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Wiener Morgenzeitung · 1926-06-11 · Heft 2621 (11.6.1926) · p. Seite 2

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2621 (11.6.1926)
Date
1926-06-11
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Me«, Attüay lt, Ami MS 0k. SM ®kit** MargenzeitittW Sie ZWenabfindMg. Re?chstaZrdeSatte über den HIadenbur«-Srirf. AeE Asevch mb gomile des delegations juives. Von Dr. Oskar Aarbach. OemvachckretSr-SteLvertrtter der Mischen Bölkrrkmndliga für Oesterreich. Die aktuelle Anregung des geschätzten LutorS stellen wir hiemit zur Diskussion: Der Zusammentritt der permanenten Mandatskommission des Völkerbundes und das Erscheinen Doktor Weizmanns und einer Delegation des palästinensischen Jifchuw Mr Vertretung der jüdischen Wünsche in Gens hat der „Wiener Morgenzeitung" Veranlassung gegeben, neueMch mit allem Nachdruck die endgültige Interpretation des Artikels 4 des Palästinamändates und die Anerkennung der Jetvifh Agency als einer völkerrechtlichen juristischen Person zu fordern, als eine selbstverständliche und dringende Voraussetzung der vollen Entfaltung der jüdischen Aktivität im Sinne des Mandatstextes. So sehr bedauerlich es ist, daß sechs Jahre nach San Remo das schwierige Werk des Palästinaaufbaues noch nicht einmal juristisch die primitivste tragfähige Basis erhalten hat, so unzweifelhaft dürfte auch die polrksche Desorganisation und Passivität der jüdischen Nation als aus dem Mandat berechtigter Gesamtheit einen gvrchen Teil der Schuld der Verzögerung tragen. Es war von vornherein klar, daß die Zionistische Organisation nur provisorisch als Jewish Agency fungiere und die endgültige Konstituierung dieses zumindest theoretisch gesamtjüdischen Osganes auf breitester Grundlage sich vollziehen nüisse; die Schritte, die in dieser Richtung unternommen wurden und die bisher (und wohl auch in absehbarer Zukunft) zu keinem positivem Resultat geführt halben, waren jedoch — dem Drucke der Ausbaukrise in Erez Israel folgend — von vornherein nahezu ausschließlich in Hinblick auf eine zu erzielende Vergrößerung der finanziellen Kräfte gedacht — unter Vernachlässigung des Politischerl und juristischen Momentes. Sie sind heute so wenig mehr aktuell, ohne daß eine andere akzeptable Lösung an ihre Stelle getreten wäre, daß es gerade in diesem Momente der gegenseitigen Rechenschaftslegung des Juderltums, des Völkevbundes und der Mandatsmacht über Palästina angezeigt erscheint, einen anderen Weg darzulegen, der — eine große Seltenheit auf jüdisch-politischem Gebiete — nicht nur die zwei bedeutendsten organisatorischen Probleme des modernen Judentums mit einem Schlage lösen könnte, sondern der in seinen Grundzügen auch auf juristische Mte basiert ist. -'< Als wirksamste Introduktion der Konferenz von San Remw, die das Recht des jüdischen Volkes auf die nationale Heimstätte in Palästina anerkannte, ist nämlich ein Schritt erfaßt, der zum ersten Male nach Jahrtausenden wieder die Stimme der jüdischen Gesamtnation laut werden ließ und den Machthabern der Erde erst die Legitimation gab, .dieser Gesamtheit Rechte zuzusprechen, ein Schritt -von allergrößter Bedeutung, der heute selbst innerhalb des Judentums einer völlig unverdienten Vergessenheit anheimgefallen ist: — das Memorandum des Comite des delegation juives bei der Friedenskonferenz in Paris betreffend die Ansprüche des jüdischen Volkes ans Palästina. Diese Note, adressiert an „Ihre Exzellenzen, den Präsidenten und die Mitglieder der Friedenskonferenz", datiert Paris den 6. Februar 1920, ist neben dem „Kopenhagener Manifest" (1918) zweifelsohne die wichtigste Kundgebung des Judentums in der neuesten Geschichte. Im Namen von zwölf Millionen Juden, also des weitaus größten Teiles der jüdischen Gefamtbevölkerung der Erde, erhoben ihre bei der Friedenskonferenz einwandfrei legitimierten Vertreter' die Forderung nach Umwandlung Palästinas in ein Mandatsland des Völkerbundes, nach Übertragung des Mandates an Großbritannien und nach der Errichtung eines jüdischen nationalen Heimes im Sinne der Balfour-Deklaration. Das Memorandum schließt mit der Aufzählung der das Comite des delegations bildenden Organisationen in aller Welt, unter denen die Zionistische Organisation ausdrücklich erwähnt ist. Dieses Memorandum, allzusehr in Vergessenheit geraten, ist niemals derogiert worden; es ist einer der wenigen juristisch einwandfrei fixierten Akte der jüdischen Politik: So hat Georg Landauer in seinem Werke „Das geltende jüdische Minoritätenrechl", das, von: Osteuropainstitut der Breslauer Universität herausgegeben, ausdrücklich „für den akademischen Unterricht und die Verwaltung" bestimmt ist, dieses Schriftstück vollinhaltlich ausgenommen. Daß die Zionistische Organisation und das Comite des delegations durch innige Bande, vor allen: scholl durch die Identität der leitenden Männer, verbunden sind, ist allgemein b^annt; was dokumentiert aber einwandfrei und vor aller Welt das Memorandum vom 6. Februar 1920? Vor allem, daß die Zionistische Weltorganisation Mitglied und Teil des Comite des delegations ist; ferner, daß das Comite als die von der Pariser Friedenskonferenz anerkannte Interessenvertretung von zwölf Millionen Juden (also eines Vielfachen als die Mitgliederzahl der Zionistischen Organisation) sich im kritischesten Augenblick geschlossen und vorbehaltlos zum Vorkämpfer der nationalen Heimstätte gemacht hat. Der Oeffentlichkeit, der juristischen und wissenschaftlichen Präzis, ißt von einer späteren Derogieruug Berlin, 10. Juni. (Wolsf.) Im Reichstag erklärte heute Reichskanzler ix Marx zur Frage der Fürstenabfindung, der vorlieacirde Entwurf sei ein Kompromiß. Die Regierung legi entscheidenden Wert darauf, daß auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes eine befriedigende Auscinanderfetzung mit den vormals regierenden Für st e n h ä u s e r n gefunden werde. Ter Gesetzentwurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zugrunde liegt, ist nach Auffassung der ReichSregierung keine solche a u n e h nu bare Lösung. Nach der verfassungsmäßigen Überwindung der Revolution müssen die Grundlagen des Rechtes unversehrt bleiben. Zu ihnen gehören Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und Unantastbarkeit des privaten Eigentums. Die im Volksbegehren verlangte entschädigungslose Enteignung der ehemaligen Fürstenhäuser ist unvereinbar mit diesen obersten Geboten eines Rechtsstaates. Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die politischen und gesetzgeberischen Notwendigkeiten außer acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staatlichen H o h e i t s s t e l l u n g der Fürsten und aus der durch Krieg und Inflation hervorgerufenen allgemeinen Volksverarmung ergeben. Die Reichsregicrung möchte keinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig sein würde, anzunehmen, daß sie nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheides von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen könnte. Die Reichsregierung wird auch dann mit aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische Regelung im Geiste der Vorlage dringen. Abg. v. G u e r a r d (Zentrum) gibt namens der R eg i e r u n g s p a r t e i e n die Erklärung ab, daß sie alles daransetzen werden, den vorliegenden Gesetzentwurf in allen wesentlichen Bestandteilen zur Annahme zu bringen. Das Gesetz wird den Fürsten nur das Vermögen belassen, das sie als unzweifelhaftes privates Eigentum erworben haben. Den Folgen des verlorenen Krieges, der Verarmung des Volkes und der gesamten Vermögenslage der Fürsten wird Rechnung getragen. Abg. Müller-Franken (Sozialdemokrat) gibt ebenfalls eine Erklärung ab, in der es heißt: Der Reichspräsident ist unter Mißachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den Volksentscheid einseitig Stellung zu nehmen. Er hat damit die neutrale Haltung aufgegeben, die er gegenüber innerpolitischen Streitfragen einzunehmen feierlichst versprochen hat. Darin muß eine Verletzung der durch fein Amt gebotenen überparteilichen Haltung erblickt werden. Hütte Reichspräsident E b e r t in gleicher Form sich für den Volksentscheid ausgesprochen, so würde ihm das sicher die schwersten Beschimpfungen derselben Leute eingetragen haben, die jetzt Hindenburg zu seiner herabsetzenden Kritik am Volksentscheid veranlaßt haben. Abg. Müller-Frauken wendet sich weiters in scharfer Weise gegen den Reichspräsidenten und erklärt, es sei nicht die Aufgabe eines Staatsoberhauptes, einseitig Partei zu ergreifen. Er protestiert gegen die Parteilichkeit des Reichspräsidenten und fordert die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. Reichskanzler Marx erklärt auf die Ausführungen des Vorredners zum Brief des Reichspräsidenten an den Staatsminister v. L o e b e l l, daß nach Art. 50 der Reichs- Verfassung Anordnungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung bedürfen. Diese Verfassungsvorschrift hat nur solche Kundgebungen im Auge, die der Reichspräsident in des Pariser Memorandums in all den Iahten nichts bekannt geworden; sie hat daher das Recht, cs heute seinem Inhalte und Umfang nach als in Kraft befindlich zu betrachteil. Dies gibt uns tveiterhin vollkommen das Recht zu verlangen, daß eine Erweiterung der Jewish Agency sich vor allem in der Richtung bewege, daß das Comite des delegations in angemessener Form in die Jewish Agency eintrete. Würde doch diese Lösung mit einem Schlage das zweite brennende Organisationsproblem des moderllen Juderltums beilegen können, die verderbliche Existenz des Dualismus der jüdischen Spitzenorganisativnen, eines Dualismus, der um so unverständlicher und gefährlicher erscheint, als er nahezu ein rein juristischer ist. Während nämlich die Tatsachen ergeben, daß der Präsident der Zionistischen Exekutive, Sokolow, gleichzeitig Präsident des Pariser Comite, dessen leitender Generalsekretär aber der Präsident des Zionistischen Aktionskomitees ist, ist die Rechtslage derart, daß die privaten zionistischen Vereine in den einzelnen Ländern eine völkerrechtlich zumindest halb und halb anerkannte Spitze besitzen, während andererseits die unter den Schutz des Völkerbundes gestellten jüdischen, nationalen Minoritäten als Spitzenorganisation nur wieder eine private Vereinigmrg haben! Dieser Dualismus beraubt beide Teilorganisationen des Rechtstitels eines Gesamtmandates des jüdischen Voltes, läßt die völkerrechtliche Anerkennung der Jewish Agency „nicht aus den: Nebel herauskommen" und verhindert jetzt und wahrscheinlich auch in weiterer Zukunft die jüdischen Minoritäten in Europa, eine Reihe wichtiger Rechtsschutzmittel vor dem PWerunmittelbarer Ausübung der ihm verfassungsrechtlich zustehenden Staatshoheit vornimmt und die ihrer Natur nach eine derartige Vollziehung zulasten. Bei diesen Ausfüh rungen des Reichskanzlers entsteht im Hause großer Lärm. Abg. R o s e n f e l d (Sozialdemokrat) ruft: Decken Sie den W o r t b r u ch H i n d e n b u r g s? Dieser Zwischenruf verursacht einen S1 u r m d e r E n t r ü st u n g bei der Rechten. Es ertönen die Rufe: Frechheit! Unerhört! Präsident L o e b e bemüht sich vergeblich, die Ruhe wieder herzustellen und erteilt dem Abg. Rosenfeld, der seinen Zwischenruf wiederholt, den Ordnungsruf. - Nachdem wieder einigermaßen Ruhe eingetreten ist, fährt der Reichskanzler fort: Die R i ch t l i n i e u in der Politik werden nach Art. 66 der Reichsverfassung vom Reichskanzler bestimmt. Eine entschädigungslos Enteignung der vordem regierenden Fürstenhäuser, wie sie in dem Volksentscheid verlangt wird, hat die Reichsregierung wiederholt als mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar bezeichnet. Der Inhalt des Schreibens des Reichspräsidenten steht im Einklang mit der von tnir befolgten Politik. Eine Mißachtung seiner verfassungsmäßigen Stellung kann ich in dem Verfahren des Herrn Reichspräsidenten nicht erblicken. (Rufe bei den Kommunisten: Abtreten!) Abg. G u e r a x b (Zentrum) erklärt, seine Fraktion vermöge nicht anzuerkennen, daß die Angelegenheit des Hindenburg-Briefes durch Bezugnahme auf die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Seite der Angelegenheit erledigt sei. Der Brief des Reichspräsidenten sei an sich ein Politikum. Er behandle die aktuellste politische Frage der Gegenwart, eine Frage, die das deutsche Volk in höchstem Maße aufgewühlt habe. Wir sind der Meinung, daß dieser Brief wegen der überparteilichen Stelllmg des Reichspräsidenten besser nicht geschrieben worden wäre. U n v e r a n t w o r t l ich, um keinen schärferen Ausdruck zu gebrauchen, ist das Vorgehen Loebells und feiner Hintermänner. Ein solches Vorgehen gegen die Integrität der Stellung des Reichspräsidenten ist volksfeindlich und sehr zu bedauern. Abg. K o ch - W c s e r (Demokrat) erklärt, seine Fraktion könne sich der Erklärung des Reichskanzle r s n ich t a n s ch l i e ß e n. Es sei zu bedauern, den Reichspräsidenten in den Vordergrund des politischen Kampfes zu zerren. Sllirmszenen tat preußischen Landtag. Noch stürmischer als im Reichstag ging es im preuß t» s ch >c n La ndtag zu, wo es Beschimpfungen gegen Hindenburg hagelte. Als der kommunistische Abgeordnete Piek von der „Unverschämtheit des Reichspräsidenten" sprach, sprangen die Abgeordneten der Rechten von ihren Sitzen auf und verlangte.» stürmisch die Ausschließung Picks von der Sitzung. Schließlich beantragten die Deutschnationalen und die deutsche Bolkspartei die Einberufung des Aeltestenausschusses, da cs nach derartigen Herabwürdigungen des ReiDoberhauptes unmöglich sei, die Verhandlungen fortzusetzen. Als es zur Auszählung kommen sollte, entfernten sich Sozialdemokraten und Kommunisten, so daß das Haus beschlußunfähig wurde. In der sofort daraus neu einberufenen Sitzung setzten sich die Sturmszenen und Zusammenstöße fort. Der T u mu ick wurde so arg, daß die Sitzung auf eine Stunde u nck-erbrachen und der Aeltestenausischuß des Landtages einberusen wurde. Königreich Asghanistan. London, 10. Juni. Wie die afghanische Gesandtschaft mit'- teilt, tat der Emir von Afghanistan den Ä ö'n t g s ti t e l angenommen. Lunde und dem Internationalen Gerichtshöfe im Haag für sich zi: verwerten, da sie dort nicht als Partei auftreten können. Indent die Zionistische Organisation in angemessener Form das Comite des delegations, als dessen Teil sie sich einwandfrei in der Deklaration vom 6. Februar 1920 bekannt' hat, zur Jewish Agency im Sinne des Mandats heranziehen würde, auf dessen Boden sich wiederum das Comite in derselben Deklaration unwiderleglich gestellt hat, würde sie einen völkerrechtlich-politisch äußerst wichtigen Schritt tun, d«en Dualismus beendigen und die Rechtslage zwar noch nicht von selbst verändern, doch solche eingmfeu.be Voraussetzungen zu ihrer Veränderung schaffen, daß die Verleihung des Charakters einer völkerrechtlichen juristischen Person an die Jewish Agency, vielleicht dadurch auch späterhin an eine jüdische Gesamtvertretung (mit Wirksamkeit für alle jüdischen Angelegenheiten, also auch die der Galuth) möglich würde. Bedeutungsvoll ist ferner, daß wir hier die Leati possideutes wären und Opponenten dieser Lösung sich der Mühe unterziehen und das Odium auf sich nehmen müßten, die Rote von: 6. Februar 1920 nachträglich zu derogieren. Praktisch scheint hier der einzige Weg offen zu stehen, um auf Grund der bestehenden Rechtslage einen großen Schritt vorwärts zu kommen, den gefährlichen Organisationsdualismus im Judentum zu übevbrücken und dem Bölkerbuttde ein Gebilde zu repräsentieren, das tatsächlich imstande ist, die Voraussetzungen für die Verleihung völkerrechtlich juristischer Persönlichkeit au eine jüdische Gesamtvertretung, vorerst an die Jewish Zlgency, nach Möglichkeit zu erfülle».

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