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Wiener Morgenzeitung · 1926-05-21 · Heft 2601 (21.5.1926) · p. Seite 4

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2601 (21.5.1926)
Date
1926-05-21
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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SM'L Men, gret«s Tagesbericht. «a nMkmmttk Brief Rordaur. S« Vße Gesellschaft der Aerzte in Erez Israel. Atkaßlich der Bestattung der Leiche Nordaus in Tel- Äwüv erinnert „Haarez" daran, daß Nordau aus Anlaß seines 70. Geburtstages zum Ehrenmitglied der Medizinischen Gesellschaft von Erez Israel gewählt wurde. Alls das Glückwnnschtelcgranrm antwortete damals Nordau mit folgendem Schreiben: „Liebe Kollegen! Ihr Telegramm, mit welchem Sie mir die Ehrung, die Ihr Vorstand mir freundlichst zuteil werden ließ, bekanntgeben, hat mich mit großer Verspätung erreicht. Empfangen Sie meinen tief empfundenen Dank für Ihren liebenswürdigen Beschluß. Er ist mir wertvoller, als mir die scinerzeitige Wahl zum Mitglied der spanischen Akademie für die medizinischen Wissenschaften mtb zum Mitglied der griechischen Staatsakademie „Parnassos" war. Ich hege die Hoffnung, daß es mir bald möglich sein wird, zu Ihnen;u kommen und unter Ihnen zu leben und Ihnen dann mündlich zu tviederholen, was ich jetzt nur schriftlich zu tun vermag." Byrd will den Slldvol überfliege». Berlin, 20. Mai. Die „Bossische Zeitung" meldet in ihrer Abendausgabe aus Oslo: Commanser B v r d, der m t einem Flugzeug den Nordpol überflogen hat, plant, demnächst einen ähnlichen Flug über den Südpol zu machen. Ser Hindukusch überflogen. Taschkent, 19. Mai. Ein Sowjetflieger hat auf einem Flugzeug der afghanischen Regierung einen Flug Kabul — T e r m e § ausgrführt und die Strecke in 2 S t u nden 45 Minuten zurückgelegt. Zum Rückweg brauchte er 3 Stunden 15 Minuten. Der Flieger erreichte bei diesem Flug über den Hindukusch eine Höhe von>5300Metern. Das Flugzeug führte beide Male Passagiere mit. Las journaMWe SugettügeN. Ein Bortrag des Pressestanlsnnwntts Dr. Schwartz. Heber Einladung des strafrechtlich-kriminalistischen Unitrersitätsinstituts hielt gestern Pressestaatsanwalt Dr. Franz Schwartz, der Ankläger im Weisz-Fuchs-Prozeß, einen Vortrag unter dem Titel: „Die Novelle zum Pressegesetz über Erpressung und Bestechung", in dem er in sehr instruktiver Weise die in Beratung stehende Novelle zum Preßgesetz kommentierte. Das Gesetz, so führte,der Redner aus, soll im Z e i ch e n des Kumpfes gegen die Preßkorruption geschaffen werden und soll den Titel führen: „Gesetz zur Bekämpfung von Mißbräuchen im Pressewesen." Uebersetzt man Preßkorruption im weitesten Sinne des Wortes, so müßte man Verderbtheit der Presse sagen, die aber, als unmoralische Handlung strafrechtlich nicht verfolgt werden kann. Dagegen können die Journalisten nur im Rahmen ihrer eigenen Standesvertretung ankämpfen. Das Strafrecht kann nur die krassesten Fälle der Presseverderbhtzit, die Erpressung und Bestechung, erfassen. Der Entwurf will in seinem ersten Artikel dps neue B-erbrechen der Bestechung einführen. Wir kennen gegenwärtig nur die Bestechung von öffentlichen Beamten. Die Frage, ob dieses Standesdelikt auch auf den Journalistenstand auszudehnen sei, müßte deshalb bejaht werden, weil auch der Journalist ebenso wie der Beamte im öffentlichen Interesse wirkt. Allerdings, machte Hofrat Dr. Schwartz die Einschränkung, könne-man bei beiden Ständen nicht denselben Maßstab anlegen, weil eben eine Zeitung ein kaufmännisches Unternehmen ist, das wirtschaftliche Richtlinien zu verfolgen habe. Man wird zwischen dem neuen Tatbestand der Bestechung und dem Tatbestand der. Erpressung nach 8 98 des Strafgesetzes Wohl zu unterscheiden haben. Bei letzterer kommt eI einzig und allein auf die Beugung -es Willens des Erpreßten an. Bei der Bestechung nimmt der Bestochene den ihm freiwillig angebotenen Bermügensvorteil für die Unterlassung einer Nachricht an. Wenn beispielsweise ein Artikel geschrieben wird, um jemanden derart mürbe zu machen, daß er sich freiwillig au einer Geldleistung bereit erklärt, so liegt wohl zweifellos eine Erpressung und keine milder zu bestrafende Bestechung vor. Allerdings wird der Beweis für eine derartige Erpressung schwer zu erbringen sein. Der Entwurf spricht nur von der Bestechung bei Unterlassung von Mitteilungen, dieser Tatbestand müßte aber auch aus die Einschaltungen von Mitteilungen ausgedehnt werden, wenn deren Veröffentlichung 1>en guten Sitten widerspricht, wie dies im 8 27 des Preßgesetzes ausgesprochen ist, um das hingegebene Entgelt zurückfordern zu können. Im Entwurf ist nicht klipp und klar ausgesprochen, daß auch der B e st e ch e r unter dieselbe Strafsanktion zu fallen habe wie der Bestochene. Redner meinte, daß man hier mit unserem allgemeinen Strafgesetz sein Auslangen finden könnte. Die passive Bestechung kann sich jedermann, also auch ein Nichtjournalist (etwa ein Rechtsanwalt), zuschulden kommen lassen, der bewirkt, daß eine Mitteilung unterbleibt. Folglich kann auch jeder nach 8 6 als Anstifter und ^Mitschuldiger in Frage kommen, der eine aktive Bestechung begeht. Wendet sich jemand in Fällen, die durchaus nichts Unmoralisches enthalten, an eine Zeitung (etwa in Fällen des Familienlebens, die er nicht veröffentlicht sehen will), so könne man ihm ja beit Schuldauöschließungsgrund des unwiderstehlichen Zwanges oder das außerordentliche Milderungsrecht zubilligen. _Wiener MorgenzeUrm« Der Artikel 2 des Entwurfes begründet ein Vergehen als Privatanklagedelikt. Der Tatbestand besteht darin, daß jemand durch wahrheitswidrige Mitteilungen auch in Druckwerken, nicht nur in Zeitungen (Flugzettel, Maueranschläge), das kaufmännische Ansehen und den Kredit einer Person oder Firma untergräbt. Dieses Delikt kann auch fahrlässig begangen werden und bleibt nur straflos, wenn der Redakteur im guten Glauben handelt oder die Veröfsentlichnng im öffentlichen Interesse gelegen ist. Die Artikel 3 und 4 der Novelle wollen die Judikatur in Preßsachen den Geschwornengerichten entziehen und sie den Schöffengerichten überantworten. Diese Bestimmung bezeichnte der Vortragende als durchaus zweckmäßig, weil die Geschwornen von politischen Einflüssen nie frei zu machen sind, ein Nachteil, den man zu unrecht dem gelehrten Richterstand immer vorwirft. Außerdem ist der Schwurgerichtsapparat äußerst schwerfällig und kostspielig. Redner regte bei dieser Gelegenheit eine gründliche Revision der Schwurgerichtsbark eit an, ohne jedoch das demokratische Prinzip zu verletzen. Hofrat Dr. Schwartz schloß mit den Worten, daß die Novelle, obwohl sie mancher Verbesserungen bedürfe,, doch ein geeignetes Mitkel an die Hand geben werde, um. die Preßkorruption wirksam zu bekämpfen. Wir bekommen Goidgelv. Hundert- und Fnnfundzwanzigschillingstücke. 'Im auch nach anßenhin zu dokumentieren, daß wir vollständig saniert sind, hat gestern der Hauptausschuß des Nationalrates seine Zustimmung zu einer Verordnung über die A u s p r ä g u n g von B u n d e s g o l d m ü n z c n zu hundert und zu fünfundzwanzig Schilling gegeben. Die Goldmünzen werden bis ans weiteres kein kurantes Geld sein, sondern nur zwecks Hinterlegung in den Tresors der Nationalbank und für Rechnung Privater, die etwa damit jemandem ein Geschenk machen wollen, ausgeprägt werden. Für die Ausprägung ist eine eigene Gebühr zu. entrichten. Das 25-Schillingstück hat einen Durchmesser von von 33 Millimetern haben. Die Vorderseite, zeigt das österreichische Bnndeswappen und innerhalb zweier Perlenkreise die Umschrift „Republik Oesterreich". Die Rückseite trägt in zwei Zeilen die Wertbezeichnung „100 Schilling" (die Zahl „100" in der ersten Zeile inmitten z w e i e r Oelzweige) und zwischen zwei Sternen die Jahreszahl der Ausprägung. Das 25-Schillingstück hat einen Durchmesser von 21 Millimetern. Die Vorderseite zeigt das österreichische Bnndeswappen und die Umschrift „Republik Oesterreich". Die Rückseite trägt in zwei Zeilen die Wertbezeichnung „25 Schilling" (die Zahl „25" in der ersten Zeile inmitten zweier Lorbeerreiser) und die Jahreszahl der Ausprägung. Die Jahreszahl ist durch zwei in der Mitte angebrachte Aehren in zwei Hälften geteilt. Die Einfassung besteht bei beiden Münzen auf beiden Seiten aus einem flachen Stäbchen, das auf der Rückseite der Münzen von einem Bogenornament berührt wird. Der Rand der Münzen ist gerippt. Die Prägegebühr. beträgt bei Ansprägting von 26-Schillingstücken für die Oesterreichische Nationalbank 8.20 S., für andere Personen 13.20 S., bei Ausprägung von 100-Schillingstücken in allen Fällen 14.17 S. für ein Kilogramm Feingold Der Zeitpunkt, in dem nrit der Ausprägung von Bundesgoldmünzen für Rechnung von Privaten begonnen wird, wird vom Finanzministerium kundgemacht werden. Rene Forderungen der Buuderangeflellte». Der Fünfundzwanzigerausschuß der Bundesangestellten hat am 30. April 1925 an das Bundeskanzleramt das schriftliche Ersuchen um Auszahlung einer einstweiligen Zuwendung in der allernächsten Zeit gerichtet. Alle Beniühnngen des Fünfundzwanzigerausschusses, in dieser Angelegenheit beim Bundeskanzler vorzusprechen, bliebeit bisher erfolglos. Da in der Beamtenschaft dadurch der Eindruck erweckt wird, daß die Bundesregierung nicht die Absicht habe, in Verhandlungen über die Wünsche der Beamten einzutreten, sieht sich der Fünfundzwanzigerausschuß genötigt, den Zentralausschuß unmittelbar nach Pfingsten einzubernsen, der die weileren Verhalt u n g s m a ß r e g e l n beraten wird. Fünf Konripientenjahre. Gestern erschien im Parlament eine Abordnung des Vereines der Rechtsanivaltsanwärter in Wien und überreichte den Führern der politischen Parteien eine Denkschrift, in welcher die Parteien ersucht werden, Abänderungen anläßlich der Beratung der Regierungsvorlage im Justizausschnß in die Novelle zur Rechts an waltsyrdnung einznfügen. Demnach habe der 8 2 im Artikel 1 zur Rechtsanwaltsordnung zu lauten: „Zur Dartmnrg der praktischen Verwendung ist eine vom Zeitpunkte der erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen zum Eintritt in die Gerichtspraxis an zu berechnende fünfjährige Borbereitungszeit, hievon mindestens drei Jahre nach erlangtem Doktorate bei einem Rechtsanwälte, anszuweisen. In die Vorberoitnngszeit ist die P r a x i s bei Zivilu n d S t r a f g e r i ch t e n bis zum Höchstmaße von zwei Jahren einzurechnen. Im Artikel 2 hat der zweite Satz des Absatzes 3 zu lauten: „Die S n b st >i t u t i o n s b e r e ch t i g u tt g kann Nlit Nachsicht der Nechtsanwaltsprüfung auf Ansuchen eines Anwaltes vom Ausschuß der Rechtsauwaltskammer für einen bei diesem Anwälte beschäftigten Anwärter erteilt werden, wenn der Rechtsanwaltsanwärter an einer inländischen Universität bereits den juridischen Doktorgrad erlangt und eine dreijährige Praxis,' davon mindestens zwei Jahre bei einem Rechtsanwälte "der bei der Finanzprokuratur, nachzuweisen vermag." ft. DM «98_«-.«» . — .- — - ———- — — —- - - tim*«**« fftfhtlAa ffmhutHtfflil > »MM Wt KmCliu ouDtfiDC owöWIvHlinlfHC« •_», «■ ..... jptit 11itinir. jt.y.1 8>R UpUUtQp Z« geeigneter Zeit, in den Tagen der SmmMiy» W die Institutionen der jüdischen Jugendfürsorge in Wie«, ist das Jahrbuch der Jüdischen Jugendfürsorge schienen. Diese Institution wurde am 1. Jänner 1824 ois selbständiger Zweckverband der ZentvMÄle fite jüdische soziale Fürsorge in Wien gegründet. Dem LemeickenSwerten Jährlich, welches tatsächlich auf eine überaus fegevSreiche Tätigkeit für die jüdische Jugend hinweist» kann, P die „Genfer Deklaration" vorangeseP, wie ste vom Generalrat der internationalen Bereinigung für KüÄeMse am 17. Mai 1923 angenommen wurde. Diese denkwürdige Deklaration ist das Programm der Wiener jüdischen Aigendfürsorge: Dem Küche muß die normale Entwicklung ermöglicht werden, hungernde Kinder müssen gespeist, kranke gepflegt, zurückgebliebene gefördert, verirrte auf den rechten Weg geführt, verwaiste und verlassene müssen versorgt werden; Kinder sind zur Sellbsterhaltuug zu erziehe« und vor jeder Ausbeutung zu schützen, und sie müsse» das Bewußtsein erlangen, daß sie ihren Mitmenschen nach Kräften zu dienen haben. Der Bericht behandelt eingehend die drei Gebiete der Wirksamkeit dieser Institution: Die geschlossene Jugendfürsorge, die offene und halboffene Jugendfürsorge und schließlich die Jrrgerenz auf Schul- und Elternvereme, Jugend- und Kulturgruppen. Es ist erfreulich, daß trotz der katastrophalen Wirtschaftslage int Jahre 1925 nicht weniger als eineinhalb Millionen Schilling für jüdische Kinder aufgebracht wurden. Die israelitische Kultusgemeinde hat sich an dieser Summe mit 100.000 S., das American Joint Distribution Committee mit 130.000 S. beteiligt. Aus der Fülle von wissenswerten Teil- Lerichten heben wir noch hervor, daß 224 Minderjährige unter jngeudgerichklicher Aufsicht der jüdischen Jugendfürsorge stehen und 104 Waisenkinder unter ihrer Bormundschast. Dieser reich illnstrierte Rechenschaftsbericht festigt das Vertrauen in diese junge, wichtige jüdische Institution Wiens und läßt den Wunsch rege werden, daß die jetzt im Zuge befindliche Sannnelaktion es der jüdischen Jugendfürsorge ermöglichen möge, ihr Tätigkeitsgeibiet zu erweitern. Wien, 21. Mai. * Das Wetter. Gestern herrschte kälteres, zeitweisL reanerisches Wetter. Die Voraussage lautet: Zunächst besseres, wärmeres Wetter, doch nicht von langer Dauer. * Ein vermißter Hochschüler. Seit dem 12. d. ist der 21jährige Hörer der Staatswissenschaften Julius Kahn, zu Windau in Lettland geboren, 2. Bez., Gabelsbergergasse 5, Tür 8, abgängrg. An diesem Tage hat er noch um 10 Uhr abends mit einem Kollegen in der Seegasse gesprochen und hatte erklärt, daß er nach Hanse gehe. Er wurde noch am Franz-Josef-Kcü gesehen, seither fehlt von ihm jede Spur. Kahn hatte weder Mantel noch Hut. Sachdienliche Angaben über seinen Verbleib sind an die Polizeidirektion oder an den jüdischen Hochschulausschuß, 9. Bez., Zimmermannplatz 8, erbeten. * Der Weltrekord im Hungern geschlagen. Der Hungerkünstler Fred Ellern, der in einem Gasthaus in der Invülidenstraße im 3. Bezirk hungert, bat gestern am 45. Tag seiner Hungerprozedur den Weltrekord des Berliner Jolly geschlagen. Er beabsichtigt, noch einige Tage, womöglich 'bis nächsten Dienstag, seine Hnngerprozewrr fortzusetzen. Nun wird von seiten der Polizei.erwogen, ob sie nicht gegen die Fortsetzung der Produktion einschreiten soll, da die Produktion möglrcherwerse mit Lebensgefahr für Ellern verbunden ist. Ellern, der etwa 60 Kilogramm wog, als er in den Glaskasten stieg, hat bisher 19 Kilogramm ahgenommen. Das finanzielle Ergebnis ist durchaus, nicht befriedigend. * Eine Künstlerkrieipe im Stadtpark. Wie uns mitgeteilt wird, findet im Kursalon der Stadt Wien auf dem „Parquet lumineux" heute eine gemütliche Zusammenkunft der Künstlerschaft statt und werden bei dieser Gelegenheit einige gute Künstlervorträge aus dem Stegreif gehalten werden. Es ist wünschenswert, daß in unseren ernsten Zeiten etwas dafür getan wird, um den Wiener Humor dennoch in irgend einer Richtung aufrecht erhalten zu können. * Die Trafiken au de» Feiertagen. Der Berschlelßbetrieb in den selbständigen Trafiken in Wien hat am Sonntag bis 10 Uhr vormittags stattzufinden. Am Montag sin-d die Trafiken geschlossen zu haften. Die eirrzelnen Trafiken erteilten besonderen Bewilligungen zum Osfenhalten an Sonnunh Feiertagen werden durch diese Verfügung nicht berührt Vereine, Vorträge und Versammlungen. Z. A. B. H e ch a w e r. 9. Bez., Türkenstra e 9. Heute um Vtr9 Uhr abends Abschiedsversammlung zu Ehren des Präses des Vereines, Herrn Dr. Beniamln Akflin. Zionistische Sektion Zwischenbrücken. Ans Anlaß des dreijährigen Bestandes findet Montag den 24. d. um 3 Uhr abends in Mosers Gasthaus, 20. Bez., Dresdnerstraße 51. eine Gründungsfeier statt, hei welcher u. a. - Mitwirken: Herr Oberkantor M a r g u l i e s, Herr Samuel Schwager, Herr I » u g w i r t b (Regisseur der Jüdischen Volksbühne), und Frau Laura Glück s m ann (Jüdische Volksbühne). Karten sind an der Abendkasse, bet den Mitgliedern und im Vvreinslokal zu haben. Schalom-AlMem-Gederikabend. Die Vereinigung jüdischer Hörer an der Hochschule flu Welthandel veranstalttc morgen um 7-9 Uhr abends in der Leie- und Redehalle jüdischer Hochschüler, 9. Bez.. Türkenstraße 9. eine Schalom-Alesche in« G e d e n k fe i e r, bet welcher Löbl T a n b e s die Gedenkrede halten wird. Außerdem wird Oberkantor Herr Gerson M a r g ul i e s jüdische Volkslieder zum Vortrag bringen. Aus den Werken Schalom AlejchemS wird das in Wien »veileude Mitglied der Wilnaer Truppe Herr I. E h r e n k r a n z vvrlesen. Gäste herzlich willkommen. Mein Regiebeitrag. Ra'diopVVgramm. eute Freitag den 21. Mai. W Uhr 15 Min.: Nachulittags» konzert. — 17 Uhr 50 Min.- Wochenbericht für Sport und Fremdenverkehr. Oberbaurat Ing. Delnlein. — 18 Uhr r Die Aufgaben der ländlichen Jugendfürsorge. Obermntsrat Doktor Donin. — 18 Uhr 30 Min. r Die htstorlche Entwicklung des Flugzeuges. Ina. Zwerina. — 19 Uhr 10 Atin. r Französisch. 19 Uhr 40 Min r Englisch kür Vorgeschrittene. — 20 Uhr 15 Mn. r Volkstümlicher Abend. (Zur Erinnemng an C. M. Ziehrers Geburtstag. 2. Mat 1843.) Das Wiener Konzertorchester I. W. Ganglberger. Grete Holm (Gesangseinlagen). Begleitung der Gesänge r Gustav Hegedüs.

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