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Wiener Morgenzeitung · 1926-04-17 · Heft 2568 (17.4.1926) · p. Seite 4

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2568 (17.4.1926)
Date
1926-04-17
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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?e:'e i Mn, Wiener MskKenzertnns Der Prozeß Weisz-Fuchs. DH PlMoyrrr. — Der Siaatsaawalt HM «nt jmei Anklagefaktr« ««stecht. heute 2 Uht mittags. VtteilsfS>l««g: Ter prftri^c Verhandlungstag im Sensationsprozeß gegen den ehemaligen Chefredakteur des „Abend", Weis z, und seinen Mitschuldigen Artur Fuchs war nnt den Plaidoyers des Anklagevertreters und der Verteidiger ausgesüllt. Tie Verteidigung, die in der gestrigen Verhandlung zum Zeichen des Protestes den Verhaudlungssaal verlassen hatte mit der Erklärung, daß sie sich an dem weiteren Gange der Verhandlung nicht beteiligen werde, ist, nachdem der Vorsitzende den Schluß des Beweisverfahrens verkündet hatte, wieder auf die V e r t e i d i g e r b a u k z u r ü ü g e k c h r t, um sich ihrer Pflicht zu entledigen. Den Ergebnissen des Beweisverfahreus Rechnung tragend, hat der Staatsanwalt die Anklage in zwei Weiteren E r p r c s s u n g s f a k 1 e n zurückge« zöge n. Er ist von der Anklage in einem Erpressungsfaktum Eastiglioni, in dem dieser zwei Millionen zu Händen des Fuchs erlegte, zurückgetreteu, tveil sich herausgestcllt hat, daß s ch l i m m st e n f a l l s nur eine B e st e ch u n g vorlicgen kann. Weiters ist er von dem Erpesstlngsfaktum Fuchs an Wc isz z n r ü ckget re t en, weil der Angeklagte Wcisz selbst erklärt hat, daß von einer Erpressung an ihm keine Rede sein könne. Nach Berlcsttng eines Protokolls erteilte der Vorsitzende dem Staatsanwalt das Wort zrr seinem Schlnßvortrag. Das Schlußwort des Staatsanwaltes. In einer zweistündigen Rede führte der Staatsantvalt Tr. Schwartz etwa folgendes ans: Ein Prozeß geht seinem Ende entgegen, der reich an Absonderlichkeiten war. Eine überaus große Fülle von Waffen wurden gebraucht, auch vergiftete Waffen. Der Chef der Staatsanwaltschaft . sollte in vollkommen ungerechtfertigter Weise bloßgestellt werden, obwohl es bekannt ist, daß die Sache Meszaros nicht mit einer Einstellung, sondern mit einem Gnadenakt erledigt wurde, über den nicht die Staatsanwaltschaft zu entscheiden hatte. Vor dem Prozeß wurde den Pressevertretern ein Bortrag über die Unschuld der Angeklagten gehalten. Es wurden schwere Anschuldigungen gegen einen Abwesenden erhoben. Ohne für diesen Mann Partei zu ergreifen, muß ich die Beschuldigung z,,rückweisen, daß Eastiglioni seinerzeit bewußt schlechte Flugzeuge für unsere Armee geliefert hat. Die Hauptangeklagte, die nicht zugleich erfast werden kann, ist die Pressekorruption, jenes Gespenst, das unsere Preßfreiheit bedroht, gegen das das Preßgesetz schon in Weiser Voraussicht den Kampf eröffnet hat und gegen das derzeit im Nationalrat neue Waffen geschmiedet werden, jenes Gespenst, gegen das jÄ>er ehrliche Mensch, vor allem die Journalisten, sich wehren muß. Es ist eine Eiterbeule, die, wenn sie nicht rechtzeitig ausgemerzt wird, schließlich zur Vernichtung des anständigen Journakistentums führen müßte. Weisz irrt sich wirklich, wenn er der Meinung ist, die Justiz lasse sich zur politischen Hure erniedrigen. Ich vermute, daß Weisz' Behauptungen einen anderen Hintergrund haben. Nämlich den, als politischer Märtyrer der Ocffentlichkeit gegenüber zu erscheinen. Nein. Weisz ist hier, iveil er ein gewöhnliches Verbrechen begangen hat, und es liegt kein Anlaß vor, zwischen ihm und anderen Angeklagten auch nur den leisesten Unterschied zu machen. Weisz nimmt es mit der Moral nicht genau. Als Chefredakteur eines linksgerichteten Blattes hat er die schärfsten Artikel gegen den Kapitalismus geschrieben, aber, er hat Wasser gepredigt und Wein getrunken. Er selbst war einer der ärgsten Kapitalisten. Er hat ein Einkommen bezogen, von dem 50 Arbeiter leben müssen. Aber davon sehe ich ab, denn er hat dafür gearbeitet. Was ich ihm aber nicht verzeihen kann, ist, daß er, der gegen den K ä p italismus kämpfte, gleichzeitig den schärfsten Formen des Kapitalismus gefröhnt hat, nämlichdemBörsensPiel. Aber noch ein anderer Umstand zeigt, wie seine Moral beschaffen ist. Er hat Informationen, die er von der polnischen Gesandtschaft zur Veröffentlichung in seinem Blatte erhalten hat, an Bose! um Hunderte von Millionen verkauft. Er hat damit seine eigenen Kameraden geschädigt. Wer solche Handlungen begeht, dem kann man ohneweiters Zutrauen, daß er auch Bestechungsgelder angenommen und Erpressungen verübt hat. Was Fuchs anlangt, so ist er nicht so zi e l b ew ußt und innerlich g e f e st i g t wie Weisz. Fuchs hat ein Doppelspiel gespielt. Auf der einen Seite hat er Handlangerdienste für Weisz geleistet, aus der anderen Seite suchte er sich bei Geschäftsleuten einzuschmeicheln. Auch er war bei der Wahl der Mittel, Geld zu verdienen, skrupellos, und auch ihm ist ohneweiters die Verübung von Erpressungen zumuten. Man muh streng zwischen Bestechungen und Erpressungen unterscheiden. Verfaßt ein Journalist seinen Artikel in der Absicht, daß der Angegriffene dann zu ihm komme und ihm Geld gebe, also in der Absicht, den Willen des Angegriffenen zu beugen, dann liegt Erpressung vor. Der Staatsanwalt - bespricht zunächst die beiden Fälle Eastiglioni und bezeichnet den ersten Fall mit den zwei Millionen als das M u st e r b e i s p i e l der B e st e ch u n g. Das hat erst das Beweisverfahren im Gegensatz zu der Voruntersilchung erwiesen und deswegen trete der Staatsanwalt bezüglich des ersten Falles Eastiglioni von der Anklage zurück. Im zweiten Fall C a ft i g l i o n i liegt eine Erpressnug vor. Beweis dessen die Forderung nach Valorisierung der Ratenzahlungen. Tie verbotenen „Abend"-Artikel wirken wie eine Photographie der Anklageschrift. Es wäre doch Mehr als verdächtig gewesen, wenn der „Abend" knapp nach dem 21. März nnt der Publikation von Artikel«! gegen Castiglionl anfgehört hätte. Es mußte doch die Kontinuität der Haltung des „Abend" Eastiglioni gegenüber markiert werden. Also erschienen Angriffe weiter. Weisz versichert, nie einen Heller e«npfa«lgen zu haben. Aber Fuchs sagt es. Dieser Fuchs «näßte schon ein ganz niederträchtiger Schuft sei,:, wenn er solche Behauptungen ohne Berechtigung aufstellen wollte. Seine Angaben werden auch von einer Reihe von Zeugen gestützt. Der Staatsanwalt schließt das Plaidoyer mit folgerten Worten: Der Kampf gegen die Preßkorruption ist der allgemeine Wunsch der Bevölkerung. Im Nationalrat ist bereits ein Entwurf eingebracht, wonach künftighin auch Bestechung unter Strafsanktion fällt, und für dieses Gesetz werden die Parteien aller Richtungen stimmen. Der Staatsanwalt verlangt die Schuldigsprechung beider Angeklagten. Nach einer kurzen Pa,.ze ergriff Rechtsanwalt Dr. Steiner für den Hantangvklagten Weisz das Wort. Er führte aus: Um die Anklage zu verstehen, muß man sich vor?lugen halten, daß die angeblichen Verbrechen auf vier Jahre zurückliegen. Es war das die Zeit der heillosen Inflation, die Zeit, in der auf der einen Seite grauer,hafte Armut und auf der anderen Seite unerhörter Reichtum herrschten, die Zei, der Schieber, die ihren Reichtum aus dem Volksvermögen sogen und ihn dann wieder rm,t/willig vergeirdeten. In dieser Zeit erscheint Eastiglioni in seinem Palais, das mit wertvollen Kunstwerken geschmückt war, und gibt Gastmäihler, die Milliarden kosten. Seine Pflicht gegenüber dem Staat, der ihn beschützte, erfüllte er so wenig, daß er es nicht einmal der Mühe wert findet, hier vor Gericht zu erscheinen. Er hat an der Inflation verdient und ist seinen SteuerverPflichtungen mit entwertetem Geld nachgekommen. Bei seinen Geschäften war ihm der „Abend" hinderlich und so hat er einen Hintertreppenkampf gegen ihn geführt. Weisz war es, der den „Abend" zu dem gemacht hat, was er geworden ist. Weisz war das Symbol für die Gegner des Kapitalismus und war deshalb gefürchtet. Weisz hat seinen Kampf nicht mit vergifteten Waffen geführt. Die dielen Feinde des Weisg haben sich nicht an ihn herangewagt, so lange er noch in der Zeitung saß. Damals war er nrächtig und sie haben seine Fuß- Ivitie gefürchtet. Erft als er gefallen war, wagten sie sich an ihn heran und machten ihm unter anderem zum Vorwurf, daß er ein hohes Einkommen bezog. Ein Mann wie Weisz, der den Kamps gegen das Großkapital führt, muß nach allen Seiten hin finanziell unabhängig fein; er kann den Kampf nicht mit hungrigem Mager, und zerrissenen Schuhen führen. Dazu braucht «nan ein Einkommen, das das Normale weit übersteigt. Eine Erpressung an Eastiglioni ist ausgeschlossen, weil die Mittel des Castiglioni von selbst geflossen sind. Es bedurfte keines Drr.ckes und keiner Drohung. Beim Bekanntwerden des Korruptionsfalles beim „Abend" fft die ganze Welt unter der Suggestion des Falles gestanden. Auch der Staatsanwalt, der nur ein Mensch ist, ist ihr unterlegen. Noch unter dem Eindruck dieser Suggestion hat er sich an der Untersuchung beteiligt und die Anklage erhoben. .Im Laufe der Verhandlung konnte er sich dieser Suggestion entziehen und von den 30 zur Anzeige gebrachten Füllen konnte er nur mehr zwei unter Anklage behalten. Mit gutem Gewissen kann die Berieidigung behaupten, daß er a u ch die letzten zwei A n k l a g e f a k t e n fallen lassen müßt«, weil absolut kein strafbarer Tatbestand vorliegt. Der Verteidiger bespricht hierauf eiugehend das Bowoisversahrer, im Fall Eastiglioni und Depositenbank und bittet schließlich den Gerichlshof, in Anbetracht der vollständigen Schuldlosigkeit des Angeklagten Weisz mit einem Freispruch vorzngche». Nach der Mittagspause kam der erste Verteidiger des Angeklagten Fuchs, Dr. Joses Stein, zu Wort. Der Verteidiger erklärte eingangs, daß er selbst mit dem Staatsanwalt einer Meinung sei, wenn er behanpte, daß Auswüchse i m Pressewesen bekämpft werden müssen. Castiglioni hat die P res s e k o r r u p t i o n förmlich organisiert und hat so einen korrupten Journal isn,ns, das traurigste Kapitel des Parasitentums, gezüchtet. Fuchs war kein Journalist, sondern ein einfacher Geschäftsmann, der mit seinen Kunden auf guten, Fuß sicher, wollte. Castiglioni, einer dieser Jnflatiousheroen, brauchte zu seinen Feldzügen di« Presse Sie mußte seine Unternehmungen in den schirusten Farben schildern und das Publikum richtete sich danach. Wenn Castiglioni nach Berlin fuhr, so witterte man dahinter eine große Transaktion und kaufte seine Aktien. Wenn er wieder nach Wien zurückkam, so kaufte man wieder Aktien. Er hatte ein eigenes Preß bu re au unterhalten und hat einen große«, Z«itu»,gskonzern aufgekauft. Eirren Pre,. . uds gibt es in jedem Staat. Bismarck hat dav«r _17. »rit MW ‘ Sk. WS etwas verächtlich als von einem RchMmfondS g^prvche«. Des war aber damals nur ehre harmlbst Erscheinung flepB Den ReptMenfondS des Herrn Castlchimri. Er war nicht für Reptilien, sondern von RH»tÄie«, Ök <flt irft Journalisten herankrochen. Es gibt auch Zöittmgen, bei denen dies zlveisellos möglich lvar. Beim „Abend" war dar nicht der Fall. Castiglioni hat mit der Einfuhr der Antiquitäten einen großen Zollschmuggel verbunden und eS war ihm darum zu tun, daß davon nichts in den Zeitungen zu les en war, denn er vechandelte gerade mit hohen Beantten des Ministeriums woge«, eines Meßverfahrens. Deshalb hat er sich an Fuchs gewendet und hat ihn gebeten, zu intervenieren. Dieser hat es in vollständig uneigennütziger Weise übernommen, bei Weisz zu vermitteln. Um aber auch künftighin Ruhe zu haben, hat man ein Ge dächtnisprotokoll angefertigt und hat die Bestechung so in eine Erpressung umgewandelt. Die Existenz des Protokolls soll' : ein« ständige Bedroh» irg des „Abend" bilden. Castiglioni, der immer an der Inflation verdieme, wollte bestimmt auch bei der Bestechung verdienen und weigerte sich, die Raten in valorisierlem Betrag zu zahlen. Wenn Fuchs, was natürlich durchaus uinnöglich ist, eine Er Pressung boga«,gen habe«, könnte, so käme «nan dazu, daß Castiglioni, der rhu angeftistet hat, wegen einer ErPressung an sich selbst an geklagt wenden müßte. Das Einzige, was Fuchs getan hat, lvar eine große Dummheit, nämlich daß er sich von Castiglioni hatte sangen lassen. Ter Herr Staatsaittvalt hat erklärt, daß eben im Nationalrat ein Gesetz gegen die Preßkornpliioir ausgearbeitet wird. Irr dem Molivenbericht dazu heißt es, ein neues Gosctz ist notwendig, weil das gegenwärtige Gesetz auch bei einem System von der hüllten Erpressungen nicht an gewendet iverden kann. Hi erhaben wir es doch nicht mit einem System von verhüllten Erpressungen zu tun! Folglich kann auch das Gesetz hier nicht ausreichen. Fuchs ist gerade das Gegenteil eines erpresserischen Charakters; er ist das, was man einen „G'schaft'lhuber" nennt. Er wollte jedem etwas zuliebe tun. Man darf keine Erpressungen machen, man darf aber auch nicht, wie der Herr Staatsanwalt zu tun beliebt, Erpresser mache n. Er hat in der Schachpartie Schwartz gegen Weisz einen Stein von einem srenlden Brett genommen und spiel. Hu gegen seinen Partner alls. Die fremde Figur ist Fllchs, Mw ich bitte Die, meine Herren vom Schöffengericht, ihr, freizllsprechen, da er mit einer Erpressung nichts zu hm hat. Sodann ergriff Staatsanwalt Dr. Schwartz zu einer Replik das Wort. Er bezeichnete die Ausführungen der Verteidiger als Jongleurkunststücke. Wenn man ihm vor werfe, daß er in vielen Punkten von der Anklage zurückgetreten sei, weil sie nicht haltbar waren, so müsse er immer darauf Hinweisen, daß er dies nur getan Hecke, um einer Verschleppung des Prozesses entgegenzutr et« n. Das, was die Herren Verteidiger als klägliche Reste der Anklage bezeichnen, sicht felsenfest. Mau sucht absichtlich die Grenzen zwischen Bestechung und Erpressung zu verwischen. Er habe deshalb nur jene Fälle unter Anklage gehalten, bet denen eine Erpressung klar zutage trete, und müsse daher nochmals bitten, die Angeklagten schuldig zu sprechen. Verteidiger Dr. Preminger versuchte, den juristischen Nachweis zu erbringen, daß in dem gegebenen Falle kein c Erpressung vorliege, sondern höchstens eine Bestechung, die aber nach dem Artikel 4 des Kuudmachungspatentes, da sie keinen strafbaren Tatbestand bildet, auch nicht bestraft werden könne. Die Zwangslage, in der sich angeblich Castiglionl befunden haben soll, tvvr nicht durch die Angriffe im „Abend" herbeigeführt, sondern er hat sich durch seine Z o l l s ch m u g g e l e i e n selbst in eine solche versetzt. Was Fuchs getan hat, war nur das, ivas auch der Anwalt Castiglionis oder Dr. Lederer getan hat, nur mit dem Unterschied, daß diese dafür bezahlt wurden und Fuchs es aus Gefälligkeit tat. Generaldirektor Kraus, an dem Fuchs angeblich auch eiine Erpressung begangen haben soll, ist nachher sein bester Freund geworden. Eine Erpressung kann aber nur an dem begangen werden, der sich dieses Zustandes bewußt ist. Erpressen kann man..stich: wie stehle,^ ohne daß der andere eS weiß. Und daß Fuchs eine Erpressung begangen hat, ist den, Herrn Castiglioni damals wohl nicht zum Bewußtsein gekommen als er ihn ersuchte, für ihn zu intervenieren, und ihm noch wertvolle Neujcchrsgeschenke als Anerkennung macht«. Die Anklage ist also nicht haltbar und der Verteidiger müsse bitten, seinen Klienten freizufprechen. Nach den Plaidoyers der Verteidigung ergriff der Angeklagte Weisz zu einer längeren Rede das Wort. Er führte aus: Hoher Gerichtshof! Ich will Mich nicht aus das juristische Gebiet begeben, tveil ich darin ein Laie bin, aber ich bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß das, was ich gemacht habe, absolut kein Verbrochen sein kann. Die Taten, die mir zur Loft gelegt werden, liegen vier Jchre zurück und die Anklage stützt sich auf Worte, die damals von don verschiedensten Leuten gesprochen wurden. Es scheint mir umrröglich, sie heute noch vier Jahren zu rekonstruieren, und gerade bei der Schwere des Verbrechens, das mir zur Last gelegt wird, kommt es auf jedes einzelne Wort an. Ich habe hier am ersten Tage des Protestes unter der schärfsten Kontrolle der Oeffentlichkeit ein« Aeußerung wer de« Sektionschef Wimmer getan, deren Richtigkeit dieser in siner Zuschrift an das Gericht bestritt. Meine Aeußerung wurde ihm falsch hinterbracht und er hat sich veranlaßt gesehen, sie r i ch t i gz uft eU« n. ES ist also der Fall chn-eireten« daß innerhalb weniger Tage ch« V 4

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