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Wiener Morgenzeitung · 1926-04-13 · Heft 2564 (13.4.1926) · p. Seite 4

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2564 (13.4.1926)
Date
1926-04-13
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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r Seite 4 Men, Dien-ta- CHtttit Morsenzettung 13. April 1 m Nr. WH Set Prozeß gegen gen Alexander Artur Fuchs. Beirr und Sk Haft Btttönaert, dk nautlonsstellaog abgrlchnt. — L«r Gtaatranwatt rieht die Klone Im Faktum LSuderiiaak zurück. — Sr. «ade nemaßrenett. - «airag auf Vorladuun der StaatrauwaUe» Smmeadörier und de» Sirekauzier» «aber. Zu Beginn der gestrigen Verhandlung, die erst um 11 Uhr vormittags begann, verkündete der Vorsitzende Oberlandes« gerichtsrat Tr. Dörr den Beschluß des OberlandeSgerichteS» wonach dem Anträge der StaatSanwaLtschaft, die UntersuchungAhaft der beiden Angeklagte« wegen Der« abrednngsgefahr auf einen weiteren Monat zu verlängern, Folge gegeben und die Haftverlängerung bis zum 11.» be« ziehr.ngswei.se 15. Mai bewilligt wird. Dagegen hat daS Oberlandesgericht die Beschwerde der beiden Angeklagten, in der chre Freilassung gegen eine Kaution beantragt wurde, abgewiesen. Der Bsschluß des Oberlandesgerichtes Wird damit begründet, daß die ungewisse Ge st all 1 u n g des im Zuge befindlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Art der strafbaren Handlungen und angesichts der Verantwortung der Angeklagten nach wie vor eine Gefahr der Verdunklung des Tatbestandes befürchten lassen. Verteidiger Dr. Stein fragt den Vorsitzenden, ob dem Oberlandesgerichte das Protokoll dieser Verhandlung Vorgelegen war oder nicht. Cr fragt dies aus dem Grunde, weil die Verteidigung den Verdacht hegt, daß hier eine flagrante Gesetzrsverletzung erfolgt ist. Bors.: Ich lasse keine Kritik und keine Erklärung zum Beschluß des Oberlandesgerichtes zu. Dr. S tein: Wir Verteidiger haben die Absicht, im Wege der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshöfe vorstellig zu werden, damit diese Entscheidung deS Oberlandesgerichtes wegen Verletzung des Gesetzes aufgehoben werde. VerteLriger Dr. Steiner erklärt, daß die Verteidigung gegen die Bsschlüsse dieses Gerichtes vom Samstag, wonach das Faktum Länderbank ausgeschieden und .mit dem Faktum Sklarz in einem separaten Verfahren vereinigt wird, Wetter, daß über die Haftkoution erst in einem späteren Zeitpunkt« entschieden werden wird, di« Beschwerde beim Oberlandesgericht anmelden und diese Beschwerde bereits jetzt hier begründen wird. Die Verteidigung erblicke in der Tatsache, daß man gerade das Faktum Länderbank, welches das schwächste der Anklage sei, ausgeschieden habe, einen Hohn und eine schwe re Beeinträch tigung deS Angeklagten Weisz, da man dÄwrch der ersten Instanz die Möglichkeit nimmt, sich ein Gesamtbild von dem Angeklagten zu machen. Der Borsitzende rügt den Ausdruck ,Hohn" und fordert den Verteidiger auf, sich jeder derartigen Kritik zu Enthalten. Dr. Steiner: Man hätte doch wenigstens vor Fassung des Beschlusses bis zu dem Tage warten sollen, für den die Ankunft des GeneraldirMors Krauin Wien erwartet wird, nämlich bis zum 12. April. Die Verteidigung stellt daher den Antrag: Das Oberlandesgericht möge die angefochtenen Beschlüsse dieses Gerichtshofes vom Samstag aufheben und die Wiedervereinigung des Faktums Länderbank verfügen und gleichseitig diesem Gericht auftragen, die Höhe der zu leistenden Kaution zu bestimmen. Die Verteidigung stellt weiter folgenden Antrag: Bei der Staatsanwaltschaft liegt noch eine Anzeige eines gewissen Hart ma n n vor, eines Funktionärs eines Wiener Klubs, der Wsisz und, ich glaube, aus Fuchs vorwivst, daß ste sich etwazuschulden kommen ließen. Näheres darüber ist der Verteidigung nicht bekannt. Die Berteidjgung beantragt nun, dieses Faktum Hartmann diesem Verfahren anzuschließen, weil es nicht angeht, daß ein Teil der gegen die Angeklagten erhobenen Beschuldigungen gegenwärtig zur Verhandlung kommt, ein anderer Teil ausgeschaltet werde und ein dritter. Teil gewissermaßen als Reserve diene, um im Falle eines Freispruches im ersten oder -weiten Verfahren doch noch eine Verurteilung im dritten Falle zu erwirken. Staatsanwalt Dr. Schwartz erklärt, sich jedem Berschleppungsversuch zu widersetzen. Der Beschluß des Oberlandesgerichies sei unanfechtbar. Um der Verteidigung, sagt der Staatsanwalt, ein für allemal die MögliOeit zu nehmen, das Länderbankfaktum zu einer Verschleppung zu benützen, erkläre ich, daß ich die Anklage in diesem Punkte zurück ziehe, wenn ich auch der Ansicht bin, daß eine Erpressung auch bei dieser, als schwächstes Faktum bezeichneten Handlung vorliegt. Wenn die Verteidigung nun trotzdem noch auf der Bsschwcrde bestehen würde, wäre das ein« aufgelegte Verschleppung. die den Pflichten der Verteidiger widersprechen würde. Dr. Rode (dazwischenrnsend): Zichen Sie di« ganze Anklage zurück, dann werden wir uns keinem Vorwurf ans- Hetzen! (Heilerkeil.) Vors, (streng): Wenn Die so fortfohren, werde ich oen ganzen Saal rüumeu lassen. Das ist kein Staatsanw. (fortfckhrend): Was den Fall Hart» mann airbelangt, so möchte ich bsmercken, daß noch gar kein Strafverfahren vorliegt. Hierauf ergriff Verteidiger Dr. Rode zur Stellung der Beweisanträge das Wort und greift dabet Eastiglioni in heftigster Weise an. Cr sagt, Eastiglioni habe durch eine Bestechungsaktion die Republik in der Tasche, was durchaus nicht «in Hirngespinst sei, derrn die Republik ist klein -und Eastiglioni hat ein« große Tasche. (Lebhafte Heiterkeit im Auditorium.) Der Vorsitzende droht mit der Räumung des DerhandlungSsaaleS. Dr. Rode nominiert die Zeugen darüber, daß Eastiglioni im Jahve ISA die Drohung ausgesprochen hat, er werde, wenn man chn in die Enge treibe, Politiker, Beamte und Journalisten kompromittieren, daß er namentlich in der Zeit des Zusammenbruches der Jnttmus d«S Generals Segre gewesen ist . .. Vors.: Bitte, Persönlichketten, die außerhalb dieses Prozesses stehen, außer acht zu lassen, sonst entziehe ich Ihnen das Wort. Dr. Rode: Ich stelle unter Beweis daß das Haus Eastiglioni Milliarden für Bestechungen ausgegeben Hai, daß jede ausgetauchte Nachricht dem Hause Eastiglioni vor der Publttatum in der Presse -bekannt war, und daß noch im letzten Moment das Erscheinen solcher Nachrichten inhibiert worden ist. Ich stelle Wetter unter Beweis das Belügungssystem Eastiglroms und daß eine systematische Irreführung der öffentlichen Meinung stattgesunden hat, insbesondere durch ein Eommuniqur vom 27. September 1924, wo Eastiglioni seine Flucht durch Angabe zahlloser fallscher Tatsachen bemäntelt hat. Der Verteidiger erwähnt dann, welche Verdienste sich der „Abend" um daö öffentliche Interesse erworben hat. Der Vorsitzende unterbricht den BerteDiger mit den Worten: Herr Verteidiger, Sie könnten mtt ihren Anträgen den Eindruck erwecken, als handelt« es sich hier um einen Prozeßgegner des „Abend" oder um einen Prozeß, an dem der „Abend" beteiligt ist. Dr. Rode (fortfahrend): Ich will Nachweisen, daß in diesem korrupte« Milieu die Glaubwürdigkeit der Zeugen gar nicht vorhanden ist, Nachweisen die ungcheure Lüge dieser Prozesses, die darin besteht, daß man die Korrupteren von Oesterreich und die Hinausschieber des Nationalvermögens, denen die Justiz nicht beikommeu kann, draußen läßt. Ich will Nachweisen, daß der Prozeß gegen den hervorragenden Chefredakteur des „Abend" der Beginn der Reaktion ln Oesterreich ist (in höchster Erregung), da sich alle ertappten Dieb« «ad Heinzelmännchen der vnreaukratie zusammenrotten, um diesen Mann umzubringen. Bors: Wen meinen Sie mit diesen Heinzelmännchen? Dr. Rode: Diese geschäftige Bande, die diesen Prozeß -usarnmengezimmert hat, damit Sie alles wissen! Bors, (unterbrechend): Wen meinen Sie mit dem Ausdruck ,Pande"? Dr. Rode: Darüber brauche ich keine Auskunft zu geben. Der Gerichtshof zieht sich hierauf zurück, um über die Ausdrucksweise des Verteidigers und feine Anwürfe zu beschießen. Nach dem Wiedererscheinen deS Gerichtshofes gibt der Borsitzende Oberlandesgerichtsra: Dr. Dörr bekannt: Doktor Wcrltex Rode wird wegen des Ausdruckes, ,-daß eine geschäftige Bande diesen Prozeß zusammengezimmert hat", mit einer Geldstrafe von 180 S. belegt. Gleichzeitig wird di« Anzeige an die Disziplinarbehörde des Disziplinierten erstattet, ferner dem Beschuldigten angedroht, daß ihm im Falle einer Mederholung seines ungebührlichen Benehmens daS Wort entzogen und di« Partei aufgefovdert werden wird, einen anderen Verteidiger zu bestellen. Unter den von Dr. Rode beantragten Zeugen befinden sich der Bankkommissär Hofrat Georg Stern, der Großindustrielle August Lederer, der Richter i P. Hofrar Doktor Jacob, Kommerzialrat Bäsbauer, Rudolf N ad sch«- radetz, Georg Btttner, Dr. Leo Lederer, RudÄif Goldscheidt und Staatsanwalt Dr. Reiinger, Dr. Rode stellt schließlich den Antrag aus hie Zeugenladung des Chefs der Staatsanwaltschaft, Doktor Jmmendörfer, und des Vizekanzlers Df. Waber. die verhört werden sollen über die Umstände, daß seitendrS Vizekanzlers beim Ersten Staatsanwalt Dr. Jmmendörfer die Verhaftung des Alexander We i sz und F u ch s, Eo lbe r l sen. und Tv'lbert jun. verlangt wurde zu einer Zeit, als die polizeilichen Erhebungen überhaupt noch nicht begonnen hatten. Bon unerhörter Mchtigkett fei es, dje Hintergründe diese- Prozessezu erforschen, da <S keinen Menschen gibt, der dies« Anflage ernst nimmt. Ich bin?, ans meine Beweisführung eiurugchen, damit klargestellt werde, ob unsere Vehar.ptnng rührig sei, daß nur LaUtiiÄ« MsLillStitzneü und djs gugt4 LlezgMz Weilz auf di« AMagebank zu bringen, hintor diesem Prozeß stehen. Verteidiger Dr. Steiner beantragt«, Eastiglioni im Requisition-Wege in Berlin oder Triest Über dk« Widersprüche zu befragen, welche sich kgüglich der ihn betreffenden Fakten -wischen den einzelnen Zeugenaussagen, sowie diesen und dem Gedächtnisprotokoll.ergeben haben. Im besonderen wird unter Beweis gestellt, daß der Ankauf d « x Steinmann-Druckereiaktien durch Eastiglioni zugestandenermaßen einer der Wege war, auf den „Abend" und a»tf Weirz Einfluß zu nehmen. DeS weiteren geht aus verschiedenen ZeugenauSisagen hervor, daß dir beiden Fäll« Eastiglioni der Anklage eigentlich identisch sind. DaS ist bisher nicht vollkommen aufgeklärt worden. Darüber kann nur Eastiglioni AufNärung gebe». Eastiglioni soll «unS Wetter über die Umstände der Errichtung des Gedächtnisprotokolls Mitteilung machen. Aus demselben Grunde müßten Fried, Schweiger und Eastiglioni einander gegenüber-gestellt werden, damit die objektive Wahrheit erforscht wird. Der Verteidiger beantragte auch, die Kanzlernachfolger des verstorbenen Rechtsanwaltes Doktor Harpner, di« Anwälte Dr. Katz und Dr. Hitschmann ausiznfordern, die Expensnote Harpners vom März 1922 vorzulegen. Dr. Steiner beantragte schließlich die Einvernahme Druckers rm RequisitionSwege in Paris, denn es genüge nicht, daß Drucker, wve es heißt» über Aufforderung des UntersuchungsrichterS Dr. Katlein feine Wahrnehmungen in Form eines Gedächtnisprotokolls dem Gericht mitteile, welcher Aufforderung er übrigens keine Folge geleistet Hab«. Wenn der Untersuchungsrichter wußte, wie er Sklarz in Berlin vernehmen lassen kann, dann müßte er auch wissen, wie Drucker in Paris verirrt werden kann. In der Nachmittagsverhandlung setzte Verteidiger Doktor Steiner die Begründung seiner Beweisanträge fort. Er beantragte zunächst die Einvernahme des Chefredakteurs Ely der „Stunde", der anssagen soll, daß Weisz die Möglichkeit zu großen, gewinnbringenden Geschäften hatte, sie aber ab l«h n t <\ und daß er insbesondere, als die Anlerbrotfabrik den „Abend" mit Geldanboten überlief und sich bereit erklärte, die Mtwe Bettauers zu versorgen, wenn Weisz seine Angriffe einstelle, dieses Anbot glatt zurückwies. Ferner verlangte der Verteidiger die Zeuge,i» ladung des Generalrates Hugo Schwarz, des VerwaHttmgsrates Jellinek, des Advokaten Dr. Neumann-Walter und eines Herrn Kunke als Zeugen für die Unbestechlichkeit des Weisz. Des weiteren forderte er vom Gericht die Ladung Dr. Seipels, Dr. Kienböcks und Dr. Matajas, die dartun sollen, daß nach den ersten Zeitungsberichten über die Affäre Weisz hervorragende Politiker und Juristen zu einer Besprechung zufammentraten, in der sie seststellten, daß die gegen Wsisz erhobenen Anwürfe nach den gegenwärtigen Gesetzen keinen Anlatz zu einer ftrasger-ichtilichen Verfolgung bilden können. Gerade aus diesem Grunde sei auch im Nationalrot ein Antrag aus di« Reform des Preßgchetzes eingelbracht worden. Dr. Steiner stellte ferner den Antrag, daß die Herbvischaffung der Akten, die im Landesgerichte gegen den Redakteur der ,-Wiener Allgemeinen Zeitmt-g" Dr. Schlesinger wegen einer angeblich von ihm an dem Direktor der NiedeÄsterreichüschen EskonrpteMsellschaft, Kux, begangenen Erpressung liegen, zu bewerkstelligen. In diesem Faktum soll auch Generaldirektor Kux einvernommen werden. Hierbei erklärte Dr. Steiner, daß die Untersuchung Wohl schon eingestellt sei, woraus der Staatsanwalt repliziert«, daß ihm hiervon nichts bekannt fei. Die Untersuchung läuft vielmchr weiter und Untersuchungen sind noch in verschiedenen anderen ErpreffungSfällen anhängig. — Dr. Stein: Verhaftet wurde aber niemand! — StaatSanw.: Dort handelt «S sich um «in Erpressungsfattum, hier um sechzehn! — Weisz: Die bis aus fünf zusammengoschrumpst sind. — StaatSanw.: WaS ich mache, dafür stehe ich «in. DaS geht Sie gar nichtan! Während feiner längeren Ausführungen bedient« sich der Verteidiger Dr. S r e t n e r konsequent der Anrede „meine verehrten Herren Schöffen" und am Schluffe seiner Rede richtete er an die Schöffen dm Appell, seinen Beweisanträgen Folge zu geben, und gab den Laienrichtern auch eine Art kleiner Rechtsbelehrung. Der Vorsitzende verwahrte sich entschieden dagegen, daß der Verteidiger nur zu den Schöffen spreche und nicht den Gerichtshof als ganzen ansprechen wolle. Dr. Steiner erklärte, daß in der Strafprazeßordnung keine Bestimmung ernhalten sei, di« chm eine derartig« Anrede verbieten könnt«. Der Gerichtshof zog sich hierauf zur Beschlußfassung zupück und erklärte sodann, daß Dr Steiner sich in Hinkunft der Anrede „meine geehrten Herren Schöffen" zu enthalten habe. Dr. Steiner nahm diesen Gerichtsbeschluß nicht zur Kenntnis, sondern bcharrte in seinen weiteren Ausführungen bei feiner Gepflogenheit. Er erklärte, daß «in solcher Gerichtsbeschluß ein Eingriff in die Recht« der Verteidigung fei. die ohnehin stark beeinträchtigt werde. Am Schluffe der Verhandlung fordene der Vorsitzende Dr. Steiner ruf. seine Aeutzerung zu begvürvden, worauf dieser rrkläne, daß er durch di« Apostrovhierung der Schöffen keine Unterscheidung zwischen den Mitgliedem de- Gerichtshöfemachen wollte, sondern daß «< nur seine Absicht war. die nichr geschulten Richter aus di« Gesetzesbestimmungen aufmerksam zu machen. Dt«» nahm der Vorsitzer»« zur Kenntnis. Der verteldigkr de- Angeklagten Fuchs. Dr. Drein, stellte eine Reihe oon Beweisanrrägcn. Er verlangte die vertffung deS' mm M JtaV «K » —»OTttaM

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