitung des Jnflationsverbrechcns gestanden ist, nämlich ohne Geld und überdies noch belastet mit. dem Odium eines übermütigen, seine Machtmittel mißbrauchenden'Schuldners. Wie lange noch kann er sich angesichts der. sich allmählich verbrauchenden Reserven der Völkerbnndanleihe blind'nnd taub,gegen das Problem der Valorisierung stellen, wo -er.hoch ganz» genau weiß, daß seine sinanzielle Konsolidiernng letzten Endes der Anleihewilligkeit der eigenen'-Bürger nicht wird cntraten können. Dw kreditpolitische Seite der Angelegenheit stellt eine starke Stütze für die Argumente zugunsten einer billigen Lösung der..Valorisierungsfrage dar.. . . . .... .... . Kein Mensch verlangt eine volle Auswertung dev Vorkriegsrenten bis auf das I-Tüpfelchen der Goldparität; wenn je bei finanziellen Streitigkeiten ein Partner dem anderen den Vorrang bei der Bekundung von Großmut überlassen hat, so sind es die Borkriegsrentner, die nichts Unmögliches verlangen, sondern sich den Rücksichten ans die Leistllngsfähigkeit des Schuldners — des Staates — nicht verschließen. Nur darum aber vermag die Valorisütionsbewcgung, die als ein Kampf ums Recht anftritt, sich zugleich in der Form der Spekulation zu betätigen, weil der Schuldner sich schwerhörig, ja taub stellt und unentwegt an der Fiktion fcsthält, daß die vier Kronen, die er heute als Zinsen für 100 Kronen Vorkriegsrente bezahlt, eine angemessene . Abschlagszahlung auf seine Verpflichtungen bedeuten. Wohl gibt cs Fiktionen, die im staatlichen und gesellschaftlichen Leben bisweilen eine hinreißende Macht haben, aber ebenso gibt es Fiktionen, die längst überholt sind, und über die die Zeit mit ihren Wandlungen und zerstörerischen Kräften unbarmherzig hinwegschreitet. Eine solche Fiktion, wie die seit Jahren praktizierte Wiener Regel „Krone ist Krone" sott dem Staat zu einer der größten Schuldenentlastnngen verhelfen, die je in der Geschichte vorgekommen sein nlögen, sie würde gelingen, wenn die Widerstände des verletzten moralischen Gefühls und die Widerstände der^in ihren materiellen Interessen (^'schädigten sich ihr nicht als unwiderstehliche Macht entgegenstellten. Die Fiktion „Krone ist Krone" hat noch das Odiose an sich, daß hinter ihrem juristisch scheinbar einwandfreien Paravent sich nichts anderes als die Vorteile des Bankrotteurs verbergen. Das versucht derselbe Staat, der seine 625-Milliarden-Reserve bedenkenlos der Zentralbank hingeworfen hat und nun seinen Borkriegsglänbigern gegenüber Leistungsunfähigkeit geltend macht. Aber zwischen Schulde,lcrleichterung und Schuldenabschüttolung besteht eine Killst, die unbedingt überbrückt werdell muß, wenn anders der Staat noch daran denkt, seine Titres jemals im Inland unterzilbringen, und er nicht die Aufnahmsfähigkeit des inneren Anleihemarktes dadurch ausrotten will, daß er für alles, nur nicht für seine einheimischen Gläubiger Geld hat. Eine Revision dieser „Wiener Regel" ist im Interesse des guten Rufes unserer Zahlungsmoral unerläßlich; sie wird zweifellos aus den Beratungen des Juristenkongresses hervorgehen und es ist nur bedauerlich, daß dieser internationale Aeropag aus Rücksichten auf das Gastrecht diesem Problem nur indirekt, durch Behandlung privatrechtlicher Verbindlichkeiten, an den Leib rücken kann, wie es bedauerlich ist, daß er ans den gleichen Gründen die Lobpreisung der Magdeburger Justiz ohne Protest hinnehmen mußte, " S. MlgUst ISS» M. 2757V La, Pasilvu« der österreichische« -andelrbilanz. m MiNttim, rchwing in dm elften fünf Monaten des Jahres 1926. lieber den österreichischen Außenhandel im Monat M a t dieses Jahres macht das Bundesministerium für Handel und Verkehr folgende Mitteilung: Der Wert der e i n g e f ü h r t e n Waren belief sich auf 213 Millionen Schilling, der der ausgeführten Waren auf 134,6 Millionen Schilling. Der Einfuhrüberschuß (das Passivum) erreichte daher 78,4 Millionen Schilling gegen 80,1 Millionen Schilling im Monat April und 91,7 Millionen Schilling im Durchschnitt der ersten vier Monate. Für die ersten fünf Monate zusammen ergibt sich ei« E i nfuhrwert von 1111 Millionen Schilling, ein Aus f u h rwert von rund 666 Millionen Schilling, demnach ein Passivum ■ von 446 Millionen Schilling.; . Sie Fravkendeviseu. Der französische Franken konnte gestern den im Freitag- _ abendvertehr erreichten Höchstkurs von 16 gegen Zürich nicht' behaupten. Die Devise Paris unterlag sehr großen Schwankungen.; Im Frühverkehr war sie auf 15.10 zurückgefallen, konnte sich ' jedoch sodann bei 15.55 behaupten. Die Grundtendenz bliebweiter freundlich, obwohl Meldungen Vorlagen, wonach Poinoare von seinem Plane, die Schuldenabkommen mit Amerika und England noch in dieser Saison ratifizieren zu lassen, unter dem : Drucke der Rechtsparteien abgekommen ist. Das Geschäft in! französischen Franken war übrigens, wie auch sonst am Samstag, eng begrenzt. Auch Mailand konnte seinen Hochstkursvon 17.60 nicht behaupten und wurde zwischen. 17.35 und 17.40! umgesetzt. Brüssel lag ruhig bei 14.70. - Gestern traten die Gerüchte, wonach die Deutsche Reichs- : bank sich im Verein mit der Bank von England und >der! Federal Reservebank an der Fratckenstürzung beteiligen werde, | wieder mit großer Bestimmtheit aus. Die „B. Z. am Mittag" ' meldete, daß. der Reichsbankpräsident Dr. Schacht auf seiner; Reise nach Scheveningen, wo er mit dem amerikanischen Bank-, Präsidenten Mr. S t r o n g zufamnientrifft, dem Reichsaußen-' minister Dr. S t r e s e m a n n in Bad Wildungen einen Besuch; abgestattet habe, um mit ihm die Frage zu besprechen. Diese i Me'ldung wurde nachmittags durch das Wolffsche Bureau! dementiert. Der Ausweis dev Bank von Frankreich. " Der Ausweis der Bank von Frankreich nach denr Stande: vom 5. d. zeigt eine Zunahme der Vorschüsse an den^ S taa t um 400 Millionen aus 37,85 Milliarden Franken. Die i N o t e n z i r k u l a t i o n hat um 1,2' auf 57,2 Milliarden Franken zugenommen, das Wchselportefeuille um 1,1 auf 7,8 Milliarden. Dem gegenüber steht eine Abnahme der Privatguthaben, um 426)4 Millionen auf rund 3,9 Milliarden. Nach der neuen! Koichirntion zwischen dem Staat und der Bank von Frankreich s wäre die Bank berechtigt, ihr in den Kellern liegendes Gold, soi fern es für den Ankauf von fremden Devisen in Anspruch ge- , nommen wurde, in Papier.franken umzurechnen. In dem Ausi weis nach dem Stande vom 5. d. erscheint jedoch in dem Gold-; schätz kejne Veränderung, da das Gesetz erst einen Tag später > voiirct wurde. Das Gold in der Kasse wird nach wie vor mit ' rund 3,6 Milliarden ausgewiesen. Die Ertzanston der Warchalowsli-Werke in Siumiinie». ^Bukarest, 7. August. (Orient-Radio.) Verkehrsminister i General V a le a n u gewahrte einem Vertreter der „Jndrep-, tarea" ein Interview über die Stellungnahme der Regierunggegenüber, dem Vorschlag eines ausländischen Konsortiums, dent; die Wiener 'Wa r cha l owsk i - W e r ke angehören und das; die Errichtung von Lokomotiv- und Waggonfabriken in Rumänien plant. Der Minister erklärte, die zu gründende Gesell- - schaft werde 60 Prozent rumänisches und 40 Prozent ausländisches Kapital ausweisen und mit den Metallwevken von Pl o est i zusammenarbeiten. Da die Gesellschaft nur eine Garantie für eine jährliche Bestellung von 25 Lokonrotiven, 50 Personenwagen rrnd 300 Lastlvaggons verlangt, der jährliche: Bedarf Rumäniens jedoch etwa 80 bis 100 Lokomotiven und < 1700 Waggons beträgt, handle es sich keineswegs um ein mono- polistisches Unternehmen. 60 Prozent des jährlichen Bedarfes i seien den Resitza-Merken kontraktlich zugesichert. Sine Delegation Mischer Exporteure beim polnischen Handelrvireminifter. Warschau, 6. August. Heute besuchte eine Delegation, jüdischer Exporterlre den Vizeminister für Handel und Industrie! und. legte ihnr die Forderungen der jüdischen Kaufleute, insbesondere betreffs des Getreid.eexports, vor. An der< Delegation nahmen die Senatoren Trus'ker und Rotten-, st r e i ch, Präsident H o r o w i z und Ing. Stolz mann teil. Der Vizeminister erklärte, daß seiner Ansicht nach die von der; Delegation berührten Fragen im Augenblick nicht aktuell seien. Er> betonte jedoch, daß keine Beschlüsse gefaßt werden sollen ■ ohne wo r he rigc Fühlungnahme, mit d.e r Get r e i d e v e r e i n i g u n g beim Verband der Kwtfleute. Mener Privatverkehr. Im Anschluß an die Ermäßigung der offiziellen Bänkrate hon 7,6 auf 7 Prozent kam im gestrigen^ Effektenprivatverkchr eine freundlichere Tendenz zum Durchbruch, ohne daß jedoch die Umsätze einen nennenswerten Umfang erreicht hätten. Es bestand Interesse für Staatsbahn, Alpine u>ld Rima, für welche Effekten höhere Kurse genannt wurden. Renten waren umsatzlos. Revision des Handelsvertrages zwischen Oesterreich und der Tschechoslowakei. Bei den zrvständigen-Stellen in Prag"finden derzeit Vorbereitungen zu Verhandlungen über eine Revision des handelspolitischen Vertrages zwischen der Tschechoslowakei und Oesterreich statt, die nach dem 20. September wahrscheinlich in Wien beginnen werden.