Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 7 (1925)
- Issue
- Heft 2331 (18.8.1925)
- Date
- 1925-08-18
- Page
- Seite 25 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2831 Men, Dienstag Wiener Morgenzeitung 18. August 1925 Seite 25 So wollte der Herrscher also die reichen jüdischen Kreise durch Errichtung von Spinnereien und Webereien für eine Beteiligung an der inländischen Fabrikation gewinnen, um ihrem Handel eine die Interessen der Monarchie fördernde Richtung zu geben. Im Hinblicke auf die Unterschiede der Länderverfassungen und der sozialen Lage der Juden in den verschiedenen Provinzen der Monarchie war eine einheitliche Regelung der Judenangelegenheiten nicht möglich und eine gesonderte Behandlung erwies sich als notwendig. In diesem Sinne fordert der Monarch von seinen Hof- und Landesstellen „alljährlich über den Fortgang der Sache die Berichte aus jedem Lande und die Vorträge darüber." Es würde zu weit führen, eingehend auf die einzelnen Vorträge, Gutachten u. dgl. hier einzugehen, um so mehr, als Gegenstand dieser Abhandlung bloß das für die niederösterreichischen Juden bestimmte Toleranzpatent ist. Nichtsdestoweniger sei auf das Votum separatum des Hofrates Greiner vom 7. September 1781 hingewicsen, dessen Vorschläge für die Juden günstiger lauteten, als die der niederösterreichischen Regierung, der Hofkanzlei und auch der Mehrzahl seiner Kollegen. Insbesondere soll hier jene Stelle des Gutachtens berücksichtigt werden, die sich mit der prinzipiellen Frage beschäftigt „ob die Juden in Niederösterreich und zu Wien auch fürohin, wie bisher, bloß geduldet oder toleriert, oder, ob sie wie andere Religionsgenossen, wie sie es in Polen und in Holland sind, eigentlich recipieret werden sollen." Obwohl Kaiser Josef, ebenso wie der Staatsrat und die niederösterreichische Regierung Gegner der Rezeption waren, erhoffte sich Greiner nur von einer solchen die Beseitigung bestehender Nebel. „Ehrgeiz und Hoffnung zu gewinnen — votierte Greiner — sind von jeher die einzigen Triebfedern aller menschlichen Handlungen gewesen. Wo diese in Wirkung gesetzt werden, hat man von den Menschen, einzelwcise oder vereinigt als ganze Nationen betrachtet, alle mögliche Dienste and in allen Handlungen die größte Beförderung zu hoffen; wo diese erschlaffen oder gar durch öffentliche Anstalten niedergeschlagen werden, hat man nichts anderes als völlige Untätigkeit oder wenigstens nur sehr geringe Mitwirkung in Privat- und allgemeinen Angelegenheiten zu erwarten. Das letztere war bisher der Fall der hiesigen Juden. Außer Nahrungsstand durch die ihrethalben bestehende Verfassung gesetzt, durch Toleranzgelder und Leibmaut gleichsam zum Vieh oder wenigstens zum Sklavenstand herabgewürdigt, überall ausgezeichnet und aus der Gemeinschaft rechtschaffener Leute allemal zurückgewiesen, konnten sie dem Staate wenig nutzen und eigentlich zu sagen, so konnten sie es nicht einmal wollen, ja, es wäre für sie und die übrigen Untertanen besser gewesen,- wenn man sie gar nicht hier gelassen hätte, als daß man sie so geduldete, wie sie dermalen wären." „So lange Toleranz und Leibmaut — schrieb Greiner weiter — so wie sie jetzt sind, belassen imd sie nicht anders als nach vorausgegangener Beurteilung des Landes und der Hofstelle gegen jährliche beträchtliche Schutzgelder oder gar tägliche Leibmautentrichtung hier wohnen dürfen und gewärtig sein müssen, diese ihre Schutzgelder von Jahren zu Jahren gesteigert zu sehen, ist es also billig zu zweifeln, ob die Juden durch alle anzuwendenden Mittel, so weit es sein sollte, aufgekläret, zu nützlicheren Staatsgliedern gebildet und auch durch die neuzueröffnenden Erwerbungsquellen mehr ansehnliche jüdische Familien hierher gezogen werden können." Bon einer Rezeption der Wiener Juden wollte allein der Staatsrat nichts wissen; dagegen wurden alle anderen Vorschläge und Ansichten des Referenten einer sachlichen Krittk unterzogen. So war Staatsrat Gebler — um nur das Wesentlichste herauszugreifen — für die Aufhebung der „für die Nation erniedrigenden und kränkenden" Leibmaut, dieser Judensteuer, die während des Mittelalters und in der Neuzeit bis Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland und Oesterreich eingehoben wurde. Ferner war er „in Ansehung aller übrigen, teils unnützen, teils schimpflichen Beschränkungen" damit einverstanden, „daß solche aufzuheben seien, vornehmlich auch das bisherige Verbot, in christlichen Häusern neben Christen oder in den Vorstädten zu wohnen." Dagegen erschien ihm die Ausdehnung der Duldung, welche die Juden in Wien genossen, auf das flache Land als nicht ratsam, „mit der einzigen machenden Ausnahme, wenn jemand von dieser Nation, es sei in einer Landstadt, Markt, Flecken, Dorf oder auch an einem bisher unbebauten Ort eine Fabrik errichten oder sonst ein nützliches Gewerbe einführen will. In allen diesen Fällen hätte die Regierung de casu in casum (von Fall zu Fall) die Licenz ohne mindester Schwierigkeiten zu erteilen und dergleichen Landjuden hätten der nämlichen Rechte als ihre Brüder in der Hauptstadt sich zu erfreuen." Graf Hatzfeld wieder riet: „Wegen. Errichtung eigener jüdischer Normalschulen bin ich mit der Kanzlei gänzlich verstanden — die Hoskanzlei sprach sich (1781) dafür aus, den Juden die Errichtung einer eigenen Normalschule zu gestatten, über welche jedoch „ein christlicher Direktor die Oberaufsicht zu führen hätte" —, nur glaube, daß derselben kein besonderer christlicher Direktor vorgestellt werden solle, sondern unter jene Obsicht wie dte übrigen Schulen stehen solle. Nebstdem soll denen Juden erlaubt sein, ihre Kinder auch in christliche Normal- und Realschulen zu schicken." „Den Großhandel — schrieb er weiter — finde für die Juden angemessen, jedoch soll er ihnen nur unter jenen Bedingungen gestattet werden, welche für die Christen ausgemesseu sind. Die Erlernung aller Handwerke bei christlichen Meistern wäre ihnen zu gestatten, nicht aber deren Ausübung überhaupt." - •■■■■-*' ■ — - Novy Smokovec Sode Tatra. Tschechoslowakei Das modernste klimatische Höhensanatorium der Gegenwart. 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Sie wird mit folgender Erklärung eröffnet: „Meine Absicht geht keineswegs dahin, die jüdische Nation in den Erblanden mehr auszubreiten oder da, wo sie nicht tolerieret ist, neu einzuführen, sondern nur, da wo sie ist und in der Maß, wie sie als tolerieret bestehet, dem Staate nützlich zu machen. Diesem gemäß ist sich also in Ansehung der Juden in Oesterreich unter der Enns zu benehmen." Im übrigen erklärte er sich mit den Vorschlägen der Hofkanzlei einverstanden und verfügte, daß alles was in Ansehung der Juden in Niederösterreich anzuordnen ist, in ein besonderes Patent zu bringen und dessen Entwurf ihm vorzulegen sei. Nach langen und schwierigen Beratungen, an denen die Hofkanzlei, die niederösterreichische Regierung und auch die Staatsräte sich mit großem Eifer beteiligten, erschien endlich am 2. Jänner 1782 das Toleranzpatent. Das Toleranzpatent wird mit der feierlichen Versicherung eröffnet, daß es keineswegs die Absicht des Monarchen ist, „der in Wien wohnenden Judonschaft in Beziehung auf die äußere Duldung eine Erweiterung zu gewähren, sondern bleibt es auch in Hinkunft dabei, daß dieselbe keine eigentliche Gemeinde unter einem besonderen Vorsteher ihrer Nation ausmachen, sondern wie bisher jede einzelne Familie für sich des Schutzes der Landesgesetze nach der ihr von unserer niederösterreichischen Regierung erteilten Duldung ruhig genießen soll, daß ihr kein öffentlicher Gottesdienst, keine öffentliche Synagoge gestattet werde. Ebenso haben wir keineswegs zur Absicht durch diese neue Verordnung die Zahl der jüdischen Religionsgenossen weder in Wien noch überhaupt in unseren Staaten zu vergrößern, oder Fremde ohne wichtige Ursachen und besondere für sie sprechende Verdienste herein zu ziehen. Wir wollen vielmehr ausdrücklich, daß in Absicht auf die Zahl und Art, wie sie in Niederösterreich und hier in Wien gegenwärtig geduldet werden, es unverändert verbleiben und dort, wo niemals Juden ansässig gewesen, auch künftighin keinem sich ansässig zu machen, zustehen soll." War also die völlige Einbürgerung der Juden nicht erlaubt, im Gegenteil es blieb ihnen nach wie vor verboten, in solchen Städten zu wohnen, von welchen die christliche Unduldsamkeit sie bisher ausgeschlossen hatte, so hörte doch die entwürdigende Ausnahmestellung, die sie in vieler Hinsicht bisher zu ertragen hatten, mit einem Schlag auf. So wurden von nun an die sie beschämenden „gewöhnlichen Merkmale und Unterscheidungen, als das Tragen der Bärte, das Verbot an Sonn- und Feiertagen vor 12 Uhr nicht auszugehen, öffentliche Belustigungsörter zu besuchen und dergleichen" aufgehoben; den jüdischen Honoratioren und deren Söhnen sogar das Tragen des allszeichnenden Degens erlaubt. Die bisherige Beschränkung, nur in bestimmten Häusern wohnen zu dürfen, wurde aufgehoben und den Juden erlaubt, eigene Wohnungen sowohl in der Stadt als in den Vorstädten „nach eigener Willkür" mieten zu dürfen, ebenso sich beliebig viele christliche Dienstboten zu halten. Die Wahl der Gewerbe und Handlungszweige wurde freigegeben; jedoch wurden die Juden vom Bürger- und Meisterrechte nach wie vor ausgeschlossen. Die Erlaubnis, Hochschulen und Kunstakademien zu besuchen, die sie bereits besaßen, wurde erneuert. Die Leibmaut, die bisher von den nach Wien konrmenden frernden Juden zu entrichten war, wurde aufgehoben, wenn auch, wie es im Patent ausdrücklich heißt: „wir uns gerechtest Vorhalten, wegen Ent- Wdigung derjenigen, welche die Leibmaut derzyt beziehen, von der Judenschaft ein minder beschwerliches Aequivalent einzuheben.*) Ueber die Vorteile wirtschaftlicher Natur, die das Patent den Juden brachte, wurde bereits gesprochen. Erwähnt sei noch, daß ihnen „zu Unterbringung ihrer Kapitalien und deren Sicherstellung auf liegende Güter oder sogenannte Realitäten" Geld zu leihen gestattet wurde. Ob die durch dieses Toleranzedikt den Juden gewährten Begünstigungen de facto das Höchstmaß dessen darstellten, was damals ihnen auch hätte zugesprocheu werden können, soll hier nicht untersucht werden, nur darauf sei hingewiesen, daß viele der Wünsche, die die Juden Wiens, ebenso auch wie die anderen, an den Zeitgeist gerickUet hatten — man denke hier an jene Vorrede Moses Mendelsohns, die als Einleitung zur Uebersetzung der berühmten Verteidigungsschrift Manasse Ben Israels „Rettung d-, Juden" erschien — durch Josef den Zweiten erfüllt worden sind und dies erklärt uns auch den Jubel, mit dem die Juden das Patent begrüßten, welches trotz ihrer zahlreichen Gegner zu ihrer vollen Gleichberechtigung mit den übrigen Bürgern des Staates führen sollte und das so sehr den Fortschritt der Zeit charakterisiert. Judentum und MM. Von Dr. Erwin Felder. In seinem bekannten Werke „Völker, Rassen» Sprachen" schildert Felix v. Luschan die mannigfachen anthropologischen Verschiedenheiten innerhalb des Juidentums. Geradezu außerordentlich mutet die Variationsbreite an zwischen den aus Spanien stammenden Sephavdim Asiens und den aus Osteuropa nach Asien ausgewanderten Aschkenasim, zwischen den in Now-Iork lebenden russischen Juden u-nd den in Jemen lebenden südarabischen Inden, die nach Weißenberg „so viel echt semitische Züge zeigen und als die wahren Abkömmlinge der alten Hebräer zu betrachten sind". Luschan kommt zu dem Ergebnis: „Es gibt Juden mtt hellen und dunklen klugen, Juden mit schlichtem und mit krausem Haar, Juden mit hohen und schmalen Nasen, Juden mit sehr kurzen und breiten Nasen, und vor allem schwankt ihr Kopfindex zwischen 65 und« 98, also so sehr, als er nur überhaupt innerhalb der Spezies Mensch schwanken kann." Nach seiner maßgebenden Meinung treten die Juden schon als Mischvolk in die Geschichte ein und eine armenoide Urbevölkerung, semitische Eroberer und blonde Äangköpfe, die nur aus Nordeuropa stammen können, haben schon in der Westen Zeit an ihrem Aufbau teilgehabt. „Und seither haben sie nie aufgehört, sich mit ihren jeweiligen -Nachbarn und Wirtsvölkern zu vermischen." Er negiert den jüdischen ,ZyPus" und läßt nur einen allgemein orientalischen Typus gelten, an dem genau wie die Inden auch Griechen und Armenier und in geringerem Maße auch viele andere Vovderasia-ten beteiligt sind. In diesen wenigen, hier nur auszugsweise wieidergegebenen Sätzen sind mannigfache Probleme angeschnitten, die auch für die jüdische Kunst von ausschlaggebender Bedeutung sind. Für die jüdische Kunst im allgemeinen und für die jüdische Musik im besonderen: Denn die Juden waren ja seit jeher ein Volk der Musik, dies um so mchr, als sie ja durch das Verbot, Gott bildlich nachzugestalten, vom Lebensnerv aller bildenden Kunst förmlich abgeschnitten -waren. So konnten sie sich in der Tonkunst völlig künstlerisch ausleben und seit Jubal, gewissermaßen dem Heros eponymos der jüdischen Tonkunst, gibt schon die Bibel immer wieder von der Spiel- und Sangesfreude im religiösen wie im bürgerlichen Leben Kunde. Ob es nun gilt, den nachdrängenden Aegyptern am Roten Meere zu entkommen oder den gemütskranken König Saul zu heilen, durch Hochhalten der Hände in der Feldschlacht — wohl ein primitiver Kulttanz! — den Sieg zu erringen oder -durch die Gewalt der Posaunen die Mauern Jerichos zu erschüttern, immer wieder, in allen Lebenslagen zeigt sich der mächtige Einfluß der Tonkunst und das ,/Hohe Lied", dieses Lied aller Lieder, ist auch ohne Melodie, lediglich in feinen Wortklängen und Wortbildern mit Musik geschwängert. Auf völlig historischem Boden haben wir Nachrichten über die Mnsikpflege zur Zeit der Könige. Ja schon unter den Propheten wurde in den Schulen zu Gibra und Rama die Musik aufs effrigste gefördert und um ihrer magffchen Wirkung willen verehrt. In Lust und Leid freute man sich an Gesang, Spiel und Tanz, welche unter den Königen David und Salomo im Dienste des Tempels in Jerusalem ihre höchste nationale Weihe fanden. Tausende von Musikern, deren Tätigkeit bis in die kleinste Einzelheit geregelt war, wurden in den Dienst des Tempels gestellt und drei Priesterfamilien zu Hütern der Tempelmusik für immerwährende Zeiten bestimmt. Mit der Zerstörung des Tempels un-ter Kaiser Titus fand das nationale Opfer und damit die alte Tempelmusik mit der märchenhaften Prachtentfaltung der feierlichen Tänze und Auszüge ein Ende, doch die Melodien lebten und wirkten weiter fort, drangen in fremde Kulturen ein und nahmen diese wieder in sich auf: Mt der griechischen Musik wie schon viel früher mit dem babylonischen Hymnengesang trat der jüdische Tempelgesang in Fühlung, auf dem Siegeszug Alexanders des Großen mag er bis nach Indien gedrungen sein und sein Mer noch heute lebendiger Ableger ist der gregorianische Gesang der katholischen Kirche. 1 1785 nahm mau stdech heu! >' f f -4 - K < j;! t‘ ’ .!i1 ’ 1 > . i l « ( 3 ' i * U: .i >; h ,! : f 'l;; '