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Wiener Morgenzeitung · 1926-04-11 · Heft 2562 (11.4.1926) · p. Seite 7

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Journal
Wiener Morgenzeitung
Volume
8 (1926)
Issue
Heft 2562 (11.4.1926)
Date
1926-04-11
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 2562 Wien, Sonntag Wiener MorgenzeUung Der dritte Lag des Prozesses Weisz. 11. April 1926 Seite 7 Milltardenscheck. — Berta,oogs. ««d knthastvngrantrSge. — ßastigttoni verreist Zu Bqgsmn der gestrigen Verhandlung gab der Angeklagte Klezanber We4Sz über Auffockernwg des Borsitzenben eine eingehende Schildsrung der Angelegenheit der MALOWAN ch« von dem Unidnbank-PrMenten Basel Welche«« zwch MMünden. Diese Summe habe Weisz-miit Wissen der Redaktion des „Abend" von Basel angesprochen, um kür den „Abend", der in einen DntragSkonMt mit der Sie inmann-Drucker ei geraten war, eine andere Druckerei zu erwerben. Der Konflikt konnte jedoch gelöst werden und Weittz gab das Geld an Basel zurück. BorsLtzender: Herr Basel behauptet aber, daß er daS Geld nicht zürückechalren ha:. W e i S z: Ich kann nur sagen, daß ich dir Aussage des Herrn Basel nicht verstehe. Was er da sagt, das ist ebenso konfus, wie überhaupt alles, was «r itb« «ns« BerhAtniS sagt. Er scheint die ganzr Dache nicht mchr in Eüinnerung zu, haben. Verteidiger D x. Rode: Herr Basel kann als Zeuge einvernommen werden. Weis;: A.s Herr Bösel mir den Zweimilliacken-Scheck Lergab, schrieb ich eine Bestätigung, die aber Herr Basel zerriß. Als ich dann später das Geld ihm zurückigab und von chm eine Bestätigung verlangte, erwiderte er, « brauche mir keine Bestätigung zu geben, weil auch ich ihm seinerzeit keine Empfangsbestätigung gegeben habe. Rechtsanwalt Dr. Desider Friedmann bestätigt als Zeuge die vorgestrigen Aussagen des Oberbaurates Sachse l (Depositenbank) über die in der Kanjlvi Frickmanns stattgchabtr Unterredung mit Weisz. Die Verteidiger werfen nun abermals die Frage wegen der Enthaftung der ■ Augek.agten aus und erbieten sich, K-curtionsgelder nach dem Ermessen des Gerichtes zu stellen. Die verengen die Verlesung des diesbezüglichen, vorgestern gefaßten Gerichtsbeschlusses, wonach die Enthaftung wegen Fl-uch.-gefchr abgelchnt wird. Der Vor fitzende erklärt, augenblicklich' stehe chm das stenographische Protokoll über den Beschluß nicht zur Verfügung, jedoch köyne er aus seinen Auszeichnungen konstatieren, daß der ablehnende Besch.uß des Gerichtrs brtrefsend die Enthaftung der Angeklagten von Verabredungsgefahr nich: spreche, sondern der Beschluß bloß mit Fluchtgefahr und Unzulänglichkeit der gestellten Kaution begründet worden sei. Dr. Stein: Das Beweisverfahren hat unzweifelhaft wesentlich dazu beigetragen, alle Berdachtsgründe zu beseitigen. Vorsitzender: Wenn Sir die Beweisorgebmsse erörtern, wecke ich Ihnen d a s Wort entziehen. ..... Dr. Stein.: Für die Frage, ob man die Angeklagten noch länger in Haft behalt:« dürfe, list das gegenwärtige Stadium des Pwzrsses von wesentlicher Bedeutung. Ich we-rde der. Auffassung des Vorsitzenden beitreten und keine Schlußfolgerungen ziehen, aber den Gerichtshof bitten, diese Schlußfolgerungen im Beratungszrmmer selbst zu ziehen. Verteidiger Dr. SteLnev gibt gleichfalls der Auffassung Ausdruck, daß über diese Frage jetzt entschieden wecken müsse, und bittet, die Bestimmung der Kantionsleistung anzugrben. Hierauf verliest der Vorsitz e n d r die Zus-chvisten der Wiener Polizei betreffend die Nachforschungen .über den Aufenchä.t der ausgevlisbenen Zeugen Camillo Caftiglioni und Maximilian Kraus. Die Polizeidirektian teilt mit, daß Maximilian Kraus nach Angaben seiner Schwester am 16. März zum Kurgebrauch nach Boaulieu bei Nizza abgeck'st ist und erst am 11. April wieder nach Wien zurückkchvrn wick. Camillo Caftiglioni ist am 6. April nach München abyeraist, wo er bei der Ärneralversamm.ung. der Bayrischen Motorenwerke als Vorjitzendrr fungiert hat; von. München begab er sich nach Berlin. Er wick erst Ende nächster Woche nach Wien zurückkchren. Pressestaatsanmal: Dr. Schwarz erklän. «tf die persönliche Einvernahme CastiglioniS zu v«zichten und sich mit der Verlesung seines Zeugenprotokolls zu begnügen. Die Angelegenheit Länderbank dagegen müßte mit Rücksicht auf das Ausbleiben des Zeugen Maximilian Kraus aus dem V e r f a h r e n a u s g e s ch a l t e t wecken. Verteidiger Dr. Rode: Ich tvill d-u-rch Befragen des Caftiglioni seststellen, daß er zur Zeit, als daS sogenannte zweite Faktum spir.t, von vornherein entschlossen war, einen tvöit höheren Betrag als den angeblich erpreßten herzugeben, daß sein Wille also nich: gebeugt tvocken ist. Nach dem Zeugenprotokoll hat Castiglioni nur gesagt, daß «ihm dir Angriffe nicht angenehm waren. Zwischen nicht angenehm und einer Drohung ist ein großer Umerfchied. Im übrigen hat Castigliomden allgemeinen Gerichtsstand in Zivil- und Strafsachen in Wien. Wenn der SiaatsrnwLilt nicht die Macht hat, Caftiglioni als Zeugen vor Gericht zu stellen. tarn tat« er auch WeiSz nicht anklagen. Zn dom Protokoll mit Caftiglioni ist io viel Aufk'.ärunzSbedü-rstiges, daß wir einer bloßen Verlesung nicht zustimmen können. Ich stelle daher den Antrag, die Verhandlung bis zur Einvernchmungsmöglichveit CastiMonis zu vertagen. Angsklagter Weisz: Wir müssen uns gegen die Brrlvsarvg des Proipkvlls Castiglionis verwahren. Tr hat bei der Polizei gesagt, haß er sich an nichts erinnern könne und weiter wid&tinformiert sei. Schweiger hingegen hat gestern hier erklärt, daß Cästiz.ioni vor seiner polizeilichen Einvernahme bg- GsshäKtSiStzrstoksjl jpmu, hurchgelesE mch dgrauf E eigener Hand einen Vermerk gemacht hat. Trotzdem hat er dann behaupte:, daß er nichts wisse. Staatsanwalt Schwarz: Ich erkläre einfür allemal, daß ich mich jedem Verschleppungsvrrsuch und jedem Versuch, die EnchaftMg der Angeklagten auf künstlichem Wege herbeizuführen, widerjetzen werde. WaS Castiglion.i uns heute sagen würde, i st n e b e n s 8 ch l i ch. Ich habe keine Mlittel, Castiglioni, einen Ausländer, aus dem Auslände hieher zu bringen. Würde ich dies tun können, so wücke ich auch die Beschuldigten in der Wöl-lersdorfer Affäre vor daS Gericht stellen. Rechtsanwalt Dr. Steiner weift auf den Aaren Wort- Iau‘ des Gesetzes hin, wonach die Ber.esung von Zeugenprotokbllen nur in ganz blonderen Ausnahmsfällen zu Recht bestehe, was hier in keinem einzigen Fall gegeben sei. Wenn man nicht zur Annahme gezwungen wecken soll, daß hier eine Ausnahmejudiiz geübt wick, muß Castigliom, auf dem das gesamte Material drr Anklage eins und zwei sich ausbau:, vor der Zeuger.barre persönlich erscheinen. Staatsanwalt: Die polizeiliche Relation über Castigliom ist nicht zutreffend. Ich habe soeben r i n e Visitenkarte echalten, auf der mir pritgetM wurde, daß Castig. ioni sich höchstens und vielleicht auf der Durchreist nach Italien einige Stunden hier aufhalten wick, aber dag &r nicht hier bleibt. Der Sekretär Castiglionis ist bereit, das zu bestätigen. Ich beantrage seine Einvernahme. Dr. Steilner (sehr erregt): Es ist sehr auffallend, daß der Staatsamvalt hier im Gerichtssaal in oieier Weise gegen btc Polizei Stellung nimmt, auf deren Mittvilu-ngen er sich sonst immer wortwörtlich stützt. Von wem ist diese mit Bleistift geschriebene Visitenkarte? Wer hat sie dem Staatsanwalt zugestellt? Das muß unbedingt geklärt werden. Das war die Sensation des Herrn Staatsanwaltes. Staatsanwalt (erregt auffpringenv): Ich verwahre mich ganz entschieden gegen eine solche Bemerkung'» «ich halte hier keine Obstruktionsreoen. Vorsitzender: Herr Verteidiger, ich ermahne Sie zum allerletztenmal, sich persönlicher Angriiffr zu enthalten. Dr Steiner: Es ist anffalleno, daß der Herr Staatsanwalt zwischen Castiglioni und Kraus Unterschiede macht, indem er in dem einen Fall durchführen, «in dem andrrrn Fall anÄcheiöen will. Das widerspricht der Strafprozeßordnung. In den: jetzigen Fall ist es unbedingt notwendig, dst Verhandlung wegen Ausbleibens CastiglioniS zu vertagen und den Ausscheidungsantrag abzu.chn-en. Weiß : Castigliioni ist der einzige Zeuge, der hier Auskunft geben kann; bisher besteht darüber noch keim Klarheit: Wer hat bestochen, w« hat erpreßt? Herr Fried erinnert sich an nichts. Wenn über den Fall judiziort wecken soll, muß Castiglioni erscheinen. Dr. Stein und Dr. Preminger schließen sich dem Dertagungsantrag Dr. Steiners an. Der .Vorsitzende stellt an die Angeklagten die Frage, ob sie sich im Falle ein« kurzen Vertagung damit oi »verstanden erklären Mücken, daß das bisherige Verfahren nicht wiederholt, sondern nur rekapituliert würde, woraus die Angeklagten nach einer kurzen Beratung mit ihren Anwälten eine zustimmende Erklämng ahgeben. Zur Stellung vor: weiteren BLweiisan trägen der Verteidigung und zu Besprechungen mit den Angeklagten w,ck die Bsrhand.ung auf eine halbe Stunde unterbrochen. * Nach drr Pause beantragt der Staatsanwalt die Einvernahme des ' Rechtsanwaltes des Hauses Caftiglioni. Dr. Kläger, über den Umstand, ob die Anmefclcheit Castiglionis in Wien siir die nächsten Tage wahrscheinlich ser. Der Antrag wick zugelassen. . . „ Dr. Josef Kläger erklärte, er habe als Rechtssteund des Hauses Castiglioni sich veranlaßt gefunden, Herrn Castiglioni, drr augenblicklich in München weilt, t e l e p h o n i i ch a n z u r u f e n. Er habe tatsächlich gestern vormittags mit Castiglioni ern telephonisches Gespräch zchihrt und die Auskunft echalten, daß dieser von München nach Berlin und dann nach Trieft en reisen gedenke, ohne Wien zu berichren. Wann er von Triest zurückkchre, sei ganz unbestimmt. „Mehr Hab: »ich", sagte Dr. Jvjes Kläger, „mit Herrn Castiglioni nicht gesprochen. Ich will nur betonen, daß von ein« Flucht CastigNoniS aus dem GevlchtSfaal natürlich keine Rede fein könne." (Widerspruch und Lachen auf der Berteidigerbank und im Zchörerraum.) Falls das Gericht daraus We-rt legt, kann -ich nachwel>:n, daß bereits am 7. April Herr C a st i g l i o n i Schlafwagenkarten nach T r i e st bestellt hat, daß er jedoch erKärt habe, diese Karten nicht bnmtzeil zu können. — Staatsanwalt: Wann haben Sir das telephonische Gespräch mit Castiglioni geführt? -Zeuge: Heute vormittags — Verteidiger Dr. S k r i n e r: Zu welchem Zweck? -Zeuge: Nun, ich glaubte, vielleicht wecke sich Herr Castiz.ioni veranlaßt fMn, nach Wien zu kommen — Slngeklagwr Weisz: Ist Ihnen bekannt, baß Herr Castiglioni während des JHres mehr» PnH eines urruntechrochenen Aufenthalt in Wien hat; kann man vorm. MALOWAN & FRANZ, I., OPERNRINO 23 bringt für das Fröhjahr Über^an^sröcke iiH in herrlichsten Dessins sowie neuesten Farben auf Seide gearbeitetzum PREISE VON S 150 sagen, daß er in Wien erreichbar ist? — Zeuge: Gewiß. — Weiß: Ist Ihnen bekannt, welche Grund: Herrn Castiglion.i veranlaßt haben, feine Reife von Wien nach Triest mir Schlafwagen aufzngeben? — Zeuge: Nein. . Der Borfitzenöe stellw nun an die, Verteidigung die Frage, welche Zeit sie zur Stellung ihrer angetündigten neuen Boweisan'.räge benötige. Verteidiger Dr. Rode: Vier bis fünf Stunden. Der Vorsitzende eÄärt dann, daß der Gerichtshof über den Antrag axtf Festste>.lung der Hastkaurion und ■ über den Antrag auf Ausscheidung des Faktums Castiiglioni beschließen wick. Nach längerer Pause verliest sodann der Vorsitzende ein: Zuschrift des Poliz-ripräsidenten Schober, die sich auf eine Mitteilung des Angeklagten Weis.; bezieht. Dieser hätte nämlich in der Verhandlung gesagt, Polizipräsident Schober habe gelegent.ich der Einleitung des Versahrens gegen Weis; einem Politiker gegenüber mit erhobener Faust die Aeußerung ' getan: „Jetzt wick ihm der Kuyen umKdreht." Präsident Schober legt Wert darauf, die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis zu setzen, daß er niemals diese oder eine ähnliche Aenßerwng gemacht hat. — Weisz: Ich behalte mir vor, daraus zurückzukommen. Der Gerichtshof hat solgeuden Beschluß gefaßt: 1. Die neuerliche Vernehmung des Generaldirektors Schwer-ger wird abge!.ehni. 2. Die Zeugenaussage C a st i g l >i o n i s in der Voruntersuchung wick verlesen, da nach den PÄi'^ilichen Erhebungen die R ü ck k e h r d e s Z e ugen aus dom Auslände unbestimmbar ist. 3. Das Faktum Länderbank wick in Verbindung mit dem noch im Untrrfuchungsstadium befindlichen Faktum Dklarz zur Vermeidung einer Vvrzögrrung der Verhandlung und Verlängerung'der Haft ausgeschieden. 4. Die Enlscheidung des Gerichtshofes über ’ den Enthaftungsantrag der Verteidigung wick erst dann ' gefällt Wecken, bis das Oberlandesgericht über den Antrag des / Staatsanwa.tes auf Verlängerung der Hast um eine« Monat erckschicken hat. Wenn das Obrrlandesgericht dem Antrag der Dtaatsanwakischüft keine Fol.gr geben wick, wick. vom ^Schöffengericht über die; Höheder Laut ion beschlossen Wecken, da im übrigen.bis zur : Urteilssällung die Voraussetzungen der Haft gegeben seien. Die ' Vechandlung wurde um 2 Uhr nachmittags abgdbrochen und bis Montag um 10 Uhr vormittags vertagt, 2er Bazillus vor Bericht. Weizmanns Patentprozeß. Wir haben am 3. d. nach der „Chicago Tribüne^ über die von dem Präsidenten der Zionistischen Exekutive Dr. Weizmann, bekanntlich ein C'hemiks^ von großem Ansehen, ge/ machte Entdeckung des „Bazillus by" berichttt. Die Entdeckung war von Professor. Weizmann während des Krieges gemacht worden -und er hat -das Patent seither einer amerikanischen Firma übertragen. In kn englischen Blättern finden Nur nähere Angaben -über dies.? Angelegenheit, die nn Laufe eines Patentprozesses vor einem Londoner Gericht zur Sprache kam. So berichtet „Manchester Guardian": Zu-m' ersten Male in der Geschichte Englands ist vor G-'- richt eine Klage entschieden worden, bei der es um einen Bazillus ging. Die Verhandlung hat -21 Tage gedauert und die Kläger und Beklagte waren Mi ch.'mifche Gesellschaften, beide aus London. Dr. Chaim Weizmann, der als einer der Führer der zionistischen Bewegung bekannt ist, hat ein Patent für die Produktion von Azeton und Alkohol aus Maisstärke. Es handelt sich um einen Fermentationsprozeß mit Hilf.? eines von Dr. Weizmann während der Kriegsjahre -isolierten Bazillus. Die Herstellungsmethode wurde von der englischen Regierung angenommen -und auf diese Weise sind große Ouantitäten Azeton produziert worden, die für die Herstellung von Cockit (einem Sprengmittel, dessen sich im Kriege die englische Artillerie bediente. — Red.) verwandt wurden. Die Synthetic Products Company, die v.'rKagt ist, dich« Prozeß unerlaubt übernommen zu haben, erklärt, -daß der Prozeß gar nicht die Erfindung Weizmanns, sondern des Professors Auguste Fernbach vom Pasteur-Jnstitur in Paris und von Edwack Halford St ränge, sei. Der Richter kam zu dem Rechtspruch, daß Dr. Weizmann den Bazillus isoliert habe, ohne vor irgend jemand Informationen dazu erhalten zu haben, und daß die Behauptungen der Synth.'tie Products Company falsch seien. Weizmanns Patent bleibt bestehen °;nd die schr hohen Kosten wurden der gÄlagten Firma gusepkegt,

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