Wiener Morgenzeitung
- Journal
- Wiener Morgenzeitung
- Volume
- 8 (1926)
- Issue
- Heft 2555 (3.4.1926)
- Date
- 1926-04-03
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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e«He s fflfcn, ZMMtz Me«rr Moeffrnzeskim« 3. Wksk'sS^ Nr. SMS vwckcht Wck daß mehrere Pechonen geschädigt trmrdsn. MS «ilderttd wurde angenommen die teRweHe Schadensgvlmachuntz vor der Anzeige, die Unbescholtenheit und das teiüvei-se Geständnis des AngeKvyden. Zrcr bedingte« BemrdeÄung fehbbe, wie der Vorfitzende in feiner Begründung ausfichrte, die Vovcvussetzlmg der Unbasomwrchett, weÄ dev Angeklagte ein ausyeklüyeltes System anwendete. Der Devorteitte sowie der Staatsanwalt hieüvn sich Bedenkze L.t vor. _ Wolff, Schager und Teufel. Oberst Gustav Wolfs, der Präsident der kaistrtrerren Bolkspartei, hat anfangs Jänner dom Mener Redakteur des ,^pesti Hirlap" eine Erklärung betreffs foirvr Vermutung über die Wiener Beziehungen der Budapester FrankenfAfcher übermittelt. Wegen dieser Aeußemvy haben die Führer der konservativen Bollspartei, Sektionschef Wbin Schager und Staatsrat Oskar Teufel, gegen Oberst Gustav Wolfs die Klage wegen tHvmbeleidigung echoben. Das Döblinger Bezirksgericht hat die Verhandlung für den 1V. d., 11 Uhr vormittags, im Berhandlungssaal 16 (Gerichts-- gebäudc, 19. Bez., Gattevburggasse) festgesetzt. Die Verteidigung des Obersten Gustav Wolff hat Rechtsanwalt Dr. Richard P r e ßburger Wernommen. Schager und Teufel werden von Rechtsawoalt Dr. Walter Riehl vertreten. Oberst Wolfs beabsichtigt, eine» Wahrheilsbeweisantrag zu stellen, und wird eine Menge von Zeugen namhaft machen Aach die Wohnungsnot kann mm das Wiener Helmattecht verlieren. Don bisher nach Wien zuständig geiwassnon Geschwistern und Emilie Heinrich wurde vom Wiener Magistrat das Heimaürecht aberkannt, weil sie zehn Jahre bang in Engabrnnn wohnten und daher jetzt dorthin zuständig feien. Aber auch die Gemeinde Engabnunn wollte die Zuständigkeit der Geschwister nicht anerkennen, weil eine Unterbrechung ihres zehnjährigen Aufenthaltes in Engabrmm durch zwei Monate stattgefundon habe, während welcher Zeit sie in Wien wohnten, um dort eine Wohnung zu suchen. Die Wiener Landesregierung, an welche dir Geschwister wegen der Verweigerung des Wiener Heimatvechtes rekurrierten, wies den Rekurs ab, weil ihr zweimonatiger Aufenthalt m Wien keine Unterbrechung ihres zehnjährigen Engobrunner Ausenthaltes bedeute, denn ein zweimonatiger Aufenthalt in Men, um hier eine Wohnung zu suchen, sei deshalb Leine Unterbrechung des früheren Aivfenthaltes, weil man wegen der Wohnungsnot in Wien keine Wohnung finden könne, dies sei ja auch 'bei den Rekurrenten der Fall gewesen. Gegen diese Entscheidung brachten die Geschwister die Beschwerde an den B e r w a l t u n g s g e r i ch t s h o s ein. Der Beschwerdevertreter Dr. Messer bezeichnet« die Anschauung des Magistrates und der Landesregierung -als-- rechtsirvig. Dadurch, daß die Beschwerdeführer Engabrunn mit der Absicht, in Wien dauernden Aufenthalt zu nehmen, verliehen, haben sie tatsächlich ihren Aufenthalt in Engabvunn unterbrochen. Daran könne auch die Wiener Wohnungsnot nichts ändern. Uebrigens sei es notorisch, daß man in Wien möblierte Zimmer, möblierte Wohnungen genug finden Rann. Die Geschwister Heinrich gehören einer ./bodenständigen" Wiener Familie an, sie haben den Leichnam: ihrer verstorbenen Mutter nach Wien überführen lassen, damit sie in der heimatlichen Erde ruhe. Es sei merkwürdig, daß der Wiener Magistrat, der so vielen Ausländern die Zuständigkeit nach Wien ermögliche, einer eribcmgesessenen Wiener Familie die Zuständigkeit entziehe. Ter Berwaltungsgerichtshaf (Vorsitzender Senatspräside-nt Dr. Hitler- Schönaich) hat nach längerer Beratung die Beschwerde abgewresen, weil die Beschwerdeführer dadurch, daß sie Eivgabrunn verließen, um in Wien eine Wohnung zu suchen, wegen der Wohnungsnot aber keine finden konnten, ihren zehnjährigen Aufenthalt in Engabrunn nicht unterbrochen haben, sie seien daher dorthin pständig geworden. Das Recht auf Prozeßfiihrung. Der Wiener Kaufmann Hrgo Löwe hatte seinerzeit beim Handelsgericht gegen die Pyrarnis Han>dels-A.-G. eine Schadenersatzklage wegen Nichterfüllung einer Lieferung angestrengt, mit welcher er den Betrag von 9 00.000 ung. K. begehrte. Die BMwgte führte den Prozeß durch zwei Jnstarizen und zahlte erst, nachdem das Urteil in RechtsVvaft erwachsen war. Zu dieser Zeit war jedoch die ungarische Krone auf ein Hundertstel des W e r t e s g«su n k e n, den sie bei Einbringung der Klage hatte. Löwe nahm dies Mm Anlaß und begehrte in einer neuerlichen Klage Ersatz des Ku rsverluftes in der Höhe von 10.0 0 0 Schilling. Das Handelsgericht wies die Klage kostenpflichtig ab. Gegen diese Entscheidung ergriff der Kläger Berufung, in welcher er vor allem geltend machte, die Beklagte habe den Prozeß absichtlich so lange fovtgchührt. bis di« ^ldenttvertung eingetretön war. Das Oberlandesgericht hat sich der Rechtsanschauung der ersten Instanz unter folgender bemerkenswerter Begründung angefchlosien: Aus dem Unterliegen der Beklagten im ersten Prozeß, das der Klager bei seiner Kveiten Klage besonders ms Tröffen geführt hatte, ergibt sich für die Bottaate lediglich die Verpflichtung zum Ersätze der Prozebkosten und zur Zahlung der Verzugszinsen. Daß die Beklagte einen Prozeß führte, könne wwer als ein Verschulden noch als eine Tatsache angesehen werden, die sie verpflichte, dem Gegner für die durch die ProzesMhvung erlittenen Vennogensnachteile Ersatz zu leisten. Die Führung des ersten Prozesses war weder mntwmig noch leichtfertig, die Beklagte hatte gewichtige Einwendungen, weSHÄb ihr der gute Glaube zuzubilligen war. Dieser gute Glaube darf auch als Beweis dafür gewertet werden, daß die Beklagte ohne ihr Verschulden an der Zahlung der 900.000 ung. K. verhindert war, denn man Sonnte ihr nicht zumuten, das Klagebvgehren zu erfüllen, wenn sie subjektiv der begfvündeten Meinung war, hre- M nicht verpflichret zu sein. Aas dem ersten Uvtvöl konnte daher eine Berpflichtt.no der Beklagten zur Lchtung eines höhere« Kette Aufwertmig der Soldreaten. Eine Srftärnng tum «abgebender Stelle. Allen Warnungen zmn Trotz ging in den letzten Tagen die Steigerung der Kurse der Goldrenten weiter, eine Bewegung, die nicht in letzter Linie auf Ausstreuungen zurückzuführen lvar, als ob staatliche Stellen sewst durch Mittelspersonen oder durch staatliche oder Privatinstitute als Käufer auf dem Goldrentenmarkte auftreten. Da es von autoritativer Stelle bisher verabsäumt wurde, mit einer ganz kategorischen Erklärung den Aufwertungsgerüchten entgegenzutreten, klammerte sich die Spekulation auch an eine Aeußerung des Börsenkommissärs Dr. Reissenberger, der erklärt hatte, von einer Aufwertung der Renten könne derzeit keine Rede sein, und interpretierte dieses Wort dahin, daß immerhin zu einem späteren Zeitpunkt eine solche erfolgen werde. Das den Christlichsozialen nahestehende „Neuigkeits-Welt-Blatt" erhält nun von maßgebender Stelle folgende Mitteilungen: „Es ist g a n z u n d g a r u n r i ch 1 i g, daß die österreichische Regierung durch die Finanzverwaltung oder die Postsparkasia Käufe von Renten bewerkstelligen läßt. Es könne sich hier nur um e i n e A ktionder Spekulation handeln. Zweifelsohne aber werden dieBorgängeaufdemRentenmarktdenMini st errat bereits in einer seiner nächsten Sitzungen beschäftigen. Es ist natürlich notwendig, daß die Regierung hier m i t d e r g r ö ß t e n Vorsicht vorgeht, denn jede übereilte Erklärung oder Maßnahme könnte da immensen Schaden stiften. Wie mau denk genannten Blatte weiter mitteilt, glauben auch die berufenen Vertreter der R e n t e n b e s i tz e r nicht an eine Aufwertung der Goldrente. Es könnte übrigens auch kein Unterschied gemacht werden zwischen sogenannten Goldrenten und K r o n e n r e n t e n, die nach Auffassung der Rentenbesitzer ebenso Goldrenten sind. Da nun die Regierung bereits wiederholt erklärt hat, nicht einmal eine teilweise Aufwertung des Rentenbesitzes der Kleinrentner vornehmen zu können, ist es ganz und gar ausgeschlossen, daß sie die G o l d r e n t e n aufwertet und damit wieder die Spekulation verdienen läßt. s Ae Holjinteressenten gegen Die beabsichtigten HolzzSIle. Der Reichsverband der Holzhändler hat alle am Holzhandel und der HolKearbeitung interessierten Branchen, wie die Möbelindustrie, das Baugewerbe, Tischler, Zimmerleute, Klavierfabrikanten und verwandte Berufe zu einer Protestversammlung eingeladen, die unter Vorsitz des Präsidenten des Reichsverbandes der Holzhändler, Kommerzialrat K u b i e, stattsand und stellenweise einen stürmischen Verlauf nahm. Nach einer äußerst erregten, stellenweise stürmischen Debatte wurde uachstchende Resolution einstimmig angenommen: „Die heute im Festsaale des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft versammelten Interessenten der Holz- und Fournierbranche,' der holzverarbeitenden Industrien, des Möbelhandels und der Baugcwerbetreibenden protestieren schärsstens gegen die Einführung von Importzöllen. Derartige Zölle wären nur geeignet, die gesamte Volkswirtschaft zu schädigen, ohne irgend jemand Nutzen zu bereiten. Auch die heimischen Holzproduzenten würden durch diese Maßregel keine Vorteile erreichen, weil für die importierten Holzsorten ein Ersatz durch inländisches Material nicht gefunden werden kann, denn was eingesühr: werde, sind nur Qualitätshölzer, ohne die gewisse Gewerbe nicht arbeiten können (Klaviermacher ujw.). , Nur die Hol;--, Fonrnier- und Möbekhändler, Tischler, die Fournierindustrie, ein Großteil der holzverarbeitenden Industrien und deren Arbeiterschaft hätten wogen der durch den Zoll bedingten Verteuerung des Holzes und die damit eng verbundene Verminderung des Absatzes und des Exportes in der gegenwärtigen krisenhaften Zeit noch schwerer zu leiden, die Arbeitslosigkeit würde steigen, die zum Bauen nötigen Produkte würden neuerlich verteuert, das Bauen dadurch vermindert uns auch die Kapitalbeschaffung in dieser geldknappen Zeit neuerlich erschwert werden. Aus all diesen Gründen nmß die Absicht, den Holzzoll einzuführen, unbedingt zunichte gemacht werden. Die Versammlung richtet daher an die Nationalversammlung und alle maßgebenden Körperschaften die dringendste uub ernste Aufforderung, sie in dem aufgepmigenen, Kampfe gegen die Verteuerung des Holzes durch Einführung von Holzzöllen zu unterstützen." Ser Handelsverkehr mit Rn^land. Lockerung der Devisenbewirtfchaftllng. — Die Notierung des Tschernoweh. Im Lause der Verhandlungen über die Förderung des russischen Geschäftes wurde, wie die „Wiener Bank- und Börsen- Zeitung" meldet, seitens der österreichischen Interessenten auch die Frage der Lockerung der streng zentralen Devisenbewirtschaftung in Rußland erörtert, da sestgestellt wurde, daß die Verbilligung der Eskontievung der russischen Warenwechsel mit der günstigen Lösung dieser Frage enge .zusammenhängt. Auch der Umstand, daß die Notierung der russischen Währirng in Wien bisher nicht ausgenommen werden konnte, findet seinen Grund hauptsächlich darin, daß dies den erwünschten Erfolg erst dann zeitigen würde, wenn auch der österreichische Schilling, sowie die andern fremden Valuten von der Strenge der Devisenvorschriften in Rußland befreit werden. Für den Geldverkchr zwischen den ausländischen Banken und den Banken der Sowjetunion war bis jetzt die Genehmigung der Balutakommission des russischen Finanzkommissariats Bedingung. Bor einigen Tagen ist nunmchr eine neue Verordnung in Rußland erschienen, die den Geldverkchr zwischen den ausländischen und den russischen Banken bedeutend erleichtert. Durch die neue Verordnung wird es den ausländischen Banken ermöglicht, über ihre Guthaben bei den russischen Banken frei zu verfü gen. Die neuen Bestimmungen gelten für Guthaben ausländischer Banken, welche aus den im folgenden angeführten Transaktionen entstanden sind: Effettenübeoweis-Mgen, sowie UeberßBerbet Abonnenten für die o; „Wiener Morgenzeitnng" I Weisungen in Tschernowetz und in ausländischer Währung aus dem Auslande, Schecks auf ausländische Banken, die im Auslände ausgestellt sind, Ueberweifungen der im Auslande, sowie in der Sowjetunion einkasfierten Wechselbeträge, Tratten und Akzept« der staatlichen Unternehmungen, Pwzente, Kommissionsgebühren und Inkassosummen gegen Warendokumente. Durch diese Bestimmungen werden -bic Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr zwischen Rußland und dem Auslande beseitigt. Auf Grund dieser Erleichterungen werden, wie wir hören, demnächst neue Verhandlungen zwischen den kompetenten Stellen in Wien und Moskau wegen der Notierung des Tscherwonetz in Wien eingeleitet werden, die voraussichtlich diesmal erfolgreich' beendet werden. Las volnische Staatsbudget. Schwieriger Verlatuf der Anleiheverhandlungen — Behauptete Börsen. — Handelsvertragsverhandlungen. (Bon unserem polnischen M.-S.-Korrespondenten.) Auf den Polnischen D-evisenplätzen herrschte zum Wochenbeginn eine im allgemeinen boha-nptete Tendenz. Der Dollar bewegte sich zwischen 8,06 und 8,14 Zloty im Privawerkehr und wurde von der Bank Polski mit 7,90 bis 8 Zloty taxiert. Im den Fmanzkreisen läßt sich eine abüvartende Stimmung benterken, da die letzte Rede des Finanzmimsters eher einen ungünstigen als günstigen Eindruck heworvvsf. Das S t a a t s b «u d g e t für »das Jahr 1926 'wird ein Defizit von 300 Millimren Zloty aufweiisen, trotzvem die Beamtengeihälter um 6,5 und 4,5 Prozerü reduzrert wurden. Die großen Ausgaiben des Staates für die Avboitslosenunterftützung und die langsamer: Eingänge der Steuerzahler, die in Anbetracht des kolossalen Geldmangels unmöglich ihren Verpflichtungen pünktlich und in vollem Ansmaße Nachfolgen können, gestalten die Finanzlage sehr bedenklich. Uni aber die Ausgaben' zu decken, muß das Finanzministerium von der Neuemittierung der Scheidemünzen Gebrauch machen, und so kommt es, daß, während am 15. November 410 Millionen Scheidiemünzen im Umlauf waren, heute trotz aller Bestrebungen, deren Umlauf p verringern, sich 435 Millionen im Verkehr befinden. Dagegen ist der Staat, seinen Verpflichtungen, was Amortisation und' Zinseuzahlung ausländischer Schulden anbelangt, pünktlich nachgetommen und hat gegen 40 Millionen Zloty ausgezahlt. Das Finauzministerium: benötigt anfs dr'.ngendste eme ausländische Aule i h e, um die zerrütteten Finanzen in Ordnung zu bringen. Bovderhand ist jedoch noch immer keine Aussicht vorhanden, daß eine solche in abselhbarer Zeit wird aufgenomnren werden können. Die ausländischen Gruppen verlangen Garantien, die der Staat nicht bieten kann. Dagegen wachse:: fortwährend die Jntewentionskrodite, und so erreichte die diesbezügliche Schuldenlast in der Schveiz die Höhe von 20 Millionen Franken. Die Regierung muß aber auch bei der Aufnahme einer neuen Anleihe äußerst vorsichtig zu Werke gehen, da die Erfahrungen aus der vergangenen Zeit, hier handelt es sick/ um die bekannte Dillon-Anleihe, deutlich zeigen, wie leicht sogar ein Staat übervorteilt werden kann und dann jahrelang gepmngen ist, die schwleren Bedingungen zu erfüllen. Auch auf den Effoktenplätzen konnte keine meisentliche Aenderung verzeichnet werden. Die Notierungen behaupteten sich im allgemeinen ans dem vorwöchigen Niveau und nur für rinpltrc Werte war Spezialinteresse vochanden. Etwas fester waren lediglich Wiener Arb-ttagewerte unter de-m Einfluß der Wie'ner Börse und notierten zu Wochenbeginn in Zloty wie folgt: Zielenietwski 9,10 bis 9,25, Galizische Montan 1,75 bis 1,85, Ehodorow 3,90 bis 3,95, Chhbie 3,10, Bank Polsk: 48 bis 49, Warschauer Diskontbank 5,22, Gorka 5,60 b:s 6, Lemberger Brau 8,45 bis 8,65. Alle anderen Arbitragewerte blieben ohne Notierung. Lebhaft war die Nachfwge noch immer nach der Konvevsionsanleihe, die mit 33 bis 34 Groschen für 100 Zloty gehandelt wurde. Die Handolsvertragsverhandlungen mit der Dschechoflowakei halben eine neuerliche Untevbvechur^g erfahren, und zwar aus dem Grunde des .»Magst erlassenen Verbotes der Vichein-, beziehrrngMeise -Drrrchfuhr. Die tischechchlowaki- M Zordernng, Mn jetzt die MHutzr nach Polen cmj ReK-