Mannheim
Compact Memory

Wiener Morgenzeitung · 1926-06-11 · Heft 2621 (11.6.1926) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2621 (11.6.1926)
Date
1926-06-11
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2979076-2981549-2981708--26741-3014598
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

W. M«, FErg Menev Moesenzeitutts Me fafeit wir Hebräisch lerne«? Von M. Chartiner (Jerusalem). 3**) SpvaMchlwievigkeiten. Wird die Betonung schriftlicher Arbeit im hebräischen Unterrichte das Streben nach Erlernung der hebräischen Sprache stärken? Wird dadurch die hebräische Sprache aufhören, bloß Mittel zu sein und Selbstzweck werden? Oder wird das Hebräische dadurch an Wichtigkeit gewinnen fürs praktische Leben, ja eine Notwendigkeit werden, was allein imstande ist, die gesunde, erfolgreiche' Entwicklung einer Idee zu verbürgen? Keineswegs. Auch wäre das gar nicht unsere Absicht. Die Lcbensnotwendigkeit einer Sprache hängt von ganz anderen, objektiven, meist ökonomischen Ursachen ab. Nach der Seite hin hört unser Einfluß auf. Wofür wir aber mit Erfolg eintreten könnten, dem dürfen wir uns nicht entzichen. Liegt das Hebräische nicht in den Grenzen ökonomischer Notwendigkeit, so ist es doch Grundbedingung, ja Voraussetzung des zionistischen Judentums. Ten Zionisten i st es eine Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit können wir .nicht bloß durch die übliche Agitationsarbeit und stete Aufrüttelung des allezeit einnickenden Volkswillens in der Galuth fördern, sondern durch Verminderung der Schwierigkeiten im Erlernen der hebräischen Sprache. Wir können die Steine des Anstoßes unh die Hindernisse wegräumen. Es ist unsere Pflicht. Was'sind dies aber für Hindernisse? Sind es bloß allgemeine Schwierigkeiten, denen man beim Erlernen jeder fremden Sprache begegnet, oder hat das Hebräische besondere Schwierigkeiten? Wir kommen hiermit ins Spezialgebiet des hebräischen Sprachunterrichtes. Versuchen wir es einmal, unser zurechtgelegtes Arbeits- Programm für Hebräischunterricht in der Galuth, Hebräischlcrnen ans Grund schriftlicher Arbeit, ins Werk zu setzen. Ta stoßen wir sofort auf eine eiserne Wand: die 'hebräische Rechtschreibung. Mann wird Ales und wann Aj i n geschrieben? Wann Kos und wann Kas? Wann Tet und wann Taw? Und jDQitit schreibt man Kamez und wann P a t a ch? Mann Schurek und wann Kibuz?/ Unsere Aussprache gibt hierfür keinen Ausschluß. Sechs Konsonanten haben in unserer Sprache — oder besser: Aussprache — doppelte Schreibung, und zwar folgende: Der spiritus lenis, w, ch, t, k, ss, das heißt: Sechs Konsonanten unseres Alphabets sind rudimentär, überflüssig. Von imseren zehn Vokalzeichen sind fünf überflüssig, weil sie dieselbe Aussprache haben. Der eigentlich halb sephardifche oder sephardisiermde Dialekt, den wir, in Unkenntnis des wirklich sephardischen, Palästinascphardischen, mit so viel Mühe und Kampf in den größten Teil unserer modernen Schulen eingeführt haben, hat das Konsonanten- und Vökalübel nicht abgestellt. Im Gegenteil: das Uebcl ist durch die Nivellierungstendenz dieses Zwitterdialektes noch größer worden. In einem öffentlichen Vortrag in Tel-Awiw hat einmal Bialik laut geklagt, daß „fast der dritte Teil unseres Alphabets stumm sei". Bialik beklagte darin den allgemeinen Tiefstand der jüdischen Psyche, den sie sich in der Körper und Geist lähmenden Diaspora geholt hat. Er sah etwa den kabbalistischen sogenannten „Defekt in den oberen Regionen". Wir müssen uns nicht so hoch versteigen, um dieses Uebel zu erkennen. Der hebräische Lehrer und der Schüler für Hebräisch kennen es aus der bitteren Erfahrung in der Alltagslektion. Die spüren das praktische Uebel. Es gibt keine Möglichkeit, nach unserer jetzigen, sei es aschkenasischen, litauischen, polnischen und am allerwenigsten in der sephardisierenden Aussprache die Rechtschreibung des Hebräischen weder zu lernen noch zu lehren. Die Generation des alten Chinuch hat gut orthographisch geschrieben. Die Kontinuität des „Lernens" und des täglichen Betens haben das ihrige getan. In Palästina läßt die hebräische Orthographie sogar in den Mittelschulen noch viel 31t wünschen übrig. Nur die dortigen Misrachischulen, die palästinensisches Milieu mit teilweisem Kontinuum, des alten Chinuch verbinden, und bei denen diese Verbindung Wunderresultate im hebräischen Können gezeitigt hat, sind in der Orthographie nicht zurückgeblieben. Noch besser, weil viel natürlicher und leichter in der Rechtschreibung, haben es die sprachlich sonst nicht so hochstehenden Schulen der palästinensischen Sephardim und Themanim, die zwar in der Aussprache weit auseinandergehen, jedoch in der Defferenzierung der Sprechelenrente allen anderen Galuthdialekten, insbesondere den europäischen, die von ihren arischsprachigen Umgebungen arg korrumpiert wurden, weit voraus sind. Fiir diese alle hat .jedoch die Frage der Orthographie nicht die Bedeutung, die sie für die Galuthschule hat. Hier ist es eine Lebensfrage. Ohne Rechtschreibung keine schriftliche Arbeit, ohne schriftliche Arbeit kein Hebräisch im Galuth. D i e G a l u t h s ch u l e m u fj also mit der hebräischen Orthographie, m i t deren durchgreifenden Verbesserung beginnen. Der nächste (letzte) Aufsatz soll darlegen, wie diesem Uebel abzuhelsen wäre. *) Siehe „Wiener Morgenzeitung" vom 5, und 6, Juni, Vetljurar Wische Lvfer. Der überlebende Sohn einer jüdischen Familie, die anläßlich der Pogrome seitens der Petljura-Banden förmlich vernichtet wurde, richtet das nachstehende Schreiben an uns. Es ist ein Dokument. Name und Adresse des Einsenders imd die Namen der Opfer sind uns bekannt. Löbliche Redaktion! Ein schreckliches Ereignis hat sich zngetragcn: Petljura, der ukrainische Nationalheld, wurde in Paris ans offener Straße ermordet. Diese Tat kann von der zivilisierten Menschheit gewiß nicht gutgeheißen werden. Allein, wer nicht gesehen hat, mit welcher Bestialität die Truppen des Petljura in den Gebieten der Ukraine und Polens gehaust haben, der kann nicht begreifen, daß die ungeheure Schuld dieses Mannes an unerhörter Barbarei und unsäglichem Unglück s 0 lange Zeit ungcsühnt bleiben konnte. Die „Wiener Morgenzeitung" hat ans Anlaß des Ablebens Petljuras einen Artikel veröffentlicht, der eine erschütternde Bilanz seiner verruchten Wirksamkeit gegen die Inden war. Der Unterzeichnete ergänzt hiemit diese Bilanz durch einen traurigen Originalbericht: Im August .1920 überfielen die Petljura-Helden das Haus des jüdischen Einwohners .... in Tysmicnica bei Stanislan. Es war am Sonntag, 9 Uhr früh, als sie dort eindrangen und alles auszuplündern begannen, was sich nur fortschleppcn ließ. Eine große Menschenmenge hatte sich angesanunclt, aber niemand konnte die bewaffnete Bande an ihrem Zerstörungswerk hindern. Als alles fortgetragen war, entfernten sich die Banditen, und die Familie glaubte nunmehr, von ihnen nicht mehr beunruhigt zu werden. Aber sie kamen am nächsten Tag um 10 Uhr früh wieder, erbrachen die Haustür, stürzten mit Messern in die Wohnung und erstachen zunächst auf bcstialische Weise m c i n c n Großvater, einen 7 2jährigen Greis. Als auf seine Hilferufe mein Vater herbeieilte, Iraf ihn das gleiche Schicksal. Er wurde auf unerhört qualvolle Weise abgeschlachtet und sie haben seine Leiche zerstückelt. Meiner Mutter gelang es, durch eine Hintcrtüre zu flüchten. Sie verbarg sich im Gerichtsgebäude, aber sie starb kurze Zeit nach diesem furchtbaren Tag an gebrochenem Herzen... Diese Tatsachen können ich und viele noch lebende Einwohner von Tysmienica beweisen. An diescil Mordtaten der Räuber trug der Held Petljura, ihr Anstifter und Beschützer, die Schuld. Es wäre ihm ja nicht möglich gewesen, das verblendete Volk in einen Bruderkrieg (Slavcn gegen Sladen) zu hetzen, wenn er nicht vorgeschützt hätte, „die Inden sind an allem schuld" und sie nicht zu den abscheulichsten Untaten cmgefenert hätte. Es ist notorisch, daß viele seiner angeworbenen Soldaten ihm nur deshalb gefolgt find, weil er ihnen als Belohnung die Ausplünderung der Juden gestattete. Aus der vorstehenden wahrheitsgemäßen Schilderung mag man ermessen, m welcher Gemütsverfassung sich der arme Schwarzbarth befand, als er dem Petljura in Paris begegnete. Reue AufulchmsbejiiMmungen im Hailaer Technikum. Wir erhalten folgende Zuschrift vom hebräischen Technikum in Haifa: Das hebräische Technikum in Haifa hat die Aufgabe, die Entwicklung der technischen Industrie in Palästina durch die Erziehung technischer Fachleute für Palästina und die Nachbarländer zu unterstützen. — Als das Technikum vor eineinhalb Jahren eröffnet wurde, konnte es noch nicht seine endgültige Form bestimmen. Die Aufnahmsbedingungen waren nicht strenge und man verlangte nur sieben Klassen einer Mittelschule, obwohl die meisten Bewerber Reifezeugnisse vorlegten. Aber schon die kurze Zeit hat gelehrt, daß die Unterschiede in der Vorbereitung der Schüler eine Ungleichheit in ihrer Aufnahmsfähigkeit verursachen und so den Lehrgang erschweren. Da das Institut außerdem mit der Zeit das Niveau einer technischen Hochschule anstrebt, wurde beschlossen, nur das Reifezeugnis e i u c v Mittelschule als Qualifikation zur Aufnahme zu betrachten. Gleichzeitig hat sich auch die dringende Notwendigkeit der praktischen Arbeit der Schüler ergeben, damit sie ihre theoretischen Kenntnisse ergänzen. Es ist selbstverständlich, daß diese Arbeit in Paläst i n a g e l e i st e t werden m u ß, damit die Schüler die Lebens- und Arbeitsbedingungen des Lande s k e n n e n l e r n e n. In Anbetracht dieser Umstände hat die Direktorcnkonferenz des Technikums in seiner letzten Sitzung folgende Aufnahmsbedingungen beschlossen: 1. Das Reifezeugnis einer Mittelschule; 2. praktische Arbeit von 12 Monaten entweder vor den Studien am Technikum oder während der Ferien und nach Schluß der Studien. Dieser Beschluß und noch einige Verbesserungen bedeuten einen neuen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Haifaer Technikums. Von der hebräischen Nationalnnd Universitätsbibliothek in Jerusalem. Die Bibliothek erhielt m den letzten Tagen wiederum große Spenden. Ans Italien langte eine große Sendung ein, als erstes Resultat der vom Fondazione per la Storia dell'Ebraisino Jtaliano eingeleiteten Sammlung. Die Sendung enthielt insbesondere vollständige Serien wissenschaftlicher Beröffeiltlichnttgen der italienischen gelehrten Gesellschaften. Ans Amerika wurde der Bibliothek durch Vermittlung der Zionistischen Organisation eine Sammlung neuerschienener Bücher aus dem Gebiete der Technik — Geschenk des Herrn Hermainr A. Sarachan, Rochester — und eine Sammlicng voll Büchern uub Zeitschriften aus dem Gebiete der Statistik und Arbeitstechnik — Geschenk des .Herrn K. I. Stone, Rochester —* übersandt fl. Juni 1986 DettvB ‘TO!...™-'-'-OiiwwrinnBr, HjTT- / TerWÄaÄl ®0* Servttenklaftet als MokalprSftaWßM. An Juden wird nicht vermietet. Zum vierten Male befaßte sich gestern das Bezirksgericht Iosefstadt (Hofrat Dr. Schwarz Wald) mit der interessanten Kündig,rngsklagc, die der Wiener Se rvi t c n konvent gegen den Architekten Hermann Helmer angestrengt hat, da dieser ihnr gehörige Rännre im Gebäude der Serviteickirche ckn die Leihbibliotheksinhaber R a n ch w e r g e r und Schrott in Untermiete gegeben hat. Die Genannten haben dort eine Leihbibliothek errichtet, die nach Behauptung der Klage Bücher verleiht, deren Inhalt dem sittlichen Empfinden der B e v ö l k e r u n g Wider s p r e ch e. So finde man dort Werke Z 0 l a s, B e t t a u e r s und andere. Ranchwerger ist mosaischer, Schrott Protestantischer Konfession. Die gestrige Verharrdlung wurde mit Vergleichsverhandllrngen eingeleitet, wobei es wiederholt zu lebhaften Kontroversen kanl. Der erste Punkt der Vergleichsstipulationen besagt, Architekt Helmer verbleibe nach wie vor Hauptmicter. Der zweite Punkt stellt fest, daß der Servitenkonvent und Architekt Helmer ihre Zustimmung dazu geben, daß an Stelle von Ranchwerger llnd Schrott ein neuer Untermieter treten soll, der von den Inhabern der Leihbibliothek präsentiert werden kann. Damit begannen auch bereits die Schwierigkeiten. Die Vertreter des Scrvitenkonvents machen nämlich die Ernschränkung, der neue Untermieter dürfe kein Jude sein. Ranchwerger erbot sich, nach Kräften sich um einen Untermieter zu bemühen, der dieser Anforderung entspreche. Eine bindende Zusage könne er jedoch nicht machen. Verteidiger Dr. Freund (für Architekt Helmer): Tsiese Forderung des Konventes ist mir unverständlich. Ich würde begreifen, wenn man sagt, der Nachfolger nmß unbescholten sein, muß sich eines guten Leumunds erfreuen. — Pater Ambr0 s: Er darf? ein Israeckit s c i n. Das Lokal, um das es sich hier handelt, liegt an der Kirchenfront. Wir können einen solchen Untermieter vor der Kirchengemeinde nicht verantworten. — Dr. Freund: Ja, sind denn die Israeliten St a a t s b-ü r g.e r zw e iter Kategorie? — Pater A m b r 0 s: Wir sind nicht g^gen die Juden und F r e m d r a s s i g e n, aber wir müsien auf das Empfinden der katholi'schen Bevöl k erm ng Rücksicht nehmen. ,$ Eine als Zeugin geladene Angehörige einer katholischen Frauenorganisation greift erregt in die Debatte ein und wird vom Vorsitzenden zur Ruhe verwiesen. Schließlich wird die-endgültige Formulierimg dieses Punktes offen gelassen. Bei Punkt 3 erwachsen neue Schwierigkeiten. Der neue Mieter darf nämlich kein lärmendes Gewerbe betreiben, ferner keines, das bereits im Klostergebäude vertreten ist und schließlich auch keines, das gegen das Empfinden "der'katholischen Bevölkerung verstoßen würde. Architekt Hel m e r: Würde ein T>amr e n ko mfie kt i 0 n s^g e s ch äft das sittliche Enrpfmden verletzen? Ich möchte einmal eine genaue Definition hören, was unter sittlichem Empfinden in diesem Falle verstanden werden soll. — Dr. Schapira (für Ranchwerger und Schrott): Es gibt kein katholisches und kein jüdisches, sondern nur ein allgemeines sittliches Empfinden. — Ranchwerger: Der hochwürdige Herr Verwalter hat mir bei mündlichen Verhandlungen zicgesagt, daß ich im Notfälle auch einen Juden bringen dürfe. Für mich und meinen Kompagnon handelt cs sich um keine-Christen, keine Türken, sondern um eine Grx.iistzLmz.s'Va-g^, die zwei Fannlien angeht. . - Der Vorsitzende macht nun den Vorschlag, Ranchwerger und Schrott »rügen sich bemühen, innerhalb, drei Monaten einen christlichen Nachfolger, der auch sonst den Bedingungen des Servitenkonventes tunlichst entspreche, ausfindig zu machen. Bis dahin solle Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Stelle sich in dieser Zeit der gewünschte Erfolg nicht ein, würde der Prozeß dort wieder ausgenommen werden, wo er heute abgebrochen wird. Nach längerer Debatte stimmten die Streit- Parteien dem Vorschlag des Vorsitzenden zu. Ganz zuletzt läßt es Pater Ambros nicht als völlig ausgeschlossen erscheinen, daß doch auch ew mosaischer Nachfolger Aufnahme finden würde, wenn sein Gewerbe ^den sonstigen Anforderungen -des'Kvnieentes entspricht. Leopold Wölflirrg als Versicherungsagent. Die Person Leopold W ö l f l i n g.s, des ehemaligen Erzherzogs Leopold Ferdirrand von Oesterreich, stand im - Mittelpunkte eurer gewerbegerichtlichen Verhandlung. Die Allgemeine V e rsicherungs A.-G. Union hot ihn sowie seinen Berufskollegen Marcell Klang auf Bezahlung von 15.009 Schilling geklagt. Beide Beklagte tvaren in der Zeit vorn Juni bis September 1925 als Agenden der Klägerin tätig. Die Klagesumme stellt die Differenz zwischen einem den beiden Beklagten gewährten Vorschuß von zirka 38.000 Schilling nnd den von den Beklagten verdienten Provisionen in der Höhe von rund 24.000 Schilling dar. Dr. Siegfried W o bf für den nicht erschienenen Wölfling erhob den Einwand, die Union habe es bis heute rlnterlassen, seinem Klienten Rechnung zu legen. Erwies dem Senate eine Aufstellung Leopold Wöflings vor, nach welcher ihnr die Union einen Betrag von 1175 Schilling schuldet. Daß die Vereinbarung vom 28. August auch Wölfling verpflichtet, wird bestritten. Die Union habe sich der Tätigkeit des in überaus bescheidenen Verhältnissen lebenden Leopold Wölfling hauptsächlich deshalb bedient, weil sie sich seine Qualifikation als ehemaliger ö st e r r e i ch i s ch e r Erzherzog zunutze machen wollte. Es sei, meinte Dr. Wolf weiter, einem ehernaligen Erzherzog gewiß nicht übel zu nehmen, wenn er sich unter dem Zwange der No-t steü-n Brot als Versicherungsagent erwerbe. Mavcokl Klang, der persönlich erschienen war, bestritt, Schuldner der Union zu sein. Der Vorsitzende, Landesgerichtsrat Dr. H öll e r, erklärte das Gcwevbegericht für unzuständig. WAfling sei nicht als Angestellter im Sinne des Handelsgesetzes zu betrachten. Die Streitsache wird nuninehr vor dein ZivMandesaerichte zur Austragung loumren müKen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.